Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 34 (22.8.1913)
- Date
- 1913-08-22
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 34 DIE^ELT Meinung dieses „Philosemiten“ — der Wucher, den alle Juden Spaniens damals in größtem Maßstabe trieben! Wenn ein spanischer „Judenfreund“ in dieser originellen Weise Geschichte lehrt, wie wird es wohl mit den anderen edlen Spaniern bestellt sein?! Der medizinische Kongreß in London über den Kiewer „Ritualmord“ (Von unserem Berichterstatter.) London. Der internationale medizinische Kongreß, der eben in London tagte, hat eine bedeutsame Erklärung zugunsten Beilis’ erlassen, auf deren Wichtigkeit man wohl kaum einzugehen braucht. Der Gegenstand wurde auf einer gemeinsamen Sitzung der Sektionen für forensische Medizin und Psychiatrie behandelt. Dr. Puppe (Königsberg) und Dr. Cohn (Paris) unterbreiteten einen Bericht, der sich gegen die Annahme eines Ritualmordes unter den Juden aussprach. Dieser Bericht, der von sehr bedeutenden Sachverständigen unterzeichnet war, erklärt, daß gar keine Veranlassung vorliegt, Beilis den Mord an dem Knaben Justschinkis zuzuschreiben. „Wir sind der entschiedensten Meinung“, schließt der Bericht, „daß die Einzelheiten des Mordes keine irgendwie gearteten Anzeichen für die Rasse oder Nationaltität des Mörders Ergeben, und wir sind ganz und gar gegen die Ansicht, daß das Verbrechen ein Ritualmord war.“ Prof. B a g e 1 o w (Moskau) erklärte im Namen seiner russischen Kollegen, daß das Gutachten über den Mord, das von Prof. S i k o r s k i - Kiew abgegeben worden ist, wissenschaftlich unhaltbar sei, und daß er, wenn er dazu aufgefordert werden sollte, seine Meinung in diesem Sinne aussprechen würde. Prof. Littlejohn ,meinte, daß die Versammlung sich gegen das Sikorskische Gutachten formell aussprechen sollte. Dieser Vorschlag wurde aber von dem berühmten englischen Gelehrten Sir James Crichton-Browne mit der Begründung, daß die Versammlung nicht über Sikorski zu Gericht sitze, abgelehnt. Seinerseits behauptete er, daß er bei einer früheren Untersuchung der Mordaffäre zur Ueberzeugung gekommen sei, daß in diesem Falle Rassenantipathie sich zu einer verbrecherischen Verschwörung verdichtet habe, wobei ein von dieser Sache ganz unabhängiges Verbrechen für einen bestimmten Zweck benutzt worden ist. Der Kongreß wäre somit berechtigt zu erklären, daß er nicht der Meinung sei, daß ein Ritualmord vorliege. Sollte die Versammlung damit einverstanden sein, so möge sie ihre Zustimmung erklären. Die Delegierten nahmen hierauf einstimmig die von Sir James Crichton-Browne vorgeschlagene Erklärung an. Endgültige Anberaumung des Beilis-Prozesses Kiew, 19. August. Die Gerichtsbehörde hat nunmehr den Beginn des Prozesses gegen den seit zwei Jahren verhafteten Beilis offiziell auf den 8. Oktober festgesetzt. Die sensationelle Anklage lautet auf Ermordung des Knaben Justschinsky aus religiösem Fanatismus zu rituellen Zwecken! Die Vorladungen an die Zeugen sind bereits ergangen. Dem Gutachter der Anklagebehörde, Professor Sikorski, werden von seiten der Verteidigung die berühmten Professoren Bechterew und P a w 1 o w sowie die Theologen K o k o w z e w und Troitzki entgegengestellt. Man sieht der Gerichtsverhandlung hier mit ungeheurer Spannung entgegen. 1093 Eine Theodor Herzl-Schule in Chicago Aus Chicago erhalten wir die Nachricht, daß die Zionisten dieser Stadt bei dem Board of Education um die Erlaubnis eingekommen sind, einer in dem Lawndalc- Bezirk — dessen Bewohner zum größeren Teil Juden sind — jetzt erbauten Volksschule den Namen „Theodor Herzl-Schule“ zu geben. Den Bemühungen von Mr. Harry A. L i p s k y, dem Manager des „Jewish Courier“, und Mr. Jacob M. Lobe, dem Präsidenten des Chicago Hebrew Institute, die beide Mitglieder des Board of Education sind, ist es zu verdanken, daß dieses Gesuch bewilligt worden ist. Der Zentralverein und der Wahlrechtsraub an den ausländischen Juden Die letzte Nummer des „Frankfurter Isr. Familienblatts“ bringt eine Zuschrift aus Duisburg, die ein grelles Licht wirft auf die „Taktik“ der Herren vom Zentralverein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens gegenüber der Entrechtung ausländischer Juden in einigen „liberal“ geleiteten jüdischen Gemeinden. In dem betreffenden „Eingesandt“ wird erzählt: „Als Ende des vergangenen Jahres die Liberalen beim Wählkampf in der Duisburger jüdischen Gemeinde eine Niederlage erlitten hatten, nahmen die Hinausgewählten wenige Tage vor dem Ablauf ihrer Amtszeit unseren ausländischen Brüdern gegen den durch die Wahl bewiesenen Willen der Mehrheit der Gemeinde das einzige Recht, das die ausländischen Juden in Deutschland haben, das Wahlrecht in der jüdischen Gemeinde. Obwohl nun noch einen Monat vor der Wahl der Syndikus des Zentralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens in großer Versammlung in Duisburg auf eine Anfrage erklärt hatte, daß der Zentralverein die Rechte der ausländischen Juden ebenso nachdrücklich vertrete wie die der Inländer, waren die Vorstandsmitglieder und die übrigen Mitglieder der Duisburger Zentralvereinsortsgruppe mit besonderem Eifer für die Entrechtung der ausländischen Juden tätig. Man mußte annehmen, daß die Leitung des Zentralvereins in Berlin auf einem andern Standpunkt stehen und den Rechtsraub an Juden nicht deshalb gutheißen würde, weil hier Juden cs sind, die Juden entrechten. Dieselbe Frage . . . wurde bereits am 24. Dezember 1912 von einer um den Zentralverein sehr verdienten Persönlichkeit an ihn gestellt mit der Bitte um Darlegung der Auffassung des Vereins. Die Antwort hätte im Sinne der Erklärungen des Syndikus ausfallen müssen ... Sie lautete aber ganz anders: „Berlin SW 68, den 4. Januar 1913. Sehr geehrter Herr! Wir beehren uns, Ihnen ergebenst mitzuteilen, daß wir von Ihrem geschätzten Schreiben mit großem Interesse Kenntnis genommen haben. In der Sache selbst können wir nichts veranlassen, da wir uns in die Angelegenheiten der jüdischen Gemeinden satzungsgemäß nicht einmischen können. Wohin sollte es führen, wenn wir, die wir nach außen kämpfen sollen, zu Zwistigkeiten innerhalb der jüdischen Gemeinden auch noch eine Parteistellung einnehmen sollten? Ein Verein wie der unsrige, muß die Juden einen und stets bemüht sein, alles Trennende innerhalb des Judentums zu beseitigen, um nach außen hin energisch dazustehen. Mit vorzüglicher Hochachtung Zentral verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens, gez. Dr. H o r o w i t z.“ Wenn die inländischen Zentralvereinsjuden den ausländischen Juden ihr einziges Recht rauben, so ist das eine seltsame Methode, die Juden zu einen und alles Trennende innerhalb des Judentums zu beseitigen. Und ob man nach außen hin energisch dasteht, wenn man innen das Gegenteil tut von dem, was man nach außen — redet, dürfte mit Fug bezweifelt werden.“