Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 28 (11.7.1913)
- Date
- 1913-07-11
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr. 28 887 blES^ELT sich deshalb mit Vorliebe orientalistischen und philosophischen Studien. Sonst bleiben sie den philologischhistorischen Studien ganz fern, weil sie ja in Rußland diese Fächer nicht unterrichten dürfen. Jurisprudenz zu studieren hat noch weniger Zweck für sie, da sie kein Amt in Rußland bekleiden dürfen, nicht Rechtsanwälte werden können, auch nicht Rechtsanwaltsgehilfen oder auch nur Bureauvorsteher bei einem Rechtsanwalt. Bleibt für sie die Chemie, der sich ein Teil zuwendet, und die Medizin, die bei weitem die große Mehrzahl studieren muß. Das wurde denn der Anlaß zu dem Klinikerstreike, der freilich seine Anstiftung nicht einmal so sehr antisemitischen Tendenzen der deutschen Studentenschaft verdankt, als vielmehr — sagen wir — der Anregung von russischer Seite. An den technischen Hochschulen Deutschlands, wo sich die gleichen Einflüsse seit dem Jahre 1891 geltend machten, sind die russischen Juden ohnehin ausgeschlossen, weil infolge derselben Einflüsse die Bestimmung durchgesetzt wurde, daß nur solche „Russen" zugelassen werden, die im Besitze eines Reifezeugnisses sind und an einer russischen technischen Hochschule bereits studiert haben oder wenigstens immatrikuliert waren. Damit sind Juden russischer Herkunft in Deutschland eo ipso von dem Besuche technischer Hochschulen ausgeschlossen. Wegen angeblicher oder wirklicher Ueberfüllung mit „Russen" ist ihnen von diesem Semester ab die Münchener Universität überhaupt verschlossen, bis später so viele abgegangen sind, daß einer Wiederaufnahme vielleicht nichts im Wege steht. Aber daß es nicht die Ueberfüllung mit Ausländern ist, die zu dem Ausschluß dieser „Russen" den Grund gibt, das sieht man an dem Beispiel Leipzigs. Die Leipziger Universität nimmt von jetzt ab nur noch solche Russen auf, die durch behördliches Zeugnis nachweisen, daß sie mindestens zwei Semester bereits in Rußland studiert haben. Damit ergibt sich klipp und klar, daß ausschließlich die Studenten nicht aufgenommen werden sollen, die in Rußland wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judentum nicht studieren dürfen, also daß auch hier die russische Judenpolitik einfach als deutsche Satzung übernommen worden ist. Kein Zweifel kann obwalten, daß es sich um die Durchführung einer antisemitischen Maßregel der russischen Regierung handelt, die es erreicht hat, daß ihre eigenen Administrativgrundsätze auch in Sachsen geltendes Recht geworden sind. Darum wird von deutsch-antisemitischer Seite dieser Beschluß so verständnisinnig begrüßt und mit Schmunzeln darüber quittiert, daß später, wenn erst wieder „Russen" überhaupt in München aufgenommen werden sollen, dies nach den Leipziger Grundsätzen erfolgen soll. Sie verstehen, daß hinter dem Ausschluß russischer Juden vom Studium in Deutschland der Einfluß des antisemitischen Echtrussentums steht. Und es ist für die Sachlage nicht minder bezeichnend, daß das angebliche „Judenblatt“, dessen Fehler gewissenhaft dem Gesamtjudentum auf die Rechnung gesetzt werden, das „Berliner Tageblatt", als seine Meinung feststellt: „Die Leipziger Bestimmung ist als befriedigende Lösung der Ausländerfrage zu betrachten." Um welche Einflüsse es sich hierbei handelt, ersieht man auch daraus, daß in Frankreich sich die gleiche Hetze gegen die „Russen" als Studierende geltend macht, a n g e b 1 i ch nach deutschem Muster. Das ist grundfalsch. Denn bei der französischen Russenschwärmerei und der gerade nicht allzugroßen Freundschaft zu Deutschland ist der deutsche Einfluß gänzlich ausgeschlossen. Vielmehr geht auch hier die Anregung von jenen Elementen aus, die unter allen möglichen Gestalten russische Interessen im Auslande vertreten. Und wenn sich heute gleiche Symptome bereits in Belgien und der Schweiz zeigen, so ist auch dort derselbe Einfluß rege. Die russische Politik war immer rücksichtslos konsequent, wenn es galt, ihre Ziele zu erreichen; und ihr Zweck ist es, die Juden vom Studium auszuschließen, im eigenen Lande und deshalb auch im Auslande. Die Kuratorien, die an deutschen Universitäten versuchen, „die Ausländerfrage zu regeln“, glauben sicher im besten Interesse ihrer eigenen Nationen zu handeln. Aber indem die Bestimmung durchgeführt wird, daß nur diejenigen studieren können, die bereits in Rußland immatrikuliert waren oder gar zwei Semester studiert haben, wird de facto das Verbot ausgesprochen: Russische Juden, denen in Rußland das Studium verboten ist, wird aus eben diesem Grunde das Studium in Deutschland untersagt. Auf eine Aenderung der politischen Verhältnisse in Rußland zu rechnen, hat keinen Zweck. Auch jedes andere „Vielleicht" und „Ob" gibt unserer Jugend nicht die Möglichkeit des Studiums. Wir müssen Hilfe bringen, und nach Lage der Dinge kann diese Hilfe nur eine Selbsthilfe sein. Die Notwendigkeit, durch Selbsthilfe unsern jüdischen Studenten aus dem Osten eine Stätte zu bereiten, an der sie ihre akademische Bildung erwerben können, begegnet sich mit einem Wunsche, den warmherzige Freunde unseres Volkstums seit langem hegen. Schon in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts machte Professor Hermann Schapira in Heidelberg, der Urheber der Nationalfondsidee, den Vorschlag, in Jerusalem eine jüdische Universität ins Leben zu rufen. Und so ernstgemeint war ihm sein Gedanke, daß er bereits die ersten, für einen so großen Zweck freilich geringfügigen Summen für das Unternehmen aufbrachte. Später wurde von anderer Seite ein größeres, immerhin lange nicht ausreichendes Kapital als Grundstock für ein solches Unternehmen in Paris angelegt. Alle diese Männer wußten sehr genau, daß die Volksschule im Augenblick das dringendere Bedürfnis sei, daß aber diese nicht dadurch geschädigt werden könnte, daß die allgemeine Bildungsstufe der gebildetsten Kreise des Volkes gehoben würde. Das gleiche empfanden die Verfasser der Schrift „Eine jüdische Hochschule" (1902). Nicht aus Augenblickserwägungen, sondern aus dem Gefühl der Notwendigkeit einer höchsten Bildungsstätte für ein Kulturvolk erwuchs der Gedanke der Gründung einer jüdischen Universität in Jerusalem. Wenn jetzt das Bedürfnis, eine Stätte für unsere vom Studium vertriebenen Brüder zu schaffen, uns die alte Idee wieder nahebringt, so handelt es sich dabei um ein rein äußeres Zusammentreffen. Denn die Wiedergeburt unseres Volkes im Lande Israel erfordert als eine ihrer Konsequenzen auch die Gründung einer jüdischen Universität im jüdischen Lande. Allerdings muß erwogen werden, ob die Gründung jetzt schon möglich und ob sie jetzt schon wünschenswert ist. Wir können nicht das schwere Bedenken verhehlen, daß die Auflösung der jetzt vorherrschenden geistigen Schicht in Jerusalem dadurch beschleunigt würde, ohne daß ebenso schnell etwas Besseres an ihre Stelle gesetzt werden könnte. Das ist tief bedauerlich. Auch der Umstand, daß schon jetzt ein übermäßig theoretischer und intellektueller Zug das ganze neue jüdische Leben in Palästina durchzieht, kann nicht übersehen werden. Allein die Gründung einer Universität in Jerusalem wird kaum mehr Leute in Palästina zum Studium heranziehen, als es jetzt schon der Fall ist, wird aber viele abhalten, im Auslande zu studieren, die dadurch heute direkt oder indirekt dem Lande verloren Dagegen sind die Bedenken wohl berechtigt, ob eine solche Gründung schon in den nächsten Jahren möglich