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Die Welt · 1913-06-27 · 26 (27.6.1913) · page 12

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
26 (27.6.1913)
Date
1913-06-27
Page
– (sequence 12)
Language
German
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832 DIE2§gELT c) die Begutachtung von Wasser zu Trink- und Gebrauchszwecken aller Art, d) die Untersuchung auf Gebrauchsfähigkeit von Saatgut, Düngemitteln und Futtermitteln, e) Gutachtertätigkeit und Schieds-Analysen bei Differenzen zwischen Käufer und Verkäufer. § 5. Die Pflanzenschutzstation übernimmt die Bekämpfung von Krankheiten der landwirtschaftlichen, sowie gärtnerischen Kulturpflanzen. Sie beobachtet die im Lande auftretenden Schädlinge und führt alle geeigneten Maßnahmen und europäischen Bekämpfungsmethoden in die Praxis des im Orient lebenden Landwirts durch Demonstrationen ein. Sie beschäftigt sich insbesondere mit der Brandbekämpfung des Getreides, der Unkrautvernichtung und der Verwendbarkeit schädlicher Mittel gegen pflanzliche und tierische Schädlinge. § 6. Die Tierzuchtstation organisiert die Zuchtleistung und stellt zur Körung Böcke, Bullen und Hengste ein und organisiert die Milchkontrolle des Viehs, fordert genaue Buchführung über Milchleistung und züchtet nach Leistung. Ihr ist die tierbakteriologische Station zur Abgabe von Serum usw. angeschlossen. Ebenso die botanisch-bakteriologische Station, die an die Praxis Leguminosen-(Hülsenfrüchte)bakterien nach Reinzucht für die Hülsenfruchtbestellung abgibt, sowie boden-bakteriologische Fragen löst. § 7. Die Bauabteilung übernimmt die Ausarbeitung von Plänen für Neu- und Umbauten (Scheunen, Böden, Kellereien usw.) und übernimmt die Ausführung. § 8. Die Zentralgenossenschaft übernimmt das Genossenschaftswesen, speziell die Molkerei, und wird Auskunftsstelle für Verwaltungsfragen. Ihr wird eine Spar- und Hilfskasse für die Beamten des J. N.-F. und event. weiter eintretende Mitglieder angeschlossen. Ferner übernimmt die Abteilung den Ausbau des Kreditwesens. Nr. 26 § 9. Die Wein- und Obstabteilung übernimmt alle Maßnahmen das Gebiet betreffend, insbesondere die Lösung aller mit dem Gärungsgewerbe zusammenhängenden Fragen, die Anleitung von Gärtnern und Praktikern im Obstbau. § 10. Die Unterrichtsabteilung hat folgende Aufgaben: a) sie bildet Landwirtschaftslehrer aus, b) sie versendet Flugblätter zur Belehrung, c) sie veröffentlicht die Ergebnisse der andern Abteilungen in einer Zeitschrift, d) sie hält landwirtschaftliche Kurse und Demonstrationen, in der Praxis ab. § 11. Zur Durchführung der notwendigen Maßnahmen werden von dem J. N.-F. Beamte nach noch festzulegenden Prinzipien eingestellt. § 12. Das notwendige Kapital wird beschafft: 1. durch Unterstützung seitens des Nationalfonds, 2. durch Unterstützung seitens der türkischen Regierung. 3. durch Propagandagelder der beteiligten Industrien, a) durch einen Fonds von seiten der Rüben-Interessenten, b) durch einen Fonds von seiten der Kali-Interessenten, c) durch einen Fonds von seiten der Phosphat-Interessenten, 4. durch größere Spenden von an jüdischer Landwirtschaft interessierten Privatkreisen. Vorstehende Ausführungen enthalten gewiß wertvolle Hinweise für eine systematische Förderung der Landwirtschaft in Palästina. Man muß sich freilich vergegenwärtigen, daß die Durchführung aller dieser Vorschläge noch längere Zeit auf sich warten lassen wird, wenn man die allgemeinen Verhältnisse des Landes und den Mangel an Mitteln bedenkt. Manche der obigen Vorschläge sind jedoch auch heute schon von praktischem Interesse und könnten vom J. N.-F. gemeinsam mit der Versuchsstation verwirklicht werden. o o o o o o o o o o o o o o AUS DER BEWEGUNG o o o o o o o o o o o o o o An die Landes- und Sonderverbände! Der XI. Kongreß in Wien wird eine machtvolle Demonstration des zionistischen Gedankens sein. Er wird uns und der Welt beweisen, daß wir weiter gekommen sind, und er wird dartun, daß wir uns mit Recht die einzige Vertretung des jüdischen Volkes nennen, durch die das zerstreute Volk sagt, was es braucht und was es will. Wir haben daher alle Veranstaltungen zu treffen, um der ganzen Welt deutlich und unüberhörbar kund zu tun, was das im Zionismus verbundene jüdische Volk fordert. Wir müssen die Kundgebung des jüdischen Volkes, die aus den tiefsten Bedürfnissen seines Wesens und seiner Lage geboren ist, durch unsere Organisation in eine Form fassen, an deren Deutlichkeit nicht der böse Wille unserer Gegner und nicht die Abgestumpftheit der Abseitsstehenden rütteln kann. Wenn in Wien die Delegierten der zionistischen Organisation zusammentreten, von einem Willen beseelt, und wenn in diesem Augenblicke wieder die Hoffnungen und Erwartungen unseres Volkes auf ihrer Versammlung ruhen, soll sich jeder Zionist und jede zionistische Gruppe nochmals zum zionistischen Parlament des jüdischen Volkes bekennen. Deshalb fordern wir unsere Organisationen auf, unmittelbar vor dem Kongreß einen Kongreßtag zu veranstalten. Wo immer Zionisten Zusammenkommen können, sollen sie sich zu einer gemeinsamen Kundgebung vereinen. Sie sollen sich miteinander und mit der Wiener Tagung, über der Herzls Geist schwebt, solidarisch erklären. Wir wünschen und hoffen, daß die Zionisten der ganzen Welt sich in einer machtvollen Kundgebung zusammenfinden, deren Größe die Bedeutung unserer Bewegung widerspiegelt. Die Tat wird das Wort erhöhen, wenn bei dieser Kundgebung unsere Organisation eine materielle Stärkung erfährt, wenn jeder unserer Freunde gleichzeitig einen Betrag dem Zentralfonds widmet, der den Bestand unserer Organisation und die Ausführung ihres Willens über alle Gefahren hinaus sichern muß. Die Formen dieser Kundgebung können verschieden sein. Die Einheit muß im Geiste liegen. Das Engere Actions-Comit6 der zionistischen Organisation. Professor Otto Warburg Dr. Jacobson Dr. Hantke Dr. Levin N. Sokolow Wir fordern alle Landes- und Sonderverbände auf, uns die Berichte über ihre Tätigkeit in der letzten Kongreßperiode unverzüglich einzusenden. Der Kongreßbericht des A. C., der auch die Tätigkeit der Landesverbände umfaßt, soll in diesem Jahr so rechtzeitig fertiggestellt werden, daß er den Delegierten etwa 14 Tage vor dem Kongreß zugestellt werden kann. Nur so werden die Delegierten in der Lage sein, den Bericht vor Beginn der Verhandlungen des Kongresses einer genauen Durchsicht zu unterziehen.

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