Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 25 (20.6.1913)
- Date
- 1913-06-20
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Nr. 25 dies^elt er die Erregung der Jüdischnationalen nicht mehr meistern könne und beschloß nachstehenden Protest, der dem Rektor bereits überreicht wurde: „Die Kundgebung Sr. Magnifizenz des Rektors vom 3. d. enthält nebst der theoretischen Versicherung, daß die Gleichberechtigung der jüdischen Studenten als akademische Bürger anerkannt wird, die Erklärung, daß der Senat die gleiche Praxis wie bis nun zu handhaben gedenkt, sowie den Hinweis auf ein zu schaffendes Ehrengericht. Diese Kundgebung ist in keinem Belange eine zutreffende Antwort auf unsere Memoranden. Ebensowenig enthält dieselbe eine Erledigung der Beschwerden, welche die jüdische Studentenschaft begründetermaßen gegen den Herrn Dekan v. Schröder sowie gegen das parteiische Vorgehen einiger Pedelle geführt hat. Der jüdische Hochschulausschuß stellt nachdrücklich fest, daß von seiten jüdischer Studenten keine Provokation vorgefallen ist. Er konstatiert weiter, daß der Samstag, den 17. Mai d. J. auf akademischem Boden erfolgte bewaffnete Ueberfall auf wehrlose jüdische Studenten keine Ahndung gefunden hat. Die Kundgebung Sr. Magnifizenz trägt unseren Beschwerden in noch geringerem Maße Rechnung, als die in gleicher Angelegenheit erfolgte vom 20. Mai d. J. Der Ehrenschutz seitens eines hohen akademischen Senats erscheint für jüdische Studenten illusorisch, da der Juden beschimpfende Waidhofner Student es regelmäßig vorzieht, seine Injurien anonym vorzubringen und die Namensnennung zu verweigern, wofür gerade in den letzten Tagen im Gerichtssaale Belege erbracht wurden. Der jüdische Hochschulausschuß legt hiemit sein Mandat nieder, da er angesichts der in der jüdischen Studentenschaft herrschenden Stimmung keinerlei weitere Verantwortung übernehmen kann." Der Sprecher der poale-zionistischen Hochschüler, Herr Wachmann, nahm in der Versammlung scharf gegen die jüdisch-assimilatorischen sozialdemokratischen Studenten Stellung, die in einer Eingabe an das Rektorat mitteilten, die Ehrloserklärung der Waidhofener Deutschnationalen tangiere sie nicht, da sie — Gegner des Duells seien. Wie wir erfahren, hat auch der Präsident der israelitischen Kultusgemeinde, Herr Dr. Stern, in Angelegenheit der Vorgänge an der Universität beim Unterrichtsminister vorgesprochen. Das Waidhofener Prinzip vor Gericht Das Wiener Strafgericht hatte sich jüngst mit der Waidhofener Ehrloserklärung des jüdischen Volkes zu befassen. ln einer Versammlung der akademischen Antiduell-Liga, in welcher das Thema „Duellschutz oder Ehrennotwehr?" zur Diskussion Stand, hatte der Waidhofener Student, Jurist Riedl, dem Referenten, Dr. Emil v. Hofmannsthal, die Worte zugerufen: „W ir dulden nicht, daß ein Jude über Ehre spricht, denn die Juden sind bar aller Ehre!" Diese Aeußerung, die in der Versammlung große Empörung hervorrief, bildete den Gegenstand der Klage. Der angeklagte antisemitische Held, der den inkrimierten Zuruf zugeben mußte, verteidigte sich folgendermaßen: Er habe „die Absicht gehabt, etwas anderes zu sagen", und den Satz aus dem Waidhofener Programm nur „angesichts der Umstände" zitiert, weil er ihn „gerade in Erinnerung hatte". Er erkläre hiermit, die Beleidigung sei gegen den Redner, Herrn Dr. v. Hofmannsthal, „nicht persönlich gerichtet gewesen" (Heiterkeit im Auditorium, die der Richter zwar rügt, aber verständlich findet) und nehme keinen Anstand, seine Worte, „falls sie etwa Herr Dr. v. Hofmannsthal mißverstanden hätte“, bedingungslos zurückzuziehen. Da der Kläger begreiflicherweise diesen Vorschlag nicht akzeptierte, griff der Herr akademische Bürger zur letzten Ausflucht. Er habe Dr. v. Hofmannsthal gar nicht beleidigen können, und dieser sei zur Klage gar nicht aktiv legitimiert, da er — getauft sei. Man denke: Der Waidhofener, welcher die Getauften ebenso für ehrlos erklärt, wie die Ungetauften, bringt dieses Argument vor! Aber auch dieses Mittel versagte. Herr Dr. v. Hofmannsthal sprang nämlich erregt auf und betonte, daß er in direkter Linie von Juden abstamme und nach wie vor dem Judentume angehöre. (Getauft ist ein 793 anderer Zweig der Familie, dem der Wiener Dichter gleichen Namens angehört.) Der jüdische Student und Bürger wird über das wenig ehrenhafte und mutige Verhalten des Waidhofeners vor Gericht mehr Genugtuung empfinden als über das Urteil des Richters, das auf zwei Monate Arrest lautete. Interessant ist die Urteilsbegründung, in welcher der Richter anführt, er habe sich ursprünglich die Frage vorgelegt, ob der Akt nicht an die Staatsanwaltschaft abzutreten sei, und zwar nach § 302 des Strafgesetzes (Beleidigung einer Religionsgemeinschaft). Der Angeklagte sei nicht berechtigt gewesen, eine derart beleidigende Unterscheidung zwischen den Rassen zu machen, denn vor dem Gesetze und vor dem Richter sind alle Staatsbürger gleich. Die Absonderung im Sinne des Waidhofener Beschlusses qualifiziere sich nicht als Beleidigung, wohl aber wird sie eine Beleidigung, wenn sie bekundet wird. In der Aeußerung des Angeklagten sei nicht etwa eine rein theoretische Anschauung zu erblicken, da ein greifbarer Zusammenhang zwischen dem inkrimierten Zurufe und der Person des Klägers bestehe. Das Gericht kann nicht gestatten, daß religiöse, nationale und rassenmäßige Kriterien in die Schichtung der Gesellschaft hineingetragen werden. Ein Rechtsbeflissener, wie der Angeklagte, sollte sich erst mit den Staatsgrundgesetzen vertraut machen, bevor er die Waidhofener Beschlüsse akzeptiere. Nur die Jugend des Angeklagten und der Umstand, daß er als Exponent einer in den letzten Wochen zu besonderer Lebhaftigkeit gestiegenen Stimmung zu betrachten sei, habe den Richter veranlaßt, den niederen Strafsatz von zwei Monaten Arrest in Anwendung zu bringen. Die antisemitischen Parteien und Organe wenden sich selbstverständlich in den heftigsten Ausdrücken gegen den Richter und das Urteil, das — man kennt die Phraseologie der Antisemitenblätter — „auf den allmächtigen jüdischen Einfluß zurückzuführen ist“, und haben auch eine parlamentarische Aktion eingeleitet. Die Ausländerfrage an der deutschen Universität in Prag Prag. Nach einem vor etwa acht Wochen unternommenen Versuche ist es nunmehr zur Gründung des „Akademischen Vereines deutscher Mediziner" gekommen. Das leuchtende Beispiel ihrer reichsdeutschen Kollegen hat die Prager Mediziner antisemitischer Couleur — die „Liberalen" taten auch mit — nicht ruhen lassen und so wurde denn am 11. Juni d. J. im Deutschen Vereinshaus der Grundstein zum Medizinerverein gelegt. In seiner Programmrede führte cand. med. Prasse u. a. aus, die deutsche Universität in Prag müsse sich glücklich fühlen, wenn möglichst viele Ausländer ihre Studien an ihr absolvieren, denn diese Leute lernen hier die deutsche Kultur kennen und schätzen. Aber die Prager Universität dürfe nicht ein Refugium werden für Leute, die an anderen Universitäten nicht zugelassen und aufgenommen werden. In der Diskussion sagte der Vertreter der jüdisch-nationalen Medizinerschaft, cand. med. Gustav Aschermann, nachdem er auf die Engherzigkeit und Inkonsequenz der Gründer des neuen Mediziner - Vereins hingewiesen hatte, die von den Mitgliedern ein „Zur-Schau-Tragen deutscher Gesinnung“ fordern und damit die national-jüdischen Studenten von vornherein ausschließen: „Wenn Herr Prasse meint, unsere Universität darf nicht eine Zufluchtsstätte sein, so erkläre ich hier, unsere Universität soll eine Zufluchtsstätte sein. Aber nach Ihrer Meinung dürfen solche Leute nicht aufgenommen werden, die anderswo nicht Unterkommen. Ich frage, wer kommt anderswo nicht unter? Jedes Volk, auch das kleinste, hat seine Universität und bietet seiner Jugend die Möglichkeit