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Die Welt · 1913-05-16 · 20 (16.5.1913) · page 5

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Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
20 (16.5.1913)
Date
1913-05-16
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 20 621 DIEl^ELT haben. Die bekannte Resolution gegen den Zionismus habe die Neutralität durchbrochen. Rechtsanwalt Dr. Apfel erklärt, die Korrespondenz mit Kiel sei nur zum Zwecke freundschaftlicher Beratung geführt worden. Die Resolution des Zentralvereins habe die Neutralität nicht gebrochen. Der Zentralverein habe authentisch erklärt, seine Resolution richte sich nicht gegen das Baseler Programm. Für das Wohl der Jugendbewegung sei es am besten, den Zentralverein im Vorstand zu belassen. Der Redner beklagt sich, daß die Zionisten in ihrer Erregung die Jugendvereine zum Sturmbock gegen den Zentralverein benützten. Er richtet ferner heftige Angriffe gegen die „Jüdische Rundschau". Die meisten Zionisten wollten gar nicht in der Jugendbewegung mitarbeiten. Es gebe andererseits eine Anzahl Vereine, die am liebsten eine Resolution gegen den Zionismus fassen würde. Wenn er auch gegen einen solchen Neutralitätsbruch wäre, so sollte diese Stimmung die Zionisten veranlassen, den Verband nicht weiter zu reizen. Er bitte um Ablehnung des Antrages Kiel. Rechtsanwalt Dr. Simon begründet den Berliner Antrag, der Delegiertentag möge beschließen, den Zentralverein nicht mehr als neutral zu betrachten. Er bedauert sehr, daß Dr. Apfel den Zionisten solche unbegründete Vorwürfe gemacht habe. Den Zionisten, die anfangs sehr gern mitgearbeitet haben, sei die Arbeit häufig verekelt worden, indem man jede Aeußerung von ihnen als „zionistische Agitation" hinstellte. Der Berliner Antrag sei von einem Nichtzionisten aus Gerechtigkeitsgefühl gestellt worden. Der Delegiertentag habe nicht zwischen Zionismus und Zentralverein zu entscheiden, sondern ob er neutral bleiben wolle oder nicht. Es werden nun zwei Redner pro und zwei contra bestimmt mit 10 Minuten Redezeit. Justizrat Brodnitz - Berlin als Delegierter des Zentralvereins führt aus, es habe sich nichts im Zentralverein geändert. Die Jugendbewegung stehe zu hoch, als daß sie der Prügelknabe werden dürfe für zionistische Treibereien. Es sprechen noch Dr. Hahn- Köln gegen, Dr. Moses- Berlin für den Antrag und als letzter Herr B a d t - Breslau für den Antrag: Der Zentralverein habe die Neutralität verletzt, darum komme man nicht herum. Es folgt die Abstimmung. Der Antrag Kiel wird mit 132 gegen 36 Stimmen bei 7 Stimmenthaltungen, der Antrag Berlin mit 125 gegen 41 Stimmen bei 8 Enthaltungen abgelehnt. Darauf gibt Rechtsanwalt Dr. Simon im Namen seiner Freunde folgende Erklärung ab: Wir bedauern die Stellungnahme des Delegiertentages auf das außerordentlichste. Wir halten diese Stellungnahme für einen Schritt, der der Zukunft des Verbandes keineswegs förderlich sein wird. Die Art, wie der Antrag abgelehnt worden ist, veranlaßt uns, unser Bedauern ganz besonders zu verschärfen. Die Stellungnahme des Herrn Dr. Apfel gegen uns war gehässig. Wir können eine Garantie nicht übernehmen für das, was unsere Freunde in der Provinz jetzt tun werden. Rechtsanwalt Meier-Bonn gibt folgende Erklärung ab: Ich spreche die Ueberzeugung aus, daß der Verbandsvorstand dafür sorgen wird, daß keine Kluft innerhalb des Verbandes entsteht. Es muß dafür gesorgt werden, daß die neue Richtung des Zentralvereins nicht in die Jugendbewegung hineingetragen wird. Wenn das der Fall sein wird, werde ich auch weiterhin in den Jugendvereinen mitarbeiten. Dr. Apfel bittet, falls er in der Erregung seine zionistischen Freunde verletzt habe, das den Verband nicht entgelten zu lassen. Nach längerer Geschäftsordnungsdebatte folgt das Referat des Herrn Dr. Holländer über die Berufswahl der jüdischen Jugend. Die Generaldebatte ergab keine für Außenstehende erheblichen Gesichtspunkte. Für uns interessant ist nur die Beschwerde des Herrn Dr. W e i s m a n n - Kattowitz, daß man unseren Gesinnungsgenossen Herrn Blumenfeld, der regelrecht gewählt war, nicht als Delegierten zulassen wollte, mit der Begründung, es sei Gefahr, daß auf seinen Ausschluß aus der Versammlung gedrängt werden würde (!) Der Vorstand begründet seine Haltung mit den feindseligen Aeußerungen des Herrn Blumenfeld gegen die Jugendbewegung. Es folgt das Referat von Frl. Kora Berliner über Mädchenorganisationen. Ihre Vorschläge zur Organisierung der weiblichen Jugend wurden in den meisten Punkten angenommen. Es wurden noch einige Anträge über religiöse Veranstaltungen, die Stellung zu interkonfessionellen Vereinen, Heranziehung Jugendlicher, Organisation der Landgemeinden angenommen. Die übrigen Anträge wurden vertagt. Das Kreuz in der Judenschule (Von unserem Berichterstatter.) Wien. Ein erquickliches Exempel für die Gleichberechtigung der jüdischen Staatsbürger Oesterreichs vor dem Gesetze: Die Judenstadt B o s k o w i t z in Mähren — bekanntlich ein gesondertes politisches Gemeinwesen mit einem eigenen jüdischen Bürgermeister an der Spitze — erhält eine Judenschule, die aber auch von nichtjüdischen Kindern besucht wird. Vor einigen Wochen erhielt nun der Ortsschulrat der Boskowitzer Judengemeinde durch einen Erlaß des Landesschulrates den Auftrag, in allen Lehrzimmern des Schulgebäudes ein Christuskreuz anzubringen. Der Erlaß betont, daß die Kruzifixe, die in ausreichender Zahl beizustellen das katholische Pfarramt in Boskowitz sich bereit erklärt habe, lediglich während der jüdischen Religionsstunde entfernt werden dürften, sonst aber unbedingt in den Lehrzimmern der Judenschule hängen müßten. Der Ortsschulrat und der Gemeindeausschuß der Judengemeinde beschlossen nun, dem unerhörten Erlasse des Landesschulrates keine Folge zu leisten. Sie beriefen sich darauf, daß dieselbe Behörde das seinerzeitige Ansuchen der Judengemeinde, an den Türpfosten der Schülerklassen der Judenschule die Mesusa anzubringen, abschlägig beschieden habe, indem sie auf die Unzulässigkeit religiöser Symbole hinwies. In dem Rekurse machte die Judengemeinde den gewiß billigen Gegenvorschlag, sie wolle in ihrem Schulhause einen besonderen Raum für den katholischen Religionsunterricht beistellen, in welchem während der Dauer des Religionsunterrichtes das Kreuz als Symbol der katholischen Religion aufgehängt werden wird. Der Landesschulrat beeilte sich, dieses Anerbieten abzulehnen und gab den strikten Auftrag, seine ursprüngliche Weisung sofort in vollem Umfange auszuführen. Die von einem jüdischen Gemeinwesen mit großen Opfern erhaltene Judenschule darf also keine Mesusa tragen, muß aber den Unterricht im Zeichen des Kreuzes a b h a 11 e n . . . Ueberflüssig hervorzuheben, daß derartige krasse Verletzungen der konstitutionellen Bürgschaften gegenüber den Juden möglich sind, weil die primitivste organisatorische Forderung, die wir bis zum Ueberdruß oft wiederholen, noch immer nicht erfüllt ist: die Reichsorganisation der österreichischen jüdischen Kultusgemeinden. Der Fall weist aber noch auf eine andere Wunde hin, die den Juden Böhmens und Mährens eben jetzt böse Tage bringt. Die Schulen der noch bestehenden autonomen politischen Judengemeinden sind nämlich ein Politikum: Sie sind deutsche Schulen, werden zur Wahrung des deutschen Besitzstandes gegenüber den Tschechen benutzt und von den assimilatorischen jüdischen Führern — Gott sei’s geklagt — zum nationaldeutschen Bollwerk gestempelt. Nun hat sich aber (wie wir erst jüngst berichteten) die Koalition der Deutschfreiheitlichen mit den Christlichsozialen vollzogen und an den deutschliberalen Juden wurde Felonie begangen. Die Judenschule wird einfach fürs Deutschtum usurpiert, denjenigen aber, die sie gründeten und

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