Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 14 (4.4.1913)
- Date
- 1913-04-04
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Nr. 14 435 DIE^ELT Punktes, der anwesende Vertreter des Ministeriums des Innern erklärte aber, daß das Ministerium dieser Auffassung nicht beipflichten könnte, und so wurde denn beschlossen, das Gutachten des Herrn M a k 1 a k o w einzufordern. Nun wird hierzu von gut unterrichteter Seite folgendes berichtet: Als man im Ministerrat über die anläßlich des Romanow-Jubiläums zu gewährenden Gnadenakte im einzelnen beriet, kam man auch auf die Dreihundert rubelstrafe zu sprechen, es wurde aber beschlossen, von dieser Begünstigung Abstand zu nehmen. Aus diesem Grunde wurde diesmal der Punkt über diese Strafe in das Manifest nicht aufgenommen, und nur aus Versehen, oder weil man es überhaupt für überflüssig hielt, wurde in den Text des Manifestes keine Klausel aufgenommen, die einer Anwendung jener allgemeinen Bestimmung auf den speziellen Fall der Dreihundertrubelstrafe vorgebeugt haben würde. Bei dieser Sachlage konnte man sich über die bevorstehende Antwort des Ministers schwerlich Illusionen machen. ln der Tat hat sich der Ministerrat am 27. März mit der Frage befaßt und eine authentische Auslegung des betreffenden Punktes kundgegeben, die, wie zu erwarten war, die Anwendung des Strafnachlasses auf die Dreihundert rubelstrafe ablehnt. Bemerkenswert ist, daß das Manifest ausdrücklich die Entscheidung über die Anwendung desselben in strittigen Fällen .dem regierenden Senat und nicht dem Ministerrat überläßt. Die Einziehung dieser mittelalterlichen, allen modernen Rechtsbegriffen hohnsprechenden Strafe wird ohne Unterbrechung und mit der üblichen Grausamkeit weiter erfolgen. Nochmals das Kownoer Komitee Wir haben vor einiger Zeit über das rühmlose Ende des sog. Kownoer Komitees berichtet, das seinerzeit gewissermaßen als politisches Organ der russischen Juden ins Leben gerufen wurde, das aber mit der Zeit durch sein ebenso undemokratisches wie unnationales Verhalten in wichtigen Fragen der jüdischen Politik große Unzufriedenheit hervorrief, bis es schließlich an seiner unwürdigen Taktik zugrunde ging. An Stelle des Komitees sollte nun ein neues Organ treten, indem nämlich beschlossen wurde, eine Konferenz sämtlicher jüdischer Wahlmänner aus allen bisherigen Dumawahlen abzuhalten, die sich mit den verschiedenen Fragen der russischjüdischen Politik befassen sollte. Vor kurzem sollte nun diese Konferenz stattfinden, leider aber wurde sie „durch äußere Ursachen" vereitelt und für unbestimmte Zeit aufgeschoben. Diesen Umstand wollen jetzt die Herren um Winawer benutzen, um wieder einmal die „politische Führung" der russischen Judenheit an sich zu reißen. Die jüdische Oeffentlichkeit wird sich aber für diese unberufenen Führer schön bedanken. Zur Beilis-Affaire Der „K i e w I j a n i n" brachte dieser Tage folgende, offenbar hochoffiziöse Erklärung: „Die Gerichtssache des Mendel B e i 1 i s , der der Ermordung des Andrei Juschtschinsky angeklagt wird, geht ihrem Ende entgegen. Der Untersuchungsrichter für wichtigste Angelegenheiten des Petersburger Kreisgerichts, N. A. Maschke witsch, der die gerichtliche Untersuchung in Sachen der Ermordung des Andrei Juschtschinsky leitet, ist am 10. (23.) März wieder in Kiew eingetroffen, wo er einige Personen von neuem vernehmen will, um manche Einzelheiten aufzuklären. Diese Arbeit wird nur einige Tage in Anspruch nehmen. Das gesamte Material der ergänzenden Untersuchung des Herrn Maschkewitsch wird alsdann der Staatsanwaltschaft des Kiewer Kreisgerichts übermittelt werden, die ihrerseits eine neue Anklageschrift abzufassen haben wird. Wie wir erfahren, wird in der neuen Anklageschrift das Material verarbeitet werden, das auf den rituellen Charakter des Mordes hin weist, was ja bekanntlich in der ersten Anklageschrift nicht der Fall war. Die Anklageschrift wird der Anklagekanzlei der Kiewer Gerichtskammer unterbreitet werden, die zu beschließen haben wird, ob die Anklageschrift gutgeheißen werden, oder aber, falls ihr das Material für die Anklage gegen Beilis unzureichend erscheinen wird, die ganze Sache annulliert werden soll. Sollte die Anklageschrift von der Kammer genehmigt werden, so wird die Gerichtsverhandlung gegen Beilis nicht früher als im Mai stattfinden können. Alle die Zeitungsnachrichten, wonach die Anklageschrift in Sachen des Beilis bereits der Anklagekanzlei der Gerichtskammer unterbreitet worden sei, entsprechen der Wirklichkeit Ferner wird aus Kiew berichtet: Untersuchungsrichter Maschkewitsch hat heute den Saizewschen Ziegeleihof, wo Beilis wohnte, von neuem besichtigt und sich dort wieder einmal Lehm für die chemische Untersuchung geholt. (Es soll nämlich festgestellt werden, ob der an den Kleidern des ermordeten Knaben gefundene Lehm von gleicher Beschaffenheit sei, wie der in der Ziegelei gebrauchte.) Am 28. März sollte die erneute Zeugenvernehmung beginnen. Inzwischen wird eifrig für die Schaffung einer günstigen „Stimmung" gearbeitet. Rechtsanwalt M a r g .o I i n , der Verteidiger Beilis', hatte sich dieser Tage vor dem Kiewer Kreisgericht wegen eines angeblichen Versuches zur Bestechung und Verleitung zu falscher Zeugenaussage zu verantworten. Die berüchtigte Vera Tschebvriakow, die Brasul-Bruschkowsky als die Hauptschuldige an der Ermordung Juschtschinskys bezeichnet hat und die vor kurzem wegen Urkundenfälschung zu acht Monaten Gefängnis verurteilt wurde, beschuldigte Margolin, er habe sie zu überreden versucht, gegen eine entsprechende Vergütung den Knabenmord auf sich zu nehmen. Margolin bestreitet selbstredend auf das entschiedenste die Behauptungen der vielseitigen, ehrenwerten Dame. Er führte den Nachweis, daß er sie bloß auf Veranlassung Brasul-Bruschkowskys besucht hatte, um sich in der verwickelten Angelegenheit Klarheit zu verschaffen. Da Margolin beim Petersburger Kreisgericht als Rechtsanwalt eingetragen ist, wurde die Angelegenheit der Anwaltskammer des Petersburger Kreisgerichts zur Entscheidung übertragen. Ein Verband jüdischer Vereine in Paris (Von unserem Berichterstatter.) Die von unserem Gg. S e g a 11 mit größtem Eifer propagierte Idee der Vereinigung der jüdischen Vereine in Paris, über die wir wiederholt (s. zuletzt „Welt" Nr. 11, Revue der Presse) berichteten, hat einen Schritt vorwärts getan. Während nämlich die von unserem Gg. inaugurierte Aktion trotz der stattlichen Anzahl der angeschlossenen Vereine über das Anfangsstadium nicht hinauskam, weil der Beitritt gerade der größten Organisationen, die von einheimischen Juden geleitet werden, nicht zu erlangen war, haben nunmehr letztere selbst den Gedanken aufgegriffen und vorbereitende Schritte zu seiner Verwirklichung getan. In einer unlängst abgehaltenen Sitzung, an der u. a. Vertreter des Konsistoriums, der Wohltätigkeitsgesellschaft und der Alliance Israelite Universelle teilnahmen, wurde die Gründung und das Programm festgelegt . Die bisher als alleinige Vertretung des französischen Judentums angesehene Instanz, das Konsistorium, hat sich stets auf den Unterhalt des Kultus beschränkt und die weiten Gebiete der sozialen und kulturellen Tätigkeit ganz brach liegen gelassen, während die anderen Religionsgemeinschaften seit dem Trennungsgesetze an diese Aufgaben mit verdoppeltem Eifer herangehen. Dieser Mißstand wurde unter den Juden seit langem empfunden, und die Klagen ließen sich immer lauter vernehmen. Die neue Gründung soll nun diese Lücke ausfüllen; sie hat ein Programm aufgestellt, das viel weiter geht, als die ersten Verfechter des Gedankens zu fordern wagten, und die Stärke der teilnehmenden Organisationen läßt eine erfolgreiche Tätigkeit erhoffen.