Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 14 (4.4.1913)
- Date
- 1913-04-04
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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434 Nr. 14 erklärte er, einen höchst bedauerlichen Irrtum begangen zu haben. Sir Rufus Isaacs und Mr. Samuel strengten dennoch einen Prozeß an, in dessen Verlauf der „Matin“ darauf einging, seine Abbitte zu bestätigen und alle Kosten zu tragen. Die Gerüchte wurden von Sir Rufus Isaacs und Mr. Herbert Samuel vor das Forum des Parlaments gebracht, aber es fand sich niemand, der die Sache aufnehmen wollte. Eine parlamentarische Kommission, die dann zum Zwecke der Untersuchung der ganzen Frage eingesetzt wurde, vernahm eine Anzahl Personen, die sich speziell zu der journalistischen und politischen Ausbeutung dieser Gerüchte hergegeben hatten, und die Enthüllung der skrupellosen Art, mit der diese Gerüchte in die Welt gesetzt wurden, wirkte geradezu sensationell. Hatte schon die anständige Presse der Opposition von vornherein erkennen lassen, daß sie nicht die persönliche Ehre der jüdischen Minister anzutasten gedenke, so fand die gesamte Presse — mit gewissen Ausnahmen — kein Wort der Entschuldigung für die Verbreiter jener Gerüchte, die nun vor aller Welt bloßgestellt wurden. Diese Ausnahmen freilich wollen die Sache nicht ruhen lassen. Sir Rufus Isaacs, der vor die Kommission geladen wurde, erklärte die gegen ihn gerichteten Angriffe damit, daß er Aktien der amerikanischen Marconi-Gesellschaft gekauft und eine Anzahl davon an den Schatzkanzler Lloyd George und einen anderen Minister weiterverkauft habe. Diese Transaktion habe nichts mit der e n g 1 i s c h en Marconi-Gesellschaft zu tun, und die Herren haben in der Tat beträchtlich dabei verloren. Dies genügte aber, um Sir Rufus Isaacs, eine Leuchte der englischen Advokatur, einem langen Verhör zu unterwerfen. Nach Mr. Lloyd George wird Mr. Samuel an die Reihe kommen, aber man kann bestimmt Voraussagen, daß sich nichts Kompromittierendes ergeben wird. Dennoch wird die Kampagne gegen die jüdischen Minister weitergeführt werden und für die englische Judenheit nicht ohne Bedeutung bleiben. Es ist mir sogar bekannt geworden, daß wegen dieser Affäre eine politische Aktion betreffend die russische Paßfrage auf eine für die Juden günstigere Zeit verschoben worden ist. Der jüdische Nationalverein für Oesterreich und die „Lex Kolisko“ (Von unserem Berichterstatter.) Wien. Einer der wichtigsten politischen Grundsätze des jüdischen National Vereins für Oesterreich ist der Kampf gegen die Vergewaltigung nationaler Minderheiten, weshalb er auch die nationale Autonomie anstrebt. Damit ist seine Stellung gegenüber der vom niederösterreichischen Landtage beschlossenen sogenannten „Lex Kolisko“ gegeben, welche den niederösterreichischen Slaven das wichtigste Kulturmittel, die Schule, nehmen will. Dem Gesetze fehlt noch die kaiserliche Genehmigung, und die deutschnationalen Judenfeinde sammeln soeben Unterschriften für eine Petition, in welcher die Sanktionierung gefordert wird. Selbstverständlich werden hierbei von den Herren Antisemiten jüdische Unterschriften nicht verschmäht, ja mit großer Zudringlichkeit erbeten werden. Der jüdische Nationalverein erläßt daher einen Aufruf an die jüdische Bevölkerung Wiens, in welchem es unter anderem heißt: „Jeder aufrechte und billig denkende Jude wird die Fertigung der Petition verweigern. Nicht nur, weil er mit den deutschnationalen Antisemiten keine Gemeinschaft haben will, sondern weil er nicht Bestrebungen unterstützen darf, welche unter Verletzung der staatsgrundgesetzlich gewährleisteten Gleichberechtigung Ausnahmegesetze gegen die tschechische Minorität in Niederösterreich geschaffen haben wollen. Aus Gründen der Gerechtigkeit und des wohlverstandenen eigenen Interesses sind wir Gegner der Lex Kolisko. Fördern wir keine Verletzung der Gesetze! Gerade wir Juden, die wir überall bloß eine kleine Minorität bilden, haben das größte Interesse an der unverbrüchlichen und ausnahmslosen Beobachtung der Staatsgrundgesetze gegenüber jedermann!“ Delegiertenversammlung des jüdischen Handlungsgehilfenverbandes Sonntag, den 23. März, fand der dritte Verbandstag des jüdischen Handlungsgehilfenverbandes statt, der zum erstenmal auch von zahlreichen Provinzstädten Niederösterreichs beschickt war. Dem vom Verbandspräsidenten Herrn Keßler erstatteten Tätigkeitsbericht entnehmen wir, daß in den Orten Ung.- Hradisch, Troppau, Proßnitz, Mähr.-Ostrau, Dombrau-Orlau, Oderberg, Göding, Ung.-Brod Ortsgruppen und Zahlstellen gegründet wurden, und daß sich die Zahl der ordentlichen Verbandsmitglieder fast verdoppelt hat. Die Stellenvermittlung wurde reorganisiert und brachte 21 o/o der stellenlosen Petenten unter. Sehr belastet war infolge der Krise der Konditionslosenfonds. Mit Erfolg wurde der Kampf gegen den Boykott jüdischer Handlungsbeflissener geführt. So gelang es uns, durch eine Massenversammlung und direkte Intervention der Verbandsleitung die Aufnahme jüdischer Angestellter im I. Wiener Konsumverein zu erwirken, in welchem bisher Judensperre eingeführt war. Das Wiener Rechtsschutzbureau intervenierte in sechs Fällen mit besonderem Erfolg. Der Verband zeigt auch volles Verständnis für die körperliche und geistige Hebung des jüdischen Volkes, fördert die Turnbewegung, hat in drei Orten Bibliotheken eröffnet und hält hebräische Kurse ab. Das Organisationsreferat erstattete Herr Keßler. Infolge der Ausbreitung der Organisation ergab sich die Notwendigkeit einer Kreiseinteilung, die auf der Tagung beschlossen wurde. Aus dem Verlaufe der Tagung ist noch das Programmreferat des Herrn Krantz hervorzuheben. Montag vormittag erfolgte ein gemeinsamer Besuch der Delegierten am Grabe Herzls. Die galizische Handlungsgehilfenorganisation war am Wiener Verbandstage durch Herrn Wa c kirn a n n vertreten. Die neugewählte Leitung wurde beauftragt, die Gründung einer Kreditgenossenschaft für jüdische Angestellte und Beamte vorzubereiten. Das Jubiläumsmantfest und die Dreihundertrubelstrafe in Rußland (Von unserem Berichterstatter.) Petersburg. Bis heute herrscht Unklarheit darüber, ob durch das kaiserliche Manifest anläßlich des Romanow-Jubiläums die Dreihundertrubelstrafe (für die Verwandten der jüdischen Militärpflichtsäumigen) für die Zeit bis zum 21. Februar a. St. aufgehoben worden ist oder nicht. Unter den Gnadenakten, die in den letzten Jahrzehnten ähnliche Manifeste brachten, wurde gewöhnlich auch die Dreihundertrubelstrafe ausdrücklich erwähnt. Diesmal blieb dieser ausdrückliche Hinweis aus. Aus diesem Grunde glaubten wir gleich nach Bekanntmachung des Manifestes feststellen zu können, daß die Hoffnungen hinsichtlich der Dreihundert rubelstrafe fehlgeschlagen wären. (Vergl. Weltchronik in Nr. 11 der „Welt“.) Nun gibt es aber einen Punkt im Manifeste vom 21. Februar, wonach sämtliche Strafrückstände bis 600 Rubel annulliert werden. In maßgebenden juristischen Kreisen wurde daher die Auffassung vertreten, daß die Nichterwähnung jener Strafe ohne Bedeutung sei. Es sollte sich aber bald heraussteilen, daß in der Praxis die Lokalbehörden gar nicht daran dachten, in der rücksichtslosen Eintreibung dieser Strafe Halt zu machen. Der regierende Senat, vor den die Sache dieser Tage kam, erklärte sich einstimmig für eine günstige Auslegung des erwähnten