Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 13 (28.3.1913)
- Date
- 1913-03-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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400 - Nr. 13 DIEI^ELT Zu diesem Behufe wandten sic sich an den Geschäftsführer des Handwerksamtes B i e I o w , der ihnen die entsprechenden Zeugnisse gegen eine gewisse Vergütung ausstellte. Später stellte es sich heraus, daß Bielow den Text der Zeugnisse von seinem minderjährigen Sohn schreiben ließ und die Unterschriften der betreffenden Beamten fälschte. Die angeklagten Juden versicherten, daß sie von der Fälschung keine Ahnung hatten, und beriefen sich darauf, daß sie gar keinen Grund hatten, zu Fälschungen ihre Zuflucht zu nehmen, da sie ja als Handwerker das Wohnrecht besaßen und über die nötigen Dokumente verfügten. Das Gericht erkannte aber die Angeklagten für schuldig und verurteilte sie zum Verlust aller bürgerlichen Ehrenrechte und zu einer Zuchthausstrafe von 1—lt'i Jahr. Zur Beilis-Affaire Die Lage des armen Beilis bleibt nach wie vor in tiefes Dunkel gehüllt, und es ist nicht recht zu ermitteln, was man eigentlich mit ihm zurzeit vorhat. Dieser Tage wurde in den Kiewer Zeitungen mit Sicherheit behauptet, die Kiewer Gerichtskammer habe beschlossen, die Anklage gegen Beilis fallen zu lassen. Und zwar soll es in der betreffenden Resolution heißen, daß die Untersuchung allerdings den rituellen Charakter des Kiewer Knabenmordes mit unzweideutiger Sicherheit ergeben hätte, daß aber für die Beteiligung des Beilis an dem Morde hinreichende Beweise nicht erbracht worden seien. Neuerdings wird hingegen behauptet, daß von einem Fallenlassen der Anklage gar keine Rede sei. Die Untersuchung dauere vielmehr fort, Untersuchungsrichter Maschkewitsch und Staatsanwalt Tschaplinsky seien nach wie vor mit der Affäre und Informierungsreisen nach Petersburg beschäftigt und die Anklageschrift sei noch immer in Bearbeitung. Die neueste Fassung der Anklageschrift soll, wie verlautet, von dem rituellen Charakter des Mordes nur andeutungsweise sprechen. Immerhin steht eins fest: daß Beilis nach wie vor im Gefängnis schmachtet. Maklakows Programm M a k 1 a k o w , der Minister des Innern, hat sich in einem Interview über sein Regierungsprogramm geäußert. Was man durch Herrn Rivier vom „Temps" zu hören bekam, war selbst für diejenigen eine Ueberraschung, die längst gewöhnt waren, in dem Bruder des Kadettenführers einen getreuen Kämpen der extremen Reaktion zu sehen. Das wichtigste Heilmittel gegen die Uebel, an denen Rußland krankt, erblickt Herr Maklakow in der erweiterten Machtvollkommenheit der L o-k albehörden und in einer Reform des Polizeiwesens. Wenn die Gouverneure größere Freiheit erhalten und die für gut befundenen Maßregeln nach eigenem Gutdünken treffen können, ohne jedesmal auf die Zustimmung der Petersburger Kanzleien angewiesen zu sein; wenn andererseits die Polizei besser bezahlt wird als heute — dann wird Rußland von vielem Ungemach erlöst sein. Ferner bedarf Rußland noch eines neuen Preßgesetzes, und der Herr Minister teilte Herrn Rivier die Grundzüge des geplanten Gesetzprojektes mit. Hiernach soll die alte Zensur wiederhergestellt werden, nur daß jetzt der Zensurbehörde nicht, wie ehemals, die Handschriften, sondern die gedruckten Zeitungen drei Stunden, bevor sie der Öffentlichkeit übergeben werden, unterbreitet werden sollen, wobei die Zensurbehörde ohne weiteres die Beschlagnahme der fertigen Nummer verfügen darf. Was speziell die Judenfrage anbetrifft, so war Herr Maklakow viel deutlicher und folgerichtiger als seinerzeit Kokowzow. Der Premierminister hatte erklärt, daß die Judenfrage allerdings eine sehr wichtige und dringende Frage wäre, daß aber bei den gegenwärtigen Verhältnissen in nächster Zukunft eine wesentliche Aenderung des Bestehenden nicht gut möglich wäre, da jeder Minister, der diese verwickelte Frage nach den Grundsätzen der Gleichberechtigung lösen wollte, sofort dem Ansturm der öffentlichen Meinung erliegen würde. Anders Herr Maklakow. „In der Gesetzgebu n bezüglich der Juden“, erklärte Herr Maklakow dem Mitarbeiter des Temps „ist irgendeine Aenderung absolut unzulässig. In der Frage der ausländischen Juden wird die Regierung eine Einmischungin ihre internen Angelegenheiten nicht dulden und ihre Maßnahmen nicht ä n d e r n.“ Damit nicht genug, hat sich der Herr Minister noch veranlaßt gesehen, über die jüdische Bevölkerung ein Urteil abzugeben, das die Spalten der „Russkoje Snamja“ und der „Semschtschina“ schmücken könnte. Die Paßfrage berührend, sagte Herr Maklakow wörtlich folgendes: „Die gesamte jüdische Bevölkerung der Grenzgebiete beschäftigt sich mit der Beschaffung von gefälschten Pässen an Interessenten, die Rußland verlassen bzw. nach Rußland zurückkehren wollen.“ Man kann sich leicht den Jubel vorstellen, mit dem die Meute des schwarzen Hundert diese Worte aufnehmen mußte. Deutlicher und gründlicher konnten wir über den gegenwärtigen Kurs in der Judenfrage nicht aufgeklärt werden. Zu bemerken ist noch, daß die geplante „Dezentralisierung“ der Staatsgewalt die Juden Rußlands schwer treffen müßte. Was man immer von der feinen Nase unseres „regierenden Senats“ denken mag, so bot er doch eine gewisse Gewähr gegen allzu starke Stücke unserer Satrapen. Wie es nun werden soll, wenn all die Chwostow und Melnikow, all die Girs und Muratow freiere Hand bekommen, das wissen wir zu unserem Leidwesen nur zu gut. England und die rumänische Judenfrage Verschiedenen, auf „gut unterrichtete Quellen“ sich berufenden Zeitungsmeldungen zufolge, soll der englische Botschafter in Petersburg von Sir Edward Grey die Weisung erhalten haben, anläßlich der Beratung über den bulgarischrumänischen Konflikt die jüdischen Interessen wahrzunehmen. Der Botschafter soll den Auftrag erhalten haben, seinen Einfluß dahin geltend zu machen, daß Rumänien zur Einhaltung des Punktes 44 des Berliner Vertrages verpflichtet wird. Die Bestätigung der Wahl Jagellos Dieser Tage fand im Plenum der Reichsduma die Entscheidung über die strittige Frage bezüglich der Wahl des Warschauer Abgeordneten Jagello statt, der dort mit den Stimmen der Juden gegen den polnischen Kandidaten gewählt worden war. Die zuständige Sektion der Reichsduma hatte den Beschluß gefaßt, dem Plenum zu empfehlen, die Wahl Jagellos zu annullieren. Als Motiv wurde angegeben, daß ein Erlaß des gewesenen Ministers des Innern Makarow in gesetzwidriger Weise die für Rußland geltenden Bestimmungen auf Polen ausgedehnt und die Eintragung der steuerfreien Mieter in die Wahllisten von speziellen Anmeldungen derselben abhängig gemacht hätte, wodurch eine für die Juden Warschaus günstige Situation künstlich geschaffen worden sei. Vertreter der Opposition wiederholten nun im Plenum den von ihren Parteifreunden bereits in der betreffenden Sektion geltend gemachten Einwand, daß man in diesem Falle sämtliche polnische Mandate für ungültig erklären müßte, da ja die gesetzwidrigen Instruktionen Makarows überall in Polen angewandt wurden. Demgegenüber machte der Vertreter des Polenklubs, Herr Jaronsky, geltend, daß eine Verschiebung der Situation infolge dieser Gesetzwidrigkeiten tatsächlich nur in Warschau eingetreten wäre. Die Beweisführung des Herrn Jaronsky war indes so fadenscheinig, daß selbst die nicht übermäßig empfindlichen Männer der vierten Duma nicht mitmachen konnten. Die Mehrheit des Plenums lehnte die von der Sektion unterstützten Wünsche der Herren Polen ab und Jagello blieb in der Duma.