Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 13 (28.3.1913)
- Date
- 1913-03-28
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Mr. 13] LT - 309 DIE Bestrebung zugleich an unserem höheren Ideal, denn nur so lernen wir, wesentliches von unwesentlichem zu unterscheiden und entgehen der Gefahr, uns und unseren Zionismus in Einzelheiten zu zersplittern. Dies ist der Maßstab unseres Urteils: Jede jüdische Regung, jede jüdische Tat darauf zu prüfen, ob sie — in höherem oder geringerem Maße — der nationalen Zukunft unseres Volkes in Palästina dient. Das ist nicht etwa Einseitigkeit, beschränkter Parteihochmut, sondern der Ausdrude unserer Erkenntnis, daß alle jüdische Arbeit der Diaspora zwecklos, dem Untergang geweiht, ein an sich vielleicht schönes und interessantes, historisch betrachtet aber nutzloses Werk ist, wenn sie nicht mit der jüdischen Zukunft in Palästina im Zusammenhang steht. Denn das jüdische Leben der Gegenwart — dies sehen wir Tag für Tag — verfällt, wird immer leerer und äußerlicher, soweit es nicht vom Zionismus belebt wird. Jüdische Arbeit ohne zionistisches Ziel ist, vom geschichtlichen Standpunkt gewertet, zwecklose Kraftvergeudung. Von dieser Erkenntnis geleitet, müssen wir das Golusjudentum zu erziehen suchen, müssen die nationalen Regungen wecken, die Assimilation bekämpfen. Die eigentliche Kraft des Zionismus aber liegt nicht in dem oder jenem jüdischen „Inhalt", sie liegt in dem unüberwindlich starken Zukunftswillen, der in uns Zionisten lebt, dem alles, was heute noch an jüdischen Kräften vorhanden ist, in Demut und Begeisterung dienen muß. R. L. ((□□□□□ D WELTCHRONIK □□□□□□ Fortgesetzte Ausweisungen (Von unserem Berichterstatter.) Petersburg. Trotzdem das allerhöchste Manifest anläßlich der dreihundertjährigen Jubiläumsfeier des Hauses Romanow mit keinem Worte der Juden gedenkt, wollen die Gerüchte über bevorstehende Gnadenakte den Juden gegenüber im Zusammenhänge mit der Jubiläumsfeier nicht verstummen. Auf einer Sitzung des Ministerrates soll der Ministerpräsident Kokowz e w empfohlen haben, der jüdischen Bevölkerung gewisse Erleichterungen zu gewähren. Es soll ein Beschluß gefaßt worden sein, demzufolge ein Ukas nach Art des bekannten Stolypinschen Zirkulars erlassen werden soll, wonach sämtlichen Juden, die sich vor dem 21. Februar auf dem Lande niedergelassen, der weitere Aufenthalt dortselbst gestattet wird. Ob an diesen Gerüchten etwas Wahres ist, wird die nahe Zukunft zeigen. Vorläufig aber dauern die Ausweisungen weiter fort. Aus dem Kiewer Gouvernement allein sollen demnächst nicht weniger als 15 000 J u > den, die seit mehreren Jahren dort auf dem Lande wohnen, ausgewiesen werden. Massenhafte Ausweisungen werden auch aus den Gouvernements Lublin, Minsk und Jekaterinoslaw, namentlich aus dem Kreise Nowomoskowsk, gemeldet. Die aus den Landflecken dieses Kreises ausgewiesenen Juden wandten sich an den Duma-Abgeordneten Alexandrow um Beistand, wurden aber von diesem verständigt, daß seine wiederholten Verwendungen nach dieser Richtung resultatlos geblieben seien. Der neue Minister des Innern wolle von einer nachsichtigen Handhabung der strengen Gesetze nichts wissen, gegen gesetzwidrige Ausweisungen hingegen kenne er nur einen einzigen Weg: die Berufung an den Senat. Die vor einigen Monaten zum ersten Male vorgenommenen Ausweisungen aus dem Königreich Polen werden fortgesetzt. Dieser Tage erhielt der Tschenstochower Landrat von der Bauerngemeinde des Dorfes Pulawa ein Kollektivgesuch, die 30 in Pulawa ansässigen jüdischen Familien möchten ausgewiesen werden. Der Landrat unterbreitete das Gesuch dem Gouverneur zu Petrokow. Die in solchen Fällen übliche Praxis läßt befürchten, daß das Ansuchen der von den Boykotthetzern bearbeiteten Gemeinde von Erfolg gekrönt werden wird. Uebrigens steht das Beispiel von Pulawa nicht vereinzelt da. Die Urteile der Bauerngemeinden auf Ausweisung der ortsansässigen Juden bilden die neueste, nicht mehr seltene Leistung der polnischen Judenhetze. Das Tagesereignis auf dem Gebiete der Wohnrechtsschikanen bilden die Ausweisungen der bucharischen Juden aus Turkestan. Diese hatten ursprünglich auf Grund des Freundschaftsvertrages mit Buchara das unbeanstandete Wohnrecht im gesamten Zarenreiche. Später wurde ihrem Freizügigkeitsrecht ein Ziel gesetzt, immerhin durften sie sich im Turkestangebiet niederlassen. Anno 1910 wurde das Wohnrecht der bucharischen Juden auf sechs Städte Turkestans beschränkt. Im Jahre 1912 beantragte Generalgouverneur Samsonow die Ausweisung sämtlicher bucharischer Juden aus Turkestan. Gegen diesen Antrag erhob der Börsenvorstand von Kokand Einspruch und wurde hierin vom Moskauer Börsen Vorstand unterstützt. Nun hat der Standpunkt des Herrn Samsonow den Sieg davongetragen. Von den Juden Turkestans werden Beweise verlangt, daß sie sich hier niedergelassen haben, bevor das Gebiet an Rußland überging. Alle gelieferten Beweise dieser Art werden indes ohne weiteres für ungültig erklärt. Dieser Tage traf in Petersburg eine Abordnung der bucharischen Juden ein, die sich um die Aufhebung des Ausweisungsbefehls bemüht. Inwiefern ihre Bemühungen zu dem erwünschten Ziele führen werden, bleibt abzuwarten. Selbstmord eines Ausgewiesenen Immer häufiger werden die Selbstmorde infolge der jüdischen Rechtlosigkeit. Dieser Tage hat sich ein solches Drama in Kiew abgespielt. Hier wohnte seit 15 Jahren ein Jude namens Dorf mit seiner Familie. Er ernährte sich durch den Betrieb einer Anstalt zum Parkettieren von Fußböden. Vor kurzem erklärte nun die Behörde, daß das Täfeln von Fußböden nicht als Handwerk zu betrachten sei. Infolgedessen erhielt Dorf die Weisung, bis zum 25. Februar a. St. die Stadt zu verlassen. Da die Deportierung für ihn den wirtschaftlichen Ruin bedeutete, so begann er, sich um die Aufschiebung der harten Maßregel zu bemühen. Die Polizei war aber unerbittlich und der arme, zur Verzweiflung getriebene Mann kam den Häschern zuvor und erhängte sich am 24. Februar. Er hinterließ eine Frau und sechs Kinder, die ganz mittellos dastehen. Eine Gerichtstragödie Eine andere Tragödie auf dem Gebiete des Wohnrechtswesens spielte sich in Tula ab. Hier fand dieser Tage ein Prozeß statt, der an den vor kurzem beendeten Prozeß der Smolensker Dentisten erinnert. Es handelte sich um die fälschliche Ausstellung von Handwerkerzeugnissen durch das Tulaer Handwerksamt und die Verwendung solcher Zeugnisse. Angeklagt wurden 70 Personen, die in drei Gruppen von je 12, 42 und 16 Personen eingeteilt wurden. Dieser Tage fand nun der Prozeß der ersten Gruppe statt. Die Gerichtsverhandlungen ergaben folgendes Bild: Die angeklagten Juden, lauter Handwerker von Beruf, die von Gesetzes wegen das Wohnrecht außerhalb des Ansiedlungsrayons genießen, bedurften der offiziellen Attestate des Handwerksamtes, um in der Stadt unbeanstandet wohnen und ihr Handwerk ausüben zu können.