Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 10 (7.3.1913)
- Date
- 1913-03-07
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 10 LT 301 Senat mit der Angelegenheit befaßt. Die Haltlosigkeit der gegen Myschtschuk erhobenen Anklage ist für unseren Senat jedoch kein zureichender Grund für die Freisprechung. Das Urteil der Kiewer Kammer wurde also annulliert und gegen Myschtschuk ein neues Verfahren eingeleitet. Indes kann Myschtschuk noch von Glück sprechen. Seinem Nachfolger im Amte, Herrn Krassowsky, erging es noch viel schlimmer. Auch er hatte die Kühnheit, an das Dogma des Ritualmordes nicht unbedingt zu glauben und mußte die für einen russischen Kriminalbeamten unangebrachte Selbständigkeit des Urteils mit dem Verlust seines Amtes büßen. Als er sich später Brasul-Bruschkowsky anschloß und ihm bei seinen bekannten Enthüllungen behilflich war, da kannte der Zorn unserer Rechts- und Ordnungshüter keine Grenzen. Verbrechen auf Verbrechen wurden ihm in die Schuhe geschoben, ein Prozeß nach dem anderen gegen ihn angestrengt, um ihn unschädlich zu machen. Diese Anklagen wollten aber schon bei der leisesten Nachprüfung nicht standhalten und der „Verbrecher" wurde systematisch freigesprochen. Das letzte Mal verfiel jedoch der Staatsanwalt auf einen glücklichen Einfall. Er ließ Krassowsky einfach einsperren und hielt ihn monatelang in Untersuchungshaft. Dieser Tage fanden endlich in der Kiewer Gerichtskammer die betreffenden Verhandlungen statt — diesmal hatte Krassowsky sich wegen angeblicher Unterschlagungen und Mißbräuche im Dienste zu verantworten — und der Herr Staatsanwalt mußte eine neue Enttäuschung erleben. Der Gerichtshof konnte ihm beim besten Willen nicht den Gefallen erweisen, Krassowsky zum Verbrecher zu stempeln, vielmehr wurde der Angeklagte einstimmig freigesprochen, trotzdem der Staatsanwalt die Anklage in vollem Umfange aufrecht hielt. Wir wissen übrigens bereits, wessen wir uns von dem zukünftigen Kläger im Beilis-Prozeß zu versehen haben. Herr Karbowsky, der beim Prozeß gegen Beilis die Anklage vertreten soll, hat dieser Tage einen überzeugenden Beweis für seine Gesinnungstüchtigkeit geliefert. Er wandte sich nämlich im Kiewer Kreisgericht während der Behandlung einer an sich unbedeutenden Gerichtssache, wo Juden als Zeugen auftraten, an die Geschworenen mit der Warnung, den jüdischen Zeugen ja kein Vertrauen zu schenken, da das jüdische Gesetz ihnen das Lügen und Betrügen gestatte. In der Duma Eine Zeit lang schien es, als ob wir von der „vierten Duma" weder die von ihrer Vorgängerin beliebten Hetzereien und Verhöhnungen, noch neue Rechtseinschränkungen zu befürchten hätten. Hatte doch selbst der famose Purischkewitsch zu Beginn der Session erklärt, daß seine Gesinnungsgenossen neue Rechtseinschränkungen für die Juden nicht wünschten, und daß sie in dieser Duma als Vorbilder sachlicher, ruhiger Arbeit voranzugehen den Ehrgeiz hätten. Tatsächlich ging es eine Zeit lang verhältnismäßig anständig zu und man durfte annehmen, daß die „Reehten" es mit ihrem Versprechen ernst meinten. Es sollte aber nicht lange dauern, bis die saubere Gesellschaft wieder einmal ihre wahre Natur bekundete. Den Anfang machte der treffliche Herr Nowitzky, der vor kurzem in der Debatte über eine an den Minister für Volksaufklärung gerichtete Interpellation, die Rede des jüdischen Abgeordneten Dr. Hurwitz benutzte, um eine wüste antisemitische Rede vom Stapel zu lassen. Nun kam die Reihe an Herrn Markow. Dieser edle Kämpe hat sich in der Sitzung vom 26. Februar eine blutrünstige Hetzrede geleistet, die alles in den Schatten stellt, was die Annalen der dritten Duma an Glanzleistungen der Männer der Schwarzen Hundert aufzuweisen hatten. Es handelte sich um eine Regierungsvorlage, betreffend die sog. Majoratsgüter in Polen. Dieser Vorlage gemäß sollten in Zukunft Majoratsgüter in Pacht gegeben werden dürfen, nur sollte, wie es übrigens bei einer Regierungsvorlage selbstverständlich ist, für die Juden eine Ausnahme geschaffen werden, indem ihnen derartige Güter nicht verpachtet werden dürften. Gegen diese unsinnige Rechtseinschränkung, die keinen anderen Grund hat, als den Wunsch, die Juden zu demütigen, protestierte der jüdische Abgeordnete Dr. Bomasch in einer längeren Rede, die mit sichtlichem Interesse angehört wurde. Gegen die Rede des Lodzer Abgeordneten wandte sich nun der famose Marko w mit einer Rede, die eine erschöpfende Musterkarte „echtrussischer" Roheiten darstellt. Mit besonderer Gier wurde das Thema des Ritualmordes breitgetreten und der beredte Tribun entwarf ein erschütterndes Bild von den unsäglichen Folterqualen, denen der unglückliche Juschtschinsky durch die grausamen „Judäer" unterzogen wurde. Dem hinreißenden Rhetor war es beschieden, in dieser Sitzung die gute Sache siegen zu sehen. Die neue Rechtseinschränkung der Juden wurde mit den Stimmen der Rechten, der Nationalisten und der Oktobristen gegen diejenigen der Opposition angenommen. Bemerkenswert ist, daß der Polenklub, der zurzeit im allgemeinen nicht sonderlich judenfreundlich gesinnt ist, gegen die neue sinnlose Entrechtung der Juden stimmte. Pogrompropaganda in Rußland Am 26. Februar wurden auf den Straßen Petersburgs Ansichtskarten mit der Darstellung eines Ritualmordes verteilt, deren Rückseite die Aufforderung zu einer allgemeinen Judenverfolgung anläßlich des Romanow-Jubiläums enthielt. Die Polizei fand auch mehrere Flugblätter in verschiedenen Stadtvierteln angeschlagen, die einen ähnlichen Inhalt hatten. Dem Vernehmen nach sind auch in anderen Städten Rußlands derartige Flugblätter in großen Massen verbreitet worden. Ausschließung der Juden von der russischen Advokatur Seit dem 20. Februar weilt in Petersburg eine Deputation jüdischer Juristen aus Kiew, die im Jahre 1012 an der juristischen Fakultät der dortigen Universität promoviert haben, denen jedoch seitens der Kiewer Behörden die Aufnahme in den Stand der Advokatursgehilfen wegen ihrer Zugehörigkeit zum Judentum verweigert worden ist. Die Abordnung wurde Ende der vorigen Woche vom. Justizminister S c h t s c h e g 1 o w i t o w empfangen, der ihr erklärte, er könne den Wunsch der jüdischen Juristen nicht erfüllen, da es die feste Absicht der Regierung sei, den Juden den Weg zur Anwaltschaft während eines Zeitraumes von mindestens zehn Jahren ganz zu verschließen, damit die Zahl der jüdischen Advokaten die Norm von 3 Prozent der Gesamtzahl nicht überschreite. Die Deputation will sich mit dieser Antwort des Justizministers nicht zufrieden geben und hat um eine Audienz beim Ministerpräsidenten K o k o w z e w nachgesucht. Auch hat sie ein Expose an die Mitglieder der Duma und des Reichsrats versandt, worin auf die Unbilligkeit und Ungesetzlichkeit der betreffenden administrativen Maßnahme hingewiesen wird. Irgendwelchen praktischen Erfolg werden aber diese verzweifelten Schritte der bedauernswerten jüdischen Juristen kaum erzielen. Erleichterungen der Naturalisation in England London. Infolge vielfacher Vorstellungen von jüdischer und liberaler Seite hat das Home Office verfügt, daß die bisherige Gebühr für die Naturalisation fremder Staatsangehöriger vom 5 Pfund auf 3 Pfund ermäßigt werden soll. Auch sind bezüglich des Bildungsnachweises erhebliche Erleichterungen geschaffen worden. Die Verordnung hat in jüdischen Kreisen lebhafte Befriedigung hervorgerufen.