Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 10 (7.3.1913)
- Date
- 1913-03-07
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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300 Nr. 10 auf Verwandtschaft der Rassen, der Sprachen und der Religion, verknüpft sind, an dieser willkürlichen Verordnung so tief verletzt, und mich, den Endesunterfertigten, mit ihnen Der festen Ueberzeugung, daß nun der Augenblick gekommen ist, diese willkürliche Verordnung abzuschaffen, die unsere Ehre und Würde verwundet, die Verfassungsgesetze des Reiches befleckt und die Lebensinteressen der Regierung schädigt, gestatte ich mir, Ihnen diesen Takrir zu überreichen mit der Bitte, ihn gütigst als dringlich dem Staatsrate zu unterbreiten, damit er die schleunige und gerechte Erledigung finde, die der Unterzeichnete glaubt erhoffen zu dürfen. 10. Schebat 1328. Hochachtend Der Chachambaschi Haim Nahoum. II. An Seine Exzellenz den Justiz- und Kultusminister. Exzellenz! Gemäß den Gesetzen unseres Staates und im besonderen dem Gesetze vom 18. Sefer 1284 haben alle Osmanen und Nichtosmanerr das Recht, Böden und Immobilien in gleichviel welchem Teile des Reiches, mit alleiniger Ausnahme des Hedschas, zu besitzen. Gleichwohl erlauben die Behörden, wie E. E. wohl wissen, den osmanischen Juden seit einer Reihe von Jahren nicht, große Terrains in Palästina außerhalb der Städte und den ausländischen Juden sogar nicht einmal innerhalb der Städte, zu erwerben. Diese Ausnahme- und 'Beschränkungsmaßregeln für Osmanen und Ausländer jüdischer Religion rufen den Glauben wach, daß sie ein besonderes religiöses und nationales Ziel verfolgen. Ich glaube, es ist überflüssig, ausdrücklich zu erklären, daß sowohl die osmanischen Juden, die niemals ihre vaterländische Pflicht dem Reiche gegenüber verabsäumen, dem sie im Gegenteil jederzeit Beweise von Treue und Aufopferung geliefert haben, sich aufs tiefste dadurch betroffen fühlen, wie auch die ausländischen Juden, die ebenfalls keine Gelegenheit vorübergehen lassen, um dem osmanischen Volke und der muselmanischen Gemeinschaft ihre Sympathien und ihre Freundschaft zu bezeugen. Die Motive, die angeführt werden, um diese ebenso ungerechte wie den Lebensinteressen der Regierung zuwiderlaufende Maßregel zu rechtfertigen, nämlich: erstens, daß die Juden sich niemals mit dem Ackerbau beschäftigt hätten noch beschäftigen könnten, sowie zweitens, daß die einheimischen Juden lediglich beabsichtigten, ihre Käufe an ausländische zu übertragen, diese Motive, die unter dem alten Regime formuliert worden sind und auch unter dem neuen dazu dienen sollen, um einen Vorwand für die gleiche Beschränkungsmaßregel abzugeben, überlasse ich der Einschätzung des Billigkeits- und Gerechtigkeitssinnes der hohen Regierungsbehörden. Indessen weiß E. E. sicherlich, daß trotz dieser Ausnahmebestimmungen durch verschiedene Mittel Terrains erworben wurden und werden, daß, weit entfernt davon, irgendeinen Schaden zu stiften, diese Käufe im Gegenteil die Bevölkerung der Provinz lediglich bereichern und den Staatsschatz fördern, so daß gefolgert werden muß, daß der Geist, der hinter der Ausführung dieser Bestimmung steht, ein anderer ist, als der, der durch die Furcht vor einer politischen Gefahr motiviert sein will. Dieser Gedanke ist es, der die Juden, die durch starke Bande der Sympathie an ihr Land und an das osmanische Volk gefesselt sind, die mit höchstem Eifer für die politische und wirtschaftliche Hebung des Landes sorgen und arbeiten, aufs tiefste in ihrer religiösen und nationalen Würde verletzt. Alle diese Gründe dürften genügen, um E. E. von der Wichtigkeit dieser Frage und der Dringlichkeit zu überzeugen, mit der der Unterzeichnete sich gestattet, E. E. diesen Takrir zu unterbreiten, indem er Sie ergebenst bittet, ihn dem Staatsrate als dringlich zu überweisen, damit so schnell als möglich und durch offiziellen Beschluß diese verfassungswidrige Maßregel abgeschafft werde. 18. Schebat 1328. Hochachtend Der Chachambaschi Haim Nahoum. Zur Beilis-Affäre (Von unserem Berichterstatter.) Petersburg. Es hat den Anschein, daß die unglückselige Beilis-Affaire nie zum Austrag gelangen wird. Offenbar hat jemand ein Interesse daran, daß die „Voruntersuchung" überhaupt kein Ende nehme. Nach wie vor schmachtet der arme Beilis im Gefängnis, die Staatsanwaltschaft mit Herrn Tschaplinsky an der Spitze studiert noch immer den Fall, allmonatlich wird jemand nach Petersburg gesandt, um dem Herrn Justizminister über die Sachlage Bericht zu erstatten, und die „rechte" Presse darf nach wie vor die „Affaire" mit schmunzelndem Behagen breittreten und für ihre Zwecke ausnutzen. Das neueste „Ereignis" auf diesem Gebiete ist die Reise des Herrn Tschaplinsky nach Petersburg, wo er Herrn Schtscheglowitow mit der neuesten (!) Anklageschrift gegen Beilis bekannt machen solL Wie das Organ der Nationalisten „Swjet" in der Nummer vom 28. Februar zu berichten weiß, soll es Untersuchungsrichter Maschkewitsch gelungen sein, die „Ritualsekten der Chassidim" ausfindig zu machen, die Juschtschinsky ermordet hätten; Maschkewitsch sei übrigens der Ansicht, daß Beilis nur das Werkzeug anderer gewesen sei, während die Anführer unentdeckt geblieben seien. Derartige Gerüchte werden tagtäglich den Lesern der „rechten" Blätter aufgetischt und entsprechend kommentiert, während die Behörden wohlwollende Neutralität bewahren. Hingegen wird ängstlich darüber gewacht, daß dem Blutwahn in den Augen des Volkes kein Abbruch geschehe. Vor kurzem hatte Rechtsanwalt Grigorowitsch-Barsky, einer der Verteidiger Beilis’, sich vor dem Kiewer Kreisgericht darüber zu verantworten, daß er seinerzeit die bekannte Kundgebung gegen das Ritualmordmärchen mitunterzeichnet hatte, wodurch er, nach Ansicht des Kreisgerichts, auf das Geschworenengericht, vor dem Beilis erscheinen wird, einen Druck hätte ausüben wollen. Die allgemeine Versammlung der Kreisgerichtsmitglieder verurteilte Grigorowitsch-Barsky zu einem strengen Diensttadel. Wie aber die aus diesem Anlaß abgehaltene Versammlung der Rechtsanwälte des Kiewer Gerichtskammerrayons feststellen konnte, hatte das Kreisgericht bei dieser Gelegenheit seine eigene Geschäftsordnung gröblichst verletzt, da es das Disziplinarverfahren gegen Grigorowitsch nicht wie gefordert, zuerst der Anwaltskammer unterbreitet hatte. In der Anwaltsversammlung wurde darauf hingewiesen, daß es bereits zum System geworden sei, gegen jeden neuen Verteidiger des angeklagten Beilis sofort ein Disziplinarverfahren einzuleiten. Schlimmer als den Verteidigern ergeht es den Kriminalbeamten, die es wagten, für den Kiewer Knabenmord andere Beweggründe als den Ritualmord und andere Täter als Beilis zu suchen. Bekanntlich wurde der Chef der Kiewer Geheimpolizei Myschtschuk, der in berufsmäßigen Verbrecherkreisen Recherchen anstellte, seines Amtes enthoben und hatte sich daneben noch vor dem Gericht zu verantworten, weil er angeblich die Untersuchung wissentlich auf falsche Fährte geleitet und zu diesem Zwecke den Fund der Kleider des ermordeten Knaben in Szene gesetzt hätte. Ehe Kiewer Gerichtskammer konnte aber beim besten Willen das „Verbrechen" nicht feststellen und Myschtschuk wurde einstimmig freigesprochen. Der Staatsanwalt zeigte sich aber von diesem Ausgang wenig befriedigt und erhob Einspruch gegen das Urteil der Gerichtskammer. Nun hat sich unser regierender