Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 10 (7.3.1913)
- Date
- 1913-03-07
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Nr 10 299 PIE^ELT Reise Ausdruck zu verleihen, der Hamburger Gesellschaft beitreten*). Wir knüpfen mit diesen Reisen an die älteste Geschichte unseres Stammes an. „Wa-ja’abor ba-arez" (Und er zog umher im Lande), so wird uns von dem ersten *) Adr.: An die Palästina-Reisegesellschaft, zu Händen des Herrn Dr. A. Chwolles, Hamburg - Bahrenfeld, Mozartstr. 3 4. Herr Dr. Chwolles gibt jederzeit gern jede gewünschte Auskunft. Stammvater hebräischer Beduinen im Lande Kenaan berichtet. Wie er durchzogen seine Söhne und Enkel das Land, und auf ihre Wanderzüge im Lande gründeten sich zum Teil ihre Ansprüche auf das Land in den Augen der andern. Auch dies ist ein unvergängliches Band, das die Geschichte und Geschicke der ältesten Väter und der jüngsten Enkel unseres Volkes zu einer unzerreißbaren Einheit verknüpft. Dieses heilige Band der Geschichte ist wiederum das Land Israel. Heinrich L o e w e. O if □□□□□□ WELTCHRONIK □ □□□□□ i o 4 o Ein wichtiger Schritt des türkischen Großrabbiners (Von unserem Berichterstatter.) Konstantinopel. Die furchtbare Krise, die über den türkischen Orient hereingebrochen ist, hat nicht nur die politischen Dinge in jenen Regionen auf den Kopf gestellt, sondern auch die Geister umgewandelt. Was gestern schwarz war, ist heute weiß und umgekehrt. Diese allgemeine Revolution der Gemüter hat auch das türkische Judentum samt seinen führenden Köpfen mitergriffen. Der Zusammenbruch des Phantoms des sogenannten „Ottomanismus“, der nichts anderes war als ein ebenso großzügiger wie unsinniger Versuch, die gesamten Völker des türkischen Orients in einem einzigen gewaltigen Assimilationsprozesse ineinanderzuschmelzen, hat es endlich in den Seelen Tag werden lassen, in den türkischen wie in den jüdischen. Man hat gelernt, daß es unabänderliche nationale Schranken gibt, die mit Gewalt fortzuräumen gefährlich ist, und daß auf der anderen Seite nationale Strömungen existieren können, die, weit davon entfernt, dem Reiche als Gesamtheit zu schaden, im Gegenteile dazu angetan sind, es zu festigen und gegen wirklich unheilvolle, von außen andringende destruktive Tendenzen zu kräftigen und zu bewahren. Man hat den Zionismus bisher verkannt und ihn unter dem alten Regime wie die ganzen vier Jahre des konstitutionellen, irrtümlicherweise unter die schädlichen nationalen Strömungen gerechnet. Diesen Irrtum haben die osmanischen Juden zu einem großen Teile mitbegangen, gewöhnt, wie sie es aus früheren Zeiten her waren, die Erkenntnisse und Ansichten der Herrschenden als Order für ihre eigenen Erkenntnisse und Ansichten zu betrachten. Sie sind heute gleich den Türken von ihrem Irrtume zurückgekommen und wir können mit Befriedigung feststellen, daß die zähen, jahrelang fortgesetzten Bemühungen von zionistischer Seite hierzu sehr wesentlich beigetragen haben. Der Chachambaschi Haim Nahoum, der in der letzten Zeit mit gewissen von anderer Seite eingeleiteten Bemühungen in durchaus paralleler Richtung arbeitete, hat in der vergangenen Woche ernste und offizielle Schritte bei der türkischen Regierung getan, um das nationale Interesse unseres Volkes an Palästina zum Ausdrucke zu bringen und zugleich die nationale Ehre und Würde wahrzunehmen. Er hat i n Unterstützung gewisser Schritte, die in der letzten Zeit mit besonderem Nachdruck in Konstantinopel unternommen wurden, zwei „Takrire" (offizielle Schreiben) an das Justiz- und Kultusministerium eingereicht, die darauf abzielen, die Aufhebung der die jüdische Ehre und die jüdischen Interessen gleicherweise schädigenden Bestimmungen des „Roten Zettel s", sowie die des Verbots des Bodenkaufs durch Juden in Palästina zu erlangen. Diese bedeutsamen Schriftstücke sind, wie der weiter unten folgende Text beweist, knapp, logisch und würdig abgefaßt und tragen der Dringlichkeit der Angelegenheit in genügender Weise Rechnung. Ob aus all dem der volle Erfolg resultieren wird, bleibt abzuwarten. Sollte die Hoffnung wider Erwarten täuschen, so bleibt doch auf alle Fälle die Umkehr des offiziellen osmanischen Judentum es bestehen, sowie das aufrichtige Eintreten seines Großrabbiners für die nationalen Forderungen unseres Volkes. Wir lassen die Sendschreiben des Großrabbiners folgen: I. An Seine Exzellenz den Justiz- und Kultusminister. Exzellenz! Ich habe die Ehre, Ihnen zur Kenntnis zu bringen, daß ein gewisses Reglement existiert, das von der Regierung vor einigen Jahren ausgearbeitet und durch das Ministerium der Auswärtigen Angelegenheiten den kompetenten Behörden am S. Tischrin sani 1316 mitgeteilt worden ist. Dieses Reglement besteht aus vier' Artikeln und bestimmt, daß alle jüdischen Pilger fremder Untertanenschaft, die, es sei vom Auslände her oder aus dem Inneren des Reiches, nach Palästina reisen, einen Teskere oder Paß zu besitzen haben, der ihre Qualität, ihre Staatszugehörigkeit, sowie das Ziel ihrer Reise anzugeben hat; daß sie bei ihrer Ankunft an irgendeinem Hafen des Wilajets Beyruth oder des Sandschaks Jerusalem diesen Paß oder Teskere an die kompetenten Behörden abzuliefern haben, wogegen sie einen provisorischen Schein von spezieller Farbe erhalten, der ihnen die Ermächtigung gibt, sich in Palästina drei Monate lang und nicht mehr aufzuhalten; daß sie am Ende dieser Frist gehalten seien abzureisen und daß im Falle der Zuwiderhandlung Gewalt anzuwenden sei, um dieser Order Achtung zu verschaffen. Diese der Vernunft und dem Gesetze widersprechende Maßregel, die unter dem alten absolutistischen Regime eingeführt und unter dem konstitutionellen wiederholt und bekräftigt wurde, verletzt das Interesse der ausländischen Juden, sowie das Selbstbewußtsein, die Ehre und Würde ihrer osmanischen Glaubensgenossen, die doch zu jeder Zeit und bei jeder Gelegenheit ihrem Lande und ihrer Regierung ihre Liebe und Treue zu zeigen nicht ermangeln. Das Verfassungsrecht gibt, gleich allen anderen Gesetzen des Reiches, ohne jede Bedingung oder Einschränkung die freie Möglichkeit, in gleichviel welchem Teile des Reiches zu reisen oder sich aufzuhalten. Gleichviel besteht ein solches Ausnahmegesetz für die Juden fremder Staatszugehörigkeit noch immer. Ich darf es mir versagen, E. E. darauf hinzuweisen, daß diese Ausnahmebestimmung den noblen Ueberlieferungen der Toleranz der osmanischen Nation widerspricht, sowie der Billigkeit und Gerechtigkeit im Reiche und den hohen, geheiligten Interessen des Vaterlandes. Sie gibt zu rechtmäßigen Beschwerden Veranlassung, da sie sich gegen ein besonderes Element und eine Religion richtet. Das ist es auch, was die Juden, die immer im osmanischen Reiche ihren traditionellen Zufluchts- und Ruheort erblickt haben, die mit den Muselmanen durch starke Bande der Brüderlichkeit, basiert