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Die Welt · 1913-02-14 · 7 (14.2.1913) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
7 (14.2.1913)
Date
1913-02-14
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nr. 7 PIE^TELT 201 WELTCHRONIK □□□□□□ Zur Lage in Rußland (Von unserem Berichterstatter.) Odessa. Unsere Optimisten sind um eine Enttäuschung reicher. Die schöne Rede, die der neue Minister des Innern beim ersten Empfang der Ministerialbeamten hielt, schien große Hoffnungen zu rechtfertigen. Der Herr Minister hatte von der ruhigen, wohlwollenden, die Gesetze unbedingt respektierenden Staatsgewalt gesprochen und das ist es ja, wonach sich die öffentliche Meinung Rußlands seit Jahren sehnt. Was speziell die Judenfrage anbetrifft, so hieß es, daß er den übergroßen Ausweisungseifer, den die lokalen Behörden während dieses Winters an den Tag gelegt haben, nicht sonderlich billigte. So soll er sogar die vom Warschauer General-Gouverneur angeordnete und von Makarow gebilligte Ausweisung zahlreicher jüdischer Familien aus den Dörfern Polens annulliert und eine neue Untersuchung der Frage angeordnet haben. Große Hoffnungen setzte man in den neuen Minister bezüglich der unglückseligen Frage der sog. Registrationshefte. Damit hat es folgende Bewandtnis: Der Vorgänger Maklakows, Herr Makarow, hatte in einer Stunde schöpferischer Staatsweisheit den glücklichen Einfall, für die Vertreter jüdischer Handelsfirmen aus dem Ansiedelungsrayon, denen von Gesetzes wegen der zeitweilige Aufenthalt in Innerrußland gestattet ist, eine spezielle, überaus verwickelte und umständliche Registratur einzuführen. Diese Bestimmung, die den Verkehr der betreffenden Firmen mit Innerrußland völlig lahmzulegen drohte, sollte vom 1. Januar dieses Jahres in Kraft treten. Die maßgebenden Handels- und Industriekreise des Reiches erhoben aber Einspruch. Der Moskauer Börsenvorstand führte sogar den Nachweis, daß diese Makarowsche Verordnung dem Handel Moskaus heute schon einen Schaden von vielen Millionen Rubeln zugefügt habe. Trotz alledem wurde jedoch diese Maßregel durchgeführt. Gleich nach Neujahr machten die Behörden außerhalb des Ansiedlungsrayons ernst damit und verlangten von den zugereisten Vertretern der jüdischen Kaufleute die vorgesehenen Registrationshefte. Da aber bis jetzt den Behörden im Ansiedlungsrayon solche Hefte nicht zugestellt wurden, so wurden die zugereisten jüdischen Kaufleute, die sich noch nach der alten Ordnung der Dinge richten zu sollen glaubten, einfach sofort ausgewiesen. Die Beschwerden der Betroffenen und die energischen Kundgebungen des russischen Kaufmannstandes veranlaßen Herrn M a k 1 a k o w , eine spezielle Kommission zur Behandlung der Frage einzusetzen. Man glaubte nun allgemein, daß der neue Minister diesen Weg gewählt habe, um die unsinnige Einrichtung seines Vorgängers zu liquidieren. Es stellte sich aber heraus, daß die Kommission nur über einzelne Nebenfragen beraten sollte. An der Verordnung selbst soll keineswegs gerüttelt werden. Das ohnehin sehr spärliche Wohnrecht der jüdischen Kaufleute soll also noch weiter geschmälert und erschwert werden. Das schwerwiegendste an dieser Maßregel ist aber, daß von nun ab nur der Kaufherr allein, resp. nur ein einziger Vertreter desselben, die Grenzpfähle der Ansiedelungsrayons wird überschreiten dürfen. Sehr bezeichnend ist die Stellung des berufenen Vertreters der Handelsinteressen des Reiches, des Handelsministers Timaschow. Auf die Anfrage des Ministeriums des Innern erklärte dieser unvergleichliche Patriot, daß er nichts gegen die „in den herrschenden Gesetzen begründete Maßregel" einzuwenden habe. Die Herren Nationalisten haben allen Grund, auf ihren Gesinnungsgenossen, der die schnöden Krämerinteressen der heiligen Volkssache zu opfern weiß, stolz zu sein. — Und wie in der Frage der Registrationshefte, so schlug auch die Hoffnung auf eine Beschwichtigung der Ausweisungswut durch den neuen Minister fehl. Hier nur einige Beispiele aus den letzten Tagen: 1. Im Kreise Pinsk, Gouvernement Minsk, haben über hundert jüdische Familien, die auf dem Lande ansässig sind, die Ausweisungsordre erhalten. Zur Liquidierung ihrer Geschäfte wurde ihnen eine Frist von 14 Tagen gewährt. Einer jüdischen Abordnung, die sich diesbezüglich beim Gouverneur meldete, wurde der Empfang verweigert. Neben den Ausgewiesenen haben unter dem Diensteifer der Polizei auch diejenigen Juden zu leiden, deren Wohnrecht auf dem Lande außer allem Zweifel steht. Beim Minsker Bezirksgericht laufen täglich massenhaft Klagen gegen Juden ein, weil sie sich in gesetzwidriger Weise auf dem Lande mit Handel beschäftigen. (Eine weise Senatsentscheidung aus jüngster Zeit erklärt nämlich, daß das Wohnrecht auf dem Lande, das gewissen Kategorien von Juden eingeräumt wurde, das Recht auf Erwerbstätigkeit nicht einschließt). Den Angeklagten droht die Ausweisung und daneben noch die Beschlagnahme ihrer Habe. 2. Aus dem Landflecken N iemzeny bei Kischinew, wurden dieser Tage zahlreiche Juden, deren Wohnrecht durch die bestehenden Gesetze gewährleistet ist, aus dem Grunde ausgewiesen, weil ihre Namen in den Wohnrechtslisten fehlten. 3. Seit dem ersten Januar werden aus Astrachan zahlreiche jüdische Familien, die ein bedingtes Wohnrecht haben, ausgewiesen. Bis jetzt mußten über 60 Familien zum Wanderstab greifen. 4. Am 24. Januar wurden in Petersburg 16 jüdische Handwerker, die angeblich ihren Beruf nicht ausüben, aus den Zunftlisten gestrichen und ausgewiesen. 5. Trotz der Verfügung des Kiewer General-Gouverneurs, daß die Ausweisungen aus dem Gouvernement Wolhynien vorläufig in Anbetracht der harten Winterkälte einzustellen seien, wird dort die vom Gouverneur M e 1 n i k o w beliebte Ausweisungspraxis mit unnachsichtlicher Strenge fortgesetzt. — Einen weiteren Beweis für die Unerschütterlichkeit des Regierungskurses in punkto Judenfrage bietet die jetzt auf der Tagesordnung stehende Frage der Gnadenakte anläßlich des dreihundertjährigen Jubiläums des Hauses Romanow. Die Jubiläumskommission, an deren Spitze der ehemalige Minister des Innern, Staatssekretär B u 1 y g i n steht, beantragte die kaiserliche Gnade auch auf die Juden auszudehnen und ihnen gewisse Erleichterungen auf dem Gebiete des Schulwesens und des Wohnrechts zu gewähren. Dieser Vorschlag stieß indes auf den heftigen Widerstand des Bildungsministers und des Justizministers, die sich dagegen verwahrten, daß auf dem Wege eines Gnadenaktes in die Prärogative der gesetzgebenden Körperschaften eingegriffen werde. K a s s o und Schtscheglowitow als Hüter der Konstitution — es wäre zum Lachen, wenn wir überhaupt lachen könnten. Dabei sind die meisten der betreffenden Rechtseinschränkungen gar keine Gesetze, sondern, wie z. B. die famose Prozentnorm auf dem Gebiete des Schulwesens, Erlasse auf dem Verwaltungswege. Immerhin will Schtscheglowitow uns durchaus nicht ganz von der kaiserlichen Gnade ausschließen. Vielmehr hat er für uns eine große Gnade im Vorrat, die alles Dagewesene in den Schatten stellen soll. Wie verlautet, beabsichtigt nämlich seine Exzellenz, für B e i 1 i s die allerhöchste Gnade anzurufen und diesen „Verbrecher" begnadigen zu

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