Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 6 (7.2.1913)
- Date
- 1913-02-07
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 6 175 DIESqEELT Widerspruch zu erheben gewagt hätten, ihre Warenvorräte weg. Die Regierung tat ihr Möglichstes, um Ordnung zu schaffen und die Unruhe und Erregung zu bannen. Doch mußte sie in Anbetracht der bedrohlichen Stimmung von scharfen Maßnahmen absehen, welche die Beunruhigung nur gesteigert hätten. Nunmehr ist wohl die Kriegsfurcht gewichen, aber die wilden Instinkte der irregeleiteten Bevölkerung sind noch nicht beruhigt Namentlich im Nordosten des Landes treten bedauerliche Erscheinungen zutage. Vor einigen Tagen wurden einige Bauern wegen ihres exzessiven, antisemitischen Benehmens verhaftet. Die jüdische Presse Galiziens betont, daß der Antagonismus zwischen der christlichen und jüdischen Landbevölkerung künstlich durch unverantwortliche Pogromagitation heraufbeschworen wurde und zu einer Kalamität geworden ist, die leicht das ganze Land in ernste Sorge zu setzen vermag. Es wird darauf hingewiesen, daß man die Schlichtung der Gegensätze nicht lediglich der Regierung überlassen dürfe. Vielmehr sei es die vornehmste Pflicht der ruthenischen politischen Führer, aufklärend zu wirken und ihre Volksgenossen vor den antisemitischen Agitatoren zu warnen. Es besteht die Hoffnung, daß dieser Appell an die ruthenischen Führer sein Ziel nicht verfehlen wird. Eine Enzyklopädie des Judentums in hebräischer Sprache Petersburg. Unter der Redaktion von J. B. M a r k o n wird hier Anfang 1*914 der erste Band einer fünfzehnbändigen Enzyklopädie des Judentums in hebräischer Sprache erscheinen. Diese hebräische Enzyklopädie, die bestimmt ist, eine empfindliche Lücke in der hebräischen wissenschaftlichen Literatur auszufüllen, hat sich die Mitarbeit der hervorragendsten jüdischen Gelehrten Europas gesichert. Von nichtjüdischen Orientalisten, die ihre Mitwirkung an dem bedeutsamen Werke zugesagt haben, seien Prof. N ö 1 d e k e (Straßburg), Prof. C o r n i 11 (Halle) und Prof. Strack (Berlin) genannt. Der Abonnementspreis für den einzelnen Band der Enzyklopädie (30 Druckbogen) beträgt in Deutschland 15 M. Das Unterrichtswesen in der Türkei Von Seminardirektor O. Eberhard -Greiz Bis zum Jahre 1846 unterstand das gesamte türkische Unterrichtswesen der Oberaufsicht des Scheich ul-Islamiat (des „Alten des Islams“), der der höchste geistliche Justizbeamte und gleichzeitig auch Minister des muhammedanischen Kultus (v. Hammer, Staatsverfassung usw.: „Der Papst des osmanischen Reiches“) und des geistlichen Unterrichts sowie Obervormund und Verwalter des Vermögens aller Waisen ist. Ihm untersteht die Gesamtheit der Religions-, Unterrichts- und geistlichen Gerichtsbeamten. Der Unterricht lag in der Hand seiner Beamten, die das osmanische Staatsrecht für die drei genannten Kategorien unter der Bezeichnung Ulema zusammenfaßt. Die Reformen des Jahres 1846 brachten eine Trennung des geistlichen und weltlichen Unterrichtswesens. Den Ulema verblieb nur der geistliche Unterricht, d. h. die Befugnis, diejenigen Personen zu unterweisen, die den „Weg des Wissens“ einzuschlagen beabsichtigten und später selbst Ulema werden wollten. Dieser Unterricht erfolgt noch heute in den an den einzelnen Moscheen bestehenden Kollegien (medrese) durch Professoren, die aus dem Ulema-Stand hervorgegangen sind, und gibt den Schülern die geeignete Vorbildung für den geistlichen Richter-, Priester- oder Lehrerstand. Der weltliche Unterricht wurde in der Hauptsache der Aufsicht des 1857 neugegründeten Ministeriums des öffentlichen Unterrichts, zum Teil auch, soweit er auf einen späteren Militärdienst hinzielte, dem Großmeister der Artillerie unterstellt. Die militärischen Schulen, die zur Heranbildung von Unteroffizieren und Offizieren dienen, zerfallen in die vierklassige Mekteb-i-rüschdije (etwa den deutschen Bürgerschulen entsprechend), die dreiklassigen Mekteb-i-idadije (etwa Realgymnasium) und die dreiklassigen Kriegsschulen (Mekteb-i-harbije). Die für die Artillerie und die Genietruppen bestimmten Offiziere haben nach Absolvierung dieser drei Schulen noch die unter der Leitung des Kriegsministers stehende Artillerie- und Ingenieurschule ein Jahr hindurch zu besuchen. Im übrigen liegt die Leitung des gesamten niederen und höheren öffentlichen Schulwesens in der Hand des Unterrichtsministers, dem ein Beirat zur Seite steht. In den Provinzen wird die Leitung von den dem Minister ressortierenden, aber der Aufsicht des betreffenden Vali unterstellten Unterrichtsdirektoren (Schulräten) wahrgenommen. Seit dem Jahre 1902 wird das gesamte Schulwesen durch ein neues „Ministerielles Programm des Unterrichts in den allgemeinen Kenntnissen für alle Schulen“ normiert; die Behauptung Richters („Mission und Evangelisation im Orient“, Gütersloh, 1908): „Irgendein allgemeines Schulwesen gibt es noch heute im türkischen Reiche nicht“, ist also nicht mehr zutreffend. Dieses Unterrichtsprogramm umfaßt neben den drei üblichen Schulkörpem, Mekteb-i-ibtidaije (Unter- oder Elementarschule), Mekteb-i-rüschdije (Mittel- oder Bürgerschule) und Mekteb-i-idadije (Höhere oder Realschule), folgende Schulsysteme: Zunächst die Mekteb-i-sultanije (hauptstädtische Schule) mit einer türkischen und einer französischen Hälfte, deren jede sich in eine dreiklassige Unter-, Mittel- und höhere Schule (s. o.) gliedert; ihr schließt sich ein dreistufiges Seminar mit Rüschdije- Bildung und ein Seminar für Handwerkerschulen mit Fach- und allgemeinen Bildungskursen von je zweijähriger Dauer an. Es folgt ein Aufriß für das Waisenhaus, der wieder die obigen drei Schulgattungen und eine noch gehobenere Stufe in je zweijährigen Kursen umfaßt. Während bei diesem Aufbau die höhere Schule den Lehrstoff der niederen voraussetzt und daher eine nach unseren Begriffen äußerst geringe Gliederung in aufsteigenden Klassen aufweist, verteilt sich das Pensum der Handelsschule für Mädchen auf sieben Jahre, und das Lehrerinnenseminar umfaßt drei Jahrgänge. Es folgen die Lehrpläne für die vierklassige Handels-, die vierklassige Militär-, die (allgemeine) Handwerkerschule, deren Lehrgang wieder die Fachkunde von dem Allgemeinwissen und der Religions- und Sittenlehre sondert. Den Beschluß macht die „königliche“ Soldatenschule mit einem dreijährigen Kursus. Den eingehenden Lehrplan habe ich in den „Mitteilungen und Nachrichten des deutschen Palästina-Vereins“ (1907, S. 33—34) zum Abdruck gebracht; im allgemeinen ist das Streben nach einer geeigneten Ausrüstung für das praktische Leben und nach Anpassung an das namentlich in den Küstenstädten heimische europäische Schulwesen bei Aufstellung der Lehrpläne nicht zu verkennen, wenn der Unterricht nach ihnen auch mehr in die Breite als in die Tiefe geht und namentlich für die Ibtidaije, die Grundlage aller Volksbildung, mancherlei Wünsche offen bleiben. An unsere Leser! Das Inhaltsverzeichnis für den Jahrgang 1912 der „Welt“ erscheint erst Ende dieses Monats. Die Verzögerung ist dadurch entstanden, daß das Inhaltsverzeichnis von jetzt an bedeutend ausführlicher gehalten sein soll, als dies in früheren Jahren üblich war.