Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 17 (1913)
- Issue
- 2 (10.1.1913)
- Date
- 1913-01-10
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Nr. 2 DIEXftELT 41 das spanische Konsulat hat von dem spanischen Gesandten in Konstantinopel die Anweisung erhalten, die jüdische Bevölkerung zu beschützen, falls ihre Interessen bedroht werden. Die zweihundert mit Kerker bestraften Juden (Von unserem Berichterstatter.) Moskau. Ein unheimlicher Monstrepnozeß hat hier nach zweimonatigen Verhandlungen soeben einen schrecklichen Abschluß gefunden. Fast zweihundert Personen, fast durchweg Juden, sind mit schweren Kerkerstrafen bedacht worden, weil sie behufs Zulassung zum Dentistenexamen in den vorbereitenden Stadien gewisse Ungesetzlichkeiten begangen hatten. Alle Angeklagten hatten sich aber das verhängnisvolle Dentistenzeugnis nicht etwa zu dem Zweck verschafft, um der zahnärztlichen Praxis nachzugehen, sondern einzig und allein, um von den für die Juden bestehenden Wohnrechtsbeschränkungen befreit zu werden. Fragt man nun, weshalb eine so große Zahl dieser Wohnrechtsaspiranten zu ungesetzlichen Mitteln gegriffen hat, so ist die Erklärung in folgendem gegeben: Bis vor einigen Jahren hatte jedermann das Recht, nach dreijährigen Uebungen, die er bei einem approbierten Zahnarzt oder Dentisten durchgemacht, sich an einer Universität einem Dentistenexamen zu unterziehen und nach bestandener Prüfung selbständig zu praktizieren. Für die Juden bedeutete aber die Erlangung des Dentistendiploms zugleich eine Einreihung in die Kategorien der Privilegierten, denen das Wohnrecht auch außerhalb des jüdischen Ansiedlungsrayons zusteht. Hunderte, ja vielleicht Tausende von Juden haben diesen langwierigen und mühevollen Weg zurückgelegt, um von den Wohnrechtsplackereien befreit zu werden und sich dann den von ihnen erwählten anderen Wirtschaftszweigen hinzugeben. Da kam vor einigen Jahren eine Verordnung, laut welcher von einer gewissen Zeit an nur mit dem Einjährig-Freiwilligen-Zeugnis ausgestattete Personen zum Dentistenexamen zugelassen werden sollten. In jenem Uebergangsmoment ließen sich zahlreiche Juden, denen an der Erlangung des Wohnrechts lag, von nichtjüdischen Zahnärzten in Smolensk Zeugnisse ausstellen, daß sie bei ihnen die nötigen Vorbereitungsjahre durchgemacht hatten, ohne daß es der Fall war, und meldeten sich noch in letzter Stunde zur Dentistenprüfung. Zu diesem Examen hatten sie sich, wenn auch nicht vorschriftsmäßig, recht intensiv vorbereiten müssen, da ja die Examinatoren aus Universitätsprofessoren sich zusammensetzten und also die erforderlichen zahnärztlichen Kenntnisse verlangten. Die Prüflinge nahmen aber die ganze Arbeit mit in den Kauf, um nur das ersehnte Wohnprivileg zu erhalten; denn praktiziert hat niemand von ihnen, wie absolut erwiesen ist. Nach Jahren der Vergessenheit wurde die Sache ruchbar, und schließlich entwickelte sich daraus der einzigartige Prozeß mit fast dreihundert Angeklagten, denen sechzig Verteidiger zur Seite standen. Die Blüte der russischen Advokatur war vertreten. Männer von Ruf wie Karabtschewski, Maklakow, Teslenko, Maljantowitsch unter anderen nahmen an der Verteidigung teil. Es gab während des Prozesses nicht wenige Momente, die die Tragik des russischen Judendaseins streiften, aber die Gesamtsituation der russischen Juden ist bei dieser recht passenden Gelegenheit nicht genügend in den Vordergrund des Interesses gerückt worden, da die Verteidigung es merkwürdigerweise vorzog, jeden Fall individuell zu behandeln. Besonders erschütternd waren jene Fälle, in denen die Angeklagten naiv meinten, sie hätten sich durch das Dentistenzeugnis für alle Eventualitäten ein zweites Wohnprivileg verschafft, obwohl sie eigentlich eines schon besäßen. „Für alle Eventualitäten!“ Denn welcher Jude könnte sicher sein, daß ihm sein Wohnrecht durch eine neue Beschränkung nicht am nächsten Tage genommen werden würde? Als die zweihundert Verurteilten vernahmen, daß sie zu Zuchthäuslern degradiert worden seien, da war der Jammer unbeschreiblich. Der Saal ward vom Schluchzen der Frauen und dem Klagen der Männer so erfüllt, daß der Vorsitzende die Verlesung des Urteils mehrfach unterbrechen mußte. Ein Echo des ganzen russisch-jüdischen Elends, das neuerdings grenzenlos geworden, war hier so vernehmlich, daß auch den Verteidigern die Tränen in den Augen standen, und es redete die Sprache der Verdammung über die Menschenfolter. Der Gerichtshof beschloß, den Zaren um Milderung des harten Urteils zu bitten. Warum hatte er es aber nicht gewagt, einen, milderen Gesetzesparagraphen anzuwenden, was durchaus möglich war? Die russische Justiz hat sich wieder einmal mit Schande bedeckt. Es ist eben dieselbe Justiz, die fast alle Pogromstifter freigesprochen oder zu minimalen Strafen verurteilt hat. Die Kokowzewsche Deklaration und die Juden (Von unserem Berichterstatter.) Petersburg. Anläßlich der Debatte in der Reichsduma über die Deklaration Kokowzevvs kam es auch zu Erörterungen über die Judenfrage. Daß die Redner der extremen Rechten, Markow und Purischkewitsch, die Frage in gewohnter Art behandelten und über die „judenfreundliche“ Haltung der Regierung bitter klagten, braucht nicht erst besonders hervorgehoben zu werden. Von jüdischer Seite kam Abgeordneter Friedmann zu Wort. Leider war seine Rede nicht gerade gelungen. Sie gab keinen blassen Schimmer von der furchtbaren Lage und der großen Entrüstung des unmenschlich gequälten russischen Judentums. Außerdem kam sie auch zu spät, nachdem Kokowzew bereits seinen Opponenten erwidert hatte und zu einer entschiedenen Stellungnahme in der Judenfrage, wie er dies den polnischen Klagen gegenüber getan, nicht mehr provoziert werden konnte. Viel besser als Friedmann sprach der Kadettenführer M i 1 j u k o w. Er klagte die russischen Verwaltungsbehörden an, daß sie die finsteren Zeiten der Kreuzzüge, Ferdinands und Isabellas, der Hetzjagden auf entflohene Sklaven u. dergl. wieder ins Leben rufe. Als Beispiel zitierte er einen Erlaß des Kurländer Gouverneurs, in welchem dieser die ihm unterstehende Behörde auf fordert, die für die Verwandten der Militärpflichtsäumigen vorgesehene 300-Rubel-Strafe mit unnachsichtlicher Strenge einzuziehen. Entgegen allen gesetzlichen Bestimmungen ordnete der Gouverneur an, in solchen Fällen bei jüdischen Handwerkern ihre Werkzeuge zu pfänden und, nachdem sie auf diese Weise ihr Handwerk nicht mehr ausüben können, sie des Wohnrechts verlustig zu erklären und nach dem Ansiedelungsrayon abzuschieben. Interessant ist, daß die offizielle Telegraphenagentur den ganzen auf die innere Politik bezüglichen Passus in der Rede Miljukows totgeschwiegen hat. Da einer neuen Senatsentscheidung zufolge die Veröffentlichung inoffizieller Dumaberichte unter Umständen als Preßvergehen geahndet werden kann, so waren die meisten freisinnigen Blätter, die aus Vorsicht sich mit den Berichten der offiziellen Telegraphenagentur bescheiden, nicht in der Lage, die wirkungsvolle Rede Miljukows zu bringen. Der neue Minister des Innern Unerwartet vollzog sich dieser Tage ein wichtiger Personenwechsel im Ministerkabinett. Makarow, der Minister des Innern, ging und an seine Stelle kam der Tschernigower Gouverneur Maklakow, ein Bruder des bekannten Moskauer Abgeordneten, der zu den führenden Persönlichkeiten der konstitutionell-demokratischen Opposition gehört. Dieser Personenwechsel bedeutet indes keineswegs ein Zugeständnis an die Opposition, eher wird er womöglich eine weitere Schwenkung nach rechts zur Folge haben. Makarow ging