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Die Welt · 1913-01-03 · 1 (3.1.1913) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
17 (1913)
Issue
1 (3.1.1913)
Date
1913-01-03
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Nr. 1 9 diesqeelt ein Liedchen zu singen. Die beste Illustration hierfür bietet der Dentistenprozeß, der sich zurzeit in der Moskauer Gerichtskammer abspielt. Uebrigens gewährt auch die Rede Kokowzews einigen Aufschluß über das wohlwollende Interesse den Juden gegenüber. In dieser Rede wird die legislative Regelung des Getreidehandels in Aussicht gestellt. Dies bedeutet aber nichts anderes, als die „Nationalisierung“ dieses Handelszweiges, von welchem tausende und abertausende jüdische Familien Es ist ferner auch ein offenes Geheimnis, daß die wichtigsten unter den angekündigten Gesetzprojekten, betreffend die lokale Selbstverwaltung, die Rechtsprechung, die Volksbildung, die Kulturverhältnisse, Handel und Industrie usw. den Juden neue gewichtige Rechtseinschränkungen bringen sollen. Dies gilt vor allen Dingen von der Ausdehnung der Zemstwo- Organisation und der kommunalen Selbstverwaltung auf gewisse Teile des Ansiedlungsrayons, von dem Rechte der Muttersprache in der Volksschule usw. Eine schwere Einschränkung wird uns auch bei der von K o k o w z e w angekündigten Neuregelung des Reisepaßwesens zuteil. Während im allgemeinen dieses eigenartige Produkt der russischen Kultur nach modernen Prinzipien umgestaltet und die Bevölkerung schließlich von der mittelalterlichen Ordnung befreit werden soll, will man speziell für die Juden, das am meisten reisende und wandernde Volk, eine Ausnahme machen und ihnen gegenüber alles beim alten lassen. Von der Beilis-Affäre Wiederum ist in dieser fabelhaften Affaire eine neue Wendung eingetreten. Die russische Justiz hat wieder einmal einen schlagenden Beweis für ihre Unberechenbarkeit erbracht. Gegen den armen Beilis wurde eine neue Anklageschrift abgefaßt, in welcher er der Beteiligung an der Ermordung J u s c h - tschinskys beschuldigt wird, und zwar wird diesmal ausdrücklich das Ritualmord motiv angegeben. Die „Richtung“ des Herrn Staatsanwaltes TsChaplin s k y soll nämlich, wie verlautet, trotz der auf dem jüngst stattgefundenen Myschtschuk-Prozesse eingeheimsten Schlappe, in Petersburg den Sieg davongetragen haben, und so verstand sich denn Untersuchungsrichter Maschkewitsch dazu, die Anklageschrift in diesem Sinne abzufassen, trotzdem die offizielle Expertise selbstverständlich für die alberne Ritualmordbeschuldigung nicht den geringsten Anhaltspunkt bot. Aus Warschau Die polnische Boykotthetze hat einen großen Sieg zu verzeichnen. In Warschau besteht eine sehr reiche Bodenkreditanstalt, deren Hilfe fast von sämtlichen Hausbesitzern in Warschau wie auch von zahlreichen Immobilienbesitzem in der Provinz in Anspruch genommen wird. Der erweiterte Aufsichtsrat dieser Gesellschaft besteht aus 214 Mitgliedern, darunter 57 Juden. Nun ist in polnischen patriotischen Kreisen die Idee aufgekommen, die geniale russische Erfindung von der Prozentnorm auf die Zahl der jüdischen Bevollmächtigten anzuwenden. Dieser Tage fand die Generalversammlung der Gesellschaft statt, zu welcher , 214 Mitglieder, darunter 55 Juden erschienen waren. Der Antrag auf Einführung der Prozentnorm wurde mit allen gegen 60 Stimmen angenommen. Von den polnischen Bevollmächtigten stimmten also nur fünf gegen diese echtrussische Maßregel. Weser Beschluß bedarf noch der Bestätigung des Finanzministers. Da bisher in Rußland derartige Einschränkungen nicht bestehen, so darf man auf die Entscheidung des Ministers gespannt sein. Sollte es den Polen gelingen, den Minister für sich zu gewinnen, so wird dadurch ein sehr verhängnisvoller Präzedenzfall geschaffen sein. Zur jüdischen Beamtenfrage (Das Schicksal eines judenfreundlichen Antrages im österreichischen Parlamente. — Eine Rede des Abg. Schmeral über den Antisemitismus. — Die Haltung der „Arbeiterzeitung“.) (Von unserem Berichterstatter.) Wien. Im Juni vorigen Jahres hatte anläßlich der parlamentarischen Beratungen über die Dienstpragmatik der Staatsbeamten der tschechische, sozialdemokratische Abgeordnete Dr. S c h m er a 1 bekanntlich folgenden Zusatz zu § 1 des neuen Gesetzes beantragt: „Politische, nationale und konfessionelle Gründe dürfen bei Anstellung von Beamten keinen Einfluß üben.“ Zur Begründung seines Antrages wies Dr. Schmeral darauf hin, daß der Geist der Staatsverwaltung judenfeindlich sei. Der Antisemitismus der Behörden sei nicht so plump, wie er „zur Schande der Wiener Kultur von den Christlichsozialen gezüchtet wird“, sondern versteckt und latent, aber derart intensiv, daß dem jüdischen Staatsbürger fast alle Zweige der Verwaltung verschlossen sind. In einer Kampfesabstimmung, bei der sich die getauften Juden Dr. Licht und Dr. Redlich, sowie der Drohobyczer Abgeordnete Dr. Löwenstein absentierten, wurde damals der Antrag Schmeral im Abgeordnetenhaus angenommen, — die Regierung erklärte jedoch diese Zusatzklausel als absolutes Sanktionshindernis der neuen Dienstpragmatik. Es folgte die Beratung im Herrenhause, bei welcher der Antrag natürlich schon wegen der Erklärung der Regierung abgelehnt wurde und anläßlich der neuerlichen Behandlung der Gesetzesvorlage im Hause der Abgeordneten am 27. Dezember 1912 ergriff Abg. Dr. Schmeral nochmals das Wort zu einer bedeutsamen Rede, in der er seinen Antrag verteidigte und zum Antisemitismus prinzipielle Stellung nahm. Nicht mit einem Worte sei die Regierung auf seinen wiederholt im Ausschüsse und Plenum vorgebrachten Anwurf zurückgekommen, daß bei Besetzung der Stellen im Staatsdienste ein latenter Antisemitismus geübt werde. Sie habe seinen Antrag einfach kategorisch abgelehnt. Der Antisemitismus, möge er in noch so vorsichtiger Form auftreten, sei eine eines modernen Staates, eines modernen Menschen, einer modernen Gesellschaft unwürdige Erscheinung, identisch mit Reaktion. Antisemitismus sei eine gegen die natürliche Entwicklung der Gesellschaft gerichtete Bewegung. Redner halte sich für verpflichtet, dieser Anschauung bei Beratung des Beamtengesetzes Ausdruck zu geben, weil auf sehr vielen Gebieten des Staates antisemitische Tendenzen stark auftreten und die Grundlage für die reaktionärste, dem Adel und dem Klerikalismus in die Hände arbeitende politische Agitation bilden. Sein Antrag entspreche den Staatsgrundgesetzen und stelle ■keine finanzielle Belastung dar. Nur prinzipielle Gründe könnten also die ablehnende Haltung der Regierung erklären. Das „Volkshaus“ kapitulierte diesmal vor Regierung und Herrenhaus und lehnte den nämlichen Antrag Schmeral, den es seinerzeit angenommen hatte, mit einer Majorität von 46 Stimmen ab. Handelte es sich doch nur um die Gleichberechtigung jüdischer Staatsbürger vor dem Gesetze! Schmählich, wie immer, wenn es gilt, in der Judenfrage Farbe zu bekennen, hat sich in der ganzen Affäre die von Juden geleitete „Arbeiterzeitung“ benommen, trotzdem es sich um das Los eines Heeres von Intelligenzproletariern handelte, die dem Staate Blutsteuer zahlen, aber in seine Aemter keinen Einlaß finden. Sie rümpfte die Nase darüber, daß der „Separatist“ Schmeral in seiner Rede „den beflissenen Nachdruck auf konfessionelle Gründe legte“ ....

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