Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1900-09-07 · 36 (7.9.1900) · p. 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
4 (1900)
Issue
36 (7.9.1900)
Article
Rede Dr. Alexander Marmoreks
Date
1900-09-07
Page
3 (sequence 3)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3315709-3315850-3315888-3372215--21641-3372324
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Nr. 36 Die x> Welt" Seite 3 hierauf von dem diensthabenden Polizeicomissär derart geprügelt, dass der Arme besinnungslos zu Boden fiel. Als er später aus der Wachstube entfernt wurde, fehlten ihm die 200 Francs, die sich in seiner Tasche befunden hatten, welche wahrscheinlich den Preis der blutigen Operation darstellten. Seine Klage wurde auf der Staatsanwaltschaft zu Protokoll genommen. Und damit war auch die Affaire erledigt. Die Erzählung des armen Opfers wurde nicht nur von den grossen Zeitungen der Hauptstadt abgedruckt, sondern selbst von dem ofticiösen Organe „Dreptatea* vollinhaltlich bestätigt Hören Sie, was ein rumänisches Blatt, der „ Adevorul" vom 11. Juli 1900, über die Lage der Juden der Hauptstadt schreibt Selbstverständlich ist der Bericht dieses oppositionellen Blattes mit grösster Vorsicht aufzunehmen, doch finden sich darin Ansichten, welche uns von den unglücklichen Opfern selbst vollkommen bestätigt wurden. Das Journal schreibt nämlich: „Eine fürchterliche Panik herrscht unter den Juden der Hauptstadt, insbesondere unter der armen Bevölkerung, die zur Auswanderung bereit ist Es circulieren traurige Berichte über die Haltung der Polizeiorgane gegenüber den Emigranten und über Massregeln, die in anderen Städten ergriffen worden sind. Seit einigen Tagen sind insbesondere die armen und unordentlich gekleideten Juden den fürchterlichsten Terrorisierungen ausgesetzt, so dass sie sich nicht mehr getrauen, ihre Wohnungen zu verlassen. Leute werden in den Strassen unerwartet von Polizei-Agenten festgenommen, auf die Wachstube gebracht und dort in der wildesten Art und Weise gemartert Die nicht in der Hauptstadt Geborenen werden noch davongejagt" Meine Damen und Herren! Es ist wie ein Sturmwind des Wahnsinns, der die grösste Masse des rumänischen Volkes ergriffen hat. Jede neue Unthat. jedes neue Opfer wirkt wie ein ansteckender Stoff auf die Geister und Gemüther. Die Verbrechen häufen sich, die Nation hat das Gleichgewicht normal denkender Menschen verloren. Die Hefe der Gesellschaft, die sich ihrer Brutalität brüstet, steigt immer höher hinauf und hat das Land jeglichen Schamgefühles entkleidet. Und doch ist es dieser Hass nicht allein, der die acute Steigerung der langjährigen chronischen Krisis herbeigeführt hat: Er war bloss einer der beiden Factoren, der mächtigere, während der andere die unglaubliche ökonomische Lage der Juden ist. Um es mit einem Worte zu sagen: Die Machthaber und herrschenden Glassen des rumänischen Volkes haben es darauf abgesehen, die Juden auszuhungern. Doch Rumänien ist ein Rechtsstaat Als solcher bringt er alle seine Handlungen in Paragraphe und Gesetzartikel, kleidet seine Verfügungen in wohlstilisierte Formeln und weiss für jeden Act die richtige Gesetzesbegründung zu finden. In Rumänien werden auf Grund bestehender Gesetze die Juden wirtschaftlich vernichtet, und wenn vielleicht dem wachsamen Auge der Gesetzgeber noch e i n Gebiet entgangen wäre, in welchem einige Juden sich vielleicht das tägliche Brot verdienen könnten, sofort wird ein neues Gesetz geschaffen. Es .geht eben alles dort rechtlich zu, wie es einem civilisierten Staate ziemt — und Brutus ist ein ehrenwerter Mann. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Damit aber so viele Gesetze gegen eine einzelne Glasse von Einwohnern des Landes ihre Begründung finden, hat man eine Formel gefunden, welche diese besondere Fürsorge des Staates erklärt: Das magische Wort, dass die Juden Fremdlinge sind, was eine wahrhaft einzig dastehende Fiction ist. Fremde in einem Lande sind Menschen, welche einem anderen Staats verbände angehören und deshalb zu gewissen Bürgerpflichten im Lande ihres Wohnortes nicht herangezogen werden können. Die Rumänen haben sich jedoch, insoweit es die Juden betrifft, von dem Ausdrucke „Fremder" einen ganz merkwürdigen Begriff gebildet der aus einem Gemisch der unglaublichsten Gegensätze und dem grössten Widerspruche in der Logik, wie aus absichtlichen Entstellungen und Unwahrheiten zusammengesetzt ist. Zunächst sollen die Juden deshalb als Fremde behandelt werden dürfen, weil sie in Rumänien nicht lange genug wohnen. Und doch gehen Spuren der Anwesenheit der Juden bis auf die aUerälteste Zeit zurück und sind durch sichere Documente festgestellt bis ins 14. Jahrhundert. Nach der Vertreibung der Juden aus Spanien Hess sich ein Theii der Juden in die.sem Lande nieder und in den Jahren 1591—1593 sass auf dem Throne der Moldau ein Fürst Emanuel Aron — die rumänischen Nationalisten mögen diese unliebsame Erinnerung verzeihen — den die Chroniken als _di Razza hebraica", aus jüdischem Stamme, bezeichnen. Aber kann es eines besseren Beweises bedürfen als Judengesetze und Judenverfügungen, wie sie bereits im 16. Jahrhundert begannen, um fast ununterbrochen bis auf unsere Tage fortgesetzt zu werden? Dagegen ist es wahr, dass vor ungefähr 60 Jahren Juden sich in grösserer Anzahl nach Rumänien wandten und daselbst durch mehrere Jahrzehnte des Schutzes fremder Mächte sich erfreuten. Ob ab<ndie Juden die Nachkommen jener alten jüdischen Einwohner des Landes waren oder aber jener, welche vor verhältnismässig wenigen Decennien ins Land gekommen waren, ihre Lage war stets, ohne Unterschied die gleiche: sie blieben alle die Fremden, gegen die man Ausnahmsgesetze ununterbrochen schuf und walten liess. Wohl findet man in der rumänischen Gesetzgebung Spuren, dass der kurzsichtige Geist der Ausschliessung eines Theiles der Bevölkerung von allen Rechten nicht immer geherrscht hat, so im Civilcodex vom Jahre 1864, der im Artikel 8 besagt, dass jedes Individuum, das in Rumänien geboren und bis zu seiner Majorennität erzogen ist, das niemals des Schutzes einer fremden Macht theilhaftig geworden ist, sein Recht, Rumäne zu werden, beanspruchen kann. Doch schon im Jahre 1866 wurde dieses Gesetz abgeschafft und durch den berüchtigten Artikel 7 ersetzt: Bloss christliche Fremde können das Recht der Naturalisation und der damit verbundenen Begünstigungen erhalten. Die Juden dagegen unterliegen der ganzen Grausamkeit eigener gegen sie geschaffener Gesetze oder der barbarischen Auslegung bereits bestehender, wie dies zum Beispiel die bekannte Austreibung der Juden aus den Landgemeinden durch den Minister Bratiano im Jahre 1876 war, der mit Berufung auf den Artikel 220 des Strafgesetzes eine grosse Anzahl von Juden als Vagabunden ausweisen liess, nachdem es in diesem Gesetzesparagraphen hiess, dass die Behörde das Recht hat, jene, welche sie als Vagabunden erklärt, einfach aus dem Lande zu jagen. Endlich kam der Berliner Gongress. Gestatten Sie mir, bei diesem etwas länger zu verweilen, da er für die Frage der heutigen Lage der Juden von der grössten Bedeutung ist. Er hätte nach der Absicht der europäischen Grossmächte die Judenfrage in Rumänien nach den allgemeinen, in allen Staaten giltigen Principien von Freiheit und Toleranz regeln sollen, er hätte nicht bloss eine völkerrechtlich nicht mehr aufrecht zu erhaltende Fiction aufheben, sondern auch dem Lande

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.