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Die Welt · 1914-07-24 · 30 (24.7.1914) · p. 768

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Journal
Die Welt
Volume
18 (1914)
Issue
30 (24.7.1914)
Article
[Kommentar] / l. l.
Date
1914-07-24
Page
768 (sequence 5)
Language
German
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768 DIE&ELT Nr. 30 keinen Unterschied zwischen rumänischen Bürgern und Juden; es ist das Rekrutierungsgesetz, dessen erster Artikel lautet: „Alle Einwohner des Landes sind verpflichtet, persönlich Militärdienste zu leisten.“ Bekanntlich binden gerade an diese Ehrenpflicht alle andern Staaten die Bedingung der Staatsangehörigkeit Die erwähnte Denkschrift stellt aber auch dokumentarisch fest, wie die Juden während des vorjährigen Feldzuges behandelt wurden. Nachdem man die jüdischen Freiwilligen angenommen hatte, wurden sie am Vorabend des Bukarester Friedens aus der Armee entlassen, weil sie „fremder Nationalität“ seien. In einigen Fällen verstieg sich die rumänische Militärverwaltung sogar zu der Begründung, daß man die dem Festungsdienst zugeteilten Juden entlassen mußte — wohlgemerkt erst am Vorabend des Bukarester Friedens —, weil sie als Fremde „die Forts an den Feind verkaufen könnten“. Wie in der Armee so sind die Juden selbstverständlich auch zu allen Staatsämtem, sie mögen noch so unbedeutend sein, nicht zugelassen. Das gleiche gilt von allen staatlichen Verwaltungszweigen, z. B. Post und Telegraph. Kenner der hiesigen Verhältnisse wissen, daß der Dienst in diesen beiden Zweigen erst so unverläßlich und mangelhaft geworden ist, seitdem man alle Fremden — vor allem also die hiesigen Juden — aus ihnen entfernt hat. Nicht anders ist es im Dienst der rumänischen Eisenbahnen, der heute, auch nicht zu seinem Vorteil, „judenrein" ist. Man sollte nun meinen, daß unter solchen Verhältnissen, wenigstens die freien Berufe den Juden ungehindert offen stehen. Dies ist aber auch nicht der Fall. Wer Advokat, Arzt in einem Spital, Besitzer eines Sanatoriums für Geisteskranke, interne Hörerin in einer Hebammenschule, Inhaber eines Stellungsvermittlungsbureaus oder eines Tabakladens sein will, muß die rumänische Staatsangehörigkeit besitzen. Desgleichen wer in einer Stadt¬ oder Landgemeinde irgendeinen Posten bekommen will, ja selbst dem Verein der Journalisten (deren Mehrzahl Juden sind), können nur rumänische Bürger angehören. Nicht anders ist es in den mit Gewerbe und Handel zusammenhängenden Berufen. Die neuen Gesetze für Handwerker und für die Börse enthalten den Juden gegenüber viele Beschränkungen und schließen sie auch von den Lieferungen im Betrage von weniger als. 30 000 Frcs. für den Staat und die Gemeinden aus; das sind nämlich gerade jene Lieferungen, die für die hiesigen gewerbetreibenden Juden allein in Frage kommen. Alle diese Maßregeln verschwinden aber gegenüber der Vertreibung der Juden aus den Dörfern. Der Aufenthalt in den Landgemeinden ist an eine besondere Bewilligung der Ortsbehörde gebunden, die jederzeit zurückgezogen werden kann. Das sind nur Einzelheiten aus der endlosen Reihe der Bedrückungen und Drangsalierungen, denen die rumänischen Juden durch die Bestimmungen des Gesetzes und der Verwaltung ausgesetzt sind. Sie sind heimatlos in dem Lande ihrer Geburt, und es ist kennzeichnend, daß sie aus dem Lande, in dem sie seit Generationen ansässig sind und die Pflichten der rumänischen Vollbürger zu erfüllen haben, jederzeit, gleich jedem lästigen Ausländer ohne weiteres ausgewiesen und über die Grenze gesetzt werden können. Wie die rumänische Staatsverwaltung sie verjagt, geht daraus hervor, daß sie selbst vor dem Lächerlichen nicht zurückschreckt. So bestimmt das Gesetz über die Dorfschenken, daß in ihnen nicht einmal die Diener Juden sein dürfen. Die Wegnahme dieses Erwerbszweiges aus jüdischen Händen sollte der Trunksucht steuern, an der angeblich nicht der rumänische Bauer, sondern der jüdische Schenkwirt schuld war. Wer aber das Land auch nur flüchtig kennt, weiß, daß der rumänische Bauer heute mehr trinkt und mehr verschuldet ist, als zur Zeit der jüdischen Dorfwirte, und zwar schon deshalb, weil die Ausbeutung durch den rumänischen Patron weit rücksichtsloser erfolgt, als durch den Juden, der schon im Interesse seiner persönlichen Sicherheit Rücksichten nehmen mußte, die der Rumäne nicht zu beachten braucht.“ Die Juni-Nummer unseres französischen Bruderblattes „Echo Sioniste“ enthält einen höchst interessanten Aufsatz von Dr. Hillel Joffe über „Die Verbesserung der Gesundheitsverhältnisse in Palästina“, dem wir folgendes entnehmen: Das Klima Palästina könnte als eines der besten in der ganzen Welt angesehen werden, wenn man dort nicht ein erschreckend häufiges Auftreten der beiden Volkskrankheiten Malaria und Trachom beobachtete. Um jedes Mißverständnis zu vermeiden, will ich indessen hinzufügen, daß die Sterblichkeit in Palästina, einige isolierte Bezirke ausgenommen, ungefähr der Mitteleuropas gleichkommt. In unsera Kolonien ist sie sogar geringer als in den .gesündesten Ländern Europas, z. B. Schweden, Norwegen und Schottland. Trotzdem kann man in Palästina ein häufigeres Auftreten von Krankheiten als in diesen Ländern beobachten. Dieser Umstand stellt ein Hemmnis für unser kolonisatorisches Werk dar. Das in den Sumpfgegenden so häufig vorkommende Fieber vermindert die Arbeitskraft und die Arbeitslust des Einzelnen und zwingt ihn oft zur Untätigkeit. Bei dem gegenwärtigen Stand der Wissenschaft wäre es unverantwortlich, die Dinge so weitergehen zu lassen. Wir wissen heute sehr gut, daß es den vereinten Bemühungen der Wissenschaft und des Kapitals gelingen müßte, die Ursachen des Sumpffiebers verschwinden zu lassen. Für die Opfer, die diese Arbeit von uns forderte, würden wir reichlich entschädigt durch eine höhere Ertragsfähigkeit des Bodens (wenn man Entwässerungsarbeiten vornehmen würde), durch eine verstärkte Arbeitskraft des Einzelnen und durch den hierdurch hervorgerufenen Wohlstand der Bewohner, ganz abgesehen davon, daß der Ruf unseres Landes ungeheuer gewinnen würde. Der Verfasser dieses Artikels hat schon im Jahre 1906 in einer besonderen Broschüre auf die Notwendigkeit und auf die Möglichkeit hingewiesen, in Palästina sanitäre Maßnahmen gegen die Malaria zu treffen. Dank der Freigebigkeit des Baron Rothschild ist im Jahre 1906 ein Versuch dieser Art gemacht worden, und seitdem wird in Atlit mit sehr gutem Erfolg daran gearbeitet Seit Ende 1912 werden auch in Jessod-Hamaalah und in Mischmar-Hajarden Schritte gegen die Malaria unternommen, die sehr gute Resultate gezeitigt haben. Im Jahre 1912 hat Herr Nathan Straus ein Institut in Jerusalem geschaffen, dessen Zweck es ist die Gesundheitsverhältnisse im Lande zu verbessern. Wenn wir von Jerusalem absehen, so gibt es in Galiläa mehr Orte, in denen Sumpffieber herrscht als in Judäa. Deshalb ist es meiner Ansicht nach notwendig, daß wir uns hauptsächlich mit Galiläa beschäftigen. Ich glaube, daß mir meine 23 jährige ärztliche Tätigkeit in Palästina nicht nur das Recht gibt, sondern sogar die Pflicht auf er legt, für die Organisation eines hygienischen Institutes in Galiläa einzutreten, das sich besonders mit den dort herrschenden Krankheiten zu beschäftigen hätte. Nach dem ersten Versuch, die Malaria systematisch zu bekämpfen, der mit Hilfe der 1 ca und des Baron Rothschild in Atlit angestellt werden konnte, habe ich mich mit sanitären Maßnahmen in Jessod-Hamaalah, Mischmar und später in Sichron und seiner Umgebung beschäftigt. Zu meiner großen Befriedigung hatte ich wahrhaft glänzende Erfolge zu verzeichnen. Es gelang mir, die ernsten Fälle fast vollständig zum Verschwinden zu bringen, und die Fälle einfachen Fiebers auf ungefähr 60 o/o zu beschränken; alle Feldarbeiten konnten wieder ausgeführt werden, und die Kinder konnten die Schule wieder regelmäßig besuchen, was früher nie der Fall gewesen war. Um mein Projekt besser durchführen zu können, habe ich danach eine Studienreise nach Italien und Sizilien unternommen. Ich habe dort Gelegenheit gehabt, die Einzelheiten in der Bekämpfung der Malaria kennen zu lernen, die verschiedenen Entwässerungsarbeiten, und die wirklich bewundernswerten Resultate, die mittels eines gut vorbereiteten Planes erzielt wurden. Außerdem konnte ich mit Professor Celli

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