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Die Welt · 1914-02-27 · 9 (27.2.1914) · p. 209

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
18 (1914)
Issue
9 (27.2.1914)
Article
Großgrundbesitz und Genossenschaft [Rezension]
Date
1914-02-27
Page
209 (sequence 4)
Language
German
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Nr. 9 209 t>IE3^ELT überwachen und kontrollieren daher die Bearbeitung und sorgen für den Fortschritt der Produktion. Schließlich, ein Zweig der Wirtschaft ist stets genossenschaftlich, das ist die Viehwirtschaft, die natürlich auch gemeinsame Weide voraussetzt. Die Wartung des Viehs wird von den Genossen abwechselnd besorgt, oder es werden einige Familien damit betraut. Uebrigens tritt gerade in den größten Pachtgenossenschaften mit getrennter Wirtschaft die Tendenz zum Vorschein, die verschiedenen Arbeitsformen mehr genossenschaftlich zusammenzufassen. So hat die größte Genossenschaft Siziliens „M onte di San Giuliano“ ,,alle Handelsgeschäfte für ihre Mitglieder“ übernommen und in der letzten Zeit einen Weinberg mit 115000 Weinstöcken als genossenschaftliches Eigentum gepflanzt. Die Bewirtschaftung soll hier gemeinsam sein. Wir können daher mit Preyer übereinstimmen, wenn er sagt: „Alle diese Momente: die juristische Form, die zentrale Leitung und gemeinsame Viehwirtschaft, der einheitliche Bezug von Rohmaterialien und der gemeinschaftliche Verkauf der einzelnen Produkte, das gemeinsame unteilbare Vermögen und die Genossenschaftsschulden, für welche die Genossen der Genossenschaft unbeschränkt und solidarisch haften.. — alle diese Momente schaffen unter den Genossen ein dauerndes Band . . ., rufen eine derartige Kontinuität der Zusammengehörigkeit hervor, daß trotz . . ihrer selbständigen Bearbeitung der Parzellen dem Ganzen der Charakter einer Genossenschaft verliehen wird.“ Geber die Bedeutung und Ausdehnung der genossenschaftlichen Bewirtschaftungsform geben folgende Zahlen eine beiläufige Vorstellung. Im Jahre 1909 bestanden 108 Pachtgenossenschaften. Genauere Angaben enthält die italienesche Statistik über 88 von ihnen. Davon waren 18 Betriebe mit gemeinsamer, 70 mit getrennter Bewirtschaftung. Die IS reinen Produktivgenossenschaften, wie man die ersten bezeichnen kann, bestellten rund 2000 Hektar Boden und hatten etwa 4000 Mitglieder. Die 70 Genossenschaften mit getrennter Bewirtschaftung hatten rund 28 000 Hektar Boden in Pacht, die Zahl der Mitglieder ist nicht ermittelt, doch dürfte sie mit 20 000 nicht zu hoch veranschlagt sein. Es bestehen also in Italien mehr als hundert landwirtschaftliche Betriebe auf genossenschaftlicher Grundlage, mit etwa 25 000 Mitgliedern, die eine Bodenfläche von 30 000 Hektar (oder 300 000 Dunam) bebauen. Die Ausdehnung dieser Güter entspricht etwa der der jüdischen Kolonien in Palästina. Die Genossenschaften existieren schon zwei Jahrzehnte und zahlen den Grundbesitzern einen jährlichen Pachtzins von über D/2 Millionen Lire. Damit haben sie ihre Lebensfähigkeit hinreichend bewiesen. Ihre Zahl ist im Wachsen begriffen. Die angeführten Zahlen deuten schon darauf hin, daß die Genossenschaften mit getrennter Bewirtschaftung rascher fortschreiten. Sie stehen an Zahl der gepachteten Güter und Größe der Grundfläche bei weitem voran. Preyer schließt hieraus, daß die getrennte Bewirtschaftungsform entwicklungsfähiger sei, als die gemeinsame, er glaubt sogar, daß sie der letzten wirtschaftlich -überlegen sei. „Die Beteiligung am Produkte ist ein mächtiger, in seiner Wirkung nicht zu unterschätzender Ansporn für die Leistungsfähigkeit und Produktion; wo . . der Arbeiter sich auf die bloße Entlohnung angewiesen sieht — fällt er leicht in Versuchung, seine Arbeit zu messen und in seiner Leistung nachzulassen. Das Interesse der einzelnen Genossen ist bei der getrennten Form größer . Diese Einwände stehen auf ziemlich schwachen Füßen, denn auch bei gemeinsamer Betriebsform ist jeder Arbeiter am Produkt beteiligt und muß das Gefühl haben, für sich zu arbeiten. Einleuchtender sind folgende Argumente. „Die im Betriebe vorzunehmenden Arbeiten wechseln nach Zeit und Art, so daß eine ganz verschiedene Arbeitsleistung von den einzelnen verlangt werden kann. Wollte man — dieser Verschiedenheit Rechnung tragen, so müßte man genau ausgearbeitete Tarife besitzen, um alle Arbeiten, je nach der erforderlichen Leistung, entsprechend zu lohnen.“ In den Genossenschaften mit gemeinsamer Bewirtschaftung jedoch werden alle Genossen gleichmäßig entlohnt. „Infolgedessen ergibt sich in gewissem Sinne eine ungleiche Behandlungsweise der einzelnen, und somit auch ein ungleiches Interesse an der Genossenschaft selbst . . .“ Dazu wäre zu bemerken, daß Franz Oppenheimer in seinen genossenschaftlichen Plänen sowohl im Stadium des Großbetriebes mit Gewinnbeteiligung als auch in dem der ländlichen Produktivgenossenschaft stets Entlohnung nach Leistung vorgesehen und auch beim Ausbau des Betriebes in M e r c h a w j a h auf diesem Grundsatz bestanden hat. Wenn es wahr ist, daß die gleiche Entlohnung ein Nachlassen in der Leistung und eine Begünstigung der Faulen zur Folge hat, worauf nach Preyer die relativ geringen Erfolge der Produktivgenossenschaften zurückzuführen seien, dann ist mit der Entlohnung nach den Oppenheimerschen Vorschlägen und der Gewinnverteilung pro Rate der Löhne diesem Uebel vorgebeugt. In Palästina haben wir genossenschaftliche Betriebe, die vornehmlich den Pachtgenossenschaften mit gemeinsamer Bewirtschaftung analog sind. Das erwähnte Gut in Merchawjah soll bekanntlich zu einer reinen ländlichen Produktivgenossenschaft entwickelt werden. Der Grundbesitzer — der Jüdische Nationalfonds — stellt nur Boden und Gebäude, den Kredit für Inventar und Betriebskapital gibt der Genossenschaftsfonds. ln Daganiah haben wir es gleichfalls mit einem genossenschaftlichen Großbetrieb zu tun, wenn er auch nicht ganz modern ist, aber auf Grundlage der Mezzadria (Halbpacht), denn der Bodeneigentümer — der Nationalfonds — hat hier auch das Betriebskapital vorgestreckt. In einem ähnlichen Halbpachtverhältnis stehen gewöhnlich auch die ländlichen Okkupationsgenossenschaften Palästinas zu den Bodengesellschaften, z. B. zu der Landentwicklungsgesellschaft (PLDC), die ihnen den Boden für die Vorbereitungszeit verpachtet und das notwendige Betriebskapital und Inventar vorschießt. Solche Genossenschaften wurden seinerzeit in Merchawjah, Daganiah, Kfar-Uria, Hulda zu Okkupationszwecken gebildet. Es ist nicht möglich, im Rahmen eines Artikels alle Teilprobleme, die mit der genossenschaftlichen Bewirtschaftungsform Zusammenhängen, und für unsere palästinensische Praxis lehrreich sind, zu besprechen. Es genügt der Hinweis, daß Preyer im allgemeinen die erreichten Resultate als „recht ermutigend“ bezeichnet. Die Genossenschaften haben in vielen Fällen Gewinne erzielt, jedenfalls aber Ersparnisse gegenüber dem Einzelbetrieb gemacht, die nach Millionen Lire berechnet werden. Sie haben die Lebenslage der Arbeiter gehoben, die Produktion und Ertragsfähigkeit der Landwirtschaft gesteigert. Der Verfasser, der kein Sozialist ist und die von den Sozialisten erhoffte Beseitigung des Privatbesitzes durch die Genossenschaften als eine „luftige Hypothese“ verwirft, kommt jedenfalls zum Schlüsse, daß nur sie berufen sind, die Landarbeiterfrage (speziell in der Romagna) und das Problem der inneren Kolonisation des italienischen Südens zu Um den vollen Erfolg und die ungestörte Entwicklung der Genossenschaften zu verbürgen, müssen nur noch zwei Probleme gelöst werden — die Frage der Kreditbeschaffung und der langfristigen Pacht. Die italienischen Genossenschaften haben bis nun ihren Kreditbedarf gedeckt: durch die Opferwilligkeit der Genossen, die ihre letzten Spargroschen hergaben; durch Vorschüsse von Privaten; aber auch Kreditinstitute sind ihnen häufig zu Hilfe gekommen: ländliche Spar- und Darlehenskassen, die Bank von Sizilien, die Genossenschaftsbank von Reggio Emilia, das Kreditinstitut für Genossenschaften in Mailand. In der Kammer wurde der Antrag eingebracht, einen 4 <y'o 'gen Staatskredit zu schaffen. Weniger glücklich sind die italienischen Genossenschaften in bezug auf die Dauer der Pachtverträge. Sie sind den Bodenbesitzern ausgeliefert, die keine Neigung zeigen, mehrjährige Verträge zu schließen. Dadurch werden die Genossenschaften verhindert, große Arbeiten und Anlagen in Angriff zu nehmen. Sie wünschen daher lebhaft eine gesetzliche Regelung der Frage in der Richtung zur Erbpacht. In diesem Punkte allerdings werden die landwirtschaftlichen Genossenschaften in Palästina in einer besseren Lage sein. Denn dank der genialen Intuition eines Theodor H erzl wurde unser Landfonds — der Jüdische Nationalfonds — von Anfang an auf dem großen biblischen und modem-sozialistischen Grundsatz der Unveräußerlichkeit des Nationalfondsbodens aufgebaut. So kann er, da er das Privateigentum an Grund und Boden verwirft, sein Land nur auf Grundlage der Erbpacht in Bearbeitung geben. So werden sich die Arbeitergenossenschaften Palästinas im Vertrauen auf die Zukunft, des Ertrages ihrer Arbeit gewiß, gegen Bodenspekulation gesichert, auf dem Boden des Nationalfonds niederlassen

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