Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 16 (1912)
- Issue
- 50 (13.12.1912)
- Date
- 1912-12-13
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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1560 Religion leugnet, darf sich nicht beklagen, wenn die Einheit des Judentums vernichtet wird und dogmatischer Sektiererei Platz macht. Die Gemeindevorstände von Berlin und Frankfurt haben ganz recht, wenn sie im Namen dieser Einheit gegen alle dogmatischen Spaltungsversuche protestieren; Aber was haben diese Gemeindevorstände getan, um die Kraft des Einheitsgedankens zu beleben? Sie haben fortgesetzt den Zionismus bekämpft, der diese Einheit predigt, sie sind in der Verleugnung des nationalen Gedankens, der allein die Erhaltung eines toleranten, entwicklungsfrohen religiösen Geistes verbürgt, mit Eifer vorangegangen und nun ernten sie, was sie gesäet haben: Indifferenz ihrer Gemeindemitglieder, Zerfall des Gemeindelebens und — Pfaffengezänk. Abg, Breiter über die Not der galizischen Handelswelt (Von unserem Berichterstatter.) Wien. In der Sitzung des österreichischen Abgeordnetenhauses vom (). Dezember hielt Abg. Breiter eine bemerkenswerte Rede. Fr besprach den gegenwärtigen beklagenswerten Zustand in der galizischen Handelswelt, der durch eine totale Krediteinstellung hervorgerufen wurde. Unerhört sei der Beschluß der westösterreichischen Handelskammern, vom Justizministerium eine strengere Handhabung des Konkursgesetzes speziell in Galizien zu fordern. Dieses Vorgehen der Handelskammern und des Justizministeriums, das sich ihnen willig zeigt, sei im gegenwärtigen Augenblicke nicht nur illoyal und unpatriotisch, weil es in der exponiertesten Provinz eine große Zahl solcher Opfer der Kreditnot treffen müsse, die ohne ihr Verschulden unterlegen sind : Es sei nach seiner vollsten Ueberzeugung ganz zweifellos ein Kreuzzug. Mit diesem Worte hat der Abgeordnete Breiter, bekanntlich ein unerschrockener, kampfbereiter Freund des jüdischen Volkes, das Kind beim richtigen Namen genannt, denn es handelt sich vor allem um ein judenfeindliches Kesseltreiben gegen die jüdische Kaufmannschaft im Osten des Reiches. ln perfidester Weise benützen die antisemitischen Organe die allgemeine nervöse und überreizte Stimmung, um den Haß gegen unsere bedrängten galizischen Brüder aufzustacheln. So verbreitete die ,,Reichspost“ im Leitartikel die Schaudermär, daß die polnischen Juden von Gehöft zu Gehöft ziehen, den Bauern vorlügen, das Papiergeld sei bereits wertlos, und ihnen für () Silberkronen die Zehnkronenscheine aus den Taschen locken . . . Abg. Breiter überreichte gleichzeitig eine Interpellation au den Justizminister und forderte mit nachdrücklichem Hinweis auf die allgemeine Lage den Präsidenten des Hauses auf. dem Minister nahezulegen, daß es seine Pflicht sei, die wichtige Anfrage des Abg. Breiter so schnell als möglich zu beantworten, um eine Beruhigung in Galizien herbeizuführen. Der getreue Sieghart l)r. Sieg hart, der Gouverneur der Bodenkreditanstalt, hielt im Herrenhause eine Rede, in der er sagte: „Für Waren gibt es einen Warenmarkt, für Arbeitskräfte einen Arbeitsmarkt, aber für die T r e u e gibt es keinen Markt. Die Treue ist ein Ergebnis der Charakterbildung und E r - z i c h u n g.u Dr. S i e g h a r t hieß ehemals Singer. Er stammt aus echt jüdischem Hause und ist der Sohn eines Rabbiners, ln reiferen Jahren verließ er sein Volk und ließ sich taufen. Talent und Charakter befähigten ihn zu einer raschen Karriere. Nr. 50 Der Sohn des jüdischen Seelsorgers wurde ein geschätzter Freund und Gönner der christlich-sozialen Partei und die Führer derselben haben wiederholt die unsterblichen Verdienste dieses Mannes um die Finanzierung der antisemitischen Organisation rühmend hervorgehoben. Man sieht, Dr. Sieghart hat sich zeitlebens an die schöne Sentenz gehalten: Für die Treue gibt es keinen Markt. . . Die Einigungsbestrebungen des Judentums in Ungarn (Von unserem Berichterstatter.) Budapest. Zwei Subkommissionen des zur Vorbereitung der einheitlichen Autonomie des Judentums in Ungarn eingesetzten Hunderter-Komitees hielten am 25. November d. Js. ihre ersten Sitzungen ab. Die Subkommission, welcher die eigentliche Vorbereitung der Autonomie zur Aufgabe gemacht worden ist, konnte trotz der regen Teilnahme der Mitglieder nichts leisten, da bisher nicht einmal die Grundprinzipien der Autonomie festgelegt waren. Das Fazit der langen Beratungen war, daß die Subkommission aus ihrer Mitte ein noch engeres Komitee wählte und dieses mit der Ausarbeitung eines Entwurfes betraute. Auch wurde endlich zu dieser Frage ein ständiger Referent bestellt. Da auch von privater Seite ein Entwurf vorliegt, wird den Debatten von jetzt an wenigstens ein konkreter Entwurf zugrunde liegen. Die Propaganda-Subkommission verhandelte über die verschiedenen Arten der Propaganda, um die widerspenstige Orthodoxie für die Sache zu gewinnen. Es wurde beschlossen, die bisherige Tätigkeit, die angeblich nicht ohne Erfolge sein soll, energisch weiterzuführen. Die offizielle Orthodoxie beharrt nach wie vor auf dem strammen Standpunkte des „Non possumus“. Der Präsident der orthodoxen Landeskanzlei, Herr Adolf Frankl, erklärte erst unlängst, daß die Orthodoxie sich insolange ablehnend verhalten muß, als von einer Unifikation gesprochen wird. Die Sicherstellung ihrer religiösen Absonderung und ihrer bisher gewonnenen rechtlichen Positionen ist der Orthodoxie eine unerschütterliche Vorbedingung. Da eine starke Strömung vorhanden ist, die der Orthodoxie alles bewilligen will, was sie nur fordert, kann der weiteren Entwicklung der Dinge mit Interesse entgegengeseheu werden. Die rechtliche Sonderstellung der drei religiösen (orthodoxen, neologen und Status quo ante) Richtungen verursacht sehr oft juristische Streitfragen. Fine solche Streitfrage wurde unlängst durch eine interessante Entscheidung des kgl. ung. Ministeriums für Kultus und Unterricht erledigt. Die fragliche Entscheidung verpflichtet diejenigen Juden, welche aus einer jüdischen Gemeinde austreten und sich an eine andere jüdische Gemeinde derselben Ortschaft anschließen, zu sämtlichen Lasten der verlassenen Gemeinde noch weitere fünf Jahre hei zu steuern. Selbst nach Ablauf dieser fünf Jahre müssen die ausgetretenen Mitglieder zu denjenigen privatrechtlichen Verpflichtungen der verlassenen Gemeinde beisteuern, welche mit ihrer Einwilligung übernommen wurden. Diese Entscheidung regelt die Streitfrage in dem Sinne, wie hei der Konfessionslosigkeits-Erklärung verfahren wird. Diejenigen, welche sich für konfessionslos erklären, müssen auch weitere fünf Jahre die Gemeindesteuern entrichten.