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Die Welt · 1912-11-29 · 48 (29.11.1912) · page 2

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Journal
Die Welt
Volume
16 (1912)
Issue
48 (29.11.1912)
Date
1912-11-29
Page
– (sequence 2)
Language
German
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1480 Nr. 48 DIE^KELT Aber es sind gar nicht die Anschauungen von der historischen und historisch - kritischen Grundlage des Judentums, was die Herren Reformatoren zur Reformation drängt. Die angeblichen Glaubensdifferenzen sind nur Vorwände, über deren Natur sich nur die durchaus ehrlichen Rabbiner unklar geblieben sind. Darum läßt man mit gutem Recht ganz im Unklaren, um welche Glaubensvorstellungen es sich handelt. Die Erwägungen sind praktischer Natur, und wo es sich um die Praxis und die „Kirchennot“ der liberalen Rabbiner handelt, da kommen sie zu ganz scharfumgrenzten Einzelheiten! „Die Dauer des Gottesdienstes am Sabbat und Feiertagen, ausgenommen den Versöhnungstag, ist erheblich zu kürzen. Die Wiederholung von Gebeten ist möglichst zu vermeiden.“ (Das Wort „möglichst“ ist köstlich.) „Die Abhaltung des Gottesdienstes ist unabhängig von der Zahl der Betenden.“ Also am Alltag ist der Gottesdienst nicht zu kürzen. Was hat nur der Alltag verbrochen, daß ihm sein liberales Recht nicht wird? Einfach das: Wer soviel religiöses Interesse hat, daß er am Alltag zum Gottesdienst geht, der ist eben s o religiös, daß er zu einem beschnittenen Gottesdienst nicht geht. Aber selbst am Sabbat und an den Feiertagen ist in den großen liberalen Gemeinden die Synagoge so leer, daß es nur ein Gebot elementarer Vorsicht ist, wenn in den liberalen Synagogen die Abhaltung öffentlichen Gottesdienstes von der Zahl der Betenden unabhängig gemacht wird. Die „Reaktionären" freilich' haben das nicht nötig, sie haben immer noch selbst in kleinen Gemeinden zehn Mann, die sogar täglich einen nach jüdischem Gesetz öffentlichen Gottesdienst ermöglichen. Eine andere „einmal liberal gewesene" Sekte der Juden, die Karäer, sind aus ähnlichen Verhältnissen dazu gekommen, die Zahl des ,|\r> von zehn auf drei herabzusetzen. Am Freitagabend soll der Gottesdienst durch eine Predigt gewürzt werden. Das ist erfreulich, wo ein guter Prediger existiert. Aber die guten Prediger sind dünn gesät, und wo ein solcher fehlt, da führt die Predigt unweigerlich mit Recht zu einer weiteren Entvölkerung der Synagoge. Denn früher war der Stier das Opfer der Gemeinde, jetzt ist die Gemeinde oft das Opfer eines schlechten Predigers. Nicht die Masse der Predigten tut es, sondern daß man davon abkäme, nach schlechten protestantischen Vorbildern zu salbadern und „erbaulich" zu sein, statt zu lehren. Die Synagoge ist nach jüdischen Begriffen ein Lehrhaus, ein ty-ns rv3, die „Schul", wie sie bezeichnenderweise noch heute bei den deutsch- und jüdischdeutschredenden Juden heißt. Predigten hat es als belehrende Vorträge immer in den Synagogen gegeben. Es ist ein Irrtum, zu glauben, daß sie eine liberale Errungenschaft sind. Aber das Schönrednertum an Stelle der inhaltsvollen Belehrung ist tatsächlich der „Reform" Vorbehalten gewesen. Ebenso ist cs eine irrtümliche Behauptung, die auf dem Posener Konzil aufgestellt wurde, daß der Religionsunterricht eine liberale Schöpfung sei. Religionsunterricht als liberale Errungenschaft ist nur jener neue Unterricht, in dem man kein Hebräisch und keine jüdische Geschichte lernt. Der Religionsunterricht war seit alten Zeiten vorhanden. Der ungenügende Religionsunterricht ist tatsächlich erst in den Tagen der „Reform" entstanden. Nun wollen sich die Liberalen, obwohl sie sich auch gern anstellen, als brächten sie neue religiöse Wahrheiten, doch nur gegen die Formulierung der Religionsgesetze wenden. Damit aber entfernen sie sich vom Mosaismus, der durchaus ein System in Gesetzen und auch von Gesetzen ist. Mosaisch, wie sich liberale Juden gern verschämt nennen, ist also das Reformjudentum nicht. Die Liberalen legen in ihren „Richtlinien" das Mindestmaß an Zeremonien fest, das sie beibehalten wissen wollen. „Die Beschneidung bleibt eine geheiligte Institution." Das ist nett, sehr nett von den Herren Rabbinern. Aber warum? Was ist ihnen die Beschneidung mehr als eine Aeiißerlichkeit? Warum behalten sie diese bei? Und schließen sie etwa die Kinder ihrer Vorstandsmitglieder aus, weil diese sie nicht haben beschneiden lassen? Warum lassen sie in der Bestimmung der Religionsgesetze, die sie beibehalten oder abgeschafft wissen wollen, Willkür walten? Sie akzeptieren alle talmudisehen Erleichterungen, verwerfen aber alle Erschwerungen gegenüber dem geschriebenen Gesetze der Thora. Das ist inkonsequent. Aber die Inkonsequenz ist eben der ganze Grundton der liberalen Lehre. Es klafft zwischen dein in Wahrheit verschämt orthodoxen Judentum der liberalen Rabbiner und dem nicht mehr verschämten unjüdischen Gebaren der einflußreichen, weil reichen Gemeindemitglieder ein breiter Abgrund. Der soll verkleistert und iibertünclrt werden durch Richtlinien, die aber keineswegs diesen Abgrund verdecken können. So kommen sic dazu, ein besonderes Judentum für die Geistlichen und ein anderes für die Laien zu haben, wobei sie in der Unterscheidung von Geistlichen und Laien, die dem Judentum völlig fremd ist, ausnahmsweise einmal einem katholischen statt einem protestantischen Muster folgen. Aber auch der Katholizismus ist niemals zu der Ungeheuerlichkeit gekommen, daß eine andere Religionslehre für die Laien, eine andere für die Geistlichen Gültigkeit habe, während sie immer und immer wieder betonen, daß sie, die liberalen Rabbiner, die „o b j e k t i v e R e 1 i g i o n", dagegen ihre liberalen Gläubigen oder doch vielmehr Ungläubigen die „subjektive Religion" vertreten. Nun ist an das ganze Volk und nicht bloß an die Rabbiner die Forderung Moses gerichtet: „ihr sollt mir sein ein heiliges Volk, ein Volk von Priestern!" Eine unterschiedliche Behandlung von Geistlichen und Laien ist absolut urijüdisch, und cs war diesem angeblichen Liberalismus Vorbehalten, sie zu erfinden und nunmehr auf dem Posener Konzil heilig zu sprechen. Mit dieser Unterscheidung hängt es aber auch zusammen, daß nach der neunten Richtlinie zwar „für das religiöse Leben des einzelnen die folgenden Forderungen unerläßlich sind", daß aber nur der Vertreter der objektiven Religion, der beamtete Rabbiner, mit seinen Synagogenbeamten sich daran zu halten hat, diese „unerläßlichen Forderungen" dagegen von den kaufmännischen und akademischen Berufen ungehörigen Gemeindemitgliedern natürlich nicht beachtet werden. Es würde gewiß jeden, der religiös-jüdisch empfindet, freuen, wenn es den liberalen Rabbinern gelänge, auch bei den Nichtrabbinern durchzusetzen, daß alles vermieden wird, was die würdige Feier dieser heiligen Tage beeinträchtigt. „Darum haben alle aus der Ausdehnung des Ruhegebots hervorgegangenen Erschwerungen keinen Anspruch auf Gültigkeit. Jede Werktags a r b e i t aber soll unterbleibe n." Nun wird das erste nicht schwer sein, zu erreichen. Denn wer nicht zu den gesetzestreuen Juden gehört, wird sich ohnehin nicht an die Erschwerungen des Gesetzes durch das talmudische Schrifttum halten. Dagegen muß der

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