Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 16 (1912)
- Issue
- 45 (8.11.1912)
- Date
- 1912-11-08
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Islamische Gesellschaft in London einen Aufruf in der jüdischen Presse veröffentlicht, worin auf Grund „der nahen und innigen Beziehungen zwischen Juden und Ottomanen seit undenklichen Zeiten“, die Juden zur Unterstützung der türkischen Verwundeten aufgefordert werden. Sir Edward Grey über die russische Paßfrage, Der englische Minister des Aeußeren hat endlich seine Antwort auf die russische Paßfrage gegeben. Sir John Randles, der im Hause der Gemeinen an Sir Edward Grey eine Interpellation richtete, nach welchem Paragraphen des englisch-russischen Handelsvertrages von 1855 die britische Regierung Rußlands Verhalten rechtfertige, erhielt den folgenden Bescheid: Es besteht keine Frage, ob S. M. Regierung die Handlung Rußlands rechtfertigt, sondern ob die Regierung nach dem Vertrage ein Recht zum Einschreiten besitzt. Diese Frage wurde im Jahre 1862 und 1881 in Betracht gezogen, und es ist nicht möglich, den Vertrag jetzt gegen den Geist der damaligen Entscheidung auszulegen; auch glaube ich., daß es keinen Grund gibt, zu bezweifeln, daß diese Entscheidung gut heg rundet war. Die russische Paßfrage ist also in England in eine Sackgasse geraten. Wenn Sir Edward Grey auf seinem Standpunkt verharrt, so müßten die englischen Juden doch immer wieder darauf liinwcisen, daß die britische Regierung die Handlung Rußlands weder rechtfertigen kann, noch will. Das jüdische Komitee, das sich mit der Sache offiziell befaßt, ist nun vor die Wahl gestellt, die Sache vor der breiten Oerfentlichkeit aufzurollen, oder sie ganz fallen zu lassen, und sie wird sich iiolens volens für das letztere entscheiden. Denn das Komitee wird voraussichtlich in der nächsten Zukunft sehr auf die freundliche Vermittlung und das Wohlwollen des englischen Foreign Office zugunsten der jüdischen Interessen auf dem Balkan angewiesen sein, und wird sich daher wohl hüten, die Gunst der englischen Regierung durch eine ihr unangenehme Agitation zu verscherzen. Es bleibt aber doch die Pflicht bestehen, die Frage bei Parlamentswahlen und anderen Anlässen aur'/uroHen und so einer günstigen Entscheidung näher zu bringen. Ein neues Hausiergesetz in Oesterreich (Von unserem Berichterstatter.) W i e n. Seinerzeit hatte der damalige antisemitische Handelsminister Weiskirchner dem ersten Volkshause einen Hausiergesetzentwurf unterbreitet, der ihm die schwindende Gunst des christlichsozialen „kleinen Mannes“ wiederbringen sollte. Ein merkwürdiger Zufall rettete die jüdischen Hausierer vor diesem Anschläge, der ihnen den Garaus machen sollte. Das Abgeordnetenhaus hatte nämlich in der Sucht, den Wanderhändlern aus bestimmten Landstrichen möglichst zu nützen und den jüdischen Hausierern, möglichst zu schaden, derart widersprechende Beschlüsse gefaßt, daß das Herrenhaus mit dem Monstrum nichts anzufangen wußte und die Vorlage zu nochmaliger Durchberatung an das Haus der Abgeordneten zurückwies. Inzwischen wurde aber das Haus glücklich aufgelöst und der Gesetzentwurf blieb unerledigt. Nun hat die Regierung dem zweiten Volkshause einen neuen Hausiergesetzentwurf vorgelegt, der dem Weiskirchnerschen auf die christlich soziale Partei zugeschnittenen Elaborate vollkommen gleicht — nur daß fürsorglich alle Stellen ausgemerzt wurden, die mit bestehenden Gesetzen nicht in Einklang zu bringen sind und so der Handhabung des drakonischen Gesetzes entgegenstehen könnten. Die grausamste Bestimmung der Regierungsvorlage ist folgende: In jeder Gemeinde kann der Hausierhandel von der Gemeindevertretung verboten w e rden. Man kann ausrechnen, wie der Wiener antisemitische und antislawische Gemcinderat vorgehen würde, wenn dieses Gesetz in der heutigen Fassung durchginge. Setzt sich ja das Wiener Hausiergewerbe fast durchwegs aus Juden und Slawen zusammen. Eine Klausel, welche die Härte dieser Norm mildern soll und die besagt, ein bezüglicher Gemeindebescliluß bedürfe der Genehmigung der politischen Landesbehörde, und der Handelsminister habe das Recht, „die von den Landesbehörden genehmigten Hausierverbote einer Prüfling und Aenderiuig zu unterziehen“, ist natürlich für Wien und Niederösterreicli illusorisch. Wird das Volksparlament wirklich diesem Klassengesetz zustimmen? Man wagt die Frage kaum zu stellen, denn die Regierung bat, um dem Widerspruche der Abgeordneten gewisser interessierter Wahlkreise zu begegnen, die Hausierb e g ü n s t i g u n g e n für einzelne Gegenden noch reicher gespendet, als dies in der Weiskirchnerschen Vorlage der Fall war, und hat überdies den klugen Schachzug getan, diese Gegenden im Gesetze nicht mehr taxativ herzuzählen, so daß der Protektion eine Hintertür offen bleibt. Gleichwohl können wir hoffen, daß das Haus diesen altneuen Hausiergesetzentwurf nicht verabschieden wird nicht etwa, weil er vornehmlich die wirtschaftlich schwächsten Elemente des jüdischen Volkes trifft, sondern weil er auch die Wanderhändler anderer Volksminoritäten Oesterreichs der härtesten Not und der Willkür herrschender Parteien preisgibt. Eine Wendung in der Hilsneraffäre? Großes Aufsehen erregt eine in Pol na erfolgte Verhaftung. Der dortige Fabrikschild mach er Faustinek Smejk a I tat am 31. Oktober im Schanklokale der Bozena Heller, in welchem er nach seiner wegen eines Eigentumsvergehens erfolgten bezirksgerichtlichen Vernehmung einkehrte, folgende schwerwiegende Aeußerung: „Ich werde jetzt eingesperrt, und da soll es gleich ordentlich. geschehen. Es drückt mich schon lange, es zu sagen: 1 c h h a b e die A g nes H r u z a e r s c h 1 a g e n.“ Als Zeugen dieser und anderer näherer Aeußerungcn über den Totschlag werden sieben glaubhafte Personen nominiert. Nach der Verhaftung des Smejkal soll seine Frau vor mehreren Zeugen erklärt haben, ihr Mann hätte zu Hause seit Jahren wiederholt erklärt, er sei der Mörder der Agn e s Hruza, Bekanntlich wurde Leopold Hilsner, ein geistig zurückgebliebener jüdischer Bettler, wegen Ermordung der Agnes Hruza als Opfer des unseligen Ritualmordmärchens zu lebenslänglichem Kerker verurteilt und schmachtet noch immer unschuldig im Gefängnis. Der unglückliche halbidiotische Schnorrer wurde nicht vom Arme der Gerechtigkeit erreicht, sondern von judenfeindlichen Masseninstinkten gerichtet. Der Hilsner-Prozeß war eine unerhörte Justizkomödie. Die Schriften, welche das skandalöse Verfahren behandeln und die Unschuld Hilsners nach weisen, sind bereits zu einer ganzen Literatur angewachsen. Alle Bemühungen, Licht in die Sache zu bringen und Hilsner vor ein neuerliches Gericht zu stellen, blieben aber erfolglos. Nun scheint der Zeitpunkt gekommen, in welchem das Justizministerium gezwungen sein wird, eine Revision des Hilsner -Prozesses anzuordnen.