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Die Welt · 1912-08-30 · 35 (30.8.1912) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
16 (1912)
Issue
35 (30.8.1912)
Date
1912-08-30
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Die „Nationalisierung" des Handels in Rußland (Von unserem Berichterstatter.) Odessa. Das System der „nationalen" Staatsweisheit erfährt in Rußland immer weiteren Ausbau. Die Kokowzew-Makarowsche Glanzleistung - die Ausdehnung der „nationalen Staatsprinzipien" auf die ohnehin arg beschränkte Bewegungsfreiheit der jüdischen Kaufleute hat sich schließlich gegen alle Angriffe behauptet. Es hat nichts genutzt, daß die berufensten kaufmännischen und industriellen Körperschaften vom Standpunkt der wirtschaftlichen Interessen des Landes energisch gegen die Schaffung dieses neuen Hemmschuhes auf ökonomischem Gebiete Verwahrung einlegten. Unsere obersten Staatslenker ließen sich durch schnöde, „merkantile Rücksichten" nicht in ihrer großzügigen nationalen Politik beirren. Die „gute Sache" trug den Sieg davon über die mannigfachen Denkschriften und Abordnungen aus den Reihen der maßgebenden kaufmännischen Kreise. Und so ist denn dieser Tage die Entscheidung des Ministerrats erfolgt, wonach das famose Registrierung s s y s t e m für jüdische K a u f1eu t e außerhalb des An siedl ungsrayons am 1. Januar 1913 in Kraft treten soll. Wie erinnerlich, handelt es sich dabei um ein sehr verwickeltes und umständliches System, das die gegenwärtige minimale Bewegungsfreiheit der jüdischen Kaufleute tatsächlich aufhebt und der Willkür der Polizei Tür und Tor öffnet. Daß diese Bestimmung für den jüdischen Kaufmannsstand im Ansiedlungsrayon eine förmliche Katastrophe bedeutet, liegt auf der Hand. „Fahrlässige Tötung" Unsere russische Justiz hat sich wieder einmal ausgezeichnet. Wie erinnerlich, hat sich vor kurzem in Kiew ein russischer Vaterlandsretter mit deutschem Namen, Herr Oberstleutnant Lilie, einen „patriotischen" Mord geleistet, indem er in einem Tingeltangel den jüdischen Musikanten Schreiber, der im Gegensatz zum Wunsche des Herrn Oberstleutnant einen ihm unbekannten Regimentsmarsch ohne Noten nicht spielen zu können behauptete, kurzerhand mit dem Säbel hinstreckte. Dieser Tage fand nun im Kiewer Kriegsgerichte die Verhandlung gegen den Mörder statt. Trotz der unzweideutigen Zeugenaussagen und trotzdem auch der Vertreter der Anklage für die Verurteilung wegen vorsätzlichen Mordes plädierte, erkannte das Gericht doch bloß auf „fahrlässige Tötung4' und verurteilte den Täter zu einer viermonatigen Haftstrafe. Herr Lilie mag seinem Geschick dafür danken, daß er nicht etwa ein wegen der Lektüre eines oppositionellen Flugblattes zur Verantwortung gezogener jüdischer Soldat ist. Sonst wären seine jetzigen Kollegen nicht so milde gegen ihn gewesen. Gegen den naiven Offizier, der sein Anklägeramt ernst genommen hatte, wurde in der „patriotischen" Presse ein förmliches Kesseltreiben eingeleitet. Der „elende Mensch", der seine Offiziersehre dem jüdischen Kanal zuliebe besudelt hat, wird aufgefordert, den Offiziersrock abzulegen. Der allmächtige Gouverneur Der Minister des Innern annullierte vor kurzem den vom Jekaterinoslawer Gouverneur gegen 29 jüdische Familien in den Landflecken Chortitza und Kitsch kas zu Unrecht verfügten Ausweisungsbefehl. Der Gouverneur ließ aber die Ausweisung trotzdem vollstrecken, indem er sich auf angebliche „politische" Motive berief. Wenn die „politische Zuverlässigkeit" herangezogen wird, so muß auch ein Minister kapitulieren. Von der Schulnot. Die Immatrikulation an den Hochschulen für das angehende Unterrichtsjahr ist bereits im vollen Gange und mehr als je haben diesmal die jüdischen Jünglinge unter der berüchtigten Prozentnorm zu leiden. Die außerordentlich geringe Anzahl von Anmeldungen christlicherseits bringt es mit sich, daß für jüdische Aspiranten die Tore vieler Hochschulen hermetisch verschlossen werden. So wird diesmal an der Moskauer Handelsakademie kein einziger Jude Aufnahme finden, während an einer unserer Universitäten den jüdischen Aspiranten der Bescheid erteilt wurde, daß in diesem Jahre nur — 3/17 Juden Aufnahme finden könnten. An der technischen Hochschule in Warschau werden von 530 jüdischen Bewerbern nur 13 immatrikuliert werden. Aehnlich ist es an den anderen Hochschulen. Keine jüdischen Reserveoffiziere im österreichischen Heer W i e n. Das triviale, aber darum nicht minder wahre Sprichwort von den bösen Beispielen, die gute Sitten verderben, hat durch einen Erlaß des Reichskriegsministers wieder eine glänzende Bestätigung erfahren. Bisher berief man sich im Deutschen Reichstage und anderwärts, wenn es galt, die Eignung der Juden für die Offizierslaufbahn nachzuweisen und der junkerlich-engherzigen Auffassung der preußischen Heeresverwaltung entgegenzutreten, mit Vorliebe auf das Beispiel Oesterreichs. Nunmehr soll jedoch die preußische Praxis in Oesterreich selbst Nachahmung finden. In der österreichischungarischen Armee wurde bis jetzt jeder, der das Einjährigenrecht erworben und seiner Dienstpflicht ordentlich genügt hatte, Reserveoffizier. Das soll nun anders werden. Der Kriegsminister hat nämlich einen Erlaß herausgegeben, worin gesagt wird, daß tadellose Dienstleistung, vorzügliche Absolvierung der militärischen Prüfungen und physische und geistige Eignung von nun ab keinen Anspruch auf Erlangung des Offiziersgrades mehr begründen. Vielmehr sind in erster Linie das soziale und familiäre Milieu sowie das Aussehen (in Preußen-Deutschland würde man sagen: „die achtunggebietende Erscheinung") des Aspiranten in Berücksichtigung zu ziehen. Der neue Erlaß richtet sich in erster Reihe gegen das kleinbürgerliche Element. Gewisse adlige Kreise des Offizierkorps haben es längst als eine „Schmach" empfunden, daß es in der österreichischen Armee Reserveoffiziere gibt, deren Mutter Trafikantin, deren Bruder Handwerker oder deren Schwester Näherin ist. Die Eiertanten-Schnüffelei ist auch in der österreichischen Armee nicht unbekannt. Durch den neuesten Erlaß erlangt diese preußische Auffassung nun die höchste amtliche Sanktion. Uebrigens ist in keinem Staate die Abhängigkeit der Armee vom kleinbürgerlichen Elemente eine so ausgesprochene, wie gerade in Oesterreich. Die Mehrzahl der aktiven Offiziere ist aus ihm hervorgegangen. Gar manche militärische Forderung ist im Parlamente lediglich deshalb bewilligt worden, weil die Abgeordneten der Zustimmung ihrer militärfreundlichen kleinbürgerlichen Wählerschaft sieher waren. Der Erlaß verfolgt aber auch eine ausgesprochen antisemitische Tendenz. Wer sich darüber nicht klar sein sollte, braucht nur die Jubelartikel zu lesen, mit welchen er seitens der deutschnationalen und christlichsozialen Presse begrüßt vyird. In dieser Presse wird unverhohlen der Freude darüber Ausdruck gegeben, daß der Erlaß die Handhabe bietet, um alle Juden von der Beförderung zu Offizieren auszuschalten. Es kann auch nicht der geringste Zweifel obwalten, daß in Zukunft mit Berufung auf die neuen Vorschriften den jüdi-

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