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Die Welt · 1912-07-05 · 27 (5.7.1912) · page 14

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Journal
Die Welt
Volume
16 (1912)
Issue
27 (5.7.1912)
Date
1912-07-05
Page
– (sequence 14)
Language
German
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814 DIE 3§£ELT: Nr. 27 bloße Tatsache ihres Bestehens um die Entwicklung und Befestigung der konstitutionellen Ordnung in Rußland große Verdienste erworben, da man sich daran gewöhnt habe, in der Duma einen wesentlichen Faktor der russischen Gesetzgebung zu sehen. Auf diese Weise habe die dritte Duma ihrer Nachfolgerin, die die eigentlichen großen legislativen Reformen durchführen soll, die Bahn geebnet. Dieses Verdienst, das die Oktobristen immer wieder und wieder hervorheben, selbst zugegeben, muß jedenfalls gesagt werden, daß dies auch alles ist; daß damit die Aktivposten der dahingegangenen Reichsduma erschöpft sind. Während der ganzen fünf Jahre hat die Duma auch nicht eine einzige der längst reif gewordenen Reformen durchgeführt, jiicht ein einziges Versprechen des Oktobermanifestes zur Tat gemacht, nicht ein einziges der zahlreichen öffentlichen Uebel aus der Welt geschafft oder auch nur gelindert. Die herrschenden Parteien der Duma haben nicht um einen Heller Initiative gezeigt. Ihre Rolle bestand lediglich und ausschließlich darin, daß sie den größtenteils von kopfloser Revolutionsangst und kleinlicher Rache eingegebenen Regierungsvorlagen das konstitutionelle Siegel aufdrückten. So leisteten die Herren, die die vom Oktobermanifeste verkündigte Freiheit und Gleichberechtigung aller Nationen Rußlands auf ihre Fahne schrieben, bei der Niederwerfung Finnlands und bei der Abtrennung des Cholmgebietes von Polen eifrige Handlangerdienste. Dem Bauernstand brachten sie das famose Gesetz vorn 22. November, jenes Gesetz, das die Dumamehrheit mit großem Stolze als ihre Glanzleistung ausgibt, das aber tatsächlich nur den Ruin der alten „Obschtschina" bedeutet, und nichts als eine unheilvolle Verwirrung und Zerrüttung der herrschenden sozialen Verhältnisse brachte. Durch diese von Gespensterfurcht eingegebene Reform, die den einzigen Zweck hat, den ,,Herd revolutionärer Ideen4', die herkömmliche halbkommunistische Dorfgemeinde aus der Welt zu schaffen, wollen nun die Herren der Situation angeblich die Agrarfrage, diese ernsteste und unglückseligste aller russischen Fragen, lösen. Uebrigens war diese Glanzleistung durchaus nicht originell. Die Duma hat nur nachträglich das auf dem Verwaltungswege eingeführte Interimsgesetz sanktioniert. Daß die Liebedienerei der Duma auch bei diesem wichtigen Punkte nicht versagt hat, ist ja selbstverständlich. Für unsere Feudalherren kann ja die Sprengung der ständischen Geschlossenheit der Bauern, wie sie im Gesetze gegeben ist, nur willkommen sein. Uebrigens waren die maßgebenden Parteien, darunter auch die quasikonstitutionellen Oktobristen, überhaupt ungemein nachgiebig und verzichteten recht uneigennützig Punkt für Punkt auf ihr Programm, ohne sich auch nur die geringsten Kompensationen auszubedingen. Nur ein einziges Mal versagte die weitherzige Dienstfertigkeit der Duma, — als es nämlich galt, die sehr dürftige Arbeiterschutzvorlage der Regierung noch zu verschlechtern. Dies waren also die allgemeinen Leistungen der dritten Duma: kein einziges der sehnsüchtig erwarteten Reformgesetze und eine ganze Reihe reaktionärer Gesetze und Repressivmaßnahmen gegen bestimmte Klassen und Nationen, die von Mißgunst und kopfloser Furcht vor dem Bürgertum eingegeben und von rückgratlosen „Volksvertretern4' zum Gesetz erhoben wurden. Allein, was man immer von dieser Duma im allgemeinen sagen kann, tritt doch in den Schatten gegen ihre unvergleichlichen Leistungen auf dem Gebiete der Judenfr a g e. Der zügelloseste Judenhaß hat nirgends eine derartig virtuose Vollkommenheit erlangt, wie auf der russischen Parlamentstribüne. Hier feierte die bete humaine in ihrer russischen Abart ihre wildesten Orgien auf Kosten des wehrlosesten Volkes der Erde, und die russischen Juden wissen nunmehr von neuen Einschränkungen und Verfolgungen zu erzählen, gegen die die Praktiken des blutigen P 1 e h w e als harmloses Kinderspiel erscheinen. S t o 1 y p i n s „historische" Leistung — der engherzige, aggressive großrussische Nationalismus — das war der neue Schlachtruf im heiligen Feldzuge gegen die Juden, und die „Männer des 16. junil< ließen keine Gelegenheit unbenutzt, um die Schlinge der Rechtseinschränkungen immer enger zusammenzuziehen. Jedem neuen Gesetzprojekt wurde unvermeidlich eine Klausel angefügt, die eine neue Rechtseinschränkung für die Juden enthielt. Bei der Schaffung der Landschaftsverwaltuiig im Süd westbezirk wurde den Juden das aktive und passive Wahlrecht vorenthalten. Desgleichen im Gesetze, betreffend die Dorfsemst wro. Allgemein bekannt ist der Rechtsraub, der an den zwei Millionen Juden Russisch - Polens anläßlich der Einführung der städtischen Selbstverwaltung in Polen begangen wurde. Das Gesetz, betreffend die Abtrennung des Cholmgebietes brachte schwerwiegende Rechtseinschränkungen für die 114 (100 Juden des Gebiets mit sich. Anläßlich der Verhandlungen über das „Lokalgericht" wurde in aller Form die praktisch ganz überflüssige Bestimmung aufgenommen, daß Juden keine Richter sein dürfen. Die oktobristisch-nationalistische Dumamehrheit schloß sich dabei der vom Justizminister S c h t s c h eg l o w i t o w verkündigten Ansicht an, daß die Juden wegen ihrer moralischen Minderwertigkeit und der Verwerflichkeit ihrer religiösen Bestimmungen den Ansprüchen eines christlichen Gewissens nicht genügen könnten. — Die Beratung der finnischen Gesetzprojekte diente als Vorwand zu einer abscheulichen Verhöhnung der jüdischen Bevölkerung. Zum bloßen Scheine wurde von nationalistischer Seite der Antrag auf Erleichterung der unmenschlichen Judengesetze Finnlands eingebracht, um bei dieser Gelegenheit die Juden in rohester Weise zu verhöhnen. Schließlich wurde doch in das betreffende Gesetz die Klausel aufgenommen, daß die in Finnland bestehenden Rechtseinschränkungen der Juden aufrecht erhalten bleiben. Ursprünglich sollte diese Klausei auch die Zigeuner von der rechtlichen Gleichstellung ausschließen, allein den Zigeunern gegenüber brachte die Duma schließlich doch genug Menschlichkeit auf, um ihnen die Gleichberechtigung nicht vorzuenthalten; eine Ausnahme wurde nur für die Juden gemacht. — Ihren Höhepunkt erreichte indes die Wut der Judenfresser bei der Beratung der Militärvorlage. Ohne daß man den Mut gehabt hätte, jetzt schon den allzu radikalen Antrag der Rechten auf Ausschluß der Juden aus dem Heere zum Gesetz zu erheben, ergriff man die Gelegenheit, gegen die Juden die giftigsten Insinuationen auszustreuen. Ihren Sinn für Gerechtigkeit zeigte die Duma bei diesem Anlaß, indem sie den Beschluß faßte, die famose 300 Rubel - Strafe für die Verwandten de*- säumigen Militärpflichtigen aufrechtzuerhalten. Daß die Juden daneben noch der bescheidenen Privilegien infolge Familienverhältnisse, die für alle anderen Nationen gelten, beraubt wurden, ist zwar bei einer Duma, die den jüdischen Soldaten so wenig schätzt, daß sie sich anschickt, ihm den Zutritt in die Armee überhaupt zu sperren, etwas sonderbar, aber weniger ungerecht, als jene 300 Rubel-Strafe, die sich auf dem mittelalterlichen Grundsatz der Haftbarkeit für fremde Vergehen aufbaut und die selbst das Kabinett Storypins als sinn- und zwecklose Grausamkeit anerkannt hat. Neben praktischen Rechtseinschränkungen und wüsten Ausfällen einer übermütigen, im Bewußtsein ihrer rohen Ueberlegenheit schwelgenden Bande, brachte uns die dritte Duma noch die unverblümteste Pogromagitation, die man sich denken

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