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Die Welt · 1912-06-14 · 24 (14.6.1912) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
16 (1912)
Issue
24 (14.6.1912)
Date
1912-06-14
Page
– (sequence 6)
Language
German
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716 DIE30KELT- Nr. 24 Betrachtungen zur Gründung der Agudath Jisroel Die Begründung der Agudath Jisroel ist ein Ereignis von nicht zu unterschätzender Bedeutung für die Entwicklung, des zeitgenössischen Judentums. Se stellt den Versuch einer organisatorischen Zusammenfassung weiter Kreise des jüdischen Volkes dar. Der Versuch kann als gelungen bezeichnet werden, wenn auch diese organisatorische Zusammenfassung noch nicht vollständig Tatsache geworden ist. Der Gedanke hat gesiegt, und als eine Frucht zionistischen Denkens ist die Agudah zu begrüßen. Sie ist aus der Ueberzeugung entstanden, daß nur in dem Prinzip der Organisation, Demokratisierung und Disziplinierung der Massen das Heil der Zukunft liege. Trotz der Breuerschen Anwürfe war man sich auf der Versammlung in Kattowitz dieses Zusammenhangs deutlich bewußt. Aber nicht nur aus dieser Erwägung heraus dürfen wir uns der Begründung dieser Organisation freuen. Sie dient dem Ausgleich mannigfacher Gegensätze auch innerhalb eines scheinbar homogenen Volkskreises. Es ist begründete Aussicht vorhanden, daß die latenten Kräfte der Chassidim und Misnagdim, der ungarischen und deutschen Orthodoxen frei werden für die alljüdische Gesamtheit. Denn der Friede unter ihnen wird auch unseren Anschauungen dort Eingang verschaffen. Die Reibungen unter den einzelnen Parteien werden gegenstandslos, der Blick weitet sich und stellt sich ein für den Horizont des gesamten jüdischen Volkes. Auf dieser Stufe der Entwicklung wird aber auch für diese Teile unseres Volkes die Kulturfrage brennend werden. Es ist nicht recht verständlich, daß man sich von Ost und West feierlich dagegen verwahrt, das westeuropäische Bildungsideal nach dem Osten zu tragen, und demgegenüber betont, daß man im Gegenteil nur erstreben müsse, mehr spezifisch-jüdische Kultur, ein erhöhtes Maß von Talmudkenntnis nach dem Westen zu bringen. Das wird dem Westen freilich nur dienlich sein. Denn nur mit der erschreckend abnehmenden Kenntnis des Hebräischen und seiner Kultur ist der Zusammenbruch jüdischen Lebens zu erklären, war die Anlehnung an fremde Kulturen erst ermöglicht worden. Wir können die Sorge der Oestier wohl begreifen, wenn sie die Resultate dieser Kulturbestrebungen überblicken. Aber es ist eine Selbsttäuschung, zu glauben, daß die bildungsdurstigen Massen sich begnügen werden mit einigen Kenntnissen elementarer Schulbildung, oder daß die kulturdurchtränkten Westeuropäer Verzicht leisten wollen auf die Bildungselemente allgemeiner Weltkultur. Ein Zurück gibt es nicht. Die weitabgewandten Rabbiner werden die Formel nicht finden. Es gibt nur e i n e Lösung, sie erfordert Mut und Zuversicht. Wir schaffen eine ureigenste jüdische Kultur. Die Bauelemente zu dieser jüdischen Kultur liefern uns Thora und Weltkultur. Jedoch nur die Sonne des heiligen Landes wird diese Frucht reifen lassen, in den Ländern des Golus muß sie verkümmern. Und die Werbekraft des nationalen Gedankens wird sie erhöhen. Die Agudah will sich von Politik" fernhalten. Die Staatsgefährlichkeit des Zionismus wurde wieder einmal als Schreckgespenst betont. Aber wir können uns nicht vorstellen, daß eine erfolgreiche Palästinaarbeit heute ohne den Apparat, den man Politik nennt, geleitet werden kann. Man hat über diesen Programmpunkt bisher nicht viel erfahren, aber er läßt sich aus einer Tätigkeit, die der jüdischen Gesamtheit dient, wohl kaum ausschalten. Die Agudah muß sich damit befassen. Es ist ein Triumph des Zionismus, daß diese Palästinaarbeit von ihm ausgeht. Aber sie muß auch wieder zu ihm führen. Denn nur in Palästina werden auch unsere Gegner erkennen, daß das wahre Heil des jüdischen Volkes in der Zusammenfassung aller seiner Glieder beruht. Dort wird man sich der Notwendigkeit nicht verschließen, die intellektuellen und materiellen Kräfte aller Volksgenossen zu nützen. Dort wird die Möglichkeit in erhöhtem Maße vorhanden sein, sie den uralten Volksidealen wieder näherzubringen. Wir betrachten uns als Schrittmacher zu diesem Endziel. Wir begrüßen die Agudah in der Hoffnung, daß sie eine Etappe auf dem Wege zur endgültigen Zusammenfassung, zur Neubelebung des jüdischen Volkes auf dem geheiligten Boden der Väter bilden wird. M i s r a c h i Die rechtliche Stellung der Fremden in der Türkei*) Die überwiegende Mehrheit der jüdischen Immigranten in Palästina und in den übrigen Provinzen der Türkei hat bisher noch nicht die ottomanische Staatsangehörigkeit erworben und wird "von der türkischen Rechtsordnung als „Fremde" betrachtet. Es ist auch mehr als wahrscheinlich, daß sich im Bereiche der nächsten Zukunft keine w e s e n 11 i c h e n Veränderungen in dieser Beziehung vollziehen werden, obwohl jetzt der Uebcrtritt unserer palästinensischen Kolonisten zur türkischen Staatsangehörigkeit empfohlen wird. Von großem praktischen Interesse für uns ist darum die Frage nach den Rechtsnormen, welche die Stellung der Fremden in der Türkei regulieren. Dieser Frage ist das oben erwähnte Buch .Mandelstamms gewidmet, das als eine Ergänzung zu dem berühmten Werke von V a n d e n Iteen de Jchay, lieber die rechtliche Stellung der nichtimiselmännischen türkischen Untertanen (De la Situation legale des sujets ottomans non-musulmans, Bruxelles 1906) gelten kann. Der Verfasser, der selbst im Staatsdienst stand, hatte Gelegenheit, sein Thema nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch kennen zu lernen und untersucht in seinem Werke in *) M. M a n d e 1 s t a m m : La justice ottoin an e dans ses rapports avec les puissances etrangeres. Paris 1911. fast erschöpfender Weise die juristische Natur und alle charakteristischen Züge des eigenartigen und verwickelten türkischen Fremdenrechts. Dieses Recht beruht auf den sogenannten Kapitulationen, d. h. den von den europäischen Mächten in früheren Jahrhunderten mit der Pforte geschlossenen Verträgen. Diese Kapitulationen sind ihrem Inhalt nach im großen und ganzen den Rechten und Privilegien analog, welche noch im alten byzantinischen Reiche die Angehörigen der italienischen Handelsrepubliken genossen haben. Nach der Eroberung Konstantinopels durch die Türken waren natürlich alle diese Privilegien aufgehoben worden, und die Kapitulationen unserer Zeit stellen schon eine ganz selbständige Neubildung dar, welche mit dem alten byzantinischen Kapitulationsrecht nichts zu tun hat. Nach dem heutigen Kapitulationsrecht besitzen die Angehörigen der fremden Mächte in der Türkei eine bevorzugte Stellung. Sie sind fast von allen Steuern und Abgaben frei, sie haben ihre eigene Jurisdiktion und bilden gewissermaßen einen Staat im Staate. Dieser Zustand schafft immer eine unerschöpfliche Quelle für allerlei Verwicklungen und Sorgen für die türkischen Staatsmänner, weil die Privilegien der Fremden oft so weit reichen.

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