Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 16 (1912)
- Issue
- 17 (26.4.1912)
- Date
- 1912-04-26
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
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^*>mxwim 508 DIE3aEELT: Nr. 17 Im Laufe von wenigen Monaten hat er eine ganze Reihe von patriotischen Haupt- und Staatsaktionen zuwege gebracht, die genügen würden, um einem Halbdutzend von Ministern die Unsterblichkeit zu verbürgen. Den Diensteifer des frischgebackenen Patrioten haben in erster Reihe die drei „rebellischen Fremdvölker", die Finnen, die Polen und die Juden, zu spüren bekommen. Ganz besonders natürlich die Juden. Auf allen Gebieten: in der Gesetzgebung, im Verwaltungswesen, in der Rechtsprechung, hat der roheste Judenhaß seine Triumphe gefeiert. Das Gesetz wegen Einführung kommunaler Selbstverwaltung in Polen brachte der jüdischen Bevölkerung Polens eine schwerwiegende Entrechtung. Die neue Landschafts Verwaltung in den westlichen Gouvernements schließt die Juden vom aktiven und passiven Wahlrecht aus. Das neue Militärreglement nimmt den Juden die allen anderen Völkern Rußlands zugebilligten und bis jetzt auch von ihnen genossenen Privilegien. Von nun ab soll auch der einzige Sohn einer armen Witwe oder kranker, erwerbsunfähiger Eltern, wenn er Jude ist, den Militärdienst leisten. So hoch wird der jüdische Soldat eingeschätzt. Dies hinderte jedoch das Kriegsministerium nicht, eine G e s e t z e s v o r 1 a g e w e g e n v ö 11 i g e n A u s s c h 1 u s s e s der Juden aus dem Heere auszuarbeiten, die demnächst der Reichsduma unterbreitet werden soll. Noch viel glänzendere und entscheidendere Siege hat die russische Sache während der Regierungszeit Kokowzews auf dem Gebiete der Verwaltung zu verzeichnen. Nach dieser Richtung ist in erster Reihe die Vernichtung des jüdischen Externen wesens zu verzeichnen. Eine weitherzige Auslegung der einschränkenden Bestimmungen auf dem Gebiete des Schulwesens, die allerdings ausdrücklich von der Zulassung zu den Mittel- und Hochschulen sprechen, gab unseren Machthabern die Gelegenheit, mit einem Federstrich tausenden und abertausenden jüdischen Jünglingen, die sich ihre allgemeine Bildung privatim aneignen, die Möglichkeit zu nehmen, an staatlich anerkannten Anstalten ihr Examen abzulegen. Von nun ab sollen „Externe" nur noch nach einer festen Prozentnorm zum Examen zugelassen werden. Da es nun im Ansiedelungsrayon nichtjüdische Externe überhaupt nicht gibt, so wird natürlich der Prozentsatz der zur Prüfung zugelassenen Juden gleich Null sein. Die letzten Tage brachten, wie bereits berichtet, die landesübliche Surprise der P r o z e n t n o r m für den Stand der Advokaturgehilfen. Wie nunmehr bekannt wird, hat sich Justizminister S c h t s c h e g 1 o w i t o w entschieden dahin geäußert, daß die einschränkende Senatsentscheidung rückwirkende Kraft habe. Die vielen Hunderte jüdischer Advokaturgehilfen sollen ohne weiteres ihre Rechte verlieren und aus ihrem Stande ausgeschlossen werden. Eine Ausnahme soll nur für diejenigen gemacht werden, die seit vielen Jahren dem Stande angehören. Seinen Höhepunkt erreichte aber das schöpferische Vermögen unserer Bureaukratie unter Kokowzew auf dem Gebiete der Ausweisungen und der Wohnrechtsschi k a n e n. Ganz Hervorragendes leistet auf diesem Gebiete unser höchster Gerichtshof — der regierende Senat. Die höchste Rechtsinstanz des Zarenreiches dreht in letzter Zeit so sehr die Nase nach dem Winde in den ,,hohen Sphären", daß man geneigt ist, eine historische Parallele in jenem römischen Senat der Verfallzeit zu suchen, die ein Lieblingspferd des Cäsar zum Senator ernannte. Wer die berüchtigten Ignaticwschen Bestimmungen, die ursprünglich so ungeheuerlich erschienen, daß sie selbst ihr unerschrockener Lirheber verschämt als „provisorische" bezeichnete, schon an sich als die höchste Leistung brutaler Gewalt angesehen haben mochte, sollte dieser Tage zu seiner Ueberraschung belehrt werden, daß die Liebedienerei unseres Senats es fertiggebracht hat, die „provisorischen Regeln" dreißig Jahre nach Erlaß derselben noch zu verschärfen. Bekanntlich verboten die Ignatiewschen Bestimmungen vom 3. Mai 1882, daß sich Juden von nun ab in Dörfern, selbst im Ansiedelungsrayon, niederließen. Für diejenigen Juden, die sich vor dem betreffenden Erlaß in den Dörfern niedergelassen hatten, enthielten die „provisorischen Mairegeln" keine Einschränkungen. Nun hat unser Senat ein einfaches Mittel gefunden, um auch diesen Juden, denen man das Wohnrecht in den Dörfern nicht gut absprechen kann, das Leben auf dem Lande unmöglich zu machen. Er erklärte nämlich, daß diese Juden zwar das Recht haben, auf dem Lande zu wohnen, nicht aber dort Handel und Gewerbe zu treiben. Auf diesen weisen Beschluß drang Oberstaatsanwalt Lutkowsky, der den Senat aufforderte, sich auf den Standpunkt .... der Kaiserin Jelisabetha Pet r o w n a zu stellen, die von den Juden nichts wissen wollte. Ein originelles Verfahren schlug der Jekaterinosl a w e r Gouverneur an, um die Dorfgemeinden seiner Satrapie ganz von Juden zu säubern. Er stellte es den Gemeinden anheim, darüber Beschluß zu fassen, daß der Aufenthalt der Juden auf dem Lande unerwünscht sei. Auf Grund dieser Beschlüsse wollte er dann sämtliche Juden einfach aus den Dörfern ausweisen. Als dies Mittel versagte und die Bauern in ihrer großen Unwissenheit entgegengesetzte Urteile abgaben, erklärte er die Gemeindeverwaltungen für inkompetent und ließ statt ihrer die sog. Landschaftshauptleute über diese Frage entscheiden. Diese, musterhafte Tschinowniks wie sie sind, gaben das erwünschte Gutachten ab und nun stehen sämtliche jüdischen Landbewohner des Gouvernements Jekaterinoslaw vor der Ausweisung. Der Prozeß Justschinsky vertagt! Kiew. Der Prozeß Justschinsky, der am 30. Mai verhandelt werden sollte, ist bis zum Herbst vertagt worden. Es wäre auch seltsam gewesen, wenn die russischen Behörden in diesem Zeitpunkt enthüllt hätten, worin ihr „Anklagematerial" gegen Beilis eigentlich besteht. Man will lieber den Eindruck der europäischen Proteste gegen den Ritualmordwahn verblassen lassen und für neues „Material" sorgen, während der unglückliche Angeklagte im Gefängnis schmachtet. Ein erfreulicher Beschluß des Wiener Kultusvorstandes (Von unserem Berichterstatter.) Wien. Die saure, jahrelange Arbeit der zionistischen Opposition gegen das herrschende System in der Kultusgemeinderepräsentanz beginnt Früchte zu tragen. Unter dem Zwange unserer aufklärenden Propaganda hat der Kultusvorstand in der öffentlichen Sitzung vom 21. April die Streichung jener berüchtigten Bestimmung der Wahlordnung beschlossen, welche allen Steuerträgern das Wahlrecht nahm, die in Wahljahren mit der Entrichtung der Steuern im Rückstände waren. Herr Präsident Dr. Stern, der an der strikten Befolgung dieses Knebelungsparagraphen die Hauptschuld trug, wird mit gemischten Gefühlen den Ausführungen eines seiner Getreuen, des Herrn Kultusrates Spitzer, gefolgt sein, der in der Debatte betonte, daß ein großer Akt der Ungerechtigkeit zu sühnen sei. Der gute Erfolg muß uns zu verdoppelter Agitation anspornen : Das ganze, volksfeindliche, plutokratische Statut muß fallen. * In dieser denkwürdigen Sitzung kam auch ein Memorandum unseres Gesinnungsgenossen Dr. Egon Zweig zur Verlesung. Die bedeutsame Denkschrift weist ziffernmäßig nach, daß eine Sanierung der Gemeindefinanzen nur durch Herabsetzung des Minimalsteuersatzes — also durch Erweiterung des Wählerkreises — zu erreichen ist, und empfiehlt ferner zwecks Hintanhaltung von Mißgriffen und Härten bei der Steuerbemessung die Einführung des bewährten Reichenb e r g e r Systems. Wir sind neugierig, ob und in welcher Weise der Vorstand zu dem wichtigen Schriftstücke Stellung nehmen wird.