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Die Welt · 1912-04-12 · 15 (12.4.1912) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
16 (1912)
Issue
15 (12.4.1912)
Date
1912-04-12
Page
– (sequence 5)
Language
German
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modernen europäischen Stil abhängig zu sein. Der Baron bekundete auch hohes Interesse für die Bestrebungen des Bezalel, der nichterwerbenden, zum Teil von Almosen lebenden jüdischen Bevölkerung in Jerusalem Arbeit und Verdienst zu verschaffen. Damit allein, daß die Ausstellung dem bedeutendsten Förderer der jüdischen Kolonisation eine Freude an Palästina bereitete und ihm vor Augen geführt hat, daß im jüdischen Volk noch so viel Liebe für Palästina und der heiße Wunsch, es zu verjüngen, lebt, war der Zweck der Ausstellung erfüllt. Sie hat aber auch viele Herzen für Palästina gewonnen. Bezalel-Ausstellung in Kattowitz-O.-S. Zum ersten Male wird in Oberschlesien eine Ausstellung der Kunstgewerbesdiule Bezalel im großen Stile veranstaltet. Hier wird der oberschlesischen Judenheit Gelegenheit geboten sein, Gegenstände dieser interessanten und für die Entwicklung des heiligen Landes hoch bedeutsamen Anstalt in größerer Auswahl kennen zu lernen. Der Ausstellung wird auch ein Musterlager des „Verbandes jüdischer Frauen für Kulturarbeit in Palästina" angegliedert. Hier werden die künstlerischen Erzeugnisse der Spitzenindustrie, die für einen großen Teil der palästinensischen Frauen und Mädchen eine reichliche Erwerbsquelle zu werden verspricht, zu schauen sein. Möge die Ausstellung dazu beitragen, daß die hervorragende Bedeutung des Kunstgewerbes und der Hausindustrie für die wirtschaftliche Entwicklung in Palästina von der oberschlesischen und der in den Grenzbezirken wohnenden Judenheit nach Gebühr gewürdigt wird und dies auch in einer finanziellen Unterstützung des Bezalel und des Kultlirvereins zum Ausdruck gelangt. Der bekannte Maler und Radierer Hermann Struck wird bei dieser Gelegenheit Originalarbeiten und Radierungen ausstellen. Die Ausstellung findet im Hotel Kaiserhof, Kattowitz, Teichstraße 19, statt und wurde am Donnerstag, den 11. April, eröffnet. Dem Komitee gehören an die Herren Rabb. Dr. Cohn, Dr. Ehrenfried, Stadtrat Guttmann, Georg Hirsch, Bankier Kleemann, Franz Kochmann, Stadtältester Wiener, Lehrer Willner und ein größeres Damenkomitee, welches aus allen Kreisen der Gemeinde zusammengesetzt ist. Neuestes aus Kiew (Von unserem Berichterstatter.) Odessa. Die Juschtschinsky-Affäre ist nun in eine neue Phase getreten. Sei es, daß man in Petersburg daran zu zweifeln begonnen hat, ob es auch beim besten Willen möglich sein wird, dem Gerichte trotz aller günstigen Auspizien eine Verurteilung abzulocken, sei es, daß die Proteste der Deutschen und Franzosen gegen den Ritualmord wann ihre Wirkung hatten - spielt man doch heutzutage in Petersburg bisweilen gerne die Europäer! — kurz, man gab vor kurzem von Petersburg die Parole aus, die Affäre BmYts solle vom Gericht als ganz gewöhnlicher Rechtsfall behandelt werden. Das Gericht soll es bloß mit der einfachen Mordanklage zu tun haben, ohne die Frage des Ritualmordes zu berühren. Naive Gemüter in Europa werden sich wphl bei dieser „humanen" Verfügung beruhigen. Die russische Regierung habe ja gezeigt, daß sie bereit ist, der agitatorischen Ausnutzung des ge<- töhrlichen Wahnes entgegenzutreten. Die BeiHs-Affäre soll unbefangen und unvoreingenommen als gewöhnlicher Rechtsfall behandelt werden, und die öffentliche Meinung werde gut tun, die Abwicklung der Angelegenheit ruhig und vertrauensvoll abzuwarten, ohne dem schwebenden Rechtsveri'ahren vorgreifen zu wollen. Leider ist es aber nidht so. Die Anstandsheuchelei fiel diesmal unseren maßgebenden Behörden um so leichter, als ^ie ihr die erwünschte Gelegenheit bot, das Ansuchen der Anwälte Beilis' auf Vorladung von Sachverständigen und Gegenzeugen abzulehnen. Der künftige Vorsitzende im Beilis- Prozesse hat von Petersburg die strikte Weisung erhalten, streng darauf zu achten, daß die Verteidiger weder die Frage des Ritualmordes, noch auch die allgemeine Lage der Juden in Rußland berühren. So wird den Verteidigern des angeklagten Beilis die Möglichkeit genommen, ihre wichtigste Aufgabe, die Widerlegung der furchtbaren Anklage, die gegen das gesamte jüdische Volk erhoben und von dem offiziellen „ Experten" Professor SSkorsky bestätigt wurde, zu erfüllen. Den berufsmäßigen Pogromhetzern, deren Namen Legion ist, bleibt es indes unbenommen, den Fall Juschtschinsky für ihre sauberen Zwecke auszunützen. Das Pogromgespenst schwebt wieder einmal drohend über Kiew. Anläßlich des Todestages Juschtschinkys wurde hier unter der wohlwollenden Neutralität der Behörde eine Pogromagitation eingeleitet, die an Unzweideutigkeit selbst in diesem Lande der unbeschränkten Möglichkeiten ihresgleichen sucht. Die patriotische Jugendorganisation hat aus diesem Anlaß eine spezielle Nummer ihres Preßorgans, des „Zweiköpfigen Adlers" in Hunderttausenden von Exemplaren unter die Massen in Kiew und in anderen Städten Südrußlands verbreiten lassen. Die verstärkte Nummer des Patriotenblättchens besteht ausschließlich aus zahlreichen Pogromartikeln und Hetzlaufrufen. Das Titelblatt weist die im dicken Trauerrahmen eingefaßte Zeichnung eines K*nabenkopfes auf, mit zwanzig Stichwunden auf der rechten Kopfseite. Das gruselige Bild wird durch folgende auffallende Inschrift erläutert: „Gedenke, o rechtgläubiges russisches Volk! des Namens des von den Juden hingemarterten JünglingsAndreiJuschtschinsky! Ehresei nem Andenken! Christen hütet eure Kinder! Am 17. März beginnt das Judenpessach!u Es folgt dann eine Bekanntmachung in Reklameschrift über einen „am. 12. (25.) März 1912, um 4 Uhr nachmittags, in dem Sophiendom stattfindenden bischöflichen Gottesdienst anläßlich des Todeistages des von den Juden in bestialischer Weise hingemarterten Jünglings Andrei Juschtschinsky/4 zu dem alles rechtgläubige Volk des heiligen Kiew eingeladen wird. Auf die von dem Vorstand der patriotischen Jugendorganisation unterzeichnete Bekanntmachung folgt eine zweite vom Geistlichen Sinjkewitsch gezeichnete Bekanntmachung mit gleichem Wortlaut über eine Gedächtnisfeier auf dem Grabe des Jünglings. Und so geht es weiter in diesem Sinne. .,Dem Andenken des Märtyrerjünglings Andrei Juschtschinsky," von Student Golubew, „Wozu (gebrauchen die Juden christliches Blut?", „Der heilige, von den Juden hingemordete Märtyrer Gabriel" usw. usw. — d!as sind die Spitzmarken der Artikel, die das rechtgläubige Volk zur Rache an den ruchlosen Missetätern aufrufen. Das Pogromblättchen wurde, wie erwähnt, unbeanstandet in Hunderttausenden von Exemplaren unter den Massen verbreitet, nachdem die Zensurbehörde die Erlaubnis zur Veröffentlichung desselben erteilt hatte. Eine Pogromflugschritt ist ja doch keine Broschüre über — „den Sehekel", für die Verfasser und Verleger zu mehrmonatlicher Gefängnisstrafe verurteilt werden! Der Ruin der Advokaturgehilfen in Rußland Der russische Justizminister S c h t s c h e g 1 o w i t o w hat wieder einmal einen glänzenden Sieg davongetragen. Wie erinnerlich verfiel der geniale Minister vor kurzem auf die glückliche Idee, die für jüdische Juristen beim Avancieren in den Stand der vereidigten Rechtsanwälte vorgesehenen Schwierigkeiten auch für den Stand der Advokaturgehilfen einzuführen. Diese Schwierigkeiten bestehen darin, daß für jeden einzelnen Fall der Zulassung die Genehmigung des Ministers erforderlich ist, der nun seinerseits die Anzahl der jüdischen Rechtsanwälte nach einer bestimmten Prozentnorm kontingentiert. Das entsprechende Gesetz spricht aber ausdrücklich von „vereidigten Rechtsanwälten'*, keineswegs aber von Advckkaturgehilfen. — Auf Betreiben des Justizministers faßte nun d!ie allgemeine Versammlung des Kiewer Bezirksgerichts unter Grabars Vorsitz (der, nebenbei bemerkt, auch im Beilisprozeß präsidieren soll) den Beschluß, die vorn Gesetze vorgesehenen Einschränkungen seien auch auf die Advokaturgehilfen auszudehnen. Um diesem Beschlüsse des Kiewer Bezirksgerichts allgemeine Gültigkeit zu verschaffen, wandte sich S c h t $ c h e g 1 o w i t o w an die höchste Gerichtsinstanz des Reiches, an den regierenden Senat, um eine authentische Auslegung der entsprechenden Bestimmung. Unser Senat, der sich immer durch seine feine Nase auszeichnete, verstand auch diesmal, was Schtscheglowitow wollte und was er sollte. Dieser Tage wurde nun die Entscheidung getroffen. Der ISenat erklärte, daß die einschränkenden Bestimmungen bezüglich der Rechtsan-

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