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Die Welt · 1912-03-22 · 12 (22.3.1912) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
16 (1912)
Issue
12 (22.3.1912)
Date
1912-03-22
Page
– (sequence 4)
Language
German
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354 ME 3/&ELT; zum ersten Male gewiesen. Darum möge der Umstand, daß in den Halbfeiertagen des Pessachfestes zum ersten Male die Namen der Mitglieder ausgelost werden sollen, die in diesem Jahre 500 Mark Reisestipendium haben werden, der Antrieb sein, daß überall, wo Zionisten wohnen, sie schleunigst der Hamburger „Palästina-Reise-Gesellschaft" beitreten. Dann wird der Auszug aus dem Galuth Mizrajim, dessen wir gedenken, gleichzeitig die Anregung sein, aus unserem jetzigen Nr.. 12 Galuth wenigstens besuchsweise das Land der Sehnsucht zu schauen. Und wir wollen nicht vergessen, daß noch immer der größte Teil dieser Art moderner Kundschafter durch das herrliche Land so gewaltig angezogen wurden, daß sie früher oder später zu ständigen Siedlern im Landt wurden. Möge auf diesem Wege dazu beigetragen werden die Sehnsucht aus der Welt der Gefühle in die der praktischen Betätigung zu tragen. Heinrich Loewe Die Juden in Finnland Von Dr. A. Sarsowsky Heimatlos, wie die Juden, ist die „Judenfrage" in Finnland — in diesem schönen nordischen Lande der tausend Seen. Die Entstehung dieser Frage liegt örtlich fern von Finnland und zeitlich -— Jahrhunderte zurück. Schweden war es, das Finnland bei der Union mit Rußland im Jahre ISOS seine Verfassung und seine „Judengesetze" zur freundlichen Erinnerung geschenkt hatte. Schon war Skandinavien von Rom durch die Reformation getrennt; schon durchströmte den hohen Norden die humanistische Weltanschauung des IS. Jahrhunderts — doch die „Judengefahr" wurde nach altem Brauche an allen Orten Schwedens gewittert; und für diese Gefahr gab es keinen anderen Blitzableiter, als die mittelalterlichen, barbarischen „Judengesetze", d. h. die völlige Rechtlosigkeit der Juden. Während aber die Emanzipation der Juden in Schweden schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts sich vollzog, haben die altschwedischen Judengesetze in Finnland bis auf den heutigen Tag ihre Gültigkeit. Die finnländischen Staatsmänner haben es gut verstanden, diese schöne schwedische Erbschaft sorgfältig zu konservieren, obgleich die Gesetzgebung des Landes sonst vielfach revidiert und ergänzt wurde. Während die skandinavischen und die deutschen Juden in Finnland von jeher freien Handel und Wandel hatten, wurden die „Judengesetze4' in aller Härte und Roheit den russischen Juden gegenüber angewandt. Da nun die skandinavischen und die deutschen Juden keinen Grund hatten, ihre Heimat mit Finnland zu vertauschen, den russischen Juden aber das Betreten des Landes unter Strafe und sofortiger Ausweisung verboten war, blieb das Land der „Judengefahr" gegenüber von allen Seiten immun. Das ist der geschichtliche Werdegang der Judenrechtlosigkeit in Finnland. Daß in dem so demokratisch gesinnten Finnland noch heute solche Judengesetze bestehen können, bewirkt nicht bloß die Ehrfurcht vor der alten Tradition. Politische und geographische Momente spielen da eine wesentliche Rolle. Die Nachbarschaft Rußlands — was besagen nicht diese Worte! Die Schutz- und Rechtlosigkeit der russischen Juden begleitet sie zumeist noch jahrelang auf ihren Wanderungen im Auslände. Ein solches Ausland ist vor allem Finnland für die Juden, weil es eben Rußland war und ist und bleibt. Keine andere finnländische Institution findet bei der russischen Regierung eine solche Begünstigung wie die Rechtlosigkeit der Juden. Wenn es sich um die Juden handelt, hören alle Interessengegensätze zwischen Rußland und Finnland auf — da gilt noch die Verbrüderung zwischen dem russischen Kosak und dem finnländischen Policeman. Unter dieser üblen „Harmonie" befanden und befinden sich die Juden in Finnland - zwischen Hammer und A m b o ß. Trostlos und grauenhaft gestaltete sich das Leben der ersten jüdischen Einwanderer in Finnland zu Beginn der fünfziger Jahre des verflossenen Jahrhunderts. Sie hatten den weiten Weg von ihren Nestern in Littauen und Polen als „Soldaten-Kantonisten" durch eine 25 j ä h r i g e Kasernenwanderung gemacht. Zur Regierungszeit Nikolaus I., als in Rußland noch keine allgemeine Wehrpflicht eingeführt war, rekrutierte sich das Heer aus den Per sonen, die jeder Kreis (Kanton) in bestimmter Zahl „liefern" mußte. Dabei konnte jeder, der einige Mittel oder starke Fäuste hatte, sich leicht befreien. Nur die Obdach- und Widerstandslosen wurden vom Kreisamt als Soldaten „abgegeben". In der Judengasse herrschte zu dieser Zeit der sogenannte K a h a 1, das heißt der Gemeindevorstand, mit Befugnissen einer öffentlichen Behörde. Auch da haben Geld und Fäuste stets gute Dienste geleistet, und als Soldaten wurden nur die mittel- und schutzlosen Waisen, zumeist aus den Klausen und Schulen, noch im Kindesalter einge fangen und der Behörde übergeben. Da nun die „Soldaten1 aus der Judengasse von der Landessprache und vom russischen Leben nichts wußten, wurden sie zunächst als Hirten odei Laufburschen bei Untermilitärs und Dorfpriestern ins innen Reich geschickt, wo viele auch gewaltsam getauft worden sind. Gewöhnlich erst nach einem Jahrzehnt solcher „militärischer1' Uebungen fanden sie Aufnahme im Heer als wirkliche Soldaten, und hatten dann wiederum eine Dienstzeit von 15 bi? 20 Jahren vor sich. Im Militärdienst ergraut, fern von Heinici und Angehörigen, fern von Juden und Judentum, suchten du jüdischen Soldaten nach ihrer Entlassung an Ort und Stellt sich einzubürgern und dem neuen Leben anzupassen, zumai da ihnen der Aufenthalt im Innern des Reiches vom Kaiser als besonderes Privileg zuerkannt worden war. Viele solcher Soldaten standen auch bei den russischen Regimentern in Finnland, und nach ihrer Entlassung waren sie die ersten „Judenrepräsentanten" für die finnländischen „Judengesetze". Das Aufenthaltsrecht war ihnen nur auf die Dauer von drei Monaten gewährt, und nach Ablauf dieser Frist mußten sie sich bei der Polizei melden, um wiederum um das Aufenthaltsrecht nachzusuchen. Auf dem gelben Judenpaß (für Juden gibt's noch Bis auf den heutigen Ta& solche Pässe in Finnland) war folgendes zu lesen: „Der Aufenthalt ist den in Finnland ansässigen Juden nur in den Städten Helsingfors, Abo und W i b o r g gestattet. Der Handel ist ihnen nur mit Zündhölzern und alten Kleidern erlaubt. Nach Eingang einer Ehe mit einer Nichtfinnländerin verliert der Jude sein Aufenthaltsrecht. Ebenso gilt diese Maßnahme für die jüdischen Jünglinge, die nach Rußland gehen, um dort ihrer Militärpflicht zu genügen. Beim geringsten Verstoße gegen irgend ein Landesgesetz, kann der Jude ohne weiteres innerhalb 24 Stunden ausgewiesen werden." Daß die drei Jahrzehnte lang in der russischen Kaserne geknechteten Juden die Härte dieser drakonischen Gesetze und die unerhörte Knebelung ihrer menschlichem Würde nicht

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