Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 16 (1912)
- Issue
- 10 (8.3.1912)
- Date
- 1912-03-08
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3315709-3316514-3316525--55744-3349570- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
Nr. 10 DIE3 meistens von eingewanderten „kleinen" Leuten zur gegenseitigen Hilfe ins Leben gerufen worden sind, haben bedeutende Zugeständnisse erhalten, die viel zu ihrer Entwicklung beitragen werden. Auf einem Bankett, das aus diesem Anlaß unter dem Vorsitz des Mr. Stuart M. Samuel (Parlamentsmitglied für Whitechapel und Bruder des Postministers) stattfand, wurde Mr. Fersht der wohlverdiente Dank dieser Vereine ausgesprochen. In einer Rede, die Dr. Gaster in der Jahresversammlung der Dr. Gaster-Loge des Order Achei Emeth soeben gehalten hat, hat er seine Hörer aber auch ermahnt, eine gewisse Vorsicht walten zu lassen, um ja nicht ihre jetzige Unabhängigkeit durch ihr Freundschaftsverhältnis mit den Regierungskreisen zu verlieren. Dr. Gaster hat nicht mit Unrecht auf den großen moralischen Verlust hingewiesen, den die jüdischen Schulen durch ihren Uebergang in die Verwaltung des Staates erlitten haben. Zur Chief-Rabbi-Wahl Die Wahl eines Chief Rabbi hat seit den letzten Wochen eine Verwickelung erfahren, die noch viel zu schaffen geben wird. Wie bereits gemeldet, hat die Federation of Synagogues es abgelehnt, an der Wahl des Chief Rabbi teilzunehmen. Es wäre erfreulich, wenn man dies als Protest der bewußten östlichen Juden gegen die anglisierten westlichen Juden betrachten könnte, leider kann es aber nicht so aufgefaßt werden. Lord Swaythling hat, wie sein verstorbener Vater (bekannt als Sir Samuel Montagu), seine eigene Gemeindepolitik, die gegen gewisse Kreise gerichtet ist, und mit den wahren Interessen der englischen Juden nicht immer in Einklang steht. Von den wenigen Kandidaten für den Posten ist nun Dr. Joseph Abrahams, der eigens für die Wahl von Melbourne nach London kam, nach Australien zurückgekehrt, und der hiesige Dajan, M. H y a m s o n , ist mit dem neuerworbenen Titel eines Doctor juris auf die Szene getreten. Die Sache scheint interessant zu werden. Die English Zionist Federation Last but not least (wie man im Deutschen so gerne zitiert), hat die English Zionist Federation ihr Oberhaupt erwählt, auf einer Versammlung des Executiv-Comites vorigen Donnerstag wurde der Vizepräsident Leopold Keßler zum Vorsitzenden gewählt, und Mr. S. B. Rubenstein zum zweiten Vorsitzenden und Schatzmeister. Es wurden auch die 6 Mitglieder des Joint Council mit dem Order of Ancient Maccabeans ernannt, und wir können nur hoffen, daß bei einigem guten Willen wir nun endlich dazu kommen, auch positive Arbeit zu leisten. Brief aus Konstantinopel (Von unserem Berichterstatter.) Anfang vergangener Woche ist dem zurückgetretenen Großrabbiner endlich der Bescheid der Regierung zugegangen und von ihm dem Medschliss D'schismani mitgeteilt worden. Der Bescheid hat folgenden Wortlaut: „Ihre Eminenz hat mir durch Takrir angezeigt, Sie hätten Schritte getan zur Einberufung des Medschliss Umumi, zwecks Regelung der Angelegenheiten des Großrabbinates, der Medschliss Dschismani hätte jedoch durch Veröffentlichungen in der Presse aufgefordert, der Einladung nicht Folge zu leisten. Andererseits hat der Medschliss Dschismani angesichts des Verharrens Ew. Eminenz in der Demission um die Autorisierung zur Vornahme der Wahl eines Kaimakams ersucht, laut Artikel 15 des Chacham Chane Nisamnamessi. Ich habe den Fall der Hohen Pforte unterbreitet und auf Grund eines Beschlusses des Ministerrates in einem Teskere des Großwesirs folgende Antwort erhalten: Es ist zweifelhaft, ob JEw. Eminenz wirklich auf Ihrer Demission bestehen, da Sie doch in Ihrem Takrir erklären, -$aß Sie, gestützt auf die Rechte und Pflichten, welche das ' iesetz Ihnen zuspricht, an die Einberufung des Medschliss : Tmumi geschritten seien. Es ist unumgänglich, daß die behaupteten Ungesetzlich- < eiten, die in der Geschäftsführung des Großrabbinats vorgekommen sein sollen, abgestellt werden. Andererseits müssen die Klagen des Medschliss Dschismani, wenn auch er solche regen Sie anzuführen hat, einer dafür einberufenen Versammung des Medschliss Umumi unterbreitet werden. [ELT - 307 Es ist daher notwendig, daß der Medschliss Umumi einberufen werde, und daß der Dschismani sich dem durch Presseveröffentlichungen nicht widersetze. Esi ist ferner notwendig, daß Sie auf Ihrem Posten bleiben, bis der gemäß den Vorschriften des Gesetzes einberufene! Medschliss Umumi den Streitfall entschieden hat und seinem Resultate entsprechend das nötige veranlaßt werden wird." Das wichtigste, was aus diesem Regierungsbescheide hervorgeht, ist, daß von einer grundsätzlichen Ablehnung der Demission Haim Nahums durch die Regierung absolut keine Rede sein kann, und daß alle Nachrichten der Nahumschen Presse, die das in Posaunentönen zu wissen gaben, mit der Wahrheit nicht im Einklang standen. Es ist in Wirklichkeit nur davon die Rede, daß Nahum provisorisch nur so lange im Amte zu verbleiben habe, bis der Umumi eine Lösung der Streitfrage herbeigeführt hat. Es ist daher ganz wohl möglich, daß nach einer für den Großrabbiner ungünstigen Entscheidung der Nationalversammlung die Regierung auf seinem Abgange bestehen wird, da sie von dem alsdann „zu veranlassenden Nötigen" spricht Der Regierungsbescheid läßt ferner erkennen, daß die Hohe Pforte es abgelehnt hat, ihrerseits der Anklage, die Nahum gegen den Medschliss geschleudert hat, direkte Folge zu geben; sie gibt sie einfach zur Untersuchung an die kompetente jüdische Instanz weiter. Diese Haltung der türkischen Regierung ist grundsätzlich von hervorragender Bedeutung. Sie läßt erkennen, daß die so oft als tödliche Feindin der nationalen Privilegien verschriene Hohe Pforte die Vorrechte der jüdischen Nation mit größerer Sorgfalt und Achtung behandelt, als ihr berufener Hüter, der Großrabbiner. Nahum hätte, wenn er wirklich ein Führer, ein Fürst seines Volkes sein wollte, wie es ein jeder der christlichen Patriarchen in Wirklichkeit ist, in der ganzen Angelegenheit nicht aus dem Rahmen seiner Nation herausgehen dürfen. Er mußte, wenn er Klagen gegen eine seiner jüdischen Institutionen zu führen hatte, diese einer anderen, höheren jüdischen Institution unterbreiten, anstatt zur Regierung zu laufen. Das türkische Gesetz, vielleicht als das einzige aller Weltgesetzgebungen, erkennt in administrativen Dingen die vollkommene Autonomie der jüdischen Nation im Staate an. Noch etwas anderes geht aus dem Teskere des Justizministers hervor: nämlich, daß Nahum die Serie seiner An, klagen bei der Regierung fortgesetzt hat. Es heißt, er habe mitgeteilt, daß er zur Einberufung des Umumi geschritten sei, daß aber der Dschismani sich ihr widersetzt und sie verhindert habe. Das sollte bei der Regierung den Eindruck erwecken, als ob der Dschismani es sei, nicht der Großrabbiner, der dem Gesetze seinen freien Lauf nicht lassen wollte, weil er die Volksentscheidung fürchte. In Wahrheit entsprach aber die ganze Angabe nicht den Tatsachen. Der Großrabbiner hatte weder die Nationalversammlung einberufen, noch hatte sich der Dschismani einer solchen Einberufung schlechthin widersetzt. Nahum hatte demissioniert und hatte deshalb gar keine Befugnis mehr zur Einberufung; auch wußte er das selber, sonst hätte er nicht andere Leute, wie z. B. Faraggi Effendi, als Einberufer vorgeschoben und selbst dann noch im letzten Augenblicke die Einladungen zurückbehalten und zerstören lassen. Von dieser ganzen angeblichen Einberufung waren nur Gerüchte übrig geblieben, und nur diese Gerüchte hatte der Medschliss Dschismani zur Veranlassung seiner Publikation in der Presse genommen. Es hat den Anschein, als hätte die Hohe Pforte dem zurückgetretenen Großrabbiner tief in seine Karten hineingeschaut. Indem sie meint, es scheine eigentlich zweifelhaft, ob überhaupt von einem entschiedenen Beharren Nahums auf seiner Demission zu sprechen sei, zeigt sie deutlich genug, daß sie an den Ernst der ganzen Demissionsaffäre nicht glaubt. Daß sie damit Recht hat, geht aus der Antwort hervor, die der Großrabbiner der Regierung zugehen ließ. Diese Antwort lautete: „Ich habe Ihren Teskere vom 12. Februar mit der Mitteilung des Beschlusses des Ministerrates erhalten, und ich erlaube mir, Sie in Erwiderung desselben dahin zu informieren, daß ich, zum Zwecke und in dem Wunsche, der Empfehlung der Hohen Pforte gemäß die Schwierigkeiten und Zwistigkeiten zu beseitigen, die die Ausübung der mir den Gesetzen und den Gebräuchen zufolge anvertrauten Pflichten verhinderten, und um die Rechte und Interessen der Gemeinde zu wahren, daß ich aus diesem Grunde nicht auf der von mir angebotenen Demission bestehe und in meiner Amtsführung fortfahre." In der letzten Sitzung des Medschliss Dschismani ließ Rabbi Nahum dem Konsistorium einen Brief zugehen, der in schroffem