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Die Welt · 1912-03-08 · 10 (8.3.1912) · page 7

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Journal
Die Welt
Volume
16 (1912)
Issue
10 (8.3.1912)
Date
1912-03-08
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Nr. 10 DIE20KELT 297 Gründung von Pflanzungsgesellschaften Kurze Anleitung für die Organisation und Arbeitsmethode der Gesellschaften im Auslande, die für ihre Mitglieder in Palästina Pflanzungen anlegen wollen I.Organisation der Oesellschaft. Eine Anzahl von Personen, am besten nicht weniger als 30, bilden nach den Oesetzen ihres Landes eine Gesellschaft oder einen Verein zu dem Zwecke, in Palästina Boden zu erwerben und darauf Baumpflanzungen anzulegen. Die Mitglieder müssen ein Statut der Gesellschaft verfassen und jedes einzelne Mitglied der Gesellschaft muß die Statuten der Gesellschaft unterschreiben. In dem Statut müssen folgende Bedingungen enthalten sein: a) Welche Beiträge jedes Mitglied zu zahlen hat; b) welche Mitglieder den Vorstand der Gesellschaft bilden, und für die Gesellschaft rechtsgültige Geschäfte abschließen können; c) in welchen Fällen der Vorstand eine Versammlung der Mitglieder einberufen muß und nur mit vorheriger Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder handeln darf; d) bei welcher Bank das Geld der Gesellschaft deponiert werden soll. (Am besten eignet sich hierfür die Anglo Palestine Company in Jaffa), und welche Mitglieder das Verfügungsrecht über das Geld haben; e) welche Rechte ein Mitglied behält, das aus der Gesellschaft ausscheiden will oder seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt. II. Ankauf des Bodens. Der Ankauf des Bodens kann durch das Palästina-Amt in Jaffa erfolgen, das bereit ist, für Gesellschaften im Auslande den Kauf von Boden zu vermitteln. Zu diesem Zwecke muß die Gesellschaft dem Palästina-Amte mitteilen: a) Welchen Betrag sie für den Bodenkauf ausgeben will; b) welche Wünsche sie in bezug auf die Lage, die Qualität und den Preis des Bodens hat; c) welches der Beruf und der Vermögensstand ihrer Mitglieder ist. Zugleich muß die Gesellschaft 10 % des Betrages, den sie für Bodenkauf ausgeben will, als Anzahlung bei der Anglo Palestine Company in Jaffa zur Verfügung des Palästina- Amtes deponieren. Das Palästina-Amt wird sich nach Erhalt des Kaufauftrages und der Anzahlung bemühen, ein passendes Terrain ausfindig zu machen, und in Kaufverhandlungen eintreten. Es wird aber den Boden erst dann definitiv kaufen, nachdem es den zu kaufenden Boden der Gesellschaft in allen Einzelheiten beschrieben und die Zustimmung der Gesellschaft zum Kaufe dieses Bodens erhalten hat. Hierbei ist zu bemerken, daß der Bodenkauf in Palästina viel Zeit in Anspruch nimmt und die Durchführung des Kaufes oft ein Jahr dauern kann. III. Die Bepflanzung des Bodens. Sobald der Boden gekauft und vermessen ist, ist das Palästina-Amt bereit, genaue Vorschläge für die Bewirtschaftung und Bepflanzung des Bodens zu machen. Im allgemeinen yibt es für die Bepflanzung drei Möglichkeiten: i) Die Gesellschaft kann die Bepflanzung in eigener Regie durch einen Vertrauensmann, den sie sich aus den palästinensischen Kolonisten auswählt und den das Palästina-Amt auf Wunsch vorschlagen wird, vornehmen lassen; v) sie kann die Palestine Land Development Company oder die Gesellschaft Agudath Netajim gegen Zahlung einer Kommission mit der Bepflanzung beauftragen; ) sie kann die Bepflanzung des Bodens einer Gruppe von Arbeitern übergeben, von denen jeder außer dem üblichen Lohne nach 5 Jahren 10—15 Dunatn Land von dem bepflanzten Boden erhält und auf diese Weise selbst daran interessiert ist, daß die Pflanzung gut angelegt wird. Der zu bepflanzende Boden (oder, falls mehrere Bodenkategorien vorhanden sind, die einzelnen Bodenkategorien), werden in so viele Teile geteilt, als die Gesellschaft Mitglieder hat, und die Teile werden numeriert. Die Gesellschaft hat dann die Wahl, ob sie die Teile unter ihre Mitglieder verlosen oder eine andere Art der Zuteilung wählen will. IV. Notwendige Mittel. Der Preis des Bodens schwankt je nach Lage und Güte des Bodens zwischen 15 und 50 Frcs. pro Dunam. In der Nähe der jüdischen Kolonien und der Eisenbahnen ist der Boden teuer, je weiter er entfernt ist, um so billiger wird er. Im allgemeinen müssen die Pflanzungsgesellschaften mit einem Bodenpreis von 30 Frcs. pro Dunam (919 qm) rechnen, und jedes Mitglied muß wenigstens 120 Dunam Boden haben, wenn es später von dem Ertrage des Bodens eine bescheidene Existenz haben soll. Danach hat also jedes Mitglied für Boden auszugeben ca. ............Frcs. 3600— Von den 120 Dunam sollen 30 Dunam nicht bepflanzt werden, sondern für den späteren Anbau von Getreide, Futter und Gemüse reserviert bleiben. 10 Dunam entfallen auf Bauplätze mit Hof und Garten, auf Straßen, Dreschtenne usw. Es bleiben also für jedes Mitglied 80 Dunam übrig. Für die Bepflanzung dieser 80 Dunam eignen sich am besten Mandeln und Oliven, weil diese Bäume in Palästina sehr gut gedeihen und bei guter Pflege 15—20 Frcs. Reingewinn pro Dunam geben. Die Bepflanzung und die Pflege der Bäume bis zum Beginn der Fruchttragung, d. Ii. bei Mandeln bis zum sechsten Jahre, bei Oliven bis zum achten Jahre, betragen insgesamt ca. ,, 8000.— Ein Drahtzaun rings um die Pflanzung kostet ca................„ 400.— Ein Brunnen mit Pumpe und Motor kostet je nach der Tiefe des Brunnens 10 000 bis 15 0O0 Frcs., im Durchschnitt 12 000 Frcs., also bei einer Gesellschaft von 30 Personen für jedes Mitglied ca. .............„ 400 — Außerdem müssen auf dem Boden Gebäude errichtet werden, um die Arbeiter und das Vieh unterzubringen. Diese Gebäude können so anangelegt werden, daß sie nach 7—8 Jahren an einige Mitglieder der Gesellschaft verkauft werden können, so daß die Gesellschaft das in die Gebäude investierte Geld später zum großen Teile wieder zurückerhält. Man kann rechnen, daß, wenn eine Gesellschaft von 30 Mitgliedern eine Fläche von 3600 Dunam kauft und davon 2400 Dunam bepflanzt, Gebäude für ca. 21 000 Frcs. erforderlich sind, d. h. jedes Mitglied muß zu den Gebäuden einen Beitrag von ca................„ 700.— zahlen. Schließlich müßte auch Zugvieh und Inventar (Arbeitsgeräte, Wagen, Mobiliar) ange- -13100.—

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