Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 16 (1912)
- Issue
- 6 (9.2.1912)
- Date
- 1912-02-09
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3315709-3316514-3316521--55621-3349443- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
172 DIE3§KELT Nr. 6 Artikeln Die aschkenasischen Juden haben ihren eigenen „Mare de Afra" und ihren eigenen aschkenasischen Muchtar. (Standesbeamten.) Artikel 8. Die Art der Regelung der der aschkenasischen Kommunalverwaltung vom Konsistorium geschuldeten Rückstände bleibt einem besonderen späteren Abkommen vorbehalten. Es scheint, daß der bisherige Chachambaschi der Türkei überzeugt war, daß seine Drohung eine fürchterliche Bestürzung in seine Gemeinde und in das ganze osmanisehe judentum schleudern würde, das alles außer Rand und Band geraten und sofort seinen Willen exekutieren würde. Er scheint sich verhängnisvoll geirrt zu haben. Man lese die gesamte jüdische Presse der Hauptstadt. Außer an einer einzigen Stelle, wo das ganz selbstverständlich war, kein einziges Zeichen des Erschreckens, keine einzige Silbe des Bedauerns. Man nimmt das Ereignis hin als was es ist: als eine Ueberraschung, als merkwürdige Ueberraschung-; aber man geht ruhig darüber zur Tagesordnung hinweg und denkt ernstlich gar nicht an die Möglichkeit, daß seinem Willen noch nachträglich Rechnung getragen und ihm Genugtuung geleistet werden könnte, so daß sich etwa die Möglichkeit für ihn ergeben könnte, seine Demission noch jetzt zurückzuziehen. Was ist denn aber so Schreckliches an dem Vertrage, den nach unendlichen Mühen der Medschliß dschesmani mit der (iemeinde der Aschkenasim geschlossen hat? Es bleibt unerfindlich. Der Vertrag ist unter erheblichem Entgegenkommen der obersten Behörde des osmanischen Judentum es und unter erheblichen Opfern der Aschkenasim zustande gekommen. Ja, eine vorurteilsfreie Beurteilung des Dokumentes muß anerkennen, daß die Konzessionen auf dieser Seite die auf der sefardischen übersteigen. Gleichwohl hat es den Beifall seiner Eminenz nicht gefunden. Rabbi Nahum behauptet, das Abkommen sei von A bis Z gegen das Gesetz. Er behauptet außerdem, es sei bei dem Beschlüsse desselben in ungesetzlicher Weise verfahren worden. Die Beweise für beide Anklagen ist er zwar bislang noch schuldig geblieben; dafür wiederholt er sie desto öfter und dringlicher in allen möglichen Interviews in nichtjndischen Blättern. In seinem offiziellen Demissionsschreiben an den Medschliß dschesmani hat er sich mit den allervagsten Allgemeinheiten begnügt. Diese Motivierung seines Rücktrittes ist eine Anklage gegen sein Konsistorium in der denkbar schärfsten Form. Sie ist eine Beschuldigung gegen ernste, unbescholtene und vom Vertrauen ihres Volkes getragene Männer, sich gegen das Gesetz vergangen zu haben, eine Beschuldigung, die, wenn sie gerechtfertigt wäre, nicht nur eine Fortführung der nationalen Geschäfte durch sie unmöglich machen, sondern sie auch moralisch schwer belasten würde. Es ist aber absolut nichts damit. Man kann in dem Wortlaute der Konvention und im Gesetzbuche herumsuchen, so viel man will, man wird vergebens eine Spur von Widerspruch zu entdecken vermögen. Der Medschliß hat sich denn auch absolut nicht einschüchtern und aus der Fassung bringen lassen, sondern ganz einfach in zwei verschiedenen Sitzungen, und das zweite Mal noch nachdrücklicher als das erste, die absolute Gesetzmäßigkeit und den vollen Inhalt des inkriminierten Abkommens bestätigt und wartet im übrigen in vollkommener Seelenruhe die weitere Entwicklung der Angelegenheit ab. Es ist aber als ganz ausgeschlossen zu betrachten, daß wirklich das Abkommen mit den Aschkenasim, obwohl Nahum tatsächlich ihr Gegner ist und auf alle denkbare und undenkbare Weise eine Befriedigung ihrer gerechten Ansprüche bisher zu verhindern gewußt hat, den einzigen oder auch nur maßgebenden Grund für den Schritt Rabbi Nahums abgegeben haben könnte. Die wahren Gründe liegen ganz wo anders, und man ist sich ziemlich allgemein über ihren Charakter einig. Entweder war Nahum endlich der langen Pein der Komödie, die er in einem ihm innerlich vollkommen fernliegenden Berufe zu spielen hatte, allzumüde geworden. Es ist in der Tat für alle, die ihn vor seinem Amtsantritte kannten, und für seine besten Freunde am allermeisten, unerfindlich gewesen, wie ein Mann seiner Art sich zu einem solchen Opfer des Intellektes hatte verstehen können. Noch kürzlich hat sich dieser Großrabbiner in einem öffentlichen Vortrage dahin geäußert, daß er den Atheismus wohl begreife — ein Standpunkt, der wohl in der Berliner Johannisstraße, aber kaum in einem kulturell sehr unfertigen und jedenfalls sehr religiös und traditionell gestimmten Milieu wie dem hiesigen, denkbar ist und auch tatsächlich heftiges Kopf schütteln erregt hat — und er selbst ist nicht müde geworden, die Opfer an freier Beweglichkeit und Lebensfreuden zu beklagen, zu denen ihn die Abgeschlossenheit seines seelsorgerischen Berufes verdamme. Oder der Mann, der so unendlich weitherzige Versprechungen an das ottomanische Judentum verschwendet hat, als er von ihm gewählt werden wollte, hat endlich die ungeheure Last seiner — Erfolglosigkeiten nicht mehr ertragen können. In der Tat wird man vergebens nach einer einzigen Tat oder auch nur nach einem einigermaßen ernsten Versuche zu einer solchen Ausschau halten. Nichts, aber auch gar nichts hat dieser Vertreter seiner Nation geleistet. Die Wirren in fast sämtlichen Gemeinden der Türkei sind unter seinem Szepter, meist direkt infolge seines ungeschickten Eingreifens, nur noch schlimmer geworden. Beweis Jerusalem, wo er erst eine Lösung versucht hatte, die vollkommen im Sande verlief, und dann eine andere durchführte, die jetzt die heilige Stadt in neue Unzufriedenheit und Verwirrung gestürzt hat. War aber irgendwo Ruhe und Ordnung eingekehrt, so war das sicherlich ohne sein Zutun und meist gegen seinen Willen; so in Saloniki und so in Konstantinopel. Es mußte eine solche Konsequenz der Erfolglosigkeit schließlich auch den passivsten und empfindungslosesten Charakter zur Verzweiflung bringen. Trotzdem sind diese beiden Möglichkeiten, die ein gewisses Maß von Ehrenrettung für Rabbi Nahum bedeuten würden, für alle, die ihn von Grund aus kennen, nur unter einer einzigen Bedingung denkbar. Diese ist, daß ihm heute von irgendwelcher Seite eine einigermaßen gleichwertige gesellschaftliche und materielle Stellung geboten ist. Man erinnert sich daran, daß Nahum schon einmal den Senatorsessel sein eigen zu nennen glaubte. Man weiß, wie unangenehm er damals enttäuscht ward und wie peinlich kompromittierend damals die allzu frühzeitig von ihm und seinen Getreuen inszenierte Erfolgreklame ausgefallen war. Man weiß, daß er seitdem sehnsüchtig auf dieses Paradies gewartet hat. Nun denn, die allgemeine Meinung ist, daß ihm nunmehr auf irgendeine ganz bindende Weise die Zusage dieser Versorgung zuteil geworden sein müsse. Er hätte sonst seinen Posten nicht so leichten Herzens aufs Spiel gesetzt. So sprechen seine besten Freunde, nicht nur seine Gegner. Man wiederholt auch hie und da die von ihm selbst gelegentlich und geflissentlich verbreiteten Gerüchte, daß er zur Leitung des osmanischen Unterrichtsministeriums ausersehen sei. Andere versichern, er werde als Botschafter nach Rom abkommandiert werden. Alle diese Gerüchte dementieren sich jedoch selbst durch ihre Lächerlichkeit. Nur die erste Annahme hat eine gewisse Wahrscheinlichkeit; es müßte denn sein, daß Rabbi Nahum es nicht vorzieht, seine Kandidatur für's Parlament aufzustellen — wobei es freilich mehr als fraglich wäre, ob dieses Bemühen von Erfolg gekrönt werden würde. Ist aber irgendeine