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Die Welt · 1912-01-19 · 3 (19.1.1912) · page 16

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
16 (1912)
Issue
3 (19.1.1912)
Date
1912-01-19
Page
– (sequence 16)
Language
German
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82 DIE3 bzw. drei Monate pro Jahr außerhalb des Ansiedelungsrayons zu weilen. Seitdem man sich aber in administrativen Kreisen gewöhnt hat, sich durch schikanöse Behandlung der Juden das Vorwärtskommen zu erleichtern, verlangte die Polizei außerhalb des Ansiedlungsrayons von den zugereisten jüdischen Kaufleuten den Nachweis, daß sie bislang ihr diesbezügliches Recht nicht schon ausgenützt hätten. Natürlich war die Erbringung eines derartigen negativen Beweises ein Ding der Unmöglichkeit und so wurde denn das betreffende Recht der jüdischen Kaufleute auf diese Weise einfach illusorisch gemacht. Auf die Beschwerde eines jüdischen Kaufmanns erfolgte indes vor einem Jahre die Entscheidung des Staatsrates, wonach die jüdischen Kaufleute nicht verpflichtet wären, den bezüglichen Beweis zu erbringen. Da die Resolution des Staatsrates einer diensteitrigen Polizei das Wasser abgegraben, so beeilte sich nun der Minister des Innern, seine Autorität in die Wagschale zu werfen, um die gute Sache zu retten. „Um Mißbräuchen seitens der jüdischen Kaufleute vorzubeugen", wurde ein außerordentlich verwickeltes und beschwerliches Kontrollsystem ausgearbeitet, welches die minimale Bewegungsfreiheit der jüdischen Kaufleute völlig unterbindet. Diesen Bestimmungen gemäß soll jede Firma von der lokalen Polizei ein entsprechendes Kontrollbüchlein erhalten, dessen sich der Chef der Firma resp. dessen Vertreter bei jeder Reise nach Innerrußland, bei Gefahr sofortiger Ausweisung, bedienen muß. Die sehr umständlichen Kontrollbestimmungen öffnen natürlich der Willkür der lokalen und der innerrussischen Polizei Tür und Tor und machen es daneben noch unmöglich, daß der Chef und sein Vertreter z u gleicher Zeit den Ansiedlungsrayon verlassen. Die geplanten Maßregeln bieten eine ernste Gefahr für die Interessen der größten Handels- und Industriezentren des Landes überhaupt und des Ansiedlungsrayons insbesondere, für welche ein lebhafter geschäftlicher Verkehr mit Innerrußland geradezu eine Lebensfrage bedeutet. Die Börsenvorstände Warschaus, Lodz- Odessas und anderer Städte haben sich an das Ministerium mit flehentlichen Eingaben gegen die geplanten Maßregeln gewandt. Bei der herrschenden allgemeinen Regierungspolitik erscheint es aber mehr als zweifelhaft, ob der Flerr Minister sich durch die unpatriotische Rücksichten auf materielle Interessen wird beirren lassen. Im Falle, daß der Premierminister K o k o w z e w und Handelsminister Timaschew dem Projekte Makarows zustimmen werden, sollen die neuen Regeln demnächst durchgeführt werden. Daß Timaschew, die Hoffnung und der Stolz des nationalistischen Rußlands, Herrn Makarow das Spiel nicht verderben wird, steht fest. Aber auch Kokowzew hat bereits das nationalistische Examen glänzend bestanden und berechtigt unsere aggressiven Vaterlandsretter zu den besten Hoffnungen. Prozentnorm für den Advokatenstand Viel eifriger und folgerichtiger noch womöglich wird das edle Säuberungswerk in der Domäne eines anderen Mitgliedes des Ministeriums betrieben, — im Justizressort. Bekanntlich bestehen für jüdische Juristen gewisse Schwierigkeiten beim Avancieren in den Stand der vereidigten Rechtsanwälte, die mit jedem Jahre immer unüberwindlicher werden. Hingegen wußte man bis jetzt von keinen Schwierigkeiten für den Stand der Advokatur g e h i I f e n (entspricht etwa dem deutschen Referendar oder dem österreichischen Rechtspraktikanten). Jeder Absolvent der juristischen Fakultät wurde sozusagen rein mechanisch durch die Ablegung der Staatsprüfung diesem Stande eingereiht. Ein Unterschied zwischen jüdischen und christlichen Advokaturgehilfen bestand nur insofern, als diese in der Regel schon nach wenigen Jahren zu Rechtsanwälten avancierten, während jene allerdings von den entsprechenden Gerichtsbehörden ziemlich regelmäßig zum Avancement vorgeschlagen, vom Herrn Minister aber ebenso regelmäßig zurückgewiesen wurden. Herrn Schtscheglowitow war es nun vorbehalten, sich, was Judenschikanen anbetrifft, auch auf diesem Gebiete schöpferisch zu betätigen. Auf sein Betreiben faßte diese r Tage die allgemeine Versammlung des Kiew er Kreisgerichts den Beschluß, jüdische Juristen in den Stand der Advokaturgehilfen nur nach der festen Norm von 10 °/o zuzulassen. Der Prozentsatz rechnet dabei nicht etwa jedesmal nach der Anzahl der neuen, in den Stand eintretenden Juristen, sondern nach der Gesamtzahl der dem betreffenden Gerichtsbezirke zugezählten Advokaturgehilfen. Da zurzeit die jüdischen Advokaturgehilfen beim Kiewer Kreisgericht ca. 40% der Gesamtzahl des Standes ausmachen, so soll in den nächsten Jahren, bis das Gleichgewicht nach der vorgesehenen Richtung her- [E LT Nr. 3 gestellt sein wird, überhaupt kein Jude mehr in den Stand aufgenommen werden. Damit nicht genug, faßte die erwähnte Versammlung einen weiteren, noch empörenderen Beschluß. Dem Kiewer Advokaturreglement zufolge wird jeder Advokaturgehilfe, der im Laufe von sieben Jahren nicht um das Avancement zum Rechtsanwalt nachgesucht hat, resp. dessen dahingehendes Gesuch abschlägig beschieden worden ist, als ausgeschieden angesehen. Diese Bestimmung wurde nie ernst genommen, namentlich konnte es niemand einfallen, sie aut die jüdischen Gehilfen anzuwenden, die ja durch „force niayeur" am Avancieren verhindert werden (während der letzten zwei Jahre wurde in ganz Rußland kein einziger Jude zum Rechtsanwalt befördert). Nun hat es die hohe Kiewer Gerichtsinstanz mit ihrem Gewissen und Rechtsgefühl vereinbar erachtet, 6 7 Personen, die sieben Jahre und lä ng e r a 1 s Advokaturgehilfen tätig waren, aus dem Stande einfach auszuschließen. Als jemand auf der betreffenden Versammlung rechtliche Bedenken gegen die vorgeschlagene Maßregel äußerte, erklärte der Vorsitzende offenherzig: „Die nationale Frage ist zurzeit so sehr zugespitzt, daß Einspruch von seiten Schtscheglowitows nicht zu erwarten ist." Die „Rjetsch" versichert mit Bestimmtheit, daß Kreisgerichtsvorsitzender G r a b a r die erwähnten Maßregeln erst nach einem lebhaften Briefwechsel mit Justizminister Schtscheglowitow und mit dessen ausdrücklicher Genehmigung durchführte. Man sieht also, daß die von den Advokaturgehilfen eingereichte Beschwerde gegen den Beschluß des Kreisgerichtes ganz aussichtslos ist. Zum russisch-amerikanischen Konflikte Wie verlautet, sollen bereits neue'Unterhandlungen zwischen Rußland und den Vereinigten Staaten betreffs Abschlusses eines neuen Handelsvertrages eingeleitet worden sein. Was die Paßfrage anbetrifft, so werden folgende Bestimmungen in Aussicht genommen: Die eingeborenen amerikanischen Juden sollen unbehindert nach Rußland kommen dürfen. Hingegen sollen die nach Amerika ausgewanderten russischen Juden diesbezüglich in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Die mit Hilfe der Ica Ausgewanderten dürften ihrer vor der Abreise abgegebenen schriftlichen Verpflichtung zufolge keineswegs nach Rußland zurückkehren. Diejenigen Emigranten, die eine entsprechende Verpflichtung nicht unterschrieben haben, dürften, sofern sie nicht amerikanische Bürger geworden sind, nach Rußland zurückkehren. Hat aber ein russischer Jude sich in Amerika naturalisieren lassen, so verfällt er, wenn er nach Rußland kommt, der Bestrafung als Hochverräter, da dem russischen Gesetz zufolge der Eintritt in einen fremden Staatsverband nur unter ausdrücklicher allerhöchster Genehmigung erfolgen darf. Die staatsgefährlichen Leih- und Sparkassen In den letzten Jahren gibt es bekanntlich im Ansiedlungsrayon eine lebhafte Bewegung zur Gründung von Leih- und Sparkassen. In jüngster Zeit wurde allgemein das Bedürfnis nach Vereinheitlichung und Koordinierung der Tätigkeit der nach vielen Hunderten zählenden Kassen empfunden. Zu diesem Zweck wurde um die Erlaubnis angesucht, eine Konferenz der Vertreter der Leih- und Sparkassen in Warschau abzuhalten. Die Erlaubnis erfolgte und die Vertreter von 600 Kassen hatten sich bereits in Warschau versammelt, wo am 11. Januar die Konferenz eröffnet werden sollte. Die Konferenz sollte u. a. auch die Frage der Gründung einer zentralen Kooperativbank behandeln. Im letzten Augenblicke vor der Eröffnung verbot indes die Behörde die Abhaltung der Konferenz. Das unerwartete Verbot wurde damit begründet, daß das Statut der zu gründenden Bank dem Ministerium nicht rechtzeitig vorgelegt worden wäre. . Boykott — jüdischer Autoren Wie aus Wilna berichtet wird, hat das lokale Theaterzensur- Komitee dem Theater den „Vorschlag" gemacht, Stücke von jüdischen Autoren nicht zu geben, „da das Theater für Russen bestimmt ist". Gegen die Taufseuche Eine massenhaft besuchte Versammlung jüdischer Studenten in J u r j e w (Dorpat) nahm eine scharfe Protestresolution gegen das in letzter Zeit unter der jüdischen Jugend häufig gewordene Ueberläufertum an.

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