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Die Welt · 1911-11-10 · 45 (10.11.1911) · page 18

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
15 (1911)
Issue
45 (10.11.1911)
Date
1911-11-10
Page
– (sequence 18)
Language
German
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Der Jekaterinoslawer Gouverneur an der Arbeit In jüngster Zeit hat es den Anschein, als ob sämtliche Gouverneure des Zarenreichs einen Wettkampf auf Kosten der jüdischen Bevölkerung bestehen wollten. Man will einander in Punkto Judenverfolgungen den Rang ablaufen. Die Siegespalme in diesem edlen Wettkampfe gebührt indes unzweifelhaft dem Jekaterinoslawer Gouverneur. Man weiß bereits von den großzügigen Ausweisungen aus Jusowka, die in letzter Zeit in die Wege geleitet wurden. Neuerdings wurden aus K a r a w a n n a j a , Nowo -jassinowataja und N i - k o 1 o - M i c h a i 1 o \v s k o j e zwanzig, seit vielen Jahren hier ansässigen Familien ausgewiesen. In letzter Zeit verfiel der Gouverneur auf einen sehr geistreichen Einfall. Er stellte an sämtliche Juden des Gouvernements, die auf Grund des bekannten Stolvpinschen Zirkulars in den Dörfern wohnen dürfen, die Forderung, eine Aufenthaltsbewilligung von seiten des Gouvernementalamtes vorzulegen, das Gouvernementalamt verweigert aber ausnahmslos die Ausstellung der entsprechenden Bescheinigung. Durch diesen glücklichen Gedanken verfallen nicht weniger als 1500 Juden der Ausweisung. Damit die Ausweisungen recht „gewissenhaft" vor sich gehen, werden die größten Vorsichtsmaßregeln ergriffen. Die lokalen Behörden sind mit der Aufstellung der Proskriptionslisteii beauftragt, wobei sie angewiesen wurden, mit unnachsichtlicher Strenge vorzugehen. Zur Ueberwachung der gewissenhaftigen Tätigkeit der Lokalbehörden werden spezielle Beamte auf das flache Land abkommandiert. Jede noch so geringe Abweichung von der Vorschrift, jede Nachsicht den Ausgewiesenen gegenüber, hat die sofortige Amtsenthebung zur Folge. Eine zionistische Jugendorganisation vor Gericht Dieser Tage ging beim Odessaer Bezirksgericht vom Staatsanwalt das Anklagematerial gegen den „Verband zionistischer Schüler" ein. Die Schüler-Organisation wird beschuldigt, sich zur Aufgabe gestellt zu haben, die jüdische Geschichte allseitig zu studieren und die rechtliche Gleichstellung der jüdischen Schüler mit denen anderer Konfessionen anzustreben, zu welchem Behufe eine allgemeine Vereinigung der jüdischen studierenden Jugend in Aussicht genommen worden sei. Die Organisation hätte eine fortwährende Fühlungnahme mit zionistischen Schülervereinen in anderen Städten, ferner die Herausgabe eines eigenen Organs: ,,Das* neue Judäa" angebahnt, schließlich auch eine Sammlung von Spenden eingeleitet. Die Gerichtsverhandlungen werden ohne die Beteiligung von geschworenen Beisitzern stattfinden. Von der Schulnot Der Vorstand der „Gesellschaft zur Verbreitung von Bildung unter den Juden in Rußland" hat das Kuratorium des Wilnaer Lehrbezirkes um die Erlaubnis ersucht, in Wilna pädagogische Kurse für Personen weiblichen Geschlechts eröffnen zu dürfen. Das Kuratorium lehnte das Gesuch ab. In Tscher kassi wurden auf Verfügung des Kurators des Kiewer Lehrbezirks zwei jüdische Privatschulen suspendiert. Als Vorwand wurde angegeben, daß in den betreffenden Schulen die gesetzlichen Bestimmungen nicht eingehalten worden seien. Tatsächlich hat man es hier aber mit einer der vielen Willkürakte des Kurators Orlow zu tun, der sich die Aufgabe gestellt hat, in seinem Bezirke sämtliche jüdischen Lehranstalten aufzuheben. Die Frage der unglückseligen Minsker Kommerz. schule will nicht zur Ruhe kommen. Bekanntlich hat das Unterrichtsressort des Handelsministeriums dem Kuratorium der Minsker Kommerzschule den „Vorschlag" gemacht, das Statut der Schule dahin abzuändern, daß jüdische Schüler von nun ab nur noch nach der festen Norm von 15 Prozent der Gesamtzahl Aufnahme finden könntein, während früher die Norm von 40 Prozent vorgesehen war. Das Kuratorium überwies die Angelegenheit an die Stadtduma, welche statutengemäß für das Budget der Schule verantwortlich ist und nötigenfalls das Defizit ausgleichen müßte, mit dem gleichzeitigen Hinweis, daß die Durchführung dieser Maßregel unvermeidlich die Schließung der Schule, die ausschließlich auf das Schulgeld angewiesen ist, zur Folge haben müßte. Die von der Stadtduma eingesetzte Kommission gelangte zum gleichen Ergebnis und schlug der Stadtduma vor, für den Fall, daß diese Maßregel durchgeführt wird, die Verantwortung für die Finanzen der Schule abzulehnen. Die Stadtduma hat auch einen dementsprechenden Beschluß gefaßt, dabei wurde auch dem Kuratorium anheimgegeben, „geeignete Maßnahmen" zu ergreifen. Nun wird aus Minsk berichtet, daß die Leitung der Kommerzschule sämtliche Gesuche jüdischer Eltern um Aufnahme ihrer Kinder für das neue Schuljahr, in Erfüllung des „Vorschlages" des Handelsministeriums, abschlägig beschieden hat. Im laufenden Schuljahr wird also in dieser von Juden gegründeten und unterhaltenen Schule kein einziger jüdischer Schüler Aufnahme finden. — 1^ NACHRICHTEN Ein angeblicher Brand in Galata Vom Hilfsverein der Deutschen Juden geht uns die folgende Mitteilung zu: Einige Zeitungen brachten die Meldung, daß der Konstantinopler Stadtteil Galata, wo ein großer Teil der armen jüdischen Bevölkerung wohnt, niedergebrannt sei. Nach Erkundigungen, die der Hilfsverein der Deutschen Juden —- der in Galata auch eine große Schule unterhält — sofort in Konstantinopel eingezogen hat, ist die Nachricht von einer Brandkatastrophe in Galata unrichtig. Funde jüdischer Altertümer in Mainz Bei Räumungsarbeiten in der Mainzer Synagoge fand man in einer alten, kunstvoll gearbeiteten Truhe, die aus dem Jahre 1678 stammt, eine Reihe antiker Vorhänge (Porauches) von großem Kunstvverte. Die Vorhänge bestehen zumeist aus uralten seidenen Stoffen, die mit schönen Stickereien, Blumen, Früchte oder Tiere darstellend, versehen sind. Da finden sich Arbeiten aus der frühesten Renaissancezeit, ferner solche, die wahrscheinlich aus der Zeit der Vertreibung der Juden aus Spanien siammen, denn sie weisen byzantisch-maurische Figuren auf. Manche der Stickereien wiederum erinnern mit ihren großzügigen Zeichnungen an die Zeit Rubens, andere mit ihren Blumen- und Früchtemotiven an die Blütezeit des Rokoko. Die in die Mitte der Vorhänge eingesetzten Samtspiegel mit hebräischen Jnschriften sind meist jüngeren Datums, denn ehe die kostbaren Stoffe dem Gotteshause gestiftet wurden, befanden sie sich oft schon sehr lange Zeit in Privatbesitz. So erzählt eine Inschrift, daß eine Frau zur Barmizwahfeier ihres Aeltesten ihr Brautkleid der Synagoge geschenkt habe (1749), eine andere Widmung besagt, daß der Gatte beim Tode seiner Gemahlin deren kostbares Gewand für einen Synagogenvorhang bestimmte (1768). Die Inschriften auf diesen Synagogenvorhängen zeigen die Namen uralter Mainzer jüdischer Familien, wie Ladenburg, Hamburg, bfitz, Weltsch, Wrangfurth, Wissibad usw. Der Vorsitzende der jüdischen Gemeinde in Mainz, Kommerzienrat B. A. Mayer beabsichtigt, bei der Verwaltung der Gemeinde den Antrag zu stellen, sie möge die in ihrem Besitze befindlichen Vorhänge mit noch anderen interessanten Antiquitäten dem Mainzer Museum überlassen, das sodann eine Abteilung jüdischer Altertümer, wie sie anderweitig existieren, zu bilden hätte.; | Antisemitische Ausfälle eines galizischen Richters In einer Gerichtsverhandlung, die in Sanok (Galizien) am 26. Okt. stattfand, spielte sich der folgende empörende Vorfall ab: Ein Bauer trat als Kläger gegen einen Juden auf, an den er eine Geldforderung hatte. Der Richter Dobuszynski, der die Verhandlung leitete, wandte sich an den Kläger mit der vorwurfsvollen Frage, weshalb er denn dem Juden kreditiert habe. Ein Jude verdiene doch kein Vertrauen. Der anwesende jüdische Advokat Dr. Spiegel wies diese antisemitische Aeußerung des Richters entrüstet zurück, worauf ihn der Richter aufforderte, den Saal zu verlassen; Als sich Dr Spiegel weigerte, dieser Aufforderung Folge zu leisten, ließ ihn der judenfeindliche Richter durch einen Gerichtsdiener gewaltsam aus dem Saal weisen. Dieses unerhörte Vorgehen rief einen Protest seitens der anwesenden c h r i s 11 i cji e n Advokaten hervor, die auch beim Gerichtspräsidenten hierüber Beschwerde führten. Der Präsident ordnete hierauf die Unter-

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