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Die Welt · 1911-11-03 · 44 (3.11.1911) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
15 (1911)
Issue
44 (3.11.1911)
Date
1911-11-03
Page
– (sequence 5)
Language
German
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Die neueste Phase des Gesetzentwurfs betreffs Einführung kommunaler Selbstverwaltung in Polen Demnächst soll die Session der Reichsduma von neuem eröffnet werden. Zu den Vorlagen, die diesmal in erster Reihe das russische Unterhaus beschäftigen werden, gehört auch die im Mai 1910 von der Regierung eingebrachte Vorlage betreffs Einführung städtischer Selbstverwaltung in Polen, die auch' für die jüdische Bevölkerung Polens von größter Bedeutung ist. Diese Vorlage läuft im wesentlichen auf folgendes hinaus: Während bisher die kommunale Verwaltung in Polen in den Händen des von der Regierung ernannten Stadtpräsidenten bzw. Bürgermeisters und der gleichfalls von der Regierung eingesetzten Stadträte bzw. Schöffen ruhte, soll jetzt eine aus Wahlen hervorgegangene Körperschaft mit einem gewählten Bürgermeister an der Spitze geschaffen werden. Was die Wahlberechtigung anbetrifft, so sollen drei Kurien geschaffen werden: eine russische, eine polnische und eine jüdische. Für die Juden wurde ein Privilegium odiosum geschaffen. Sie sollen nämlich in Städten, wo sie 50o/o und mehr der Gesamtbevölkerung ausmachen, nicht mehr als 20% der Stadtverordneten stellen, in den Städten aber, wo ihre Zahl 50% nicht erreicht, sollen sie nicht mehr als 10% des Abgeordnetenkollegiums aus ihrer Mitte wählen. Diese Bestimmungen werden in den Erläuterungen zur Regierungsvorlage folgendermaßen motiviert: Da die Bevölkerung in 74 von den 116 polnischen Städten und Flecken in ihrer Mehrheit aus Juden besteht, und in mehreren Städten die Zahl der Juden sogar 85% der Gesamtbevölkeruhg ausmacht, so gehe es nicht an, die Juden von der Beteiligung an der städtischen Selbstverwaltung ganz auszuschließen; ebenso wenig könne man aber den Juden gleiche Rechte mit der christlichen Bevölkerung einräumen, „da die Erfahrung gezeigt hat, daß ihr Einfluß für die städtischen Interessen schädlich ist." Die Regierung habe sich daher zur Feststellung einer Prozentnorm für die Juden entschlossen. Diese geplante Rechtseinschränkung der Juden hat seinerzeit unter der jüdischen Bevölkerung große Aufregung hervorgerufen. Und zwar nicht nur deshalb, weil hier die 1% Millionen polnischer Juden zumersten Male im bürgerlichen Leben einer rechtlichen Einschränkung unterworfen werden sollten, die nicht durch die allgemein russische Gesetzgebung bedingt war, sondern auCh deshalb, weil die Vertreter des unterdrückten polnischen Volkes zum Rechtsraub an den Juden ihre Hand reichten. Noch vor nahezu drei Jahren, als die öffentliche Diskussion über die geplante Einführung kommunaler Selbstverwaltung in Polen sich noch im ersten Stadium befand, erklärte der einflußreiche Führer der Oktobristenpartei, der nachmalige Dumapräsident Alexander G u t s c hkow, daß die wichtigsten Bestimmungen des bedeutungsvollen Gesetzprojektes in einem Abkommen zwischen den Polen und den Oktobristen bzw. der Regierung vereinbart worden wären, bei dem die Polen sich die Entrechtung der jüdischen Bevölkerung als Kaufpreis ausbedungen hätten. Zu jener Zeit war die politische Entwicklung in den maßgebenden polnischen Kreisen noch nicht so weit gediehen, daß man sich den Luxus gestattet hätte, die freisinnigen Elemente Rußlands und Europas vor den Kopf zu stoßen. Roman Dmowsky, der kluge Politiker und anerkannte Führer, beeilte sich daher, gegen die Aeußerung Gutschkows entschieden Verwahrung einzulegen. — Die spätere Entwicklung der Verhältnisse bewies aber, daß Gutschkow im Rechte war. Kurz bevor die zuständige Dumakommission an die Vorberatung der bezüglichen Vorlage ging, traten die maßgebenden politischen Parteien Polens, die Nationaldemokraten und die sogen. „Realisten", zu speziellen Tagungen zusammen. Beide Parteien nahmen eine Resolution an, die der geplanten Rechtseinschränkung der Juden zustimmte. Als die Frage dann vor die Dumakommission kam, taten die polnischen Mitglieder derselben gemeinsam mit den russischen Reaktionären den entscheidenden Schritt. Als es zur Abstimmung kam und man bereits ganz genau wußte, wie jedes der Kommissionsmitglieder stimmen würde, machten es die Herren recht sChlau und enthielten sich der Stimme. Das Ergebnis der Abstimmung war, daß der Rechtsraub an der jüdischen Bevölkerung Polens mit 11 gegen 10 Stimmen zum Beschluß erhoben wurde. Da man aus Erfahrung weiß, daiß Vorschläge der Dumakommissionen sehr selten vom Plenum umgestoßen werden, so darf die Erhebung dieser Bestimmungen zur Gesetzeskraft als gesichert erscheinen. Freilich bilden diese Bestimmungen den wunden Punkt der Vorlage. Die Beschränkung der Rechte einer bedeutenden Minderheit könnte unter Umständen die ganze Vorlage für die Opposition der Reichsduma unannehmbar machen. Bei der ausgesprochen ablehnenden Stellung der extremen Rechten dem ganzen Projekte g-egenüber könnte es nun sehr leicht geschehen, daß die Vorlage zu Falle gebracht würde. Leider aber wurde von jüdischer Seite der Kampf gegen das schnöde Attentat auf unsere Rechte nicht mit der gebührenden Energie geführt. Eine für uns Juden selbstverständliche, in diesem Falle aber vielleicht etwas übertriebene Schonung des polnischen Nationalgefühls hielt die Wortführer der jüdischen öffentlichen Meinung davon zurück, die für die Polen so folgenschwere Eventualität auch nur in der Diskussion nachdrücklich zu betonen, geschweige denn im Ernst als Kampfmittel zu gebrauchen. Ein jüdischer Politiker hat viel zu viel Sympathie und Bewunderung für den heldenmütigen Kampf des polnischen Volks gegen die Knebelungspolitik der russischen Regierung, als daß es ihm einfallen könnte, eine nationale Errungenschaft dieses Volkes anzutasten. Da man nun in jüdischen Kreisen nicht so weit geht, unsere natürlichen Verbündeten, die liberale Opposition in der Reichlsduma, zu einer totalen Ablehnung der Vorlage aufzufordern, so ist nidit anzunehmen, daß diese Opposition in der Wahrnehmung unserer Interessen radikaler und folgerichtiger sein wird, als wir selbst. Voraussichtlich wird also die gesamte Vorlage mit den Stimmen der Oktobristen, der Opposition, des Polenklubs und eines Teiles der Nationalisten gegen diejenigen der extremen Rechten und eines Teils der Nationalisten angenommen werden, während die einschränkenden Bestimmungen für die jüdische Wahlkurie mit den Stimmen der Rechten, Nationalisten, Oktobristen und des Polenklubs gegen die der Opposition und vielleicht noch eines verschwindenden Bruchteils der Oktobristen zum Gesetze erhoben werden dürften. Und so werden wir es wohl

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