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Die Welt · 1911-08-18 · 33 (18.8.1911) · page 10

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
15 (1911)
Issue
33 (18.8.1911)
Date
1911-08-18
Page
– (sequence 10)
Language
German
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866 DlE3§EELT No. 33 ertragen in das Goldene Buch ein. Die V. j. St ihren verstorbenen Alten Herrn Dr. Max Kaufmann in das Goldene Buch ein. Die Ortsgruppe Ereiburg bittet um Spenden für einen Max Kaufmann-Hain. Weiterberatung der Geschäftsordnung. Dr. Marguiies erstattet den weiteren Bericht über die einzelnen Paragraphen der Geschäftsordnung. § 2 wird toiit den vormittags schon mitgeteilten Aenierungsvorschlägen angenommen. In § 3 ((Sitzungen und Protokolle) wird dem Aenderungsvorschlage entsprechend beschlossen, dass ein etwaiger Beschluss auf Ausschluss der Oeffentlichkeit ohne Debatte zu erfolgen hat. Die Absätze 4 und 5 werden gestrichen. Es verbleibt hierdurch uneingeschränkt bei der Bestimmung des Absatzes 3. Danach ist die offizielle Sprache des Kongresses die hebräische; aus praktischen Gründen wird indes die deutsche Sprache ausdrücklich als Verhandlungssprache festgesetzt, neben welcher auch die anderen Sprachen gebraucht werden können; diese werden auszugsweise durch die Schriftführer übersetzt. Im § 4 wird der vorgesehene Petitionsausschuss gestrichen, ebenso § 21, der von Petitionen handelt. Zur Begründung bemerkt Dr. Marguiies: Wir sind leider noch nicht in der Lage, über Petitionen wirklich sachgemäss zu entscheiden. § 5 (Konstituierung der Ausschüsse) wird redaktionell geändert. Ais § 9 ist die Bestimmung über den Permanenzausschuss eingeführt worden. Die Numerierung der Paragraphen ändert sich daher von hier an. Der nunmehrige § 10 wird unwesentlich dahin geändert, dass der Kongress durch den Vorsitzenden oder ein anderes Mitglied des E.A. C. eröffnet wird. In § 10 und an den anderen betreffenden Stellen der Geschäftsordnung wird das Wort „Präsidium" gestrichen, weil das Organisationsstatut nur ein Engeres Actionscomite kennt. In § 19, Anträge zur Sache, wird durch unerhebliche Aenderungen des ursprünglichen Entwurfs bestimmt, dass die Vorlagen des A. C. sowie alle Anträge der offiziellen Referate vierzehn Tage vor dem Kongress zu veröffentlichen sind. Zur Stellung von Anträgen und Einbringung von Interpellationen, wozu ausser den vom Kongress gewählten Behörden und Ausschüssen die Landsmannschaften und Fraktionen ohne weiteres befugt sind, bedürfen Einzeldelegierte der Unterstützung durch 15 Mitglieder. Der ursprüngliche Entwurf wollte die Unterstützung durch eine Landsmannschaft oder Fraktion oder durch 30 Mitglieder zur Bedingung machen. Das Erfordernis der Beibringung von 15 Unterschriften wird gestrichen; es soll auch Unterstützung durch Händeerheben zulässig sein. In § 26 betr. die Abstimmung wird für namentliche Abstimmungen ein Antrag von 50 Mitgliedern, für geheime und schriftliche Abstimmungen ein Antrag von 100 Delegierten zur Voraussetzung gemacht; der ursprüngliche Entwurf wollte ein Drittel bezw. zwei Drittel der Kongress Versammlung als Voraussetzung fordern. Diese sämtlichen Paragraphen wurden mit den mitgeteilten Aenderungen auf Antrag des Dr. Hantke en bloc angenommen, ebenso diejenigen Paragraphen, deren ursprüngliche Fassung von keiner Seite beanstandet worden ist. Eine besondere Beratung findet statt bei den §§ 18, 22 und 27 (nach der ursprünglichen Numerierung). Die Verhandlung über diese Paragraphen findet zum Teil unter grosser Unruhe und in erregten Formen statt. § 18 handelt von der Kednerlis"te. Nach dem Abänderungsvorschlag Marguiies soll er lauten : „Die Festsetzung der Rednerliste erfolgt bei allen Debatten über Berichte und Vorlagen des A. C. in der Weise, dass zunächst je ein Redner jeder Landsmannschaft und Fraktion nach der Reihenfolge der Stärke derselben zum Worte kommt, darnach die einzelnen Delegierten." Die Aenderung, die diese Fassung gegenüber dem ursprünglichen Entwurf enthält, besteht nur darin, dass diese Art der Rednerliste nur auf Berichte und Vorlagen des A. C. gilt. Dr. Sam. Daiches beantragt Streichung des ganzen §18. Der Kongress soll die freieste und erhebenste Tribüne des hebräischen Volkes sein. Wenn aber Landsmannschaften und Präsidenten die Redner bestimmen, werden wir keine freie Diskussion haben. Dr. Stein stimmt dem Dr. Daiches bei. Die Feststellung der Rednerliste soll in der Weise erfolgen, dass jeder Redner sich einschreibt und in der Reihenfolge der Rednerliste zum Wort kommt. Die Abstimmung ergibt 86 Stimmen für, 86 Stimmen gegen den Antrag Marguiies. Es ist also Stimmengleichheit, die als Ablehnung zu gelten hat. Das Ergebnis dieser Abstimmung wird angezweifelt. Bei einer nach einer erregten Geschäftsordnungsdebatte erfolgten neuen Abstimmung über diese Frage wird der Antrag Daiches auf Streichung des § 18 angenommen. Die Bestimmung über die Rednerliste ist also aus der Geschäftsordnung entfernt. § 22 regelt die Beratung. Streitig ist der fünfte Absatz, in dem es nach dem ursprünglichen Entwürfe heisst: 3,Das Wort zur Geschäftsordnung erteilt der Präsident nach freiem Ermessen. Der neue Vorschlag des Dr. Marguiies will die Worte ,,nach freiem Ermessen" ^streichen. Dr. Marguiies begründet das damit, dass man die Debatte häufig viel eher dadurch abkürzen könne, dass man den Redner sprechen lasse, als dass man ihn daran hindert und sich dann ein Sturm erhebt. Vorsitzender Dr. Bodenheimer ersucht um Beibehaltung des Ermessens des Vorsitzenden bei G-eschäftsordnungsdebatten. Präsident David Wolffsohn: Geehrter Kongress I Ich bitte Sie, sich zu vergegenwärtigen, was in den letzten Tagen hier mit Geschäftsordnungsdebatten vorgegangen ist, und wieviel Zeit sie uns geraubt haben. Zum Präsidenten wird doch nur jemand gewählt, der das Vertrauen der grossen Majorität oder möglichst aller geniesst; denn er muss über allen Parteien stehen, er muss die Minorität schützen und muss die Rechte der Majorität wahrnehmen. Wir können also dem Präsidenten soviel Vertrauen entgegenbringen, dass er nur einen Missbrauch des Worts zur Geschäftsordnung verhindert. Ich wundere mich, dass der Referent, der doch sonst immer auf einem konservativen Standpunkt gestanden hat, der den § 18 verteidigt hat, den Sie eben abgelehnt haben, einen solchen Passus streichen will. Nehmen Sie diesen Passus an, damit der nächste Kongress von unnützen Geschäftsordnungsdebatten, die zu nichts führen, die nur die Zeit des Kongresses kosten, entlastet wird. Wer der Präsident des nächsten Kongresses sein wird, wissen wir nicht; aber das weiss ich, dass es ein Mann sein wird, der das Vertrauen des ganzen Kongresses gemessen wird. Ich bitte, diese Streichung abzulehnen. (Beifall.) Referent Dr. Marguiies: Ich lege gar kein prinzipielles Gewicht auf diese Abstimmung. Kaplanski-Kaplan spricht für die Streichung. Die Abstimmung ergibt eine Mehrheit für die Streichung der Worte „nach freiem Ermessen". § 27 handelt von den Ordnungsbestimmungen. Nach Absatz 3 kann im Falle gröblicher Verletzung der Ordnung auf Beschluss des Kongresspräsidiums der Kongresspräsident das betreffende Mitglied von der Sitzung ausschliessen und Entfernung aus dem Saale anordnen. Der Kongress kann mit Dreiviertelmajorität den Ausschluss des. Mitglieds aus dem Kongress beschliessen. Nach längerer Aussprache wird dieser Absatz mit folgendem Zusatz angenommen :,,Dieser Ausschluss aus dem Kongress kann nur in einer besonders zu diesem Zwecke einberufenen Sitzung beschlossen werden. (Hierdurch soll dem vorgebeugt werden, dass der Ausschluss in einer zufällig sehr schlecht besetzten Versammlung erfolgt.) Gestrichen wird auf Vorschlag von Dr. Marguiies aus dem ursprünglichen Entwurf-der Schlussatz des § 27, wonach der Präsident, wenn er sich kein Gehör verschaffen kann, sein Haupt bedeckt, wodurch die Sitzung auf eine Stunde unterbrochen ist. Die Streichung dieses Satzes wird mit der Rücksicht auf das Gefühl der Misrachisten begründet. Damit ist die ganze Geschäftsordnung beschlossen. (Beifall.) Vors. Dr, Marmorek: Ehe wir in der Tagesordnung fortfahren, erteile ich Herrn Stand das Wort. Del. Stand: Ich habe eine Frage an unsern Präsidenten David Wolffsohn zu richten. David Wolffsohn, unser verehrter Präsident, hat sich in seiner Rede am Donnerstag über die Landesorganisation der galizischen Föderation geäussert. Einige Blätter, die uns bei jeder Gelegenheit verleumden, die unsere Todfeinde sind, haben diese Sätze in einer Weise ausgelegt, als ob Präsident Wolffsohn unsere Aktion, unsere Tätigkeit verdammt hätte. Ich kann wohl annehmen, dass ein Mann von der Autorität wie Wolffsohn einer solchen Kritik unserer Tätigkeit

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