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Die Welt · 1911-07-21 · 29 (21.7.1911) · page 15

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
15 (1911)
Issue
29 (21.7.1911)
Date
1911-07-21
Page
– (sequence 15)
Language
German
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No. 29 DIESER ELT Über die Finanzlage wurden eingehende Beratungen gepflogen. Die Gesuche einiger Landeskomitees,, ihnen Schekelabzüge zu gestatten, wurden im Hinblick auf den Beschluß der Jahreskonferenz, wonach die Schekelgelder in diesem Jahr ohne jeden Abzug an das A. C. abzuführen sind und die Zahl der Kongreßdelegierten eines jeden Landes nach der Anzahl der wirklicli überwiesenen Schekolim festgesetzt wird, abgelehnt, Das E/ A. C. sprach sein Bedauern darüber aus, daß derartige Forderungen trotz des unzweideutigen und wiederholt bekannt gegebenen Beschlusses der Jahreskotilerenz erhoben werden. Es wurden ferner über die in ihrer endgültigen Fassung vorliegenden Entwürfe des Organisation* Statuts sowie einer neuen Geschäftsordnung für den Kongreß und endlich über die Arbeit in Palästina und die Tätigkeit unserer Institutionen Beratungen gepflogen und Beschlüsse gefaßt. SCHEKELAUSWEIS Schekelsammlung für das Jahr 5671 (X. Ausweis) Rußland Rewal ^216.50, Lublin Ji 89.16, Romanowka Ji 54.— ohne Spezifikation . .........Rbl. 1376.92 ,4 3 320.06 Österreich Innerösterreich . . ..........Kr. 1750.— Ji 1 487.50 Mähren und Schlesien...............„ 200.— Böhmen...............Kr. 840.— „ 714.13 Ungarn (Spezifikation fehlt)..........Kr. 819.85 Ji 694.60 Türkei Saloniki...................= JC 200.— Schweiz (Spezifikation fehlt)................JC- 26.— Misrachi (Spezifikation fehlt)................JI- 605.15 Deutschland (Spezifikation fehlt) . . . .... ...........JCH 806.— Ägypten Ahavath Zion, Kairo................JC 10.20 Galizien Buczacz......................Jt 116.13 Distriktskomitee Stanislau: Kalusz 10 Schekel, Ottynia47, Tlumacz 1, Kolomea 154, Jazlowice 14, Stanislau 346, Gwozdiec 40, Boryslaw 1 . . . zus. Kr. 733.20 Jt 621.20 (Spezifikation fehlt)............ . . , 2 616.52 Drohobycz..............Kr. 63.60 , 54.06 SCHEKELSAMMLUNCr Bis zum 18. Juli 1911 ergab die Schekelsamnilung für das Jahr 5671 (1910/11) Rußland...............Jt 12 704.96 Vereinigte Staaten von Nordamerika . . . Deutschland............. England: English Zionist Federation . Ji 3803.56 Order of Ancient Maccabeans „ 3100.80 Qalizien............... Westösterreich: Böhmen . . Jt 2451.76 Mähren und Schlesien . . „ 2038.91 Innerösterreich „ 1487.50 Bukowina.............. Ungarn............... Kroatien-Slawonien-Bosnien ...... 9131. 7830. 6904.36 6050.96 5978.17 849.91 1046.70 819.33 Südafrika....... Order Knights of Zion, Chicago Rumänien.......... Misrachi ........... Kanada.......... . Holland ........... Schweiz............ Belgien........... Frankreich (nebst Tunis) . . . . Italien........ . . . . Australien .......... Türkei . . .......... Ägypten........... Serbien........... Griechenland......... Poale Zion.......... Palästina........... Bulgarien.......... Skandinavien......... Argentinien.......... Übertrag Jt 697 51369.45 3954.30 3161.— 3057.29 3020.15 2500.— 1115.50 1035.— 805.— 659.26 614.80 544.65 410.— 265.60 240.— 40.— '72 792. Ubertrag Ji H369.45 Zur Angelegenheit Misrachi- Mossinsohn Das Zentralbureau der Föderation „Misrachi" sendet uns folgende vom 9. Juli datierte Zuschrift: „Die in Nr. 27 der „Welt" gebrachte redaktionelle Notiz, daß das Zentralbureau des Misrachi von einem ihm als streng vertraulich mitgeteilten Gutachten des Herrn Dr. Jacob Thon, betreffend den bibelkritischen Unterricht des Herrn Dr.Mossinsohn öffentlichen Gebrauch gemacht hat, ist unrichtig." Diese Zuschrift stellt keine Berichtigung dar. Daß ein dienstliches Gutachten, welches eo ipso vertraulichen Charakter besitzt, der Öffentlichkeit übergeben wird, befremdet uns nach wie vor. * * * Frankfurt a. M., 11. Juli 1911. An die Redaktion der „Welt", Köln! Gestatten Sie mir, hochgeehrter Herr Redakteur, zu der tadelnden Bemerkung, die Sie an die in Ihrer gesch. Zeitung veröffentlichte Erklärung einer Anzahl von Misrachisten anknüpfen, mit einigen Worten der Rechtfertigung Stellung zu nehmen. Das Zentralbureau des Misrachi wird Ihnen die amtliche Erklärung zugehen lassen, daß Sie im Irrtum sind, wenn Sie glauben, daß wir eine Indiskretion mit der Veröffentlichung des dienstlichen Gutachtens des Herrn Dr. Jacob Thon, betreffend die Tatsache des bibelkritischen Unterrichts des Herrn Dr. Mossinsohn, begangen haben. Weder bei mir, dem das Schriftstück vom Bureau des Misrachi zur Verfügung gestellt worden war, noch bei dem Bureau selbst kann von dem Bruch eines Geheimnisses die Rede sein. Wenn die „Wrelt" sich nun einmal in den Streit der Parteien mischt und sich so entschieden auf die Seite der Frankfurter Zionistischen Vereinigung stellt, so müssen wir uns noch nachträglich darüber beklagen, daß Ihr Blatt sich nicht auch vor zwei Jahren des von Herrn Dr. Bogratschow in der von Ihnen zitierten Rede so heftig angegriffenen Misrachi angenommen hat, zumal kein Misrachist damals zugegen sein durfte. Sie erheben gegen uns den Verdacht, wir hätten „die bezügliche Äußerung des Herrn Dr. Thon nicht in ihrem Wortlaut zitiert, sondern in subjektiver Weise ausgelegt". Wie unrecht Sie uns damit tun, werden Sie selbst einsehen, wenn ich Ihnen den Sinn von drei benachbarten Sätzen — denn den Wortlaut der Sätze werden Sie vielleicht nicht anführen wollen — aus dem Thonschen Gutachten hersetze: „Der Bibeiunterricht allein,

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