Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1911-06-30 · 26 (30.6.1911) · page 2

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
15 (1911)
Issue
26 (30.6.1911)
Date
1911-06-30
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3315709-3316458-3316487--54679-3348477
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

600 DIEEaKELT No. 26 Judentum auf allen Straßen wandern, und sie lenken den Zug der Heimatslosen nach tausend Seitenstraßen auseinander, in immer neue und unbekannte Gebiete. Sie führen das Judentum von der Diaspora zur Diaspora, sie zersplittern ihre Kräfte und zerreißen das Judentum in Atome. Da wird, wenige Tage nach unserem Kongreß, in Wien ein Emigrationskongreß tagen. Es ist gewiß ein Zeichen des guten Willens, wenn die unterschiedlichen Organisationen, die sich mit der Auswanderung beschäftigen, ihre Vertreter immer wieder zu einer Tagung entsenden, die gemeinsame Richtpunkte für das wandernde Heer des Judentums finden soll. Aber dieses immer wieder erneute Schauspiel der Zersplitterung von Arbeit, Zeit und Geld über alle Teile der Welt mit dem Resultat der konsequenten Atomisierung ist ein trostloses Bild der Lage des Judentums, das eines festen Zieles für alle seine Glieder bedarf. Wir haben ihm dieses Ziel gesteckt.. Es ist das ideelle Ziel der Befreiung des Volkes durch seine eigne Kraft, durch die systematische Zusammenfassung und Einigung in der nationalen Organisation, die es nicht einzelnen ermöglicht, sondern allen zusammen zur Pflicht macht, an der Arbeit teilzunehmen. Diese Arbeit ist schwer, und am Weg zeigen sich Hemmnisse, zu deren Überwindung wir den Rat und die Meinung aller hören wollen, die unser Endziel, das im Baseler Programm aufgezeichnet ist, anerkennen, die mit uns der Oberzeugung sind, daß die Judenfrage nur gelöst werden kann, wenn dem jüdischen Volk eine Heimstätte in Palästina errichtet wird. Wir wollen, daß jeder mit uns mitberät, dem die gesicherte Fortexistenz des jüdischen Volkes als Nation das heiße Sehnen seines Lebens ist. Und deshalb haben wir den Kongreß geschaffen, die heilige Stätte, an der sich die gewählten Vertreter des jüdischen Volkes aus Nord und Süd, aus Ost und West die Hand reichen. Aus der freien Wahl des reifen und hoffenden jüdischen Volkes geht unser Kongreß hervor. Er will den Weg zum Ziel beraten, er will die Strecke übersehen, die wir in fünfzehn Jahren zusammen zurückgelegt haben, und er will die Arbeit für die Zukunft feststellen. Und da wir keine Partei im Judentum sein, sondern das ganze Judentum umfassen wollen, ist uns jeder herzlich willkommen, der an dem Haus mitbauen will, das wir unserm Volk errichten. Drum, Zionisten, wählet zum Kongreß, zum jüdischen Parlament des Golus! Bekanntmachung Die Wahlen zum Kongreß sollen in der Zeit vorn 3. bis zum 8. Juli stattfinden. Die Protokolle über die erfolgten Wahlen müssen spätestens bis zum 15. Juli bei dem Zionistischen Zentralbureau in Köln eingegangen sein. Wir machen die Vereinsvorstände und die Wahlleiter ausdrücklich darauf aufmerksam, daß die Protokolle genau ausgefüllt werden müssen. Insbesondere ist es notwendig, daß die Zahl der von dem betreffenden Verein im Jahre 5671 abgeführten Schekel, die Stimmenzahl, welche auf sämtliche aufgestellten Kandidaten bei der Wahl entfallen ist, sowie das Alter der gewählten Delegierten und Ersatz-Delegierten genau angegeben wird. Andernfalls wird die Gültigkeit dieser Wahl in Frage gestellt; da der Legitimationsausschuß frühestens acht Tage vor dem Kongreß zusammentritt und erst der Kongreß selbst über die Gültigkeit der Wahlen entscheidet, so bleibt im Falle der Ungültigkeitserklärung keine Zeit mehr für die Vornahme einer neuen Wahl, sodaß der betreffende Wahlkreis in solchen Fällen auf dem Kongreß gewöhnlich ohne Vertreter bleibt. Die Wahlen sind entsprechend den folgenden Vorschriften unsres Organisationsstatuts vorzunehmen: § 13. Jeder Sehekelzahler hat das aktive Wahlrecht zum Kongresse bei erreichtem 18. und das passive Wahlrecht bei erreichtem 24. Lebensjahr. § 14. Zwei volle Hundertschaften bilden eine Wahlgruppe, sofern für sie die Schekel an das A. C. abgeführt worden sind. § 15. Die Wahl der Delegierten für den Kongreß ist eine direkte und geheime. Die sonstigen Wahlmodalitäten, sowie die Termine für die Wahlen setzt das Engere A. C. nach Anhörung der Landes-Organisationen (Föderationen) fest. Die Landes-Organisation (Föderation) hat dem Gewählten eine Legitimation über die erfolgte Wahl auszustellen. § 16. Jeder Delegierte verfügt im Kongreß nur über eine Stimme. § 17. Die Delegiertenmandate sind nicht übertragbar. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, daß nach § 15 jeder Delegierte eine Legitimation über seine Wahl von seiner Landes-Organisation bzw. Föderation erhalten muß. Wir selbst stellen keine Legitimationen aus. Ohne eine von der Landes-Organisation bzw. Föderation vollzogene Legitimation kann der Delegierte in Basel nicht in den Besitz der Delegiertenkarte gelangen. Die gewählten Delegierten, die etwa verhindert sein sollten, dem Kongreß beizuwohnen, wollen dies möglichst frühzeitig der betreffenden Landes-Organisation (Föderation) und dem Zionistischen Zentralbureau mitteilen, damit die Ersatz-Delegierten rechtzeitig benachrichtigt werden können. Ebenso wollen diejenigen Delegierten, die mehrfach gewählt sind, gefl. umgehend der Landes-Organisation (Föderation) und dem Zionistischen Zentralbureau mitteilen, welche Wahl sie annehmen. Da jeder Delegierte nach § 16 nur über eine Stimme verfügt, gleichviel ob er einmal oder mehrfach gewählt ist, empfiehlt es sich die Wahl nur für eine Wahlgruppe anzunehmen, so daß bei den übrigen Wahlgruppen die Ersatz-Delegierten an die Stelle der Delegierten treten. Proteste gegen vorgenommene Wahlen sind sofort nach der Wahl gleichzeitig bei der Landes- Organisation (Föderation) und bei dem Zionistischen Zentralbureau mit ausführlicher Begründung einzureichen. Proteste, dienach dem 15. Juli einlaufen, können nicht berücksichtigt werden. Zionistisches Zentralbureau Köln, Karolingerring 31. Zum X. Kongreß Gemäß Beschluß des IX. Kongresses veröffentlichen wir nachstehend die Namen der Gesinnungsgenossen, welche sich zur Übernahme eines Delegiertenmandates für den X. Kongreß bereit erklärt haben, in der Reihenfolge des Einganges ihrer Meldungen.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.