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Die Welt · 1911-04-07 · 14 (7.4.1911) · page 10

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Journal
Die Welt
Volume
15 (1911)
Issue
14 (7.4.1911)
Date
1911-04-07
Page
– (sequence 10)
Language
German
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Rill 316 DIE2§B ELT No. 14 den führenden Kreisen mit offenen Armen aufgenommen wurden. Den französischen Jesuiten ist es zunächst zu verdanken, daß der Klerikalismus in Ungarn von Tag zu Tag stärker wird und daß die katholischen Mittelschulprofessoren und die Jugend in Mariakongregationen organisiert wird, die auch für eine Vertiefung des schlummernden Judenhasses Sorge tragen. Kongreganisten werden zu Direktoren der Mittelschulen ernannt und für die freiwerdenden Stellen werden ausschließlich Mitglieder der Kongregation bestellt. Man kann sich leicht vorstellen, welchen Einfluß dieser Geist auf den Unterricht und Behandlung der jüdischen Schüler hat. Der allgewaltige Ministerialrat im Kultusministerium, Graf Hadik- Barköczy, ist ein fanatischer Förderer dieser Kongregation. Dies verleiht den Professoren, die ihr angehören, ein überschwengliches Selbstbewußtsein, daß sich sehr oft ihren spärlich gesäten jüdischen Kollegen gegenüber in Verfolgung und Angeberei zum Ausdruck kommt. Fast jeden Tag ereignet sich ein ähnlicher Skandal. Bei der konstituierenden Versammlung der Erlauer Jugendkongregation schloß z.B. der dortige Gymnasialprofessor Karenovics seine Ansprache mit folgenden Worten: „Wir wollen Euch lehren, wie Ihr gegen die schachernden Fremden zu kämpfen habet. . Derselbe Professor insultiert mit rohen Witzen die jüdischen Schüler. Er besprach u. a. in einer Geschichtsstunde das Zeitalter des Königs Andreas IL, wobei er Anlaß nahm, über die damaligen Juden zu schimpfen. Und setzte fort: „Seht jüdische Schüler, die waren Eure Ahnen!" Die Verfolgung von jüdischen Schülern ist eine derartige geworden, daß die Erlauer jüdische Gemeinde sich genötigt sah, eine außerordentliche Sitzung einzuberufen, in welcher beschlossen wurde, beim Direktor des Gymnasiums zu intervenieren. Nun ist dieser Herr selbst ein Kongreganist. Selbst der unbefangenste Kenner der Verhältnisse hätte niemals an eine solche Verrohung der Gemüter geglaubt. Es ist nicht notwendig zu erwähnen, daß jetzt Juden als Gymnasialprofessoren fast gar nicht angestellt und die bereits angestellten Juden den Kongreganisten gegenüber stets präteriert werden. Man denke nur: Hunderte von Juden, die sich der Professorenlaufbahn gewidmet haben, müssen bei den für Mittelschullehrerstellen ausgeschriebenen Konkursen mit leeren Händen ausgehen, wodurch sie oft niedrige Stellen mit einem Hungerlohn annehmen müssen oder aber der Not ganz preisgegeben sind. In einem Skandalprozesse, im Laufe deren ein anderer Ministerialrat des Kultusministeriums des Mißbrauches seiner Stellung angeklagt wurde, hat es sich herausgestellt, daß derselbe Taufpate des berühmten Porträtmalers Läszlö ist. Läszlö konnte nicht zur Geltung kommen und ließ sich taufen, da ihm vom Ministerialrat für diesen Fall eine Staatssubvention in Aussicht gestellt wurde. Aus besonderer Zuvorkommenheit hat er seine Dienste als Taufpate angeboten. Die ungarische Grenzpolizei und die ausländischen Juden Der jüdische Advokat Dr. Albert Szekely in Sätoral j aujhely veröffentlichte dieser Tage in einem dortigen Blatt einen Artikel, in dem er die Sztropköer und Bartfelder Grenzpolizei scharf angreift, weil sie in grausamer und unberechtigter Weise zu strenger Winterszeit eine Anzahl jüdischer Familien, die bereits seit 20, 30, ja sogar seit 40 Jahren in Sztropkö wohnen, ohne Rücksicht auf die von ihnen eingelegte Berufung ausgewiesen hat. Die Regierung hat nunmehr die Sätoraljaujhelyer Staatsanwaltschaft ermächtigt, gegen Dr. Szekely wegen öffentlicher Verleumdung das Verfahren einzuleiten. Der Prozeß wird vor den Kaschauer Geschworenen verhandelt werden, und man bringt ihm schon aus dem Grunde großes Interesse entgegen, weil er so manchen Gewaltakt der Grenzpolizei gegen wehrlose Juden zutage fördern dürfte. Rumänien Zur Judenfrage Verschiedene Zeitungen hatten dieser Tage gemeldet, daß das mm» konservative Kabinett Carp der Kammer einen Gesetzentwurf ^unterbreiten werde, wonach den Juden das Recht eingeräumt wird, sich in den Dorfgemeinden niederzulassen. Wie wir erfahren, entbehrt diese Nachricht jeder realen Grundlage. Eine gesetzliche Regelung dieser Frage ist gegenwärtig nicht zu erwarten. Brief aus Konstantinopel (Von unserm Berichterstatter) Zwei Antworten Die ottomanische Judenheit hat im Laufe dieser Woche in doppelter Auflage eine und dieselbe politische Lehre empfangen: nämlich, daß eine soziale oder nationale Gruppe sich irrt, wenn sie glaubt, sich durch Bescheidenheit, Unterwürfigkeit und die völlige Unterdrückung aller Eigenansprüche innerhalb eines Staates in eine günstige Position setzen zu können, sich sozusagen politisch lieb Kind zu machen. Der Effekt solcher Bestrebungen, wenn sie sich wiederholt und aufdringlich äußern, ist der gerade umgekehrte: Nichtachtung und Geringschätzung seitens der Staatsgewalt und kaltes, rücksichtsloses Hinwegschreiten derselben über etwaige vereinzelte Versuche dieser sozialen Gruppe, sich einmal zur Geltung zu bringen. Die Mächtigen der Erde respektieren einen politischen Faktor nur insoweit, als dieser selbst darauf hält und es versteht, sich Respekt zu verschaffen. Das werden auch die ottomanischen. Juden mit der Zeit lernen. Einstweilen leben sie freilich noch der Überzeugung, daß es ihnen umso besser ergehen werde, je weniger sie verlangen, und daß man sie um so mehr lieben werde, je weniger Achtung sie beanspruchen. Zwei Antworten, die die ottomanische Regierung ihnen erteilt hat, sollten ihnen darüber zu denken geben. Die erste ist eine Erwiderung des Justiz- und Kultusministeriums auf den Takrir des Großrabbinates in Angelegenheit des Rabbiners von Bagdad. Vor kurzem kam die lakonische Meldung, der Großrabbiner von Bagdad sei abgesetzt, weil er sich an einer zugunsten des zurückberufenen Wali von Bagdad veranstalteten Volksmanifestation beteiligt habe. Diese Meldung mußte Verwunderung wachrufen. Ist es ein Verbrechen, an einem Orte, wo kein Belagerungszustand herrscht, zu manifestieren? Hat ein Rabbiner nicht das Recht, gleich andern Bürgern seine Meinung zum Ausdruck zu bringen? Sind die Rabbiner der ottomanischen Großgemeinden nicht lebenslänglich und unabsetzbar? Stipulieren nicht die Privilegien, die für Juden genau so wie für Griechen und Armenier gelten, ausdrücklich, daß ein Geistlicher nur von seinem religiösen Oberhaupte, dem Patriarchen oder, wie in diesem Falle, dem Großrabbiner, nach der Hauptstadt vorgeladen, angeklagt und schuldig erwiesen werden muß, ehe er als unwürdig befunden wird, weiter zu fungieren? Rabbi Nahum hat auf das Regierungstelegramm hin diesem Standpunkte in einem Takrir Ausdruck gegeben und darum ersucht, daß die Regierung erst das Ergebnis seiner Enquete und des in der Hauptstadt durch ihn zu verhandelnden Prozesses abwarten möge, ehe sie einschreite. Die Antwort der Regierung ist so ausgefallen, wie sie sich kein Oberhaupt irgendeiner andern nichtmohamrnedanischen Nation je hätte gefallen lassen. Der Minister meint kalt, es handle sich hier um keine Kriminalschuld des Rabbiners und keinen Prozeß, sondern lediglich darum, daß die Regierung einem ottomanischen Großrabbiner „ihr Vertrauen entzogen habe", weshalb sie verlangen müsse, sofort den Betreffenden zurückzuberufen und einen Nachfolger an seine Stelle zu setzen. Diese Antwort beweist, daß die ottomanische Regierung sich sehr leicht über die Privilegien der Juden oder doch zumindest über den Willen des Chachambaschi Rabbi Nahum hinwegsetzt. Diesen Beweis der Nichtachtung hat der Chachambaschi seiner sonstigen allgemein schwächlichen Haltung zuzuschreiben. Man ist eben in Regierungskreisen gewohnt, durch Rabbi Nahum keinerlei „Schwierigkeiten" zu erfahren, und man handelt danach. Auch diesmal hat sich die Regierung tatsächlich in ihrer Meinung nicht getäuscht. Rabbi Nahum hat sofort, ohne eine Geste des Protestes, ohne jeden ferneren Versuch, die Privilegien zu wahren und seinen ohne Untersuchung verdonnerten Un*ergebenen zu schützen, Order pariert und den Bagdader Rabbiner für abgesetzt erklärt. — Künftig ist kein ottomanischer Rabbiner mehr sicher, ob er nicht das Mißfallen irgend eines Beamten erregen und ohne weiteres plötzlich seinen Posten verlieren wird. Vielleicht ist just dieser Zustand Rabbi Nahum angen; hm, da er seine Macht über alle Rabbiner des Reiches doppelt fühlbar erscheinen zu lassen geeignet ist. Die zweite Antwort der Regierung und die zweite Lehre ist das Telegramm, das der Großwesir an den Gouverneur von Smyrna anläßlich der patriotischen und antizionistischen Beteuerung der Smyrnaer jüdischen -Gemeinde gerichtet hat. Dasselbe lautet: „Ich habe die von Chachambaschi Ben Signor und von seinem Kollegen im Namen der Juden des Wilajets gesandte Depesche erhalten. Als Antwort bitte ich Sie, ihnen mitzuteilen, daß wir der in der besagten Depesche im Namen der jüdischen Gemeinde von Smyrna ausgedrückten patriotischen Empfindungen schon früher sicher gewesen sind." Eine feine Abfuhr! Kein direktes Wort an die Telegramm-

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