Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 15 (1911)
- Issue
- 11 (17.3.1911)
- Date
- 1911-03-17
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Garantie zu leisten imstande sind, sich zu beträchtlichen Jahresbeiträgen verpflichten werden; sie will aber gleichzeitig durch Einführung des ständigen Aktionsfonds die Last nach Möglichkeit verteilen und immer neue Schekelzahler dafür heranziehen. III. Das Budget 1911—1913 Da anzunehmen ist, daß die Einführung des Aktionsfonds längere Zeit dauern wird, so dürfte sich für die Qeschäftsperiode vom August 1911 bis zum August 1913 die Inanspruchnahme des J. C. T. nicht vermeiden lassen. Die Kommission ist aber der Meinung, daß der Aktionsfonds bereits in dieser Zeit mit jährlich 30 000 Jt in den Etat eingestellt werden kann. Berechnet man die Schekeleingänge mit 90 000 Jt, so wird sich demnach in den ersten beiden Jahren ein Fehlbetrag von je 30 000 Ji ergeben. Um diesen zu decken, muß die unbehobene Dividende pro 1907 und 1908 herangezogen werden. Bei niedriger Schätzung beläuft sich die jeweils verjährte Dividende eines Jahres auf 60 000 Jt. Die Kommission schlägt vor, für die Zeit vom 10. bis zum 11. Kongreß die Hälfte der verjährten Dividenden pro 1907 und 1908 dem Reservefonds der Bank zuzuführen, die andere Hälfte dem A.-C. zur Verfügung zu stellen. Es soll dies nur eine vorübergehende Maßregel darstellen, die deßhalb ins Auge geraßt werden muß, weil der Aktionsfonds in den ersten beiden Jahren nur mit je 30 000 ^angesetzt werden kann. Demnach würden sich die Jahreseinnahmen vom 10. bis zum 11. Kongreß folgendermaßen gestalten: Schekel (voll.abgeführt).............. 90 000 Jt Aktionsfonds..................• 30 000 „ Die Hälfte der unbehobenen und für verfallen erklärten Dividende für ein Jahr.............. 30 000 „ zusammen . . 150 000 Jt Sollten die Schekel oder die Beiträge zum Aktionsfonds nicht dem Voranschlag entsprechend eingehen, so müßte man im äußersten Falle auf den Beschluß des A.-C. zurückgreifen, wonach 10 ° o des jährlichen Reingewinns des J. C. T. (d. h. etwa 13 000 Jtj dem Aufsichtsrat für die Zwecke der Bewegung zur Verfügung zu stellen sind. Das Bestreben der Leitung muß darauf gerichtet sein, die Eingänge für den Aktionsfonds ständig zu steigern, damit vom 11. Kongreß an der gesamte Jahresbedarf des A.-C. durch Schekel und Aktionsfonds gedeckt wird. IV. Anträge der Finanzkommission Die Finanzkommission empfiehlt folgende Anträge: 1. Die bis zum 31. August 1911 beim J. C. T. aufgelaufenen Schulden werden durch die für verfallen erklärte Dividende der Jahre 1902—1906 getilgt. Der eventuelle Rest verbleibt dem Reservefonds der Bank. 2. Es wird ein zionistischer Aktionsfonds gebildet, dem alle Zionisten regelmäßige Jahresbeiträge zuwenden sollen. 3. Die Schekelgelder werden voll an das Aktionskomitee abgeführt. 4. Für die beiden Jahre vom 10. bis zum 11. Kongreß ist die jeweils für verfallen erklärte Dividende des J. C. T. bis zur Hälfte ihres Betrages heranzuziehen, soweit Schekel un J Aktionsfonds den Bedarf nicht decken. Die andere Hälfte der verfallenen Dividenden fließt dem Reservefonds des J. C. T. zu. 5. Reicht die aus obigen Eingängen gewonnene Summe für diese beiden Jahre nicht aus, so sollen 10° 0 des Reingewinns des J. G. T. dem Aufsichtsrat für die Zwecke der Bewegung zugewendet werden. Zusammenfassend sei nochmals auf die Hauptgesichtspunkte der hier vorgeschlagenen Finanzreform hingewiesen. Die große Idee des Schekels soll in der bisherigen Form weiterbestehen. Sie kann aber bei dem jetzigen Stadium der Entwicklung insofern ausgebaut werden, als eine große Reihe von Gesinnungsgenossen über den kleinen Betrag dieser allgemeinen Volksabgabe hinaus mit erheblichen Beiträgen herangezogen werden können, die eine regelmäßig eingehende und ständig wachsende Einnahme darstellen werden. Jede Schwächung der bisher geschaffenen Institutionen soll tunlichst vermieden werden. Zeigt es sich, daß auf dem hier vorgezeichneten Wege in den nächsten Jahren, die noch einen Übergang darstellen, die nötigen Mittel nicht zu erlangen sind, so soll der J. C. T. in einer Form belastet werden, die den Prinzipien der Banktechnik nicht widerspricht. Die Aktionäre besitzen keinen Anspruch an die verfallenen Dividendenrückstände, und die Leitung der Bewegung hat das moralische Recht, die rückständigen Dividenden, auf welche die Aktionäre verzichtet haben, für die Ziele der Bewegung zu verwerten. Für eine weitere Zukunft ist aber der Grundsatz durchzuführen, daß die laufenden Ausgaben der Zentrale durch laufende Einnahmen gedeckt werden, die den Charakter regelmäßiger Parteiabgaben tragen. Zur zionistischen Finanzfrage Obwohl zu meinem Vorschlag auf Einführung von Schekelklassen nur Dibarti das Wort ergriffen hat, bin ich fest überzeugt davon, daß die zionistische Welt dieser so äußerst wichtigen Frage nicht ohne Interesse gegenübersteht. In dieser meiner Annahme bin ich auch durch persönliche Rücksprache mit mehrern Wiener Gesinnungsgenossen befestigt worden. Mein in einer der jüngsten Nummern der „Welt" erschienener Artikel behandelt jedoch nur den Vorschlag selbst, die Art und Weise der Durchführung habe ich mit keinem Worte erwähnt. Ich schließe mich Herrn Dibarti vollinhaltlich an, indem er die von Herrn Horowitz vorgeschlagene direkte Einhebung des Schekels durch das E. A. C. für undurchführbar hält. Anderseits aber muß zugegeben werden, daß das bisherige System der Einhebung der Schekolim durch die Föderationen ganz und gar Fiasko gemacht hat. Und wenn dies bei den Schekolim von dem heutigen so geringen Betrage der Fall ist, um wie viel mehr könnte dies be dem intensive Arbeit und große Agitation erfordernden Schekelklassensystem behauptet werden! Die Einhebung des Schekels wird — wie das die Ausweise der letzten zwei Jahre dokumentieren — von Jahr zu Jahr schleppender. Die Landesorganisationen versagen einfach, wenn es sich um den Schekel handelt; die Ursache hierfür liegt jedoch nicht so sehr an der fahrlässigen Gebarung, sondern vielmehr an der Überbürdung dieser zionistischen Vertretungen. Das E. A. C. hat dies längst eingesehen, und es ist ein offenes Geheimnis, daß es sich mit dem Gedanken trägt oder getragen hat, in allen Ländern eigene Bureaus zu schaffen, denen die Einhebung der Schekolim obläge. Warum dies bislang nicht geschehen ist, weiß ich nicht; vielleicht haben sich die Föderationen, die hierin eine Schmälerung ihrer Autonomie sahen, dagegen gesträubt. Wollen wir jedoch unsere Finanzen gründlich und nicht nur für ein bis zwei Jahre sanieren, so dürfen wir vor radikalen Mitteln nicht zurückschrecken. Was die Empfindlichkeit der Landesorganisationen anlangt, ließe sich auch in dieser Beziehung leicht ein vermittelnder Ausweg finden. Der zionistischen'Organisation gebührt unleugbar der Ruhm, eine weitverzweigte und nichtsdestoweniger einheitliche Organisation geschaffen zu haben, wie sie bisher noch nicht gesehen worden ist. Diesen Stempel der Originalität tragen auch unsere Institutionen, vor allem der Jüdische Nationaifonds. Dieses Werk, welches sein Aufblühen zu nicht geringem Maße der umsichtigen und energischen Leitung des Gg. Dr. Bodenheimer zu verdanken hat, möchte ich als Muster für die zu schaffende Schekelinstitution vorschlagen. Es möge am Sitze — in engster Verbindung mit dem Zentralbureau — ein Schekel-Hauptbureau errichtet werden, dem ein Mitglied desE. A. C. vorsteht. Diesem Schekel-Hauptbureau unterstehen die auf seine Kosten errichteten Landes-Scheketkommissariate. Der Obmann eines jeden Landes-Schekelkommissariates wird jährlich vom Parteitag der bezüglichen Landesorganisation gewählt und vom Schekel-Hauptbureau bestätigt. Auf diese Weise bleibt die Autonomie der Landesorganisation gewahrt, da der Obmann der Landessammelstelle durch sie selbst gewählt wird, und obwohl dieser ein ausführendes Organ der Zentrale wird, ist und bleibt er zugleich ein Organ der Landesorganisation. Um das Verhältnis zur Landesorganisation noch enger zu gestalten, wäre ratsam, in die Statuten der Föderationen die Bestimmung aufzunehmen, wonach der Obmann der Landes-Schekelsammelsteile ex offnio Mitglied des Landes-Zentralkomitees ist, wie dies bei den Obmännern der N. F.-Bureaus bereits in den meisten Ländern der Fall ist. Das Schekelbureau hebt die Schekolim im Wege der von jedem Verein zu entsendenden Schekelkommissäre oder, wo kein Verein besteht, durch vom Bureau bestellte Vertrauensmänner ein. Gruppenverbände und Distrikte