Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 15 (1911)
- Issue
- 10 (10.3.1911)
- Date
- 1911-03-10
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
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224 neuen Kolonie gekommen sind. Eine Qruppe von 35 unverheirateten Arbeitern hat eine gemeinsame Küche und Speisehalle eingerichtet. Nur die „Wohnungsfrage" ist bisher noch nicht befriedigend gelöst worden, da es an geeigneter Unterkunft für die zahlreiche Arbeiterschaft fehlt. Wohl baut man jetzt ein Wohnhaus für die Arbeiter, doch wird dieses neue Heim kaum für die Hälfte der Arbeiterschaft ausreichen. Rußland Prozentnorm für „Externe" Der patriotische Eifer unserer hohen Bureaukratie hat sich wieder einmal glänzend bewährt. Mit einem Federstrich wurde das Geschick von Tausenden und Abertausenden jüdischen Jünglingen, die nichts verbrochen haben, als daß sie von einem unwiderstehlichen Bildungsgrad beseelt sind, besiegelt. Auf Grund einer unerwarteten Auslegung der Verordnung vom 22. August 1909, betreffs der Prozentnorm für die Aufnahme jüdischer Aspiranten in die Mittelschulen, faßte der Ministerrat dieser Tage den Beschluß, daß diese Norm auch für die Zulassung jüdischer Externer zum Examen gelten müsse. Bekanntlich gibt es in jeder größern Stadt des Ansiedlungsrayons Hunderte von jüdischen Jünglingen, denen der Zutritt zur Mittelschule versagt blieb und die sich in ihrem Heißhunger nach Bildung in der Weise zu helfen suchen, daß sie den Lehrkursus mit Hilfe von Privatunterricht oder als Autodidakten durchnehmen und an einer Mittelschule die Prüfungen ablegen, sei es periodisch, entsprechend den Schulklassen, oder als Maturitätsprüfung. Es braucht nicht erst gesagt zu werden, daß dies durchaus keine leichte Aufgabe ist. Die unendlichen Prüfungen, die meist einen unglücklichen Ausgang nehmen, sind für den Externen ein ungemein schwieriger Leidensweg, gesteigert durch behördlichen Hohn und Gehässigkeit, zynische Unverschämtheit und brutale Gewalt. Wenn aber der Externe vor all den Mißhelligkeiten und Schwierigkeiten, die ihm die Feindseligkeit und Rücksichtslosigkeit der Behörden in den Weg legt, nicht zurückschreckt, so läßt sich dies nur durch den spezifisch jüdischen Bildungsdrang einerseits und durch die traurigen sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse anderseits erklären. Die Abiturienten aus der Märtyrerschar der Externen stellen gewöhnlich das Hauptkontingent der russisch-jüdischen Studenten im Auslande, oder sie finden Unterkunft in gewissen, noch nicht ganz verschlossenen freien Berufen (etwa als Zahnärzte, Apothekergehilfen u. dgl.)- Und nun hat es der Weisheit unserer Machthaber gefallen, daß der jüdischen Jugend Rußlands auch diese kümmerliche Möglichkeit zum mühseligen Vorwärtskommen genommen wird. Da es im Ansiedlungsrayon unter 100 Externen wohl kaum mehr als fünf bis acht Nichtjuden gibt, so wird von nun ab unter hundert jüdischen Aspiranten noch nicht einer zur Prüfung zugelassen werden. Ein vor der Maturitätsprüfung stehender Externer erzählte mir, daß an der Mittelschule, wo er die Prüfung ablegen wollte, für die diesjährige Maturitätsprüfung ca. 40 jüdische Externe angemeldet sind, nach der neuen ministeriellen Verordnung aber könnte nur Vs von einem Juden zur Prüfung zugelassen werden. Interessant ist die Begründung für die weitherzige Auslegung der Augustregeln: Viele von den jüdischen Externen legten häufig die Prüfung zu dem ausschließlichen Zwecke ab, das Wohnrecht außerhalb des Ansiedlungsrayons zu erlangen. Nachdem die Reichsduma am 22. Februar die eingehendere Behandlung der Frage der Aufhebung des Ansiedlungsrayons beschlossen hat, erscheint diese Begründung ungemein charakteristisch. Nach mittelalterlichem Muster Im Dezember 1909 hat die Kiewer Polizei eine jüdische Frau namens Schapiro nach ihrem Heimatsort im Ansiedlungsrayon abgeschoben, nachdem sie ihr ihre beiden unmündigen Kinder abgenommen hatte. Als die Frau nach großen Strapazen nach Kiew zurückkehrte und nach den Kindern Erkundigungen anstellte, gelang es ihr endlich., nach vielen Mühen festzustellen, daß die Kinder bei einer Bauernfamilie auf dem Lande untergebracht wurden, nachdem sie vorher getauft worden waren. Nach vielen Bemühungen der Frau wurden ihr die Kinder zurückgegeben, ihr Gesuch aber, dieselben wieder der jüdischen Religionsgemeinschaft zuführen zu dürfen, wurde vom Generalgouverneur mit dem Hinweis auf die Unmündigkeit der Kinder abschlägig beschieden. Die jüdische Mutter wird also verpflichtet, ihre Kinder in der christlichen Religion zu erziehen, sie regelmäßig in die Kirche und zur Beichte zu schicken, ab und zu den griechisch-katholischen Geistlichen zu empfangen u. dgl. Die in Rußland recht strenge kirchliche Aufsicht wird schon dafür sorgen, daß die Frau ihre „Pflicht" gewissenhaft «rfüllt. No. 10 Bialik in russischer Übersetzung Dieser Tage erschien eine prachtvoll ausgestattete russische Übersetzung der gesammelten Gedichte Bialiks, die den hervorragenden russisch-jüdischen Schriftsteller Wladimir J abotinsky zum Urheber hat. Neue grausame Judenausweisungen Im Gouvernement Tschernigow finden, wie schon berichtet, gegenwärtig massenhafte Judenausweisungen statt, die an Rücksichtslosigkeit und Grausamkeit alles in den Schatten stellen, was bis jetzt auf diesem Gebiete von einer erfindungsreichen russischen Polizeibehörde je geleistet worden ist. Aus den Dörfern, Weilern und Marktflecken werden die Juden samt und sonders ohne weiteres vertrieben; in den Wäldern werden förmliche Hetzjagden auf wohnrechtslose Juden veranstaltet. Aus dem Kreise Surash allein werden 219 Familien ausgewiesen. — Gouverneur Maklakow verweigerte den über ungesetzliche Ausweisung Beschwerde führenden Juden einfach den Empfang. — In Duschenjaty und Popowa-Gora entfernte die Polizei in den jüdischen Wohnungen bei dreißiggradiger Kälte die Türen und Fenster, um so die Insassen zu sofortigem Auszug zu zwingen. Manche wurden bei entsetzlichem Frost und Schneegestöber zu Fuß abgeschoben. Die Polizei zeigt sich diesmal gar nicht wählerisch und weist vielfach Handwerker und Vertreter größerer Handelsfirmen aus, denen von Gesetzes wegen das Wohnrecht außerhalb des Ansiedlungsrayons zusteht. Die jüdischen Pogromprozesse in Rußland Von L. Judavics=Paneth Königsberg i. Pr. 1910. Im Selbstverlag des Verfassers. Der Verfasser hat sich die Aufgabe gestellt, die Entstehung, den Hergang, den allgemeinen Charakter und die Wirkungen der Pogrome vom Anfang der achtziger Jahre des vorigen Jahrhunderts bis auf den heutigen Tag auf Grund der wi chtigsten Pogromprozesse objektiv zu schildern. Der vorliegende erste Band gibt eine Darstellung der Gerichtsverhandlungen gegen die Teilnehmer der ersten Pogrome in Balta, die sich vom 29. bis 31. März 1882 abspielten. In einem Nachwort beleuchtet der Verfasser das Verhalten der Polizei und der Militärbehörden bei den Baltaer Pogromen. Die weitern Bände, von denen einer sich bereits im Druck befindet, werden die Prozesse von Kischinew,' Schitomir und Bialystock behandeln. Die Sch-ift ist als Beitrag zur Geschichte und Charakteristik der Pogrome recht beachtenswert. (sf NACHRICHTEN Wahlen in der Alliance Israelite Universelle Das PariserZentralkornitee der Alliance Israelite Universelle hat, wie wir aus authentischer Quelle erfahren, dem Präsidium der Deutschen Konferenzgemeinschaft mitgeteilt, daß es die Absicht habe, den Termin für die Neuwahl des gesamten Zentralkomitee der Alliance auf den 6. Juni d. J. anzuberaumen, falls die deutschen Mitglieder ihre Zustimmung hierzu aussprächen. An dieser Zustimmung ist, wie uns versichert wird, nicht zu zweifeln. Bekanntlich bildete die statutenmäßig längst fällige Neuwahl der Leitung der Alliance eine der Hauptforderungen der jüngsten Berliner Beratung der Deutschen Konferenzgemeinschaft. Ein Arbeitsamt für jüdische Akademiker Seit einigen Monaten besteht in Berlin das Arbeitsamt für jüdische Akademiker. Der Zweck des Arbeitsamtes ist die Förderung und Vermittelung jeglicher Existenzmöglichkeit für jüdische Akademiker. Zu diesem Zweck hat das Arbeitsamt in vielen deutschen Städten Vertrauensmänner gewonnen, deren Aufgabe es ist, jeweils die Möglichkeit einer Niederlassung für Ärzte, Rechtsanwälte usw. sowie Vakanzen aller akademischen Stellungen im öffentlichen wie im privaten Dienste dem Arbeitsamte mitzuteilen und die Besetzung durch Juden zu veranlassen, ferner die beteiligten jüdischen Kreise dafür zu interessieren, daß sie jüdische Kräfte einsteilen und sich der Vermittelung des Arbeitsamts bedienen, kurz, das Interesse der jüdischen Akademiker in jeder Weise zu fördern. Die Mitgliedschaft des Arbeitsamts kann durch einen Jahresbeitrag von mindestens 5 Mark erworben werden. Durch einen einmaligen Beitrag von