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Die Welt · 1911-02-17 · 7 (17.2.1911) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
15 (1911)
Issue
7 (17.2.1911)
Date
1911-02-17
Page
– (sequence 4)
Language
German
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2. Von der Schaffung eines neuen Organisationsfonds ist nicht viel zu erwarten, jedenfalls nicht für die Dauer. Dafür hatten wir ja den Beweis in den Parteifonds, der doch auch versagt hat. 3. Aber auch von einer Erhöhung des Schekels ist der nötige Erfolg entschieden nicht zu erwarten. Hat doch die schon einmal vollzogene — wenn auch unbedeutende — Erhöhung des Schekel die vollständige Unbrauchbarkeit dieses Mittels zur Genüge erwiesen. Sie hat nur die Wirkung, den Schekelsammlem ihr auch ohnehin schon schweres Stück Arbeit — und dies sage ich aus persönlicher Erfahrung als mehrjähriger Schekelsammler — noch saurer zu machen. Ein finanzieller Erfolg ist hiervon nicht zu erwarten. Da nun die neuen Mittel nichtsehr viel verheizend sind, müssen wir unser Heil bei den schon bestehenden suchen. Wir müssen auf unsern Schekel zurückgreifen, nur müssen wir trachten, ihn so auszugestalten, daß er den Erfolg bringt, den er uns bieten muß. Es heißt: „Der Schekel reicht nicht aus, er muß erhöht werden!" Woran liegt es aber, daß er nicht ausreicht? Liegt es daran, daß der Schekel zu niedrig ist, oder daß der Schkolim /m wenige sind? Hätten viele Juden, oder sagen wir nur alle Zionisten ihren Schekel gezahlt, hätten wir auch dann von einer Finanznot gewußt? Wenn wir nur 200 000 voll abgelieferte Schkolim bekämen ,# würde dies nicht vollkommen ausreichen? Hier also liegt das Übel und da muß der Hebel angesetzt werden. Zweimalhunderttausend Schkolim müssen wir einsammeln — es ist doch keine Übertreibung, wenn wir unsere Anhänger mit dieser Zahl veranschlagen — und unser Trachten muß darauf gerichtet sein, diese Zahl zu erreichen. Dies wird auch nicht unmöglich sein, wenn wir nur dem Schekel jenes Maß von Aufmerksamkeit zuwenden, das unser finanzielles Gleichgewicht erheischt. Ich möchte nun folgenden Vorschlag machen: Damit der Schekeleinhebung die nötige Fürsorge zuteil werden kann, muß der Schekel ein selbständiges Ressort bilden. Ein Mitglied des engern Aktionskomitees, mit Finanz- und Organisationsfragen vertraut, soll ausschließlich das Schekelressort zu leiten haben. Das ganze Schekelwesen soll in der Hand dieses Schekdanwalts konzentriert sein. Er soll von seinem Bureau die Schekelblocks direkt an die Vertrauensmänner in der ganzen Welt versenden, mit ihnen in direktem persönlichen Verkehr stehen und die Sammlung und pünktliche Ablieferung überwachen. Unter keinen Umständen darf die Einhebung des Schekels, wie bisher, den Landesorganisationen überlassen werden. Diese letztere Praxis hat nach meiner Meinung nicht wenig zum Niedergang des Schekels beigetragen. Wird die Schekeleinziehung direkt vom Aktionskomitee geleitet, so ist jeder Vertrauensmann diesem gegenüber verantwortlich. Wird er von dort aus überwacht, so wird er seine Pflicht ganz anders erfüllen. Es spielt da ein starkes psychologisches Moment mit, das nicht unterschätzt zu werden braucht. Anderseits wird das Mitglied des engern Aktionskomitees, das der ganzen Organisation als Referent für dieses Ressort bekannt ist, seine ganze Energie daran setzen, daß die Resultate zufriedenstellende sind. Die Volkszählung in Galizien Von Dr. F. Korngrün, Lemberg Der Kampf um die Anerkennung der jüdischen Nationalität, welcher jetzt anläßlich der Volkszählung in Galizien und der Bukowina hell aufloderte, verdient unstreitig in der jüdischen Geschichte mit goldenen Lettern verewigt zu werden. Er ist reicher an großen Momenten, Mut, Ausdauer und stolzem nationalen Selbstbewußtsein, als das Ringen im Jahre 1907, und steht an ruhiger Würde so hoch über ihm, wie die bewußte Mannestat über der begeisterten Wagnis des Jünglings. Mit dem Jahre 1907 begann die Epoche der Tat. Was Jahre unserer aufopfernden, liebevollen Arbeit in die Seele des galizischen Juden gesät, das ging jetzt herrlicher auf, als wir es selbst zu hoffen wagten. Schon lange vor dem 1. Januar 1911 waren wir uns dessen bewußt, daß die Volkszählung einen erbitterten Kampf mit sich bringen werde. Jedoch wir wollten ihm loyalerweise aus dem Wege gehen und verlangten zusammen mit allen andern nationalen Minoritäten die Einführung der Rubrik „Nationalität" in die Konskriptionsbogen. Die Zugehörigkeit zu einer Nation ist lediglich vom Willen eines jeden Individuums, nicht aber von äußern zufälligen Merkmalen, wie z. B. die Umgangssprache, abhängig. Nur durch die Einführung dieser klaren Rubrik hätte ein wahrheitsgetreues Bild der nationalen Verhältnisse Österreichs erreicht und der richtigste Schlüssel zur Berechnung und Feststellung der Ansprüche der Völker an den Staat gefunden werden können. Jedoch der dahinzielende Antrag unserer Reichsratsabgeordneten Stand und des verstorbenen Dr. Gabel wurde abgelehnt und es blieb statt der einfachen Bezeichnung „Nationalität** der unbestimmte, verwirrende, in einem Völkerstaate wie Österreich direkt unsinnige Begriff einer „Umgangssprache". Damit war die Voraussetzung für Gewaltakte und Mißbräuche aller Art gegeben. Wir in Galizien wußten schon damals genau, woran wir waren. Unsere frühern, „offiziellen" jüdischen Vertreter haben seit Jahrzehnten Juden und Polen daran gewöhnt, uns als ein Anhängsel zu betrachten, welches nur dazu da ist, den Polen die Selbstherrschaft im Lande für ewige Zeiten zu sichern. Das Zünglein an der Wage war ein beliebter Vergleich für unsere politische Stellung iin Lande; wahr, insofern wir willenlos wie das Zünglein an der Wage immer nach der schwerern Seite neigten. Als besondere Gruppen zählten wir nicht mit. Polnischerseits gab man sich nicht einmal den Schein, daß man unsere Assimilation wünsche. Blinde Gefolgschaft war alles, was man von den Juden verlangte. Es ist begreiflich, daß unser in letzter Zeit stark zunehmendes jüdisches Nationalbewußtsein der herrschenden Klasse ein Dorn im Auge war. Die Stutze vergangener Tage begann zu wanken, die Zuchtrute von gestern wrollte nicht mehr zur Bedrückung anderer dienen, der gefügige Sklave äußerte eigne Wünsche, bekundete eigenen Willen. Das anfänglich ironische Lächeln der von jüdischen Vermittlern beruhigten Herren wich der zornigen Bestürzung, als der Sturm von 1907 die Hälfte der jüdisch-polnischen Makler wegfegte und die Schlachta zwang, die zweite Hälfte durch Vorschieben nichtssagender lokaler Stadtgrößen zu retten. Die sichtbaren Erfolge der zionistischen Arbeit hätten den polnischen Machthabern klarmachen sollen, daß nur die Anerkennung der Juden als gleichweitiges oder zumindest besonderes nationales Element die Basis für eine Verständigung geben könnte. Die polnischen Magnaten waren aber durch den Urngang mit unsern frühern Versorgern so wenig an einen Judencharakter und Judenwillen gewöhnt, daß sie gegen die Juden alle Machtmittel eher anzuwenden geneigt waren als den Grundsatz: suurn cuique. Zu der seit 1907 bestehenden beiderseitigen Kampfstimmung kam nun die Volkszählung, die den Polen die statistische Basis für ihre Hegemonie schaffen sollte. Die im November in Lemberg stattgefundene Sitzung des galizischen Zentralkomitees faßte einstimmig den Beschluß, die Rubrik für Umgangssprache mit „Jüdisch" auszufüllen. Dieser Beschluß präjudidert in keiner Weise der Frage der nationalen Sprache des jüdischen Volkes, denn diese Frage ist eine interne Angelegenheit der Juden, welche die Zukunft entscheiden wird. Heute handelt es sich nur um die Feststellung der Tatsache, daß die jüdischen Massen Jüdisch sprechen und eine besondere Kultur besitzen. Bei dem heutigen Stande der Gesetzgebung haben wir übrigens keine andere Möglichkeit, unsere Existenz bei der Volkszählung zu betonen. Der Beschluß der zionistischen Parteileitung wurde mit Begeisterung aufgenommen und auf hunderten von Volksversammlungen zum Plebiszit erhoben. Die Landesregierung blieb die Antwort nicht schuldig. Am 20. Dezember 1910 erschien ein Erlaß des Statthalters Bobrzynski in Form einer Belehrung an die Volkszählungskommissäre, der aber nicht wie gewöhnlich geheim gehalten, sondern in allen Tageszeitungen veröffentlicht wurde, und in dem es wörtlich hieß: „Sollte ein Bürger mosaischer Konfession *Jtidisch« als seine Umgangssprache angeben, so hat der Volkszählungskommissär ihn darauf aufmerksam zu machen, daß die jüdische Sprache nicht als landesüblich anerkannt ist; sollte er darauf beharren, so ist diese Rubrik unausgefüllt zu lassen. Wer auf diese Weise die Rubrik »Umgangssprache« unausgefüllt läßt, wird mit einer Geldstrafe im Betrage von 20 Kr. oder einer Arreststrafe von vier Tagen belegt." Diese Verordnung steht im krassesten Widerspruch zu dem

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