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Die Welt · 1911-02-03 · 5 (3.2.1911) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
15 (1911)
Issue
5 (3.2.1911)
Date
1911-02-03
Page
– (sequence 9)
Language
German
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englisch-jüdischen Presse ausgefochten wird. Steht diese Handlung hinter der Dickstein-Nathansohnschen Tat weit zurück in ihrer praktischen Bedeutung, so übertrifft sie diese doch in ihren knechtischen Motiven und ihrer Verletzung der jüdischen Ehre und Lehre. Sie ist eine Golusblüte, die nur in unserm anormalen Leben aufkommen kann. Wie bekannt, sind die jüdischen Gesetze in bezug auf die Auflösung der Ehe von denen des Christentums grundverschieden, eine Verschiedenheit, die durch die verschiedenartige Auffassung dieser Religionen von der Ehe begründet ist. Während das Judentum die Ehe als eine soziale Institution auffaßt, gibt ihr die paulinische Lehre einen mystischen übernatürlichen Charakter. „Was Gott einmal zusammengebunden hat, darf nie durch Menschenhand aufgelöst werden.'1 Das Judentum ermöglichte die Scheidung, wenn das Zusammenleben der Ehegatten sich als unmöglich erweist. Die Kirche jedoch beharrte bei dem paulinischen Standpunkt und machte die Scheidung zur Unmöglichkeit. Mit der Rückkehr zur Bibel und der Neugestaltung des sozialen Lebens trat jedoch eine Änderung in der Auffassung der Ehe ein. Der jüdische Standpunkt kommt allmählich, bewußt oder unbewußt, in den protestantischen und freiheitlichen katholischen Ländern zur Geltung. Die Ehe wird ihres Heiligenscheins entkleidet, und die Scheidung wird in unglücklichen Ehebündnissen möglich gemacht. Die einzige Ausnahme bildete bisher England d.is in seiner starren Auffassung der „Bible vorn evangelischen Standpunkt nicht lassen wollte, und das die Scheidung nur in Fällen von Unzucht und tätlicher Mißhandlung zuließ. Da diese jedoch nicht immer die Ursachen sind, die zur Auflösung eines Ehebündnisses führen, so müßte in Fällen, wo ein derartiger Grund nicht vorlag, die eine oder die andere Partei zur Lüge ihre Zuflucht nehmen und einen solchen Fall vorgeben, ohne darauf zu achten, daß der gute Ruf des Mannes oder der Frau dadurch für immer zerstört wurde. Auch konnten sich nur ganz reiche Leute, die die enormen Kosten des englischen Gerichtsverfahrens tragen können, den „Luxus" einer Ehescheidung gönnen. Die Armen jedoch waren gezwungen, sich stumm in ihr Schicksal m fügen. Was die Juden betrifft, so ließ man sie bis vor etwa fünfzig Jahren in Ruhe und kümmerte sich um ihre Ehescheidungsgesetze nicht, die man sie als eine interne religiöse Angelegenheit betrachtete. Die Emanzipation brachte es jedoch mit sich, daß auch die Juden dem Landesgesetze sich unterwerfen mußten, eine Forderung, der das offizielle Judentum Folge geleistet hat. Das Rabbinat gewährte nur dann Get, wenn die Scheidung zuerst vom Gericht ausgesprochen wurde. Im praktischen Leben bot jedoch diese Forderung keine Schwierigkeiten. Wollte sich ein Ehepaar scheiden, so begab es sich, wenn es die nötigen Mittel hatte, nach Amsterdam oder Paris, oder wandte sich, wenn es arm war, an einen hiesigen Rabbi aus dem Osten, in welchem Falle sie das Gesetz freilich als Bigamisten bestrafen konnte, wenn sie eine neue Ehe in England eingehen wollten. Daß das englische Volk mit seinen unnatürlichen und rigorosen Gesetzesbestimmungen unzufrieden sein mußte, ist selbstverständlich. Der blinde Milton schon verlangte die Einführung der jüdischen Scheidungsmögtichkeiten, aber die Kirche verhinderte stets jede Reform. Vor einiger Zeit sah sich jedoch das Parlament genötigt, eine Kommission zur Prüfung der geltenden Gesetze und Ausarbeitung von Reformen einzusetzen. Unter den Vertretern der verschiedenen Religionsgemeinschaften usw., die vor diese Kommission zur Anhörung ihrer Ansichten und Vorschläge geladen wurden, befanden sich auch von jüdischer Seite der bekannte Gelehrte Israel Abrahams, der Chief Rabbi und der königliche Rat D. Alexander, Präsident des Board of Deputies. Hier war die beste Gelegenheit geboten, den jüdischen Standpunkt klarzulegen, seine praktischen und moralischen Vorzüge über die Auffassung der Kirche zu beweisen und seine Einführung in. das Gesetzbuch zu empfehlen. Aber weit gefehlt. Mr. Abrahams setzte den jüdischen Standpunkt in gelehrter Weise auseinder, ohne irgendwelche Stellung zu demselben zu nehmen. Der Chief Rabbi tat nicht einmal das. Er gab eine Beleuchtung des Gesetzes, die der Wirklichkeit nicht entspricht, und sprach sich direkt für den Standpunkt der Kirche aus. Er erklärte dabei auch, daß die Unsittlichkeit bei den Juden in Ungarn zusehends zugenommen hbe, seitdem die Zivilscheidung dort erleichtert wurde, und verlangte, daß die „Foreign Rabbis", die hier ohne sein Wissen Get gewähren, vom Gesetz verfolgt werden sollen. Diese Aussage hat einen großen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Die ersten, die Alarm schlugen, waren unsere Gesinnungsgenossen Dr. Samuel Daiches, Lektor am hiesigen Rabbinerseminar, und H. Sacher, ein Redakteur des „Daily News". Der erstere wies nach, daß Dr. Adler de.n jüdischen Gesetz zuwidergehandelt hat, während der letztere gegen das „Chili u 1 haschem", das in dieser Handlung liege, protestierte. Natürlich fehlte es nicht an Ausfällen seitens der Anhänger des Chief Rabbi, die besonders Dr. Daiches sein offenes und rücksichtsloses Vorgehen nicht verzeihen können. „Jewish World" zeichnete sich besonders durch die Gehässigkeit seiner Angriffe aus, was Dr. Gaster zur Veröffentlichung eines scharfen Protestes veranlanßte. Wie verlautet, sollen die Rabbonim, die „Foreign Rabbis", in Gemeinschaft mit einem Rechtsgelehrten ein Expose ausarbeiten, in dem der jüdische Standpunkt mit dem englisch-christlichen verglichen wird, und das der Ehescheidungskommission unterbreitet werden soll. Daß diese Aktion das Ansehen und die Autorität des Chief Rabbi beeinträchtigen wird, ist klar, aber die Rabbiner glauben im Interesse des Judentums und seiner Ehre, die höher steht als die Ehre einzelner Personen, so handeln zu müssen. So denken gerade d i e Kreise, die noch vor kurzem den großen Verlust, den der Chief Rabbi durch den Tod seines Sohnes, unsers Gesinnungsgenossen Rev. S. A. Adler erlitten hatte, am tiefsten mitempfunden haben. Brief aus Qalizien Die Volkszählung in Galizien Trotzdem die galizischen Behörden jeden Juden, der es wagt, sich bei der Volkszählung wahrheitsgemäß zur jüdischen Umgangs Sprache zu bekennen, in der unerhörtesten Weise drangsalieren, haben viele Tausende Juden aller Berufe die Rubrik Umgangssprache mit dem Vermerk „Jüdisch" ausgefüllt. Unserm Gesinnungsgenossen Rabbiner Gedalja Schmelkes in Przemysl, der ebenfalls „Jüdisch" als seine Umgangssprache angab, wurde deswegen eine Geldbuße von 40 Kronen auferlegt. Der Rabbiner verweigerte jedoch die Zahlung der Buße und erklärte, lieber eine Freiheitsstrafe erleiden zu wollen. Diesem Beispiele werden zweifellos viele Hunderte und Tausende folgen. Man wird also das merkwürdige Schauspiel erleben, daß in Galizien Tausende von Juden wegen einer nach bestem Wissen und Gewissen abgegebenen wahrheitsgetreuen Erklärung in den Kerker wandern werden , . . . Der galizische Landesausschuß und die jüdischen Bildungsanstalten Trotz der Versicherungen der polnischen Machthaber, daß die Juden Galiziens Polen seien und daß sie ihnen nahe ständen, hat der Landesausschuß in diesem Jahre die jüdischen Bildungsinstitute mit rund 3200 Kronen bedacht, das heißt: nicht einmal mit 1 °o der für Bildungszwecke bestimmten Gesamtsumme von 293690 Kronen. Dabei bilden die Juden in Galizien 12 ü/" der Gesamtbevölkerung, Eine neue hebräische Monatsschrift Die Organisation der jüdischen studierenden Jugend in Galizien „Z'irej Zion", welche in diesem Jahre das zehnjährige Jubiläum ihres Bestandes begeht und seit längerer Zeit die Monatsschrift „Moriah" für die reife Jugend und die „Haschachar" für die zarte Jugend, beide in polnischer Sprache, herausgibt, begann soeben mit der Herausgabe einer hebräischen Monatsschrift unter dem Namen „Snunit" (Schwalbe). Das bereits vorliegende erste Heft, welches einige literarische Beiträge enthält, macht einen guten Eindruck. Der Umschlag ist vom „Bezalei"-Schüler Stark gezeichnet Brief aus Konstantinopel (Von unserm Berichterstatter) Die äußere Lage Die Erregung der türkischen öffentlichen Meinung über die deutsch-russischen Abmachungen von Potsdam hat infolge der be ruhigenden Erklärungen, die der deutsche Botschafter auf der Hohen Pforte abgegeben hat, ein wenig nachgelassen. Man hat wenigstens nicht mehr das beängstigende Gefühl, daß auch Deutschland unter diejenigen Mächte gegangen sei, die gegen den Bestand der Türkei konspirieren, und ist schon glücklich darüber, daß die Gerüchte von deutsch-englischen Pourparlers wegen Kleinasien und des Wilajets Bassorah sich nicht bewahrheiten. Immerhin wird sich eine vollkommene Beruhigung so leicht nicht wieder einstellen. Das Schicksal Persiens ist ein Schreckbild für die Türkei. Sie hat große Interessen an der Westgrenze dieses Landes, und so leicht verwindet es sich auch nicht, gewahr zu werden, daß man an einer für die Türkei so wichtigen Stelle von den Großmächten einfach übergangen wird. Auch scheint, trotz der Erklärungen Marschalls, Deutschland durch seine Abmachungen mit Rußland dessen Vormachtstellung in Nordpersien implizite anerkannt zu haben, wodurch auch die russisch-englische Persien-Entente vom Jahre 1907 historisch anerkannt erscheint. Dadurch sind aber türkische Interessen ernstlich gefährdet. Türkisch- Armenien und Süd-Mesopotamien werden noch direkter als früher

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