Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1910-12-30 · 52 (30.12.1910) · page 9

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
52 (30.12.1910)
Date
1910-12-30
Page
– (sequence 9)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3315709-3316406-3316457--54133-3347912
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

6 entity mentions

Scheidung über die Lebensinteressen der judischen Volksmassen in die Hände einer in ihrer großen Mehrheit ausgesprochen antisemitischen Kommission zu legen. Wie dem auch sei, die Herren von Rechts können jetzt ruhig sein. Das ungeheure Gefängnis, Ansiedlungsrayon genannt, in dem Millionen von Juden am Hungertuch nagen, wird auch künfighin zum Segen und Ruhme des Vaterlandes bestehen bleiben. Chanuka, Purim und die ^Allgemeine Zeitung des Judentums" Herr Geheimer Regierungsrat Prof. Dr. Ludwig Geiger sehnt sich nach neuen Lorbeeren. In der jüngsten Nummer der unter seiner Leitung stehenden „Allgemeinen Zeitung des Judentums" druckt er an leitender Stelle ein Gespräch im Paradiese am 25. Kislew 5671 zwischen Judas Makkabäus und Theodor Herzl ab, das füglich als Gipfelpunkt der Takt- und Geschmacklosigkeit bezeichnet werden kann. Das dieses heitere paradiesische Zwiegespräch uns just zu Chanuka aufgetischt wird, legt die Vermutung nahe, daß der Autor möglicherweise mit dem berühmten Entdeckungsreisenden Dr. TheodorLessing identisch ist, dem auf dem Gebiete der „Wissenschaft des Judentums" schon schlimmere Versehen passiert sind als die — Verwechslung von Chanuka und Purim. Auch die gewaltige Phantasiekraft, die von dem alten Hasmonaerpriester Matathia, dem heldenmütigen Vater der Makkabäer, berichtet: „Wie gerne las er im Homer. Oft vergaß er den Opferdienst, war er versunken in den Sang der köstlichen Erzählung" — läßt zumindest auf eine nahe Geistesverwandtschaft zwischen dem' Urheber dieses erschütternden Leitartikels und dem Erfinder der sabbatlichen Gebetriemen, der großen Holzkiste mit dem ewigen Licht und ähnlicher Gebilde einer erhitzten Phantasie schließen. Wie dem auch sei, wir gönnen dem liberalen deutschen Judentum sein „unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse" und dessen geheimrätliche Leitung von Herzen. Uns kann's recht sein ... Das Los der jüdischen Schanker in Galizien Ungefähr 10000 jüdische Schanker in Galizien haben gegen die Abweisung ihrer Gesuche auf Erteilung einer Schankkonzession bei der Statthalterei Rekurse eingebracht. Nun wird verlautbart, daß die Statthalterei kaum 800 Rekurse günstig erledigt hat. Die Verzweiflung der neuntausend armen jüdischen Schänkerfamilien ist die denkbar größte, da sie auf die Einbringung eines Rekurses bei der Statthalterei ihre letzte Hoffnung gesetzt hatten. 9000 vernichtete jüdische Existenzen! Und schon ist im ungarischen Abgeordnetenhause eine Interpellation eingebracht worden, was die Regierung gegen die drohende Invasion der brotlosen jüdischen Schänkerfamilien aus Galizien zu tun gedenke . . . Eine Entscheidung des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes Der Oberste Verwaltungsgerichtshof hat in Angelegenheit der Besetzung des Oberlehrerpostens an der Bürgerschule in der Werdertorgasse sein Urteil gefällt und der Klage der jüdischen Gemeinde Wiens wider das Ministerium für Kultus und Unterricht stattgegeben. Damit hat ein Rechtsstreit sein Ende erreicht, der von nicht geringer Bedeutung ist. Nach dem österreichischen Gesetz müssen nämlich die Direktoren der Volks¬ und Bürgerschulen derjen'gen Konfession sein, der die Mehrheit der Schüler angehört. Die Mehrheit in der Bürgerschule in der Werdertorgasse bilden die jüdischen Kinder. Bis zum Jahre 1904 war auch der Oberlehrer an dieser Schule ein Jude. Nach seinem Tode aber ernannte der Bezirksschulrat einen provisorischen Schulleiter, einen Christen. Inzwischen versuchte man durch eine Neueinteilung der Schulsprengel die jüdische Mehrheit zu beseitigen. Aber bevor noch die „pädagogischen" Maßnahmen und Reformen des eifrigen Bezirksschulrates die gewünschte Wirkung erzielten, wurde im April 1906 der Konkurs für den Oberlehrerposten an der Bürgerschule in der Werdertorgasse ausgeschrieben. Der Bewerber sollte einen Taufschein vorlegen und den Nachweis erbringen, daß er katholischen Religionsunterricht erteilen dürfe. Gegen diese Gesetzesverletzung erhob die israelitische Kultusgemeinde Beschwerde beim Landesschulrat. Der christlich-soziale Landesschulrat entschied, daß die Konkursausschreibung dem Gesetze nicht widerspreche, da man die Verhältnisse, die in einigen Jahren eintreten werden, berücksichtigen müsse. Dieser der Zukunft vorgreifenden Gesetzesauslegung schloß sich auch Graf Stürgkh, der „liberale" Unterrichtsminister, an, der es so oft verstanden hat, die Gunst und das Lob der Christlichsozialen zu erwerben. Der Rekurs der jüdischen Gemeinde an das Ministerium für Kultus und Unterricht wurde also gleichfalls abgewiesen. Der Vertreter der Kultusgemeinde, Dr. Gustav Kohn, überreichte die Klage an den obersten Verwaltungsgerichtshof. Der Verwaltungsgerichtshof stellte sich auf den einzig vernünftigen Standpunkt, daß für die Besetzung des Oberlehrerpostens an der Schule in der Werdertorgasse lediglich der gegen wärtige Zustand, die gegebene konfessionelle Zusammensetzung, zu berücksichtigen sei. Da im Frühjahr 1906, als der Konkurs kundgemacht wurde, in der Schule eine jüdische Mehrheit bestanden hat, war die Ausschreibung ungesetzlich und ist daher aufzuheben. Es war in dieser Schulaffäre notwendig, den Kampf bis ans Ende durchzukämpfen, denn die schweigend hingenommene Ungesetzlichkeit und die Rechtsverletzung in der Werdertorgasse konnte ein gefährliches Präjudiz schaffen, diesen Ausgangspunkt aller Rechtsordnung in Österreich. Dieser Rechtsstreit ist aber zugleich ein Schulbeispiel dafür, wie man bei jeder sich darbietenden Gelegenheit den Versuch unternimmt, die durch die Verfassung gewährleistete bürgerliche Gleichberechtigung der Juden Österreichs anzutasten und zu umgehen. Die Aufhebung des Schächtverbots in Sachsen Das Amtsblatt der Königl. Sächsischen Regierung meldet offiziell die Aufhebung des Schächtverbots für das Königreich. Damit ist das Ziel jahrelanger emsiger Aufklärungstätigkeit erreicht worden. Der aufopferungsvollen Arbeit jüdischer Organisationen und Einzelpersonen, ganz besonders aber des jüngst verstorbenen Dr. Hirsch Hildesheimer, war es gelungen, ein erdrückendes Material zusammenzustellen, das die Verlogenheiten der antisemitischen Presse vollkommen entkräftete. Fast einstimmig haben die bedeutendsten Physiologen, Veterinäre und Praktiker bestätigt, daß der Schächtschnitt eine sanfte Todesart ist; ein großer Teil der Autoritäten gab sogar der Schechita den Vorzug vor allen Todesarten, bei denen das Tier durch einen Gehirnschlag vorher betäubt wird. Nachdem Dr. Hirsch Hildesheimer die gegen das Schächten gerichtete Schwär/sehe Schrift durch Aufdeckung der vom Verfasser verübten Fälschungen widerlegt hatte, war die Frage für alle objektiv Denkenden endgültig geklärt, und es ist freudig zu begrüßen, daß die Sächsische Regierung durch die Aufhebung des Schächtverbots dokumentiert, daß sie jeden Gewissenszwang ablehnt. Die Judenausweisungen in Ungarn Der von dem Organe des ungarischen neologen Judentunis geführte heldenmütige Feldzug gegen den „Galizianismus" hat reiche Früchte getragen. Wochenlang erschienen im „Egyenlöseg" Schmähartikel gegen die polnischen Juden, die zur Folge haben, daß einerseits die ungarischen Behörden, die galizische Grenze noch sorgfältiger als bisher vor den einwandernden Juden schließen, anderseits die einheimischen Juden (nach bekanntem Berliner Muster) in ihrem bornierten Hasse gegen die polnischen Juden bestärkt werden. Wir haben schon öfters darauf hingewiesen, daß das unbarmherzige Vorgehen der ungarischen Grenzpolizei gegen die jüdischen Einwanderer und gegen die an der Peripherie wohnend', n Juden zum großen Teil auf die antisemitischen Umtriebe einer volksverräterischen Judenpresse zurückzuführen ist. Als drohende Gefahr für die Kultur und das heimische Judentum wurden und werden die galizischen Juden noch immer hingestellt. „Sie hindern die ungarischen Juden an ihrem Aufgehen im Magyarentum, sie verbreiten den Chassidismus und sind einzig allein schuld daran, daß sich bisher noch keine „ungarische Orthodoxie", das heißt, eine solche, in deren Synagogen magyarisch gepredigt wird, bilden konnte. Dies ist das Unglück des ungarischen Juden ..." Es ist eine alte Taktik der ungarischen Antisemiten, daß sie, wenn man ihnen auf die Finger klopft, immer unschuldig meinen: „Es war ja von galizischen und altorthodoxen Juden die Rede. Mit denen habt ihr doch nichts gemein." Vor einigen Wochen ist im ungarischen Abgeordnetenhause der Gesetzentwurf über die neue Zivilprozeßordnung beraten worden. Die klerikale Volkspartei und die Agrarier aller Parteien verlangten, daß der Richter beim Verhör den Zeugen auch nach seiner Religion befrage „damit er daraus auf die Glaubwürdigkeit seiner Aussage folgern könne", — erklärten sie offenherzig und fügten hinzu: „Dem orthodoxen Juden kann doch nicht ohne weiteres geglaubt werden." Die jüdischen Abgeordneten aber ließen all dies wortlos über sich ergehen. Damit waren ja auch nur die galizischen Juden gemeint. .. Der Haß gegen die galizischen Juden wird älso weiter geschürt, und verlangt man von den großen jüdischen Gemeinden demokratische Statuten und eine gerechte Wahlordnung, so heißt es immer wieder: „Wir dürfen nicht demokratisch sein, sonst kommen die Galizianer, erobern die Gemeinde und machen eine chassidische Klause daraus." Hierbei ist zu bemerken, daß die Wiener jüdische

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.