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Die Welt · 1910-12-02 · 48 (2.12.1910) · page 4

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Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
48 (2.12.1910)
Date
1910-12-02
Page
– (sequence 4)
Language
German
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daß der Inhalt des Eigentums in dem Recht des usus und abusus besteht: er liegt vielmehr darin, daß es den Eigentümern erlaubt ist, andere vom Genuß des Eigentums auszuschließen, das sie selbst mißbrauchen. Entweder sind die Zahlen, auf die Oppenheimer sein elementares Rechenexempel stützt, falsch, — und das glaube ich nicht, denn sie stammen von Ravenstein, — oder seine Schlüsse daraus sind unanfechtbar, so unglaublich sie uns anmuten. Wäre nicht 'die Bodensperrung, so wäre Grund und Boden freies Gut wie Luft und Wasser, hätte keinen Wert und wäre jedem frei zugänglich, der ihn wirtschaftlich zu nutzen beabsichtigt. Wenn wir uns vorstellen, daß unter dem heutigen Zustande der Kultur 50 Prozent aller Erdbewohner sich mit Landwirtschaft beschäftigten — und das ist eine hohe Schätzung — während die andere Hälfte von industrieller usw. Tätigkeit lebt, dann wäre in der Tat erst ein Viertel des Ackerlandes besetzt, und der Vorrat von freiem Land wäre so ungeheuer, daß ein Stück Boden niemals einen Preis erzielen, einen Wert haben könnte, abgesehen von Grundstücken besonderer Gunst und Lage, für die auch Oppenheimer „harmlose" Ausnahmen konstatiert. Das ist die neue Prämisse, von der aus der Verfasser seine Deduktion ansetzt. Hier vor allem wird die Kritik sich zu bemühen haben, wie Oppenheimer es denn auch im Vorwort mit Recht von seinen Kritikern fordert. Gibt man ihm seine Prämisse zu — und ich sehe vorläufig nicht, wie man seinen Beweisen entgegentreten könnte, — so wird es sehr schwer sein, seinen letzten Konsequenzen auszuweichen. Ihm ergibt sich aus dieser neuen grundlegenden Prämisse, die der grundlegenden Prämisse der alten Theoretik von der ursprünglichen Akkumulation polar entgegengesetzt ist, zunächst eine Unterscheidung, die dem Wortlaut und teilweise dem Sinne nach schon früher gebraucht worden ist, die sich aber erst hier in ihrer vollen Fruchtbarkeit enthüllt, die Unterscheidung zwischen der reinen und der politischen Ökonomie, die dem Werk den Namen gegeben hat. Er versteht unter der reinen Ökonomie das Gedankenbild einer Wirtschaftsordnung, die aus rein wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Menschen ohne jeden Eingriff äußerer Gewalt entstanden und entwickelt worden ist. Ihr wichtigstes Kennzeichen ist der freie Grund und Boden, und hierin unterscheidet sie sich auf das entschiedenste von der „politischen Ökonomie", der historischen Wirklichkeit, in der die Schöpfungen außerökonomischer Gewalt in einer Reihe von Rechtsinstituten vorhanden sind und den Ablauf des rein ökonomischen Kräftespiels stören und ablenken. Die für uns wichtigste dieser politischen Ökonomien ist die moderne sogenannte „kapitalistische Verkehrswirtschaft", die sich ökonomisch namentlich dadurch auszeichnet, daß der Grund und Boden durch das Großgrundeigentum gesperrt, daher nicht dem wirtschaftlichen Bedürfnis offen ist, in der er „künstliche ökonomische Seltenheit" und darum Wert erlangt hat und in der daher eine zahlreiche Klasse „freier Arbeiter" existiert, die die Freizügigkeit über das ganze Gebiet der Wirtschaftsgesellschaft verteilt, und die gezwungen sind, jedem Besitzer von Produktionsmitteln, der sie beschäftigen will und kann, einen Teil ihres Arbeitsertrages, den Mehrwert, als Grundrente oder Kapitalprofit abzutreten. Alle Schulen der Ökonomik, nicht nur die sozialistischen sondern auch die liberalen, stimmen darin überein, daß der Profit an „Kapital im volkswirtschaftlichen Sinne", d. h. an produzierten Produktionsmitteln nur dann vorhanden sein könne, wenn eine Klasse freier besitzloser Arbeiter vorhanden sei. Sie unter- * scheiden sich nur darin, wie sie die Existenz dieser Arbeiterklasse erklären. Die alte Theorie erklärte sie naiv aus der vollen Besetzung des Bodens, Malthus aus seinem Bevölkerungsgesetz: Es werden zu viel Arbeiter geboren, Marx aus seinem Gesetz der Akkumulation, das mit einer rohen Formel als seine Meinung formuliert werden kann, daß die Maschine die Arbeiter freisetzt. Alle sehen die Ursachen in den Verhältnissen einer hochentwickelten Gesellschaftswirtschaft. Oppenheimer ist anderer Meinung. Er sucht die Ursache in einer Tatsache der primitiven Staatsbildung, der Eroberung. Und er beweist das mit einer sehr überzeugenden Darlegung an der einfachsten denkbaren Form jeder Gesellschaft, an der „Zweiergesellschaft". WennRobinson kraft des „Rechtes der ersten Okkupation" die ganze Insel als sein Eigentum beansprucht und diesen Anspruch durchzusetzen vermag, so kann er Freitag in jeder ihm beliebigen Form exploitieren als selbständigen Pächter oder industriellen Unternehmer und ebenso gut als unselbständigen industriellen oder landwirtschaftlichen Arbeiter. „Es bleibt immer derselbe Sklavenunterhalt, gleichgül tig; ob er als Futter eines menschlichen Arbeitstieres oder als Lohn eines Arbeiters bezeichnet wird, und es bleibt immer derselbe Mehrwert, gleichgültig, ob ihn die Theoretik als Herreneinkommen eines sklavenhaltenden Großoikenbesitzers oder als Grundrente eines Grundherrn, als Zins eines kapitalistischen oder als Profit eines industriellen Unternehmers zu registrieren hat" (Seite 279—80). Nun stelle man sich vor, daß 10 wohl gewappnete Robinsons die ganze Insel unter sich teilen und 20 oder 30 unbewaffnete abergläubische Freitags kraft Staatsrechtes nur unter der Bedingung zu wirtschaftlicher Tätigkeit zulassen, daß sie einen Teil ihres Arbeitsertrags an den Grundbesitzer abtreten, — dann mag die Insel pro Kopf eine Quadratmeile fruchtbaren Landes messen und dennoch die Exploitation der Besitzlosen so lange stattfinden, wie die Bodensperre nicht irgendwie gelöst worden ist. Nun ist aber in der Tat dieser ganze Planet, den die Klassiker unzähligemal als eine! „Insel" bezeichnet haben, durch die Herrenklasse aller Länder gegen die Besiedlung des Nichtbesitzenden gesperrt, eben durch das Rechtsinstitut des Großgrundeigentums. „Soweit irgendein Kulturmensch noch ein Fleckchen Erde suchen mag, wo er seine Arbeitskraft beschaffend einsetzen könnte, ohne gänzlich den Zusammenhang mit der Zivilisation aufzugeben; d. h. an jeder Stelle, bis zu der die Beziehungen des Weltmarkts reichen, ja weiter hinaus: an jeder Stelle sogar, bis zu der sie in irgend absehbarer Zeit reichen werden, — findet er den Boden weithin gesperrt durch papierene Rechtstitel eines Eigentums, hinter dem ... die Gewalt des Staates drohend Wache hält" (Seite 257). Damit ist die These bewiesen, daß die Ursache der kapitalistischen Exploitation nicht, wie Max vermeinte, in den Verflechtungen der höchst entwickelten Marktwirtschaft zu suchen ist, sondern daß sie nichts weiter ist als die Folgewirkung einer Eigentumsverteilung

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