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Die Welt · 1910-11-25 · 47 (25.11.1910) · page 16

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
47 (25.11.1910)
Date
1910-11-25
Page
– (sequence 16)
Language
German
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1246 ■■ , ■ ■ =')IB]S Dr. Münk: Es wurde hier u. a. angeregt, daß der vorliegende Statutenentwurf nicht dem Kongreß vorgelegt, sondern vom Actions-Comite direkt erledigt werden soll. Dies ist aber schon deswegen unmöglich, weil nach dem heute gültigen Statut nur der Kongreß eine Änderung beschließen kann. Es ist auch eine technische Erledigung durch den Kongreß durchaus nicht so schwierig, wenn die Sache vorher so genügend durchberaten ist, daß dem Kongreß lediglich eine formale Beschlußfassung obliegt. Um die Sache nun zu Ende zu bringen, müssen wir den einzig möglichen praktischen Weg nehmen, indem wir nach dem Vorschlage Dr. Bodenheimers eine große Kommission wählen, die mit der nötigen Autorität ausgestattet ist. Wir können selbstverständlich nicht daran denken, hier eine Beratung über die einzelnen Paragraphen zu halten, aber die Kommission legt den größten Wert darauf, daß ihr die Richtlinien für die endgültige Fassung gegeben werden. Es wird sich hauptsächlich um drei Prinzipien handeln, und zwar um das der Leitung, des Verhältnisses der Landesorganisationen und Föderationen zur Gesamtorganisation und über die Finanzierung der Partei, die im Zusammenhange steht mit dem Verhältnis des Schekelzahlers zum Wahlrecht. Ich glaube, daß das Wichtigste, was wir jetzt zu leisten haben, eine Ordnung der Finanzen ist. Ich bitte Sie also nochmals, sich über die Prinzipien zu äußern und die Vorschläge der Herren Bodenheimer und Kessler anzunehmen. Dr. Tschlenow: Es scheint mir, daß in dem vorliegenden StatutenenttVurf die Beschlüsse und Wünsche der letzten Jahreskonferenz nicht genügend berücksichtigt worden sind. Ich möchte nur auf zwei wichtige Punkte zurückkommen, und zwar erstens auf das Verhältnis des Großen zum Engeren Actions-Comite. Bei der Jahreskonferenz wurde allgemein der Wunsch geäußert, das Große Actions-Comite in seiner jetzigen Form erheblich zu reduzieren und es aktionsfähiger zu machen. Das so geänderte A.-C., welches im Statutenentwurf Zentralausschuß heißt, soll aus Personen bestehen, die das Vertrauen der gesamten Organisation besitzen und imstande sind, die Geschäfte zu leiten. Ich bin aber der Ansicht, daß dieser Ausschuß nicht gerade aus 21 Mitgliedern, sondern auch aus einer größern Anzahl bestehen kann. Was aber das Wichtigste ist und was auch die Jahreskonferenz klar zum Ausdruck gebracht hat, ist doch, daß diese neue Körperschaft die oberste Leitung der Bewegung sein soll und sich auch ihren eigenen Präsidenten wählt. Im Statut ist aber in bezug auf den letztern Passus das gerade Gegenteil enthalten. Anderseits soll der Präsident des E. A. C, das im Statut als Präsidium bezeichnet wird, vom Kongreß gewählt werden. Nun ist doch aber das Präsidium lediglich als ein ausführendes Organ gedacht. Wenn wir aber das Statut so annehmen, wie es vorliegt, so entsteht eine Konfusion, weil Legislative und Exekutive mit den gleichen Rechten ausgestattet werden. Ferner wurde auch die Zahl der Mitglieder des Präsidiums auf 5 beschränkt, während nach dem Beschluß der Jahreskonferenz diese Körperschaft 5—7 Mitglieder umfassen soll. Von diesen 5 Mitgliedern ist einer der Präsident des Aufsichtsrates der Banken, über drei weitere Sitze hat man schon verfügt. Also, was bleibt nun? Im § 64 wird gesagt, daß das Präsidium das Recht habe, Bureaus in den einzelnen Ländern einzusetzen. Diese Bestimmung ist mir unklar. Soll damit gesagt werden, daß das Präsidium das Recht habe, neben einem schon bestehenden Landeskomitee ein zweites einzusetzen? Und nun noch ein Wort über den Kongreß. Ich bin der Ansicht, daß die Institution des Kongresses uns in den letzten Jahren wenig Nutzen gebracht hat. Wir haben mit dem Kongreß zwei verschiedene Zwecke verbunden. Erstens einen demonstrativen und zweitens einen Arbeitszweck; aber ich glaube, bisher war der Kongreß immer in erster Reihe eine Demonstration. Wir müssen sehen, ihn zu einem Arbeitskongreß zu gestalten. Die Frage ist sehr schwierig, und auch ich könnte heute noch nicht genau angeben, welche Mittel anzuwenden wären. Jedenfalls hätte man aber die Frage der Ausgestaltung des Kongresses im Statut berücksichtigen müssen. Ich möchte noch mit einigen Worten auf das zurückkommen, was Herr Dr. Hantke in bezug auf die Einigung und Schaffung gegenseitigen Vertrauens gesagt hat. Es ist wohl bei der letzten Jahreskonferenz ein Versuch unternommen worden, wir können aber heute noch nicht sagen, daß die Gegensätze vollständig aus der Welt geschafft sind. Herr Wolffsohn hat in Frankfurt ein richtiges Wort gesagt, daß man die zerrissenen Bande wohl wieder zusammenknüpfen kann, daß aber der Knoten immer zurückbleibt. Wir wollen aber hoffen, daß es uns gelingt, das gELT ■•■ *'--sBfa No 47 gegenseitige Vertrauen zu finden und friedlich zusammen zu arbeiten. Dr. Bodenheimer: Der Vorwurf, den man gegen die Kommission erhoben hat, daß sie die ihr von der Jahreskonferenz gegebenen Direktiven nicht befolgt habe, ist unbegründet. Die Beschlüsse, die die Jahreskonferenz gefaßt hat, waren zweifacher Natur, und zwar Beschlüsse, die der Kongreß, und solche, die das Actions-Comite auszuführen hätte. Nun konnte und brauchte die Kommission, gemäß ihrer Aufgabe, nicht blind das, was die Jahreskonferenz vorgeschlagen hat, zu akzeptieren. Ihre Aufgabe war es, ein brauchbares Statut zu entwerfen. Soweit die Jahreskonferenz prinzipielle Vorschläge unterbreitet hat. sind sie vollständig berücksichtigt worden. Was die andern Vorschläge betrifft, so haben wir sie sinngemäß im Statut durchgeführt. Es wurde beschlossen, das große A.-C. arbeitsfähig zu machen, und da dies bei einer Körperschaft von 75 Personen nicht möglich war, so haben wir im Statut einen Ausschuß von 21 Personen vorgeschlagen. Redner legt ferner ausführlich dar, daß auch der Vorwurf, daß die Kommission den Beschluß der Jahreskonferenz mit Bezug auf die Wahl des Präsidenten nicht beachtet hätte, unbegründet sei. Was die Anzahl der Mitglieder des Präsidiums betrifft, so haben wir uns für fünf entschieden, um es zu ermöglichen, daß das Präsidium bei jeder Gelegenheit vollständig zusammentreten kann. Die Fassung des Statuts inbezug auf den Präsidenten des Aufsichtsrats, der Mitglied des Präsidiums sein soll, ist, wie Herr Dr. Tschl enow ganz richtig bemerkt hat, nicht ganz klar, und ich bin zu Änderungen ganz gern bereit. In bezug auf die Wahl des Präsidenten muß ich gestehen, daß ich zwar theoretisch meine Anschauungen nicht geändert habe, heute aber angesichts der neugeschaffenen Lage aus Zweckmäßigkeitsgründen mich dem Standpunkt der Beschlüsse der Jahreskonferenz anschließen möchte. , Die Frage der Organisation des Kongresses tat uns in der Kommission gleichfalls beschäftigt. Herr Rechtsanwalt Gronemann hat eine große Furcht, j^or einer Beratung des Statuts auf dem Kongreß, und gerade er ist es, der eine Durchpeitschung des frühern Organisationsstatuts auf dem Haager Kongreß veranlaßt hat und auch schuld daran ist, daß eine Anzahl von Bestimmungen in das frühere Statut hineingekommen ist, die die Entwicklung und Arbeit der Organisation stören, z. B. in bezug auf das Prinzip der Bildung von besondern Föderationen. Solche Föderationen können sich nur dann entfalten, wenn die Bewegung organisatorisch auf eine vollständig gesunde Grundlage gestellt ist. Die Finanzierung der Leitung kann nicht von der Zentrale, sondern nur von den Landesorganisationen ausgehen. So lange aber die Landesorganisationen mit dem Schekel wirtschaften, ist nie an eine gesunde Finanzierung zu denken. Die Landesorganisation kann sich nur dann ihre Mittel beschaffen, wenn sämtliche Zionisten, die im Lande wohnen, verpflichtet werden, für ihre Zwecke zu arbeiten. Wir haben deshalb die Bestimmung getroffen, daß jedes Mitglied der Organisation Mitglied seiner Landesorganisation sein muß. Wir haben deshalb auch das Wahlrecht von der Bestimmung abhängig gemacht, daß nur diejenigen Vereine wahlberechtigt sind, die mindestens 400 Schekel von einem zum andern Kongreß abgeführt haben. Für Notfäll» wurde vorgesehen, daß der C. A. besondere Umlagen einführen kann, wie z. B., daß das A. C. berechtigt ist, den Schekel zn erhöhen. Nun hat man von einer Besteurung der Institutionen ge sprechen. Ich befinde mich diesbezüglich in einem schroffei Widerspruch zum E. A. 0. Maßgebend sind für mich nicht dh. formalen Fragen, sondern das Interesse der Institutionen.^ Mi> der Besteurung der Institutionen würden wir dieselben ruinieren und wir laufen Gefahr, daß die Bemühungen der Zionisten voll ständig erlahmen werden, ihre Pflicht der Organisation gegenübei zu erfüllen. Und das ist für mich der organisatorische Gesichts punkt, von dem aus ich mich gegen eine Besteurung der Institutionen aussprechen muß. Ich habe das Zutrauen zu unserr Gesinnungsgenossen, daß wir bei einem Ausbau der Organisation, und wenn wir auf die Notlage hinweisen, in der sich du Zentralleitung befindet, auch die Mittel erhalten Averden. dh wir brauchen. Nun hat allerdings Herr Dr. Hantke auf einen sehr wunden Punkt hingewiesen, nämlich, daß das neue Präsidium, das wir zr wählen haben, nicht mit der alten Schuld belastet werden soll Und da bin ich dafür, daß wir eine einmalige Besteurung vornehmen, damit die Schulden der Leitung gedeckt werden E.- sollen die verfallenen Dividenden der Bank zur Deckung d<t Schulden herangezogen werden. Dr. Heymann: Ich bin mit den hauptsächlichsten Punkten

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