Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 14 (1910)
- Issue
- 47 (25.11.1910)
- Date
- 1910-11-25
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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~No. 47 - DIE]! Charakter eines Arbeitsausschusses. Wir lösten die Frage in der Weise, daß wir die Jahreskonferenz zu dieser repräsentativen Körperschaft ausgestalteten und außerdem einen Arbeitsausschuß schufen, d,er auf eine Zahl von einundzwanzig festgesetzt wurde. Ferner haben wir ein Präsidium, aus fünf Personen bestehend, festgesetzt. In der Frage der Schaffung dieser Körperschaften gab es nur zwei Schwierigkeiten. Die eine bestand in dem Beschluß der Jahreskonferenz, daß der Präsident nicht vom Kongreß zu wählen sei, während eine dissentierende Partei für die Wahl durch den Kongreß sich erklärt hatte. Die Kommission hat sich für den letztem Standpunkt ausgesprochen, verkennt aber nicht, daß für den Beschluß der Jahreskonferenz wichtige Gesichtspunkte sprechen. Wir haben dem A. C. für beide Anschauungen Vorschläge unterbreitet. Ein wichtiger Punkt war, ob der Vorsitzende des Aufsichtsrats eo ipso Mitglied dieser höchsten Körperschaft sein sollte. Das ist eine Einrichtung, für die sich keine Analogie in der Geschichte parlamentarischer Körperschaften findet, daß nämlich ein Mitglied des höchsten leitenden Organs nicht von der Organisation, die das betreffende Organ einsetzt, gewählt werden sollte. Das A. C. wird darüber zu beraten haben, ob es unsern Vorschlag akzeptiert. Ein anderes Gebiet, auf welchem grundlegende Änderungen gegenüber dein fiühern Vorschlage erfolgt sind, ist dasjenige des Verhältnisses zu den Föderationen; indem jedes Mitglied der „Sonderverbände" zugleich Mitglied des Landesverbandes sein muß. Das wird zur Folge haben, daß die Mitglieder der Misrachi Und der Poalezion der Landesorganisation angehören werden. Der Bestand interterritorialer Organisationen in der bisherigen rForm war geeignet, das Gefüge unserer Gesamtorganisation zu sprengen, da die Landesorganisation nach und nach von den Föderationen sozusagen ausgehöhlt werden könnte. Die Änderung war aber auch diktiert von der Lage unserer Finanzen. Auf Grund unserer frühem Organisationsform war eine Gesundung ausgeschlossen, weil die Einziehung des Schekels in der Hand der Landesorgauisation lag, und weil diese keine Möglichkeit hatte, für ihre Landesbeiträge zu sorgen. Ich möchte noch darauf hinweisen, daß die Landesverbände den Sonderverbänden entgegenkommen können, indem sie für deren Mitglieder die Höhe der Beiträge analog wie in Deutschland festsetzen. Dies muß aber besondern Vereinbarungen zwischen den Landesverbänden und den Föderationen überlassen bleiben. Man hat den Vorwurf erhoben, daß das Organisationsstatut einseitig nach deutschen Gesichtspunkten bearbeitet worden sei. Dies ist nicht richtig. Vielmehr haben wir uns bemüht, den gesetz ichen und sozialen Zuständen in den andern Ländern möglichst Rechnung zu tragen. Sie werden sich, wenn Sie sich in die Materie vertiefen, überzeugen, wie ungeheuer schwierig dieselbe ist, und ich glaube sagen zu dürfen, daß noch niemals seit Bestehen des Zionismus eine Kommission so ernst und tief ihre Aufgabe aufgefaßt hat wie in diesem Falle. Wir waren von dem Bewußtsein getragen, daß der Augenblick, in dein dieses neue Statut ins Leben tritt, einer der ernstesten in unserer Bewegung ist, und daß, wenn wir jetzt eine neue Organisation schaffen, diese nicht von einer augenblicklichen Stimmung des Kongresses abhängen darf, sondern mit Euhe und Kaltblütigkeit für die Aufgaben der Bewegung nach allen Richtungen hin durchdacht werden muß. Sie haben ein Werk vor sich, das nicht nur den Augenblicksbedürfnissen entspricht, sondern das schon jetzt eine Zusammenfassung der organisatorischen Entwicklung der Bewegung in sich schließt. Ich hoffe, daß Sie dem Rechnung tragen werden und bei Ihrer 'Kritik an den einzelnen Bestimmungen nicht übersehen werden, daß einzelne wesentliche Teile nicht ohne Schädigung des Ganzen geändert werden können. Es rinden sich natürlich auch redaktionelle Fehler, sowohl im Statutenentwurf wie im Motivenbericht. Aber das Ganze wird ja noch einer Endredaktion unterliegen. Ich halte es für richtig, daß das A. C. in der heutigen Tagung nicht in eine Beratung der einzelnen Punkte eintritt. Ich schlage nur eine Generaldebatte über die grundlegenden Differenzen vor, die vielleicht bestehen. Ferner soll eine , autoritative Kommission von 21 Mitgliedern gewählt werden, welche einige Tage vor dem Kongreß zusammentritt, dann eine endgültige Redaktion findet und diese dem A. C. vorlegt, und daß ferner das A, C. einige Tage vor dem Kongreß zusammentritt und das Statut endgültig redigiert. Es soll also das A. C. nur die Grundprinzipien beraten und eine Kommission zur genauen redaktionellen Festlegung einsetzen. R.-A. Gronemann: Ich bin während der Mitarbeit in dei §KELT: ' - ' - ■ ' - 1243 ^Kommission zu dem Resultat gekommen, daß wir überhaupt ' nicht in der Lage sind, ein derartiges Statut zu beschließen. f Ich bin der Meinung, daß wir uns jetzt auf einen ganz andern . Standpunkt stellen müssen. Wir sind hier nicht in der Lage, solche Paragraphen durchzuberaten. Schließlich sind ja nicht J wir, sondern der Kongreß dazu da, ein solches Statut festzustellen. c'Wie wird es überhaupt am Kongreß sein? Die Hälfte der - Kongreßmitglieder ist bei der Beratung überhaupt nicht zugegen. ...Die Föderationsfrage wird aufgerollt, und 60 Mitglieder stürzen "auf die Tribüne und zerstören rettungslos das ganze Gefiige. ' Das ist auch nicht anders möglich, auch schon deshalb, weil die i meisten Teilnehmer des Kongresses viel zu wenig spezielles;. Interesse und Verständnis für die Sache haben. Das Statut, das wir bisher hatten, war im großen und ganzen gar nicht so schlecht,; allerdings stellt der vorliegende Entwurf in der Materie das Beste dar, was es bis jetzt gegeben hat. Nur gewisse Grundsätze, über die wir uns durch Gewohnheit , einig waren, sind bisher befolgt worden. Das wird auch in ab- . sehbarer Zeit nicht anders werden. Deswegen ist das, was wir heute tun müssen, folgendes: Wir müssen gewisse bestimmte Punkte durch eine Aussprache im A. C. prinzipiell festlegen. Wenn wir hier die Grundsätze festgestellt haben, so können wir es den kleinern Körperschaften bzw. Kommissionen überlassen, die Prinzipien durchzuführen. Selbst wenn wir heute das Statut annehmen, so wird sich auf dem nächsten Kongresse niemand danach richten. Mein Vorschlag geht also dahin, ein Statut anzunehmen, das aus höchstens In Paragraphen besteht und nichts anderes enthalten soll als gewisse Grundsätze, über die wir uns einig sind. Nachdem mein diesbezüglicher Vorschlag in der Kommission nicht durchgedrungen ist, so möchte ich ihn nochmals dem A. C. vorlegen. Die Annahme dieser Vorschläge müßte natürlich wenn möglich einstimmig erfolgen und auch dafür Sorge getragen .werden, daß sie nicht so leicht wieder geändert werden. Redner verliest nunmehr folgenden Antrag: Ich beantrage: 1. den Entwurf zum Organisationsstatut, d^r von der Kommission vorgelegt wird, en bloc abzulehnen; 2. zubeschließen, an Stelle eines ausführlichenOrganisationsstatuts zunächst eine .Verfassung" zu entwerfen, welche in möglichst wenig Paragraphen in klaren knappen* jedem verständlichen Sätzen die G-rundprinzipien der zionistischen Organisation enthält. Es soll in dieser Verfassung bestimmt werden, daß eine Abänderung, das heißt Streichung oder Änderung eines ihrer Sätze (nicht aber Zusätze) nur von zwei aufeinanderfolgenden Kongressen beschlossen werden dürfe. 3. Die Ausführungsbestimmungen in den einzelnen Punkten sollen durch besondere Statuten geregelt werden, deren Festsetzung dem Actions-Comite ein tür alle mal übertragen wird. 4. Das Actions-Comite setzt zu diesem Zweck Sonderkommissionen ein, welche die unter 3 vorgesehenen Einzelstatuten zu entwerfen und der nächsten Sitzung des Actions-Oomites vorzulegen haben, nämlich: a) für die Finanzorganisation, b) für die Regelung der Sonder Organisation und ihr Verhältnis zu den Landesorganisationen, c) für die Organisation des Kongresses und des A. C, d) für das Kongreßgericht und Schiedsgericht. J ede dieser Kommissionen besteht aus dem gemeinsamen Vorsitzenden und zwei andern Mitgliedern, insgesamt also aus neun Mitgliedern. Diese bilden zusammen den Organisationsausschuß und haben vor der nächsten Sitzung des A. C. die Entwürfe der einzelnen Kommissionen gemeinsam durchzuarbeiten. Redner verliest ferner einen Verfassungsentwurf und bemerkt, daß es sich ihm nicht darum handle, den vorgelegten Entwurf zum Beschluß erhoben zu sehen; derselbe sei vielmehr nur eine Illustration zu seinen prinzipiellen Vorschlägen. Er hebt nochmals hervor, daß es unmöglich sei, den umfangreichen Statutenentwurf jemanden, der nicht die nötige juristische Vorbildung habe, so zum ' Bewußtsein zu bringen, daß er sich danach halten soll. Nach einer kurzen Geschäftsordnungsdebatte, in welcher Herr Dr. Hantke vorschlägt, die Beratung über den Organisationsentwurf zurückzustellen, damit in der Mittagspause die Mitglieder des A. C. das vorliegende Elaborat studieren können, und inzwischen andere Gegenstände der Tagesordnung vorzunehmen, nimmt das Wort der Referent des Organisationskomitees Dr. Münk, der sich gegen die Ausführungen Dr. Gronemanns wendet. Die Organisationskommission habe die Vorschläge des