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Die Welt · 1910-11-04 · 44 (4.11.1910) · page 14

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Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
44 (4.11.1910)
Date
1910-11-04
Page
– (sequence 14)
Language
German
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1176 DIBl^ELT No. 44 gebracht wurde. In Deutschland fiel ervor Aufregung atif einem Eisenbahnknpee und erlitt einen solchen Unfall,* daß ihm beide -Füße amputiert werden mußten. Seine Frtfvt setzte nun das Suchen fort und erfuhr endlich, daß ilir; Kind auf Umwegen zu den Felicianerinnen nach Krakau' gebracht winde. Sie begab sich hin und bat um Einlaß, aber vergebens. Sie rief alsdann die Polizei um Beistand an erhielt jedoch die unglaubliche Antwort, daß sämtliche Polizeibeamte' mehrere Tage hindurch in Anspruch genommen seien und daher-" *'t ersn nach einigen Tagen zur Verfügung stohon können. Daß die; Zwischenzeit zur Wegführung' des betreffenden Mädchens dient, ist selbstverständlich. Ein zweiter Fall: Der Vater eines entführten minderjährigen Mädchens aus Narol verlangt durch seinen Vertreter Dr. B. Landau auf Grund einer Entscheidung des/ Bezirksgerichts in Cieszanow, wonach das entführte Mädchen vom Kloster der Felicianerilinen herausgegeben werden muß, vom Krakauer Gericht die Durchführung des Urteils des Cieszanower Bezirksgerichts. Das Krakauer Gericht weigerte sich aber gegen die gesetzliche Befugnis, das Urteil zu vollziehen und sandte die Akten nach Cieszanöw zurück. Inzwischen erhielten die Feiicianerinnen Kenntnis davon und transportierten das Mädchen in ein anderes Kloster. Auf Grund des bekannten Ausspruchs „Vor den Mauern der Kirche hört die Staatsgewalt auf-,gaubte man, daß die Behörde tatsächlich machtlos sei, einzuschreiten; nun sehen wir zu unserm Bedauern, daß diese den Seeleufang sogar offenkundig fördert. Der polnische Wawelbergpreis Der erste Preis des Wawelberg-Konkurses der Lemberger Universität ist heuer dem noch sehr jungen Advokaturskandidaten Dr. Ignacz Schipper aus Tarnow für sein Werk über „die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Juden im mittelalterlichen Polen-1 zugewiesen worden. Dr. Schipper ist auch der Autor des Weikes über die „Anfänge des jüdischen Kapitalismus im Mittelalter" und gehört der yPoale Zion"-Partei an; Brief aus Konstantinopel (Von unserm Berichterstatter) Der Qroßrabbiner amtsmüde? Das r Journal de Salonique" publizierte unter dem 20. Oktober folgende Notiz: Dieser Tage lief das Gerücht um, daß Seine Eminenz, Haina Nah um, Großrabbiner der Türkei, aus Gesundheitsrücksichten sein Amt niederlegen wolle. Wir hoffen, daß diese Eventualität nicht eintreten wird, und daß die Gesundheit des Oberhauptes d^r otromanischen Judenheit vollständig wiederhergestellt worden wird In gewissen Kreisen unserer Stadt sprach man davon, daß Haim Xahum Eff' ndi gebeten werden solle, wenn wirklich sein Gesundheitszustand ihn zwingen sollte, die schwere Bürde seiner geistlichen Machtvollkommenheit abzulegen, den bescheidenen Saloniker Posten übernehmen zuwollen. Die ~ Saloniker Juden würden alles Menschenmögliche aufbieten, um ( ihm hier seine Amtierung erträglich zu machen. \ Soweit sieh einstweilen diese Meldung des „Journal de i. Saloniquo" nachkontrollieren läßt, ist nur die Unpäßlichkeit Rabbi Nahuins eine Tatsache. Der Großrabbiner leidet an einem I Fußiibel, das ihn immer noch in seiner Sommerwohnung auf der * . Insel Prinkipo zurückhält. Sollte er vielleicht einem Journalisten | gegenüber Riiektrittsabsichten geäußert haben, so sind diese jeden-;IA falls ebensowenig buchstäblich aufzunehmen als frühere ähnliche /' , Äußerungen einer pessimistischen Stimmung. Immerhin muß die / Haltung der üffentlichen Meinung in Salonik diesen Gerüchten 5 gegenüber auffallen, die man so ernst nimmt, daß man sogar schon neue Propositionen machen will. Eine karaitische Stimme Von dem Präsidenten der Konstaritinopeler Karäergemeinde ist der „Aurore" folgendes Schreiben zugegangen: „Sehr geehrter Herr Direktor! Gewisse Fragen der jüdischen Geschichte haben zu einer ZVitungsfchde Veranlassung gegeben, j Ich protestiere mit Entschiedenheit im Namen der karaitischen . I: Gemeinde gegen diese Polemik, die nur dazu angetan ist, die , f guten Beziehungen zu vergiften, die zwischen Eabbaniten und :J Karäern bestehen. In der gegenwärtigen Epoche besonders, wo i * die ottomanische Konstitution laut die Einigung der Rassen i verkündet, müßte wohl um soviel mehr von den beiden Familien Israels, Kabbaniten und Karäern, diese Einigung ernst genommei werden, damit sie, wie bisher, in gutem Einvernehmen und volle: Harmonie miteinander leben. A. E. Cohen.- Die Neuwahlen zum Mischlisch umumi Der Großrabbiner hat mit der vom Justizminister nick bestätigten Interimskommission drei Mitglieder des in sein« Funktionen zurückgekehrten Konsistoriums vereinigt, und dies« erweiterte Körperschaft hat die Grundlinien für die Wähler bereits gezogen. Diese enthalten vorerst die vom Gesetz vorgeschriebenen Bestimmungen und, da diese nicht ausreichen, eine Reihe neuer Gesichtspunkte. Dem Gesetz zufolge ist ii jedem Stadtteile eine Kommission zu ernennen, diese hat eine Kandidatenliste aufzustellen, welche doppelt soviel Namen enthalt, als Delegierte in dem Quartier zu wählen sind; es ist jedoch absolut nicht angedeutet, wieviel von 60 Mitgliedern des Mischlisch denn nun auf jeden Stadtteil entfallen. Infolgedessen soll da?» neue Wahlreglement ergänzend verlangen, daß das Großrabbinat ein genaues Register der jüdischen Bevölkerung der Hauptstadl anfertige und proportionell ihrer Verteilung auf die verschiedenen Stadtviertel deren Delegiertenquote bestimme. Früher übten das Wahlrecht nur diejenigen aus, welche die „Kizba", eine freiwillige Kommunalsteuer, entrichteten; diese Basis ist nun aber vollkommen verlassen worden, da die „Kizba" keine feste Taxe darstellt und ihre Einziehung sehr unregelmäßig geschah. Es wurde statt dessen festgesetzt, daß alle diejenigen, welche überhaupt eine nennenswerte Beisteuer an die Gemeinde zahlen, gleichviel ob an die ihresQuatiers oder an das Großrabbi .at direkt aktives und passives Wahlrecht haben sollen. Als Minimum wurden für das aktive Wahlrecht in den wohlhabendem Stadtteilen 50 Piaster, etwa 10 Franken, in den armem 20 Piaster gleich 4 Franken angenommen, für das passive Wahlrecht hundert resp. fünfzig Piaster. Die Kandidaten müssen das füntundzwanzigste Lebensjahr überschritten haben, gerichtlich nicht vorbestraft sein, müssen als „Notabel" ihres Viertels anerkannt sein und Spaniolisch lesen und schreiben können! Sie sind nicht gebunden, in ihrem Wahlkreise wohnhaft zu sein. Siesollen vornehmlic h unter den Kaufleuten, den Ärzten, Regierungsbeamten und Advokaten ausgesucht Wörden. Man wird nicht leugnen können, daß diese Wahlbestimmungen einen bedeutenden Fortschritt gegen früher bedeuten, wo nur die Reichen wählten und wählbar waren. Aber Avieviel altmodische Absonderlichkeiten noch immer! Der Begriff „Notabel spukt noch wie ehedem; Lehrer und Journalisten beispielsweise hat man nicht geglaubt in diesen Begriff initeinschließen zu sollen. Dann diese merkwürdige, dreißig und fünfzig Piaster betragende Differenz zwischen Wählern und Wählbaren; als ob man mit dreißig Piastern mehr eine andere Intelligenz wäre oder einen andern sozialen Stand bildete. Man hätte doch wirklich tabula rasa machen und einfach das allgemeine und gleiche aktive und passive Wahlrecht proklamieren zu sollen. Eine sehr kluge Bestimmung ist mit der Klausel getroffen worden, wonach nur derjenige kandidieren darf, der sich vorher verpflichtet, sich auch eventuell in den Mischlisch dschismani wählen zu lassen. Ohne diese Klausel hätte es geschehen können, daß wohl ein Mischlisch umumi, aber kein dschismani aus seiner Mitte heraus zustandegekommen wäre.' Das Beispiel der Vorgänge bei der Wahl der Interimskommission war ja erschreckend genug. Hoffentlich ist durch den neuen Kanclidierungsmodus das Konsistoriats-Interregnum nun wenigstens abgewendet. Die Wahlkommission hat die" Stadt in acht Wahlkreise eingeteilt: Hasköj und Umgebung bilden zwei, Balat und Umgebung ebenfalls zwei, Galata und Pera bis Schischli und Kassini Pascha einen, ebenso Stambul, europäisches Bosporusufer, asiatisches Bosporusufer, Haidar Pascha und Umgebung je einen. Sonderbarerweise sind jedoch die Personen, die die Wahlkommissionen in diesen Kreisen zu bilden haben, nicht von der Oberwahlkommission, sondern vom Großrabbinat ernannt worden. Man hätte das vermeiden können, um den Gedanken an eine Parteilichkeit nicht aufkommen zu lassen. Gegen den adoptierten Wahlmodus sind, wie verlautet, von einigen SeitenProteste eingelaufen, speziell aus Ortaköj undHaskoj. Zu Hilfe, zu Hilfe der Alliance! Steht es wirklich so schlimm schon um die Alliance Israelite im Orient, daß die ungeschicktesten Helfer kommen müssen, um ihr in der unangenehmsten Weise Bärendienste zu leisten? Im „Temps" hat ein bekümmerter Saloniker Allianzkorrespondent eine Riesenente losgelassen, die unter dem Titel „La propagaude allemande en Turquie" im hiesigen „Stamboul", natürlich auch wortgetreu im „Tiempo", aber auch im „Ikdom",

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