Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 14 (1910)
- Issue
- 43 (28.10.1910)
- Date
- 1910-10-28
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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1142 DIE^ELT No. 43 auszuarbeiten. Im letztem Falle hängt das Weitere von der Duma selbst ab: sie kann die von ihr ernannte Kommission beauftragen, das Gesetz im Verlaufe eines bestimmten Zeitraumes auszuarbeiten und dem Plenum zu unterbreiten. Wünschenswert wäre jedoch, daß die Regierung dem Antrage der Deputierten entgegenkomme und eine dem Antrag günstige Erklärung abgebe; denn dadurch würde in den Reihen der Wankelmütigen eine der Gesetzesvorlage günstige Stimmung geschaffen werden. Erklärt sich die Regierung bereit, die Ausarbeitung des zukünftigen Gesetzes zu übernehmen, so wird der Zeitpunkt der Realisierung der Vorlage ausschließlich von der Regierung abhängen, denn im Gesetze ist kein Termin für derartige Fälle angegeben. Freilich kann die Duma im Falle der Verzögerung auch unabhängig von der Regierung das Gesetz ausarbeiten und votieren, aber in der Regel geschieht das nicht, weil man in diesem Falle eine doppelte Arbeit zu vollziehen hätte, was weder praktisch noch zweckmäßig wäre. Aus dem Gesagten geht somit hervor, daß die in Rede stehende Gesetzesvorlage noch in der Duma selbst einen langen Weg zu passiven hat und daß in letzter Linie die Stellungnahme der Regierung zum Antrage der Deputierten den Ausschlag geben wird. In welcher Weise die Dumamajorität die aufgerollte Frage lösen wird, läßt sich mit Bestimmtheit einstweilen nicht sagen. Der Dumapräsident A. J. Gutschkow, der Führer und die Seele der Oktobristen, sagte unlängst .einem Zeitungskorrespondenten in Odessa, daß die Duma wahrscheinlich den Juden das Wohnrecht in den Städten, nicht aber auf dem Lande in ganz Rußland gewähren wird. Ich bin überzeugt, daß Herr Gutschkow von allen Seiten gut informiert ist. Daß die Lösung der Frage im besagten Sinne eine unvollständige sein wird, brauche ich kaum zu sagen. Wohl aber möchte ich behaupten, daß ein derartiger Dumabeschluß nur im Einverständnisse mit der Regierung erfolgen wird und eben deshalb auch die weitern Instanzen passieren wird. Es ist in der Tat bereits das Gerücht aufgetaucht, daß die Regiertfflg beabsichtige, die vom Grafen Ignatief herausgegebenen obenerwähnten sog. temporären Regeln vom 2. Mai 1882, die den Juden im Rayon selbst das Wohnrecht auf dem Lande untersagten, in ein konstantes Gesetz zu verwandeln. Man merke wohl, daß diese „temporären" Regeln bereits 28 Jahre hindurch existieren und ihre Gesetzeskraft von niemanden angefochten wird. Ja, im Gegenteil, vom juristischen Standpunkte aus müßte ein spezielles Gesetz herausgegeben werden, um jene „temporären" Regeln außer Kraft zu setzen. Es fragt sich also, zu welchem Zwecke sollte die Regierung ein bestehendes Gesetz, das quasi als „temporäres" bezeichnet wird, in ein konstantes verwandeln. Offenbar ist der Sinn des erwähnten Gerüchtes in einer andern Richtung zu suchen. Es will mir scheinen, als ob die Regierung selbst sich eben mit dem Gedanken trage, das Wohnrecht der Juden in der Weise zu regeln, daß sie berechtigt sein sollen, überall in ganz Rußland in den Städten und Flecken (kleinen' Städtchen), nicht aber auf dem Lande zu wohnen; somit würd^e die vom Grafen Ignatief geschaffene Wohnrechtsbegrenzung der Juden im Rayon selbst durch eine Erweiterimg oder Abschaffung des Rayons ersetzt werden. Prinzipienreiterei oder Politik? Von einem orthodoxen Zionisten II Die fortgesetzten Angriffe, mit denen der „Israelit" den Zionismus von seinem religiösen Standpunkte aus bekämpft, haben uns gezwungen (Nr. 38 der „Welt"), die von den Leuten des Israelit verfolgte allgemeine jüdische Politik einmal mit dem kritischen Maße ihrer eigenen Prinzipien zu messen. Wir konnten erwarten, daß der Israelit alle unsere Vorwürfe entkräften und in Schall und Rauch wandeln würde. Weit gefehlt! Konnte er den Artikel auch nicht gut unbeantwortet lassen, so tut er es doch nur, indem er mit einem großen Aufwand von Worten die Aufmerksamkeit von dem eigentlichen Kernpunkt abzulenken sucht. Und der besagte doch, daß die Politiker des Israelit, von gewissen aprioristischen Prinzipien ausgehend, die eben deshalb weder beweisbar noch widerlegbar sind, den Zionismus bekämpfen, während sie selbst in ihrer eignen allgemein jüdischen Tätigkeit diese selben Grundsätze in die Tasche stecken. So müssen wir denn die in der Oberschrift gestellten Frage wiederholen, selbst auf die Gefahr hin, daß uns der Israelit noch einmal ex cathedra und natürlich ganz in dem dazu gehörigen Tone der absoluten Unfehlbarkeit bescheinigt, unsere Auffassung des Zionismus sei gar zu flach, und wir seien außerstande, unsere wenigen oberflächlichenreligiösen Glaubensgenossen sachlich zu verstehen oder gar zu widerlegen. Und um das zu beweisen, mußte der Unfehlbare seinen gewohnten Redaktionssessel verlassen, von dem aus er urbi et orbi seine alleinseligmachende Religion verkündet', und mußte ein anderes Katheder besteigen, um als Professor der Logik — und darum nicht minder unfehlbar — den misrachistischen „Flach"köpf durch ein publice et gratis nach oberhirtlich approbierten rieften gelesenes Collegium logicum zu widerlegen, während er ihm auch noch nebenbei das Verständnis des unfehlbaren, alleinseligmachenden, wahren — Zionismus beizubringen versucht. Jawohl, lieber Leser, so hoch schätzt der Israelit „die ideale Bedeutung des Zionismus als eine geschichtliche Macht", daß er ihn als oberste Instanz für die Auslegung des Baseler Programms gegen die orthodoxen Zionisten in Schutz nimmt. Zuvörderst gibt uns unser sehr verehrter Professor eine kleine Belehrung über den guten Ton im Umgang mit Israelitjournalisten. Ja, seit wann ist man denn im Israelit von solch mimosenhafter Empfindlichkeit? Jedermann, dessen Urteil nicht durch Voreingenommenheit getrübt ist, wird zugeben müssen, daß es nicht zu umgehen war, einmal das Janusgesicht des israelitischen Unfehlbaren zu enthüllen; dabei ließ sich naturgemäß Person und Sache nicht vollständig auseinanderhalten. Völlig unwahr ist es aber, wenn nun unterstellt wird, es habe die Absicht bestanden, „Personen, die sich in manchen gesetzestreuen Kreisen eines gewissen Ansehens erfreuen", verächtlich zu machen. Wir achten alle, die das Gute wollen, verlangen aber diese Achtung auch für uns. Und der Ton? Nun, wir wollen „diesbezüglich" nicht zurückgreifen auf die schnöde Verunglimpfung des Pazaer Oberrabbiners Roth. Damals hat unser Herr Professor den Ton nur sehr hypothetisch als ungehörig verurteilt. Überhaupt, Israelit und guter Ton! Ist denn die Behauptung vom „zionistischen Assimilantentum" nicht auch von Zionistengegnern vom Main bis zum Nordseestrand als eine grobe Beschimpfung empfunden worden? Und, um nur noch einen Fall zu erwähnen, warum erzählt uns denn der Herr Professor nicht von den spontanen Ausdrücken lebhafter Entrüstung, die seine Redaktion im Falle Jampel und dem dazu gehörigen „poetischen" Erzeugnisse erhalten hat. Wer im Glashause sitzt, sollte das Werfen mit Steinen besser unterlassen. Übrigens haben wir von Ausdrücken geradezu enthusiastischer Zustimmung Kenntnis erhalten, die unser Artikel in gut orthodoxen, nichtzionistischen Kreisen gefunden hat, die ihn als eine Befreiung angesehen haben. Doch nun zum „sachlichen" Inhalt des Israelitartikels. Da unsere Auffassung über die Stellung der im Misrachi organisierten, gesetzestreuen Zionisten viel zu flach und oberflächlich ist, geben wir dazu einer^ Autorität das Wort, die unser Herr Professor sicher anerkennt, und die das Programm des Misrachi-Zionismus, d. i. des echten Zionismus folgendermaßen (etwas gekürzt) fixiert: Der Misrachi ist eine Organisation gesetzestreuer jüdischer Männer, die, unter Anerkennung des Baseler Programms, die nationale Aufgabe des jüdischen Volkes in der geistigen Erfassung der überlieferten Lehre und in der vollen Verwirklichung des überlieferten Gesetzes erblicken. Er erstrebt mit allen gesetzlichen Mitteln die Anerkennung dieses Grundprinzips, das der Überzeugung der überwiegenden Mehrheit des jüdischen Volkes entspricht, durch den Kongreß und die Gesamtheit der jüdischen Volksgenossen. Solange die Mehrheit des Kongresses dem Misrachi noch nicht angehört, hat dieser mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln des persönlichen