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Die Welt · 1910-10-28 · 43 (28.10.1910) · page 3

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Journal
Die Welt
Volume
14 (1910)
Issue
43 (28.10.1910)
Date
1910-10-28
Page
– (sequence 3)
Language
German
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tastbarkeit der Person vorzuschlagen. Dabei aber lag die Gefahr vor, daß die Dumamajorität ein solches Amendement aus rein formellen Gründen rund ablehnen wird, da unbedingt zugegeben werden mußte, daß die Frage über die Abschaffung des jüdischen Ansiedlungsrayons höchstens nur in einem indirekten Zusammenhang mit dem allgemeinen Gesetzentwurf über die Unantastbarkeit der Person stehe und die Dumamajorität somit Grund hätte zu erklären, daß sie eine so wichtige Frage nicht im Vorübergehen entscheiden könne. Es blieb somit nichts anderes übrig, als im Laufe der Debatten über den obenbesagten §14 eine selbständige Gesetzesvorlage über die Abschaffung des Ansiedlungsrayons dem Dumapräsidenten einzureichen. Es würde mich zu sehr peinlichen Auseinandersetzungen führen, wollte ich erklären, warum das nicht geschehen ist, es genüge nur die Andeutung, daß ich von jüdischer Seite daran verhindert wurde, schon damals mein Vorhaben zu verwirklichen, und zwar aus dem Grunde, weil man in gewissen jüdischen Kreisen noch immer auf dem Standpunkte verharrt, daß es nicht wünschenswert sei, eine partielle Lösung der russischen Judenfrage anzustreben. In Anbetracht dessen faßte ich den festen Entschluß, die geplante parlamentarische Aktion selbständig vorzubereiten. Ich verfaßte die Gesetzesvorlage und begann die Unterschriften derjenigen Mitglieder der Oktobristenfraktion für dieselbe zu sammeln, die schon früher in Privatgesprächen mit mir sich geäußert haben, daß sie die Existenz des Ansiedlungsrayons als eine abnorme Erscheinung betrachten. Es war mir nämlich vor allen Dingen darum zu tun, eine gewisse Anzahl von Deputierten aus dem Zentrum für die Vorlage zu gewinnen, da der Schwerpunkt des Gelingens derselben hauptsächlich daran lag, daß für sie eine Gruppe nichtoppositioneller Dumamitglieder stimmen solle. Es gelang mir sicherzustellen; daß nicht weniger als vierzig Deputierte aus dem Zentrum bereit sind, die Gesetzesvorlage zu unterschreiben, und somit gleichsam die Initiative derselben übernehmen. Unter den besagten Deputierten waren mehrere sehr beliebte und einflußreiche Namen. Nachdem ich diese Vorarbeit vollzogen hatte, teilte ich davon einigen jüdischen Politikern mit; leider stieß ich wiederum auf Einwände und Erwiderungen, die mich völlig entmutigten. Unterdes hatte sich die russisch-nationale Fraktion konstituiert, die zu einer Konsolidierung der rechten Parteien in der Duma führte, wodurch der Hegemonie der Oktobristen in derselben Gefahr drohte und die eine tiefe Verstimmung in der Oktobristenfraktion hervorrief. Die neu erstandene Parteiverteilung in der Duma wirkte deprimierend auf die wankelmütigen Mitglieder der Oktobristenfraktion, und als ich mich anschickte, die Unterschriften der Oktobristen zu sammeln, war ich gezwungen, viele von ihnen, die mir vor Weihnachten versprochen hatten, die Gesetzesvorlage über die Abschaffung des jüdischen Ansiedlungsrayons zu unterschreiben, zu umgehen und dieselbe nur von dreißig (eine Gesetzesvorlage muß nämlich von nicht weniger als 30 Deputierten unterschrieben sein) aus ihrer Mitte unterschreiben zu lassen, und ging zu den Progressisten, Polen, Muselmanen usw. über. Ende März mußte ich krankheitshalber Petersburg verlassen. Vor meiner Abreise teilte ich den jüdischen Politikern mit, daß die Gesetzesvorlage bereits von 72 Deputierten unterschrieben ist, darunter auch von N. A. Chomiakof, der kurz vorher das Präsidentenamt niedergelegt hatte, und daß nur noch die Unterschriften der Kadetten und Linken fehlen, die wie ein Mann bereit sind, die Vorlage zu unterschreiben, und schlug vor, dieselbe sofort dem Präsidenten der Duma zu überreichen. Zu derselben Zeit tagte in Petersburg die Rabbinerkonferenz. Ich lud die hervorragendsten Mitglieder derselben zu mir und fragte um ihre Meinung. Einstimmig und inständigst baten mich die Herren, ohne Verzug die Vorlage der Duma zu unterbreiten; aber die jüdischen Politiker bestanden jedoch darauf, den Antrag bis nach Ostern zu vertagen. Um nun diesem Zaudern ein Ende zu machen, forderte ich einige Politiker aus der Provinz auf, nach Petersburg zu kommen und ihre Autorität in die Wagschale zu werfen. Die Aufgeforderten kamen nach Ostern in der Tat nach Petersburg, und dank ihnen wurde endlich beschlossen, die Gesetzesvorlage dem Dumapräsidenten zu überreichen. Bekanntlich geschah dies vor Schluß der verflossenen Dumasession. Die öffentliche Meinung der Judenheit in Rußland begrüßte diesen Schritt mit ungeteilter Befriedigung. Ein neuer Hoffnungsstrahl schien den dunkeln Horizont der jüdischen Masse beleuchtet zu haben, so daß diejenigen jüdischen Politiker, die gegen die Eingabe des Gesetzprojektes waren, sich gezwungen fühlten, in der von ihnen herausgegebenen Wochenschrift („Jewreiskaia Nedelia" v. 3. Juni 1910 Nr. 8) zu erklären, daß, obgleich sie anfänglich gegen die Eingabe plädierten, sie trotzdem jetzt mit allem Eifer für die Realisierung des Projektes mitarbeiten werden. Möge diese Erklärung auch nur eine schöne Redensart sein, so beweist sie jedoch unzweifelhaft, daß die Zauderer doch endlich zur Überzeugung gelangt, sind, daß ihre Taktik von der öffentlichen Meinung der Juden nicht gebilligt wird, — ein Moment, das für die zukünftige Handlungsweise der jüdischen Politiker von großer Tragweite sein dürfte. Zum Schluß noch einige Erläuterungen zu der mir gestellten Frage, wie die Auspizien für das Gelingen der Gesetzesvorlage lauten. Die Antwort auf diese Frage wird aus der Erklärung des weitern Instanzenganges hervorgehen, den die Gesetzesvorlage zu passieren hat. Einstweilen befindet sie sich noch im Anfangsstadium. Der Antrag der Deputierten muß vom Präsidium einer Kommission überwiesen werden, der es obliegt, ein Gutachten abzugeben, ob es wünschenswert sei, die von den Deputierten aufgerollte Frage einer nähern Beratung zu unterziehen. Dieses Gutachten muß alsdann in einer Plenarsitzung der Duma unterbreitet werden, die dann zu beschließen hat, ob die Vorlage zur ausführlichen Bearbeitung einer Kommission übergeben werden soll, und zwar, ob zu diesem Zwecke eine bereits bestehende Kommission beauftragt oder eine neue spezielle ernannt werden soll. Bei dieser Gelegenheit kann die Regierung eingreifen, d. h. sie hat die Möglichkeit zu erklären, daß sie die Ausarbeitung eines dem Antrage der Deputierten entsprechenden Gesetzes für zeitgemäß erachte und dieselbe übernehme, oder im Gegenteil. Ich betone die Worte: „sie hat die Möglichkeit", ich will damit sagen: verpflichtet ist sie dazu nicht, d. h. mit andern Worten, daß die Regierung sich passiv verhalten kann, sich jeder Erklärung enthalten und es der Duma selbst überlassen, das betreffende Gesetz 2

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