Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 14 (1910)
- Issue
- 51 (23.12.1910)
- Date
- 1910-12-23
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3315709-3316406-3316456--54113-3347707- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
1348 DIECTELT No. SU Wien aus bestimmten, in dem Schreiben angegebenen Gründen nicht unterwerfen werde." ' + Da mein Name nun einmal genannt ist, muß ich darauf bestehen, daß man jene Gründe kennen lernt, die mich veranlaßten, mit den Herren aus Wien vor kein Ehrengericht zu gehen. Denn nach Ihrem Bericht macht es ja den Eindruck, als ob ich mich einer Disziplinwidrigkeit schuldig gemacht hätte, indem ich mich gegen einen Beschluß des A. C. sträube. Daher sei es mir gestattet, den Tatbestand hier klarzulegen. Vor dem Kongreß schrieb ich an einen Herrn des mährisch-, schlesischen D. C. einen Brief, in welchem ich die verfehlte Politik der leitenden Herren in Wien sehr scharf charakterisierte und ihr Verschulden in der Affäre Oskar Marmorek klarlegte. Dies geschah als Verteidigung gegen den Vorwurf, daß wir alten Zionisten nicht genügend arbeiten. Infolge dieses Briefes erhielt ich vom westösterreichischen Z. K. einen beleidigenden Brief nach Jerusalem nachgesandt mit der Aufforderung, mich einem Schiedsgericht zu stellen. Diesen Brief klagte ich beim Großen A. C. ein, von dem ich verlangte, daß von dieser Körperschaft ein Schiedsgericht ernannt werde, das auch die Angelegenheit Marmorek zu behandeln hätte. Denn die Tatsache, daß die Wiener Parteileitung seinerzeit das vom Großen A. C. eingesetzte Schiedsgericht nicht anerkannte, bildet den Ursprung meines Konfliktes mit den Herren. Das Große A. C. beschloß, ein ständiges Ehrengericht zu ernennen und diesem meine Angelegenheit zuzuweisen. Ich hätte mich diesem Spruch ohne weiteres gefügt, ebenso erklärte sich' die andere Streitpartei zufrieden. Am 16. Juli erhielt ich, zur Kur in Bad Reichenhall weilend, dort von Herrn Dr. Egon Zweig, Mitglied des westösterreichischen Z.K., eingeschrieben die Kopie eines Briefes an das Zentralbureau in Köln, der folgendermaßen schloß: „Selbstredend behalte ich mir vor, zumal der Spruch des Ehrengerichts wohl kaum bald zu erwarten steht, die Affäre des Herrn York-Steiner in der zunächst zuständigen Wiener Lokalorganisation zum Vor- und Austrage zu bringen." Leidend und vor einer größern Operation stehend, unfähig dieser Disziplinlosigkeit irgendwie entgegenzutreten, bat ich einen meiner alten Freunde aus der Herzlepoche, mich sowie meine ganze Familie aus allen Vereinen streichen zu lassen, die dem westösterreichischen Zentralkomitee unterstehen. Das ist auch geschehen und ich zahle meinen Schekel seither der Misrachigruppe in Frankfurt a. M. Bestärkt wurde ich darin noch durch folgendes: Ein Mieter in meinem Hause, dem wegen ungebührlichen Betragens während meiner Abwesenheit in Palästina von meinem Hausverwalter gekündigt worden war, beleidigte mich nach meiner Heimkehr derart, daß die gerichtliche Austragung unausbleiblich war. Bei der Gerichtsverhandlung, der ich, von Wien abwesend, nicht beiwohnte, versuchte der Mann durch Aufbringen dummen Klatsches seine Schuld zu verkleinern. Er wurde aber doch zu zwei Tagen Arrest verurteilt. Eine einzige Zeitung in Wien brachte nun einen aufs tendenziöseste aufgeputzten Bericht, der übrigens später geändert wusele. Herr Dr. Zweig nun, der gewiß meinte, etwas Sift&eekt zu haben, was meine Ehre schädigt, sandte diesen Zeitungsaeßsschnitt mir und dem Zentralbureau ein, damit er dem zu konstituierenden Ehrengericht zur Würdigung vorgelegt werde. Ich weiß nicht, was meine Gesinnungsgenossen über diese Handlungsweise denken, mich hat sie derartig verletzt, daß ich dem großen A. C. diese Tatsache vorlegte und folgendes erklärte: „Das Ehrengericht mit den Herren in Wien hat keinen Zweck, denn sein Spruch wird so wenig respektiert werden wie die Einsetzung des Schiedsgerichts in Sachen Marmorek oder wie die Verweisung meiner Angelegenheit an das zu bildende Ehrengericht." Ich bitte Sie recht sehr als alter Zionist, diesen Zeilen Raum zu geben, wofür ich im vorhinein bestens danke. Mit besten Zionsgrüßen hochachtungsvoll H. York-Steiner.*) Das Zentralbureau der zionistischen Föderation „Misrachi" in Frankfurt a. M. bittet uns um Veröffentlichung folgender Zeilen: In dem neuen Statutenentwurf des von der Jahreskonferenz eingesetzten Organisationsausschusses wird in der Begründung zu *) Anmerkung der Redaktion. Wir hatten Herrn York-Steiner die Aufnahme der obenstehenden Erklärung ursprünglich verweigert, weil wir diese persönliche Polemik nicht fortsetzen wollten, zumal da das A.-C. in seiner letzten Sitzung erklärt hat, daß diese Angelegenheit für die Zionistische Organisation erledigt ist. Nachdem jedoch in der jüngsten Nummer der „Jüdischen Zeitung" die ganze Sache von neuem aufgerollt worden ist, mußten wir aus Billigkeitsgründen auch Herrn York-Steiner das Wort gehen. C. Sonderverbände §§ 15—20 pag. 10 Schluß behauptet, in unserer Denkschrift werde zugegeben, es könne — bei voller Selbständigkeit der Föderationen — Mitglieder des Misrachi geben, „die es überhaupt ablehnen würden, sich einer »zionistischen« Organisation anzuschließen." Das ist von uns weder dem Wortlaut noch dem Sinne nach behauptet worden. Vielmehr hatten wir lediglich gesagt (pag. 6 unserer Denkschrift), daß manche Gesinnungsgenossen der zionistischem Organisation nur durch eine Föderation angehören wollem und, falls sie gezwungen sein sollten, auch dem Landesverband! anzugehören, überhaupt von der Zugehörigkeit zum organisiertem Zionismus absehen würden. Das sollte wohf für jeden objektiv/ Denkenden etwas anderes besagen, und besagt auch tatsächlich; etwas ganz anderes, als der Autor der Begründung ans unterstellt,, und wir verstehen nicht, wie man den klaren Sinn unserer Worte; so umdeuten konnte. Dazu schreibt uns Herr Dr. Bodenheimer, der Vorsitzende* des Organisationsausschusses: a Der Wortlaut der in Frage stehenden Stelle aus der Denkschrift des „Misrachi" ist der folgende: „Andrerseits gibt es viele Leute, die nur durch eine bestimmte Föderation der zionistischen Organisation angehören wollen und die, sobald sie gezwungen sein sollen, auch dem Landesverband anzugehören, überhaupt von der Zugehörigkeit zum organisierten Zionismus absehen." Im Motivenbericht des Organisationsstatuts heißt es wörtlich wie folgt: „Daß die Gefahr besteht, geht aus der Denkschrift der. Misrachiföderation mit aller Klarheit hervor, in welcher zugegeben: wird, daß es Mitglieder der Misrachiföderation geben könne, die es überhaupt ablehnen würden, sich einer »zionistischen« Organisation anzuschließen." Aus dieser Gegenüberstellung ergibt sich mit aller Deutlichkeit, ' daß das Misrachibureau sowohl seine eignen Ausführungen als auch die des Statuts nicht ganz genau zitiert, und daß bei genaust Vergleichung des Wortlauts der beiden Schriftstücke kaum ein Anlaß* zu einer Berichtigung vorliegt. Herr Dr. E. W. Tschlenow in Moskau ersucht uns unr Abdruck folgender Ergänzungen zu dem Bericht über die jüngste; Sitzung des A. C. in Nr. 47 und 48 der „Welt": 1. Zu Nr. 47 der „Welt", S. 1249: Die Anregung, die das^ Große A. C. der Organisationskommission auf meinen Antrag mitgegeben hat, lautete wie folgt: „Die Organisationskommission wird: beauftragt, in das Programm ihrer Arbeit die Frage, wie die Demonstrations- und Arbeitszwecke unserer Kongresse zweckmäßig zu vereinigen wären, einzuschließen und ihre diesbezüglichen Vorschläge der nächsten Sitzung des Großen A. C. zu unterbreiten." 2. Zu Nr. 48 der „Welt", S. 1276: Das Wesentliche von dem, was ich über unsere Finanzfrage gesagt und vorgeschlagen habe, war folgendes: Ich sehe keine prinzipiellen Gründe, die gegen die Besteuerung unserer Institutionen sprächen, glaube im Gegenteil, daß die Organisation das Recht hat, für die ihren Institutionen geleisteten Dienste Entschädigung in Form von jährlichen Zuwendungen zu verlangen. Die Frage darf jedoch nur vom praktischen Standpunkte betrachtet werden, und zwar: 1. was könnten wir durch die Besteuerung erreichen? und 2. würden wir durch dieselbe nicht Nachteile in anderer Richtung erleiden? Von diesen Gesichtspunkten ausgehend, kann man folgendes annehmen: Den Reinertrag der Bank könnten wir getrost mit 10°/o besteuern. In manchen Banken und kaufmännischen Unternehmungen ist es, wie auch hier mitgeteilt wurde, Usus, daß der Aufsichtsrat lO^/o vom .Gewinn bekommt. Der den Aktionären bei dieser Reduktion erwachsende Nachteil wäre sehr geringfügig, da sie die Höhe der Dividende nur um etwa 1/Wo verringern würde. Anders steht es mit dem Nationalfonds. Seine Sammlungen, seine Propaganda und Verwaltung müssen große Ausgaben verursachen. Unser Volk, welches gerne für einen großen Zweck spendet, aber sehr ungern für organisatorische Bedürfnisse, würde sehr empfindlich reagieren, wenn wir versuchten, die ohnedies unvermeidlich hohen Ausgaben noch um weitere 10°,/<• der Eingänge zu vergrößern. Es muß ferner berücksichtigt werden, daß der N. F. durch seine agitatorische Arbeit wie auch durch seine Beteiligung an verschiedenen Posten unseres Budgets (Palästinaamt, '„Welt", Bezalel, Bibliothek usw.) der Organisation einen Gegendienst leistet; man kann also hier von einseitigen unvergüteten Leistungen durchaus nicht sprechen. Wenn man doch der Not gehorchend auch den Nationalfonds besteuern müßte, so